9819/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.02.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper,  Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Wissen zu und Reaktionen auf Beinschab-Studien

 

Kürzlich veröffentlichte das BMF, nach zahlreichen Anfragen insbesondere von Journalist_innen sowie kurz vor Ende der Lieferfrist für den Untersuchungsausschuss, die sogenannten "Beinschab-Studien". Wie bereits medial umfangreich berichtet wurde (z.B.: https://www.derstandard.at/story/2000132680570/finanzministerium-liess-fragen-welches-tier-sebastian-kurz-waere), entbehren einige der veröffentlichten Ergebnisse ganz offensichtlich jeglichen Mehrwerts für das beauftragende Ministerium. Weiters enthalten die "Studien" zum Teil explizit an die ÖVP gerichtete Empfehlungen für den Wahlkampf.

Am 8. Oktober 2021 beauftragte der damalige Herr Bundesminister Mag. Gernot Blümel, MBA die interne Revision mit der Durchführung einer Untersuchung hinsichtlich der Vergabe von Inseraten und Studien im BMF. Der Untersuchungsbericht wurde am 15. Dezember 2021 veröffentlicht und dokumentiert auf 20 Seiten verheerende Zustände hinsichtlich des Umgangs mit Studien und Inseraten im Finanzministerium (siehe dazu: https://www.derstandard.at/story/2000131968620/interne-untersuchung-zeigt-verheerende-zustaende-hinsichtlich-studien-und-inseraten-im). Im BMF obliegt dem Büro für interne Angelegenheiten laut Erlass GZ 1000/1-AKBA/BMF/04 in der Fassung des Erlasses vom 1.10.2004 GZ 1000/2-BIA/BMF/04 die Prüfung von konkreten Verdachtsfällen dahingehend, ob Anzeigepflicht betreffend einer Reihe von Strafbestimmungen besteht, insb. § 307 StGB, § 310 StGB, § 133 iVm § 311 StGB, § 146 iVm § 311 StGB, § 153 iVm § 311 StGB, § 153b iVm § 311 StGB, § 233 iVm § 311 StPO. Des Weiteren werden alle Dienstbehörden im genannten Erlass angewiesen, dem Büro für interne Angelegenheiten sämtliche Verdachtsfälle von Korruption umgehend nach Kenntniserlangung zu melden.

Aktuell prüft die Finanzprokuratur laut den Aussagen von Wolfgang Peschorn im Ö1-Mittagsjounal am 27.01.2022 "in jede Richtung (...) gegen wen welche Ansprüche hier aus der Vergabe von Inseraten und vor allem diesen Studien geltend gemacht werden können" (https://oe1.orf.at/player/20220127/666435/1643283166000).

Der Veröffentlichung gingen intensive Debatten über die Verschlusshaltung der Studienergebnisse voraus, man weigerte sich seitens des BMF lange und mit fragwürdigen Begründungen diese zu veröffentlichen. Mehreren Journalist_innen wurde auf Nachfrage die Übermittlung/Veröffentlichung der Studien verweigert. Begründend wurde angegeben, dass die Freigabe zur Veröffentlichung durch die WKStA erfolgen müsse und diese Freigabe seitens des BMF angefragt wurde. Laut der veröffentlichten Begründung einer wurde allerdings bekannt, dass die Finanzprokuratur selbst einen "Antrag" auf Ausnahme der Studien von der Akteneinsicht stellte.

Ein Bild, das Text enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

(Screenshot: Patrick Krammer, "Res Publica", https://twitter.com/ExistentCoffee/status/1486626309451173890?s=20&t=Anrl157i64DWTaNReoLa8A, 27.1.2022)

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Aus welchem Anlass und zu welchem Zeitpunkt wurde die interne Revision mit Erhebungen in dieser Angelegenheit beauftragt?
  2. Welche konkreten Sachverhalte waren dafür zu untersuchen (insbesondere in Hinblick auf die von der WKStA durchgeführten Durchsuchungen und Beschlagnahmungen)?
    1. Welche nicht auch digital vorhandenen Unterlagen waren im Zeitpunkt nach den Durchsuchungen und Beschlagnahmungen durch die WKStA in Ihrem Haus noch vorhanden?
    2. Wie lautete der Prüfauftrag konkret?
  1. Hat der damalige Finanzminister Mag. Gernot Blümel, MBA entsprechend dem Erlasses GZ 1000/1-AKBA/BMF/04 in der Fassung des Erlasses vom 1.10.2004 GZ 1000/2-BIA/BMF/04 gehandelt und das Büro für interne Angelegenheiten (BIA) informiert und mit der Untersuchung beauftragt?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn ja, liegt diesbezüglich bereits ein Bericht vor?

                                          i.    Wenn nein, wann ist mit einem solchen zu rechnen?

    1. Wenn nein, warum nicht?
  1. Gemäß dem Erlass GZ 1000/1-AKBA/BMF/04 in der Fassung des Erlasses vom 1.10.2004 GZ 1000/2-BIA/BMF/04 hat das Büro für interne Angelegenheiten Verdachtsfälle hinsichtlich einer Anzeigepflicht betreffend einer Reihe von Strafbestimmungen insb. § 307 StGB, § 310 StGB, § 133 iVm § 311 StGB, § 146 iVm § 311 StGB, § 153 iVm § 311 StGB, § 153b iVm § 311 StGB, § 233 iVm § 311 StPO zu prüfen und strafrechtlich relevante Sachverhalte zur Anzeige zu bringen. Wurden im Zusammenhang mit der Untersuchung der internen Revision verdächtige (meldepflichtige) Sachverhalte bekannt?
    1. Wurde im Zusammenhang mit der Untersuchung der internen Revision Anzeige bei einer Staatsanwaltschaft erstattet?

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn ja, aufgrund welcher Sachverhalte?

                                       iii.    Wenn ja, von wem?

                                       iv.    Wenn nein, warum nicht?

  1. Wann wurde im BMF damit begonnen, die "Beinschab-Studien" auszuheben?
    1. Durch welche wann durch wen gesetzte Maßnahmen?
  1. Wann lag wem in Ihrem Ministerium welche Studie vor (bitte um chronologische Auflistung nach Zeitpunkt des Auffindens)?
  2. Welche Studien sind nach wie vor nicht auffindbar und warum?
  3. Gegen welche natürlichen oder juristischen Personen werden aktuell Schadenersatz- bzw. Bereicherungsanprüche von der Finanzprokuratur geprüft?
    1. Werden, insbesondere dort wo ein offenkundiges Interesse der ÖVP als wahlwerbender Partei ("Themen für Wahlkampf") besteht, Ansprüche gegen die ÖVP gestellt?

                                          i.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Werden Ansprüche gegen aktive oder ehemalige Beamt_innen des BMF geprüft?

                                          i.    Wenn ja, gegen welche Personen konkret?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Werden Ansprüche gegen aktive oder ehemalige Mitarbeiter_innen eines Kabinetts geprüft?

                                          i.    Wenn ja, gegen welche Personen konkret?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Werden Ansprüche gegen Sabine Beinschab, Research Affairs oder andere, dieser zuzurechnenden Firmen geprüft?

                                          i.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Werden Ansprüche gegen andere Personen geprüft?

                                          i.    Wenn ja, gegen welche Personen konkret?

    1. Um welche konkreten Gutachten/Studien geht es bei der aktuellen Anspruchsprüfung der Finanzprokuratur?

                                          i.    Gibt es Studien von Sabine Beinschab bzw. Research Affairs, die nicht Gegenstand der aktuellen Schadenersatzprüfung sind?

1.    Wenn ja, warum nicht?

  1. Wann wurde durch wen welche Studie der WKStA übergeben (bitte um Auflistung)?
  2. Hat sich die WKStA jemals von sich aus gegen die Veröffentlichung ausgesprochen oder gegenüber dem BMF entsprechende Vorgaben gemacht?
    1. Wenn ja, wann durch wen an wen mit welchem genauen Inhalt?
  1. Wann wurde durch wen aus Ihrem Hause das erste Mal bei der WKStA nachgefragt, ob Einwände gegen die Veröffentlichung der Studien bestehen?
  2. Wurde seitens des BMF oder der Finanzprokuratur beantragt oder sonstwie angeregt, die Studien von der Akteneinsicht auszunehmen?
    1. Wenn ja, wann und warum?
    2. Wenn ja, wann lag die abschließende Beurteilung der WKStA vor?
  1. Wann langten durch wen Anfragen nach dem Auskunftspflichtsgesetz in Ihrem Haus ein?
  2. Mit welchem Inhalt wurden die einzelnen Anfragen wann durch wen beantwortet?
  3. Wurden jene Personen, die zunächst (oder noch nach der Veröffentlichung) abweisende Entscheidungen erhielten, über die zwischenzeitliche Veröffentlichung informiert?
  4. Gegen welche Personen (aktive oder ehemalige Beamt_innen oder Vertragsbedienstete) bzw. Personen in welcher Funktion wurden wann disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet?
  5. Mit welchem Ergebnis wann bzgl. welcher Person?