9854/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.02.2022
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm,
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Datenschutzbehörde ermittelt gegen AUA
Der Kurier berichtet am 03. Februar 2022, dass nun die Datenschutzbehörde gegen die Austrian Airline (AUA) ermittelt, weil sie aufgrund der 2-G-Regelung höchstpersönliche Gesundheitsdaten der 3.500 Bordmitarbeiter in ihrem System speichert:
„Die Datenschutzbehörde hat mit 25. Jänner 2022 ein Verfahren gegen die AUA eingeleitet. Die Airline muss binnen 14 Tagen Stellung nehmen und der Datenschutzbehörde alle erforderlichen Informationen bereitstellen. Auslöser ist die Beschwerde einer genesenen Flugbegleiterin wegen Verletzung des Grundrechts auf Geheimhaltung der medizinischen Daten. Die AUA ist nämlich dazu übergegangen, nicht nur einen Nachweis zur Einhaltung der 2-G-Regel einzufordern, sondern diese Daten im AUA-Computersystem zu speichern.“
„Gespeichert werden das Datum der Impfungen, der verwendete Impfstoff, ob die Impfung privat oder im Unternehmen erfolgte, der Genesenenstatus, die Ablehnung der Datenverarbeitung sowie die Erforderlichkeit von Folgeimpfungen (Booster).“[1]
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1. Sind Ihnen die aktuellen Ermittlungen der Datenschutzbehörde gegen die AUA wegen Verletzung des Grundrechts auf Geheimhaltung der medizinischen Daten bekannt?
2. Sind Ihnen weitere ähnliche Fälle bekannt, wo Arbeitnehmer unter datenschutzrechtlichen Problemen am Arbeitsplatz aufgrund der 2-G-Regelung leiden?
3. Wenn ja, welche konkret?
4. Inwiefern werden Sie sich als Konsumentenschutz- und Gesundheitsminister dafür einsetzen, dass Arbeitnehmer das Grundrecht auf Geheimhaltung der medizinischen Daten wieder in vollem Umfang zurückerhalten?
5. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Arbeitnehmern einen besonderen Schutz zukommen zu lassen, sollte der Arbeitgeber gegen das Grundrecht auf Geheimhaltung der medizinischen Daten verstoßen?
6. Wenn ja, wie viele?