9855/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.02.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter 

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend BWB geht gegen den Messgeräte-Dienstleister ista Österreich wegen kartellrechtswidrigen Verhaltens vor

 

Der Kurier berichtete am 09. Februar 2022 über die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), die beim Kartellgericht eine Geldbuße in Höhe von 2,2 Mio. Euro gegen den Messgeräte-Dienstleister ista Österreich wegen eines kartellrechtswidrigen Verhaltens beantragt hat. Dabei sei es um Absprachen im Rahmen eines Branchenverbandes gegangen sein. Auch andere Firmen aus dem Submetering-Sektor seien für den Zeitraum Juli 2004 bis Februar 2019 ins Visier der BWB geraten.

 

„Verdacht auf Absprachen und einem Informationsaustausch

Im Juli 2019 hatte die BWB bei mehreren Submetering-Unternehmen Hausdurchsuchungen durchgeführt, nachdem es den Verdacht von Absprachen und einem Informationsaustausch über "Marktparameter" gab. "Die Ermittlungen der BWB haben den Verdacht auf kartellrechtswidrige Verhaltensweisen bestätigt", erklärte die Behörde am Mittwochnachmittag auf ihrer Homepage. ista hatte wenige Tage nach der Hausdurchsuchung einen Kronzeugenantrag gestellt und umfassend die BWB bei der Aufklärung des Sachverhalts unterstützt. Das habe zu einem raschen Abschluss des Verfahrens beigetragen, so die Behörde.“

 

„Durch die Kooperation und ein Anerkenntnis für das kartellrechtliche Verfahren durch ista "wurde beim Kartellgericht die Verhängung einer geminderten Geldbuße beantragt", so die BWB. Gegen die übrigen beteiligten Unternehmen wird die BWB in absehbarer Zeit weitere Anträge einbringen, betont die Behörde. ista-Geschäftsführer Christian Ammer, seit dem Jahr 2020 im Amt, erklärte zu der Causa am Mittwoch zur APA: "Wir haben heute eine Null-Toleranz-Politik gegen unlautere Aktivitäten fest in unserem Unternehmen verankert."

 

„Submetering befasst sich mit der Erfassung und Abrechnung von Heiz-, Warmwasser- und Kaltwasserkosten in Gebäuden zur privaten oder gewerblichen Nutzung (Wohngebäude, Bürogebäude etc.) und regelmäßig auch der Überlassung der dafür benötigten messtechnischen Ausstattung, namentlich Heizkostenverteiler, Warm- und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler. ista betreut knapp 450.000 Wohnungen in Österreich bei der Verbrauchserfassung und -abrechnung.“[1]

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1)    Sind Ihnen als Konsumentenschutzminister die aktuellen Ermittlungen der BWB gegen den Messgeräte-Dienstleister ista Österreich wegen kartellrechtswidrigen Verhaltens bekannt?

2)    Wie beurteilen Sie den Schaden für heimische Konsumenten, der durch Submetering-Unternehmen, die sich durch Absprachen und Informationsaustausch über „Marktparameter“ einen Vorteil verschaffen, entsteht?

3)    Wurden Konsumenten durch erhöhte Kosten, die im Zusammenhang mit der messtechnischen Ausstattung von Submetering entstanden sein könnten, aus Sicht des Konsumentenschutzministeriums geschädigt?

4)    Wären Sie bereit, den Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit einer entsprechenden Prüfung zu beauftragen, um festzustellen, ob den Konsumenten erhöhte Kosten durch Submetering entstanden sein könnten?

5)    Wenn ja, wann werden Sie diese Prüfung beauftragen?

6)    Wenn nein, warum werden Sie diese Prüfung nicht beauftragen?



[1] https://kurier.at/wirtschaft/bwb-beantragte-22-mio-euro-geldbusse-fuer-messgeraete-ableser-ista/401900425