985/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.02.2020
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Schnedlitz

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Karrieresprungbrett Ministerkabinett

 

 

Am 14. Februar wurde auf Basis aktueller Medienberichte an das Bundesministerium für Justiz bereits eine gleichlautende Anfrage (872/J) gerichtet, die auffälligen Beförderungen parteinaher Mitarbeiter – insbesondere aus den Ministerkabinetten – auf den Grund geht. Ein Ministerium, in dem diese Praxis seit der Übernahme durch die ÖVP unter Ernst Strasser geradezu sprichwörtlich für die schwarze Machtausübung steht, ist das Innenministerium.

 

Offenkundiges Ziel der durch die ÖVP gestellten Minister war und ist es, den zur politischen Unabhängigkeit verpflichteten Beamtenapparat von der Spitze weg parteipolitisch einzufärben. Häufig wurden Leitungsfunktionen von Personen besetzt, welche davor oder mitunter sogar gleichzeitig in den politischen Kabinetten der Minister tätig waren. Das Kabinett wird so zum Karrieresprungbrett – und dies zu Lasten der Unabhängigkeit der Verwaltung.

 

Die Anfrage bezieht sich daher insbesondere auf die Besetzung von Leitungsfunktionen im Ministerium und auf die „politische Herkunft“ der erfolgreichen Bewerber. Von speziellem Interesse sind die Ernennungen von Generalsekretären, Sektionschefs, Gruppenleitern sowie Direktoren der Sondereinheit Einsatzkommando Cobra/Direktion für Spezialeinheiten (EKO COBRA/DSE), des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), des Bundeskriminalamts (BK) und des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK).

 

Als anschauliches Beispiel kann aufgrund seines Lebenslaufs Gruppenleiter Andreas Achatz angesehen werden, der dem Vernehmen nach derzeit Kabinettchef ist. Dem Vernehmen nach deshalb, weil auf der Webseite des BMI knapp zwei Monate nach dem Amtsantritt durch Karl Nehammer noch kein einziges Mitglied des – ebenfalls dem Vernehmen nach – bereits mehr als 40 Personen umfassenden Ministerkabinetts und Generalsekretariats aufgeführt ist.

 

Andreas Achatz gehörte von 2012 bis Ende 2017 vermutlich durchgehend den Ministerkabinetten von Johanna Mikl-Leitner und Wolfgang Sobotka an, zuletzt als Kabinettschef. Danach war Achatz Büroleiter von Staatssekretärin Karoline Edtstadler, ehe er in dieser Funktion durch den wie Edtstadler aus Salzburg stammenden Abteilungsleiter Gernot Maier ersetzt wurde. Mit Amtsantritt von Karl Nehammer dürfte Achatz wieder an seine Stelle als Kabinettschef zurückgekehrt sein.

 

Obwohl in dieser Zeit fast durchgehend mit Leitungsaufgaben in den Kabinetten beschäftigt, wurde Achatz überdies am 1.1.2017 zum Gruppenleiter IV/A (Wirtschaft, Raum und Technik) ernannt. Ein bemerkenswerter Sprung in die Service-Sektion des BMI für jemanden, der vor seinem Eintritt ins Kabinett Leiter eines Bildungszentrums der Sicherheitsexekutive und davor Referent für Sportangelegenheiten war.

 

Die Beförderung des Andreas Achatz zum Gruppenleiter zeigt beispielhaft, wie treue Diener schwarzer Minister dauerhaft in Spitzenfunktionen verankert werden. Über Kabinettserfahrung verfügen jedoch gerade im BMI auch zahlreiche andere Führungskräfte, insbesondere Sektionschefs, darunter auch Karl Hutter (Sektion I) und Mathias Vogl (Sektion III), deren Anklagen wegen Malversationen im Stadterweiterungsfonds mittlerweile rechtskräftig sind.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wurden Leitungsfunktionen (damit sind für diese und sämtliche folgende Fragen gemeint: Generalsekretär, Sektionschefs, Gruppenleiter, Direktoren von EKO COBRA/DSE, BVT, BK und BAK) innerhalb Ihres Ressorts seit Ihrem Amtsantritt neu besetzt?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

c.    Wenn ja, mit welchen Personen?

d.    Wenn ja, waren die jeweiligen Personen zum Zeitpunkt der Ausschreibung oder Ernennung in einem Bundesministerium oder einem Kabinett eines Bundesministers bzw. Staatssekretärs tätig? (Bitte gliedern nach Ausschreibungs- bzw. Ernennungszeitpunkt und Ministerium bzw. Kabinett sowie der dort ausgeübten Position bzw. Funktion)

e.    Wenn ja, waren diese Personen zu einem anderen Zeitpunkt in einem Bundesministerium oder einem Kabinett eines Bundesministers bzw. Staatssekretärs tätig? (Bitte gliedern nach Ausschreibungs- bzw. Ernennungszeitpunkt und Ministerium bzw. Kabinett sowie der dort ausgefüllten Position bzw. Funktion)

f.      Wenn ja, in welcher Entlohnungsgruppe waren diese Personen vor ihrer Ernennung und welche Funktionszulagen wurden dabei von ihnen bezogen?

g.    Wenn ja, in welcher Entlohnungsgruppe befinden sich diese Personen nach ihrer Ernennung und welche Funktionszulagen werden dabei bezogen?

2.    Wurden seit dem Jahr 2000 Leitungsfunktionen innerhalb Ihres Ressorts mit Personen besetzt, welche davor, gleichzeitig oder danach in einem Kabinett eines Bundesministers bzw. im Büro eines Staatssekretärs tätig waren?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

c.    Wenn ja, mit welchen Personen?

d.    Wenn ja, waren diese Personen zum Zeitpunkt der Ausschreibung oder Ernennung in einem Bundesministerium oder einem Kabinett eines Bundesministers bzw. Staatssekretärs tätig? (Bitte gliedern nach Ausschreibungs- bzw. Ernennungszeitpunkt und Ministerium bzw. Kabinett sowie der dort ausgeübten Position bzw. Funktion)

e.    Wenn ja, waren diese Personen zu einem anderen Zeitpunkt in einem Bundesministerium oder einem Kabinett eines Bundesministers bzw. Staatssekretärs tätig? (Bitte gliedern nach Ausschreibungs- bzw. Ernennungszeitpunkt und Ministerium bzw. Kabinett sowie der dort ausgeübten Position bzw. Funktion)

f.      Wenn ja, in welcher Entlohnungsgruppe waren diese Personen vor ihrer Ernennung und welche Funktionszulagen wurden dabei von ihnen bezogen?

g.    Wenn ja, in welcher Entlohnungsgruppe waren diese Personen unmittelbar nach ihrer Ernennung und welche Funktionszulagen werden dabei bezogen? (Bitte Datum der Ernennung angeben)

h.    Wenn ja, in welcher Entlohnungsgruppe befinden sich diese Personen nach ihrer Ernennung und welche Funktionszulagen werden dabei bezogen?

3.    Wurden Leitungsfunktionen innerhalb Ihres Ressorts seit 2000 neu geschaffen? (Bitte um Bezeichnung dieser Funktionen und genauen Zeitpunkt ihrer Schaffung!)

4.    Wurden bei der Besetzung von Leitungsfunktionen innerhalb Ihres Ressorts seit 2000 interne Stellenausschreibungen durchgeführt?

a.    Wenn ja, bei welchen Leitungsfunktionen?

b.    Wenn ja, mit welcher Begründung für jeden einzelnen Fall?

c.    Wenn ja, welche Qualifikationen wurden bei diesen Ausschreibungen verlangt? (Bitte Ausschreibungen nach Datum anführen)

d.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Wurden bei der Besetzung von Leitungsfunktionen innerhalb Ihres Ressorts seit 2000 externe Stellenausschreibungen durchgeführt?

a.    Wenn ja, bei welchen Leitungsfunktionen?

b.    Wenn ja, mit welcher Begründung für jeden einzelnen Fall?

c.    Wenn ja, welche Qualifikationen wurden bei diesen Ausschreibungen verlangt? (Bitte Ausschreibungen nach Datum anführen)

d.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Wurden seit 2000 in den Ausschreibungen die Anforderungen für Leitungsfunktionen innerhalb Ihres Ressorts verändert?

a.    Wenn ja, wie war der genaue Wortlaut der jeweils letzten und vorletzten Ausschreibungen der betroffenen Leitungsfunktionen und mit welcher Begründung wurde vom ursprünglichen Wortlaut abgewichen?

7.    Mit welchen Personen wurden Leitungsfunktionen, deren Anforderungen seit der vorletzten Ausschreibung geändert wurden, in Ihrem Ressort besetzt?

8.    Welche Personen übten Leitungsfunktionen, deren Anforderungen geändert wurden, vor der Neubesetzung aus?

9.    Wie viele Personen haben sich jeweils bei den seit 2000 erfolgten Ausschreibungen von Leitungsfunktionen beworben?

10. Wie wurden die Bewerber bei sämtlichen seit 2000 erfolgten Ausschreibungen von Leitungsfunktionen jeweils im Hinblick auf ihre Eignung eingestuft? (Bitte um Gliederung nach Eignungsstufen und um die Angabe der finalen Reihung der Bewerber!)

11. Wer gehörte bei den seit 2000 erfolgten Ausschreibungen von Leitungsfunktionen jeweils der Begutachtungskommission an?

12. Wann tagte bei den seit 2000 erfolgten Ausschreibungen von Leitungsfunktionen jeweils die Begutachtungskommission?

13. Gab es seit 2000 Besetzungen von Leitungsfunktionen, bei denen nicht der bestgereihte Bewerber ausgewählt wurde?

a.    Wenn ja, bei welchen konkreten Besetzungen welcher Leitungsfunktionen

b.    Wenn ja, auf welcher Entscheidungsgrundlage bei jedem der Fälle?

c.    Wenn ja, wer hat diese Entscheidung jeweils getroffen?

14. Gab es seit 2000 Einsprüche oder Beschwerden gegen eine Besetzung einer Leitungsfunktion durch Personalvertretungen, Betriebsräte oder andere Bewerber?

a.    Wenn ja, von wem und bei welchen konkreten Besetzungen?

b.    Wenn ja, welche Gründe wurden jeweils für die Beschwerde angeführt?

c.    Wenn ja, welche Rechtsmittel wurden im Zusammenhang mit Besetzungen von Leitungsfunktionen jeweils ergriffen?

d.    Wenn ja, in welchen Fällen waren diese Einsprüche bzw. Beschwerden erfolgreich?