9815/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.02.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Sabine Schatz, Genossinnen und Genossen,
an den
Bundesminister für Inneres

betreffend Schändungen von Gedenkstätten in Österreich im Jahr 2021

Gedenkstätten, Mahnorte oder Gedenksteine sind stichbare Zeichen für die Verantwortung der Republik Österreich, die sich aus der Vergangenheit ergibt. Sie arbeiten gegen das Vergessen der Gräueltaten der Nationalsozialistischen und erinnern an jene, die aus antisemitischen, politischen, rassistischen, religiösen, weltanschaulichen und anderen Gründen wie der sexuellen Orientierung Opfer der NS-Justiz, Opfer von »Euthanasie«-Mordaktionen, Opfer der Vernichtung, der Lagerhaft und/oder Zwangsarbeit wurden. Sie erinnern an jene, die Widerstand und Verweigerung leisteten und sie mahnen ein aktives Einschreiten gegen Ideologien der Ungleichheiten auch im Heute ein. Gedenkstätten, Mahnorte und Gedenksteine sind wichtige Elemente der politischen Bildungsarbeit, geben Denkanstöße und Reflexionsimpulse.

Zwischen 2013 und Anfang Februar 2020 kam es zu mehr als 100 Schändungen von Gedenksteinen/ Denkmälern/ Mahnorten für Opfer des Nationalsozialismus, des Faschismus und des Holocaust in Österreich.[1] Auch die Gedenkstätte Mauthausen wurde seit dem 1. Jänner 2013 mehrfach geschändet.[2] Die hohe Anzahl an rechtsextremen Schändungen von Gedenkstätten zeigt, dass das nicht bloß seltene Ausnahmen sind.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres folgende Anfrage:

 

1.     Wegen wie vieler Schändungen von Gedenksteinen/Denkmälern/Mahnhorten für Opfer des Nationalsozialismus, des Faschismus und des Holocaust ermittelte die Polizei im Jahr 2021? (aufgelistet nach Denkmal, Monat des Vorfalls, Bundesland, Ermittlungszeitraum)

2.     Wegen wie vieler Schändungen der Gedenkstätte Mauthausen ermittelte die Polizei zwischen 1.1.2021 und 31.12.2021? (aufgelistet nach Denkmal, Bundesland, Jahr, Ermittlungszeitraum)


3.     Wie viele der 2021 vorgefallenen Schändungen von Gedenksteinen/Denkmälern/Mahnhorten für Opfer des Nationalsozialismus, des Faschismus und des Holocaust werden von Ihrem Ressort als „mit rechtsextremistischem[3] Hintergrund" entsprechend der Einstufung von Straftaten im Verfassungsschutzbericht kategorisiert?

4.     Gegen viele Beschuldigte wurde im Jahr 2021 wegen Schändungen von Gedenksteinen/ Denkmälern/ Mahnorten für Opfer des Nationalsozialismus, des Faschismus und des Holocausts in Österreich ermittelt? (aufgelistet nach Denkmal, Bundesland, Jahr, Ermittlungszeitraum, Geschlecht)

5.     In wie vielen der 2021 geführten Ermittlungen wegen Schändungen von Gedenksteinen/ Denkmälern/ Mahnorten für Opfer des Nationalsozialismus, des Faschismus und des Holocausts in Österreich konnte der Staatsanwaltschaft durch Ihr Ressort ein oder mehrere konkrete Verdächtige genannt werden?

6.     In wie vielen Fällen im Jahr 2021 wurde die Schändung eines Gedenksteins/Denkmals/Mahnortes für Opfer des Nationalsozialismus, des Faschismus und des Holocausts durch die eine Meldung bei der NS-Meldestelle bekannt?

7.     In wie vielen Fällen im Jahr 2021 wurde die Schändung eines Gedenksteins/Denkmals/Mahnortes für Opfer des Nationalsozialismus, des Faschismus und des Holocausts durch die eine Sachverhaltsdarstellung bekannt?



[1] Online verfügbar unter: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VGH/XXVI/AB/AB_01783/imfname_723569.pdf, abgerufen am 14.02.2022

[2]Online verfügbar unter: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VGH/XXVI/AB/AB_00560/imfname_786887.pdf, abgerufen am 14.02.2022

[3] Vgl, die Definition aus dem Verfassungsschutzbericht 2018: „Die von den österreichischen Staatschutzbehörden verwendete Definition von Rechtsextremismus versteht unter diesem Begriff eine Sammelbezeichnung für politische Auffassungen und Bestrebungen - von fremdenfeindlich/rassistisch bis hin zur nationalsozialistischen Wiederbetätigung -, die im Namen der Forderung nach einer von sozialer Ungleichheit geprägten Gesellschaftsordnung die Normen und Regeln eines modernen demokratischen Verfassungsstaates ablehnen und diesen mit Mitteln bzw. Gutheißung von Gewalt bekämpfen. Der Terminus Rechtsextremismus ergibt sich aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Verwendungskontexten und den damit korrespondierenden Interpretationen, mit denen er jeweils bezeichnet wird. Die Befürwortung einer Diktatur, Islam- und Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Chauvinismus, Sozialdarwinismus, Rassismus sowie die Verharmlosung und Relativierung des Nationalsozialismus (Revisionismus), prägen das Weltbild rechtsextremer und ideologisierter Gruppierungen/Bewegungen, Netzwerken, Szenen und Milieus. Charakteristisch für rechtsextremistische Einstellungs-und Handlungsmuster ist die Verherrlichung eines „völkischen Nationalismus“ mit deutschnationalen bzw. nationalistisch-konservativen Konzepten. Zentrale Wesensmerkmale rechtsextremistischer Ideologie sind antidemokratische und antipluralistische Gesellschaftsauffassungen bei gleichzeitiger Ablehnung des vorherrschenden (d.h. demokratischen) politischen Systems. In seiner äußersten Steigerungsform kann sich Rechtsextremismus bis hin zum (Rechts-) Terrorismus steigern, um systematisch gegen politische Gegner, gegen Opfergruppen rechtsextremistischer Weltanschauungen und gehen staatliche Institutionen bzw. gegen ihre Repräsentanten vorzugehen.“ (S. 29); online verfügbar unter: https://www.bvt.gv.at/bmi_documents/2344.pdf, 14. Februar 2022.