987/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.02.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Rudolf Striedinger bei parteipolitischer Veranstaltung

 

Medienberichten zufolge (https://derstandard.at/2000102674490/Ermittlungen-Mobbing-und-Grabenkaempfe-im-militaerischen-Abwehramt) sorgte für Aufregung, dass der Leiter des Abwehramtes, Rudolf Striedinger, an einer Veranstaltung mit Bundeskanzler Sebastian Kurz sowie Manfred Weber, dem Spitzenkandidaten der Europäischen Volkspartei, teilnahm. Seine Teilnahme erfolgte in Uniform. Nach § 34 der Allgemeinen Dienstvorschriften des Bundesheeres dürfen Abordnungen des Bundesheeres an Veranstaltungen des Bundes, der Länder oder Gemeinden in Uniform auf Einladung der Veranstalter zwar teilnehmen oder mitwirken. Laut Abs. 2 allerdings nur mit Bewilligung, welche nur erteilt werden darf, wenn die Veranstaltung keinen parteipolitischen Charakter trägt und erwartet werden kann, dass sie einen solchen nicht durch den Veranstalter erhält. Die Teilnahme an einer parteipolitischen Veranstaltung in Uniform ist also ausdrücklich verboten. Striedinger war durch die Einladung angeblich nicht ersichtlich, um welche Art von Veranstaltung es sich handle. Gesessen ist der Abwehramts-Chef in der ersten Reihe, was auf einem Foto eindeutig ersichtlich ist (https://kurier.at/politik/inland/evp-weber-sieht-migration-als-offene-wunde-europas/400465534).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.     Von wem ging die Einladung zu dieser Veranstaltung an Rudolf Striedinger aus?
a. Nahm Rudolf Striedinger in seiner Funktion als Leiter des Abwehramtes teil?
  i. Wenn ja, wie lässt sich das mit den Allgemeinen Dienstvorschriften in Einklang bringen?
 ii. Wenn nein, wieso nahm er in Uniform teil?

2.     Wurde Ihr Ministerium über den Erhalt dieser Einladung informiert?
a. Wenn ja, wurde eine Teilnahme Striedingers in Uniform bewilligt? Wenn ja, von wem?
b. Wenn ja, wurde die Veranstaltung auf potentielle parteipolitische Zusammenhänge überprüft? Wenn nein, warum nicht?
c. Wenn nein, wann wurde Ihr Ministerium davon in Kenntnis gesetzt?
d. Gibt es Vorschriften für den Umgang mit Einladungen zu öffentlichen Veranstaltungen für Bedienstete des Bundesheeres?
  i. Wenn ja, welche?
 ii. Wenn nein, wie wird überprüft, dass es sich bei solchen nicht um parteipolitische Veranstaltungen handelt?
e. Wie war es möglich, den parteipolitischen Hintergrund dieser Veranstaltung zu übersehen?

3.     Gab es für Rudolf Striedinger Konsequenzen?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?
c. Wurde jemals ein Disziplinarverfahren eingeleitet?

4.     Nahmen andere Mitarbeiter_innen Ihres Ministeriums ebenfalls an dieser Veranstaltung teil?
a. Wenn ja, wer?