9819/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.02.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Wissen zu und Reaktionen auf Beinschab-Studien
Kürzlich veröffentlichte das BMF, nach zahlreichen Anfragen insbesondere von Journalist_innen sowie kurz vor Ende der Lieferfrist für den Untersuchungsausschuss, die sogenannten "Beinschab-Studien". Wie bereits medial umfangreich berichtet wurde (z.B.: https://www.derstandard.at/story/2000132680570/finanzministerium-liess-fragen-welches-tier-sebastian-kurz-waere), entbehren einige der veröffentlichten Ergebnisse ganz offensichtlich jeglichen Mehrwerts für das beauftragende Ministerium. Weiters enthalten die "Studien" zum Teil explizit an die ÖVP gerichtete Empfehlungen für den Wahlkampf.
Am 8. Oktober 2021 beauftragte der damalige Herr Bundesminister Mag. Gernot Blümel, MBA die interne Revision mit der Durchführung einer Untersuchung hinsichtlich der Vergabe von Inseraten und Studien im BMF. Der Untersuchungsbericht wurde am 15. Dezember 2021 veröffentlicht und dokumentiert auf 20 Seiten verheerende Zustände hinsichtlich des Umgangs mit Studien und Inseraten im Finanzministerium (siehe dazu: https://www.derstandard.at/story/2000131968620/interne-untersuchung-zeigt-verheerende-zustaende-hinsichtlich-studien-und-inseraten-im). Im BMF obliegt dem Büro für interne Angelegenheiten laut Erlass GZ 1000/1-AKBA/BMF/04 in der Fassung des Erlasses vom 1.10.2004 GZ 1000/2-BIA/BMF/04 die Prüfung von konkreten Verdachtsfällen dahingehend, ob Anzeigepflicht betreffend einer Reihe von Strafbestimmungen besteht, insb. § 307 StGB, § 310 StGB, § 133 iVm § 311 StGB, § 146 iVm § 311 StGB, § 153 iVm § 311 StGB, § 153b iVm § 311 StGB, § 233 iVm § 311 StPO. Des Weiteren werden alle Dienstbehörden im genannten Erlass angewiesen, dem Büro für interne Angelegenheiten sämtliche Verdachtsfälle von Korruption umgehend nach Kenntniserlangung zu melden.
Aktuell prüft die Finanzprokuratur laut den Aussagen von Wolfgang Peschorn im Ö1-Mittagsjounal am 27.01.2022 "in jede Richtung (...) gegen wen welche Ansprüche hier aus der Vergabe von Inseraten und vor allem diesen Studien geltend gemacht werden können" (https://oe1.orf.at/player/20220127/666435/1643283166000).
Der Veröffentlichung gingen intensive Debatten über die Verschlusshaltung der Studienergebnisse voraus, man weigerte sich seitens des BMF lange und mit fragwürdigen Begründungen diese zu veröffentlichen. Mehreren Journalist_innen wurde auf Nachfrage die Übermittlung/Veröffentlichung der Studien verweigert. Begründend wurde angegeben, dass die Freigabe zur Veröffentlichung durch die WKStA erfolgen müsse und diese Freigabe seitens des BMF angefragt wurde. Laut der veröffentlichten Begründung einer wurde allerdings bekannt, dass die Finanzprokuratur selbst einen "Antrag" auf Ausnahme der Studien von der Akteneinsicht stellte.

(Screenshot: Patrick Krammer, "Res Publica", https://twitter.com/ExistentCoffee/status/1486626309451173890?s=20&t=Anrl157i64DWTaNReoLa8A, 27.1.2022)
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn nein, wann ist mit einem solchen zu rechnen?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, aufgrund welcher Sachverhalte?
iii. Wenn ja, von wem?
iv. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, gegen welche Personen konkret?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, gegen welche Personen konkret?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, gegen welche Personen konkret?
i. Gibt es Studien von Sabine Beinschab bzw. Research Affairs, die nicht Gegenstand der aktuellen Schadenersatzprüfung sind?
1. Wenn ja, warum nicht?