9863/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.02.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Ausgestaltung Fit2Work
Im Herbst 2021 wurde debattiert, ob und warum das Projekt Fit2Work, mit dem psychische Gesundheit am Arbeitsplatz gefördert wird, eingestellt wird (1). De facto ging es aber um das Ende der Psychologischen Behandlungsstunden, die im Rahmen von Fit2Work vom Bundesverband Österreichischer Psychologen angeboten wurden (2).
Soweit bisher bekannt, ist der Bedarf an psychischer Unterstützung in den Jahren der Pandemie aber erheblich gestiegen. Tatsächliche Reformen wie eine Vereinheitlichung der Psychotherapieausbildung oder einen Gesamtvertrag für Leistungsanbieter:innen der Psychotherapie konnten bisher aber nicht umgesetzt werden. Dennoch sollen die bisher im Rahmen von Fit2Work betreuten Personen nun in die reguläre Betreuung durch die ÖGK überführt werden. Unklar ist allerdings, ob und wie dieser zusätzliche Stundenaufwand durch die ÖGK abgewickelt werden soll, immerhin ist bekannt, dass es einen Mangel an Behandlungsplätzen für Psychotherapie und psychologische Behandlungen gibt (3).
Gleichzeitig zeigen die Statistiken, dass die Anzahl der Invaliditätspensionsantritte nach dem Bezug von Rehabilitationsgeld aus psychischen Gründen kontinuierlich ansteigen (4) und daher ein hoher Bedarf an der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bestehen würde. Nicht zu vergessen ist schließlich, dass viele dieser Pensionsantritte in jungem Alter erfolgen und Betroffene daher nur mit geringen Bezügen rechnen können. Gleichzeitig zeigt sich am Arbeitsmarkt, dass nicht mehr von einem Fachkräftemangel, sondern einem generellen Arbeitskräftemangel zu sprechen ist, was erneut für die Notwendigkeit verstärkter Behandlungen spricht.
![]() |
Eine Veränderung der Zuständigkeiten, sodass Behandlungen nicht länger über zusätzliche Sonderprogramme, sondern durch die zuständige Krankenkasse abgewickelt werden sollen, entspricht zwar dem Grundsatz der Durchführung nach Zuständigkeit, allerdings stellt sich dadurch die Frage, wie das freiwerdende Budget genutzt werden soll und welche Initiativen bei der Rückführung in den Arbeitsmarkt helfen sollen.
(1) https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20211022_OTS0079/erfolgsprojekt-fuer-menschen-mit-psychischen-belastungen-droht-das-aus-bild
(2) https://wienerbezirksblatt.at/fit2work-betreuungsprojekt-sucht-finanzierung/
(3) https://www.oegb.at/themen/gesundheit-und-pflege/arbeit-und-psyche
(4) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_08060/index.shtml
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende