989/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.02.2020
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ANFRAGE

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

betreffend Netzneutralität sicherstellen

 

Sperren von Webseiten, Löschen von Inhalten auf Online-Plattformen oder Filter sind oft angewendete Methoden für das Blocken von bestimmten Inhalten im Internet. Aktuell wird im Zuge der Implementierung der EU-Verbraucherbehördenkooperationsverordnung (VBKVO), die Änderungen im Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz, im Telekommunikationsgesetz sowie im Wettbewerbsgesetz vorsieht, wieder über Zugangsbeschränkungen im Netz diskutiert. In ihrer Stellungnahme stellt die Plattform Grundrechtspolitik epicenter.works in diesem Zusammenhang fest, dass die vorgesehen Sperrmaßnahmen „Eingriffe in die Grundrechte der Bevölkerung unterschiedlicher Intensitäten“ darstellen können.[1] 

Auch die Idee der Einführung von Internetfiltern liegt derzeit wieder hoch im Trend. Begründet werde dies damit, NutzerInnen vor gewalttätigen oder pornographischen Inhalten zu schützen. Diese Maßnahme ist nicht neu, Großbritannien beispielsweise hat vor wenigen Jahren den Versuch gestartet, einen sogenannten Pornofilter zu installieren und ist schnell wieder zurückgerudert. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass es schnell zu Overblocking kommt, also dass auf Grund der zu sperrenden Stichworte weitaus mehr Seiten gefiltert werden als ursprünglich angedacht, darunter fallen z.B. auch Informationen für Vergewaltigungsopfer oder Suizidgefährdete, medizinische Informationen über Geschlechtskrankheiten und Ähnliches. Darüber hinaus können netzseitige Sperren und Filter leicht umgangen werden.

Netzpolitische ExpertInnen sind sich einig, dass Netzsperren kein geeignetes Mittel sind, um Probleme mit Pornographie, gewaltverherrlichenden Darstellungen oder strafrechtlich relevanten Urheberrechtsverletzungen im Internet zu lösen, sondern eine Zensur im Internet zur Folge haben, die Netzneutralität gefährden und das Grundrecht auf Informationsfreiheit untergraben. 

Die Interessenvertretungen ISPA und Safer Internet haben zu diesem Thema eine umfassende Broschüre erstellt, die wichtige Informationen zur Prävention und Bewusstseinsbildung im Umgang mit sozialen Medien enthält und gleichzeitig auf bereits bestehende technische Schutzeinrichtungen hinweist.[2] Für einen echten Schutz braucht es demnach mehr präventive Maßnahmen im Bereich der Stärkung von Medienkompetenzen sowie der Förderung der digital literacy.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus daher folgende

 

Anfrage

1.      Im Regierungsprogramm ist ein leichterer Zugang zu Internetfiltern als Maßnahme für einen bewussten Umgang mit Medien vorgesehen?

a.      Wie genau soll dieser Zugang aussehen?

b.       Wo und wie sollen diese Filter implementiert werden?

2.      Wie kann sichergestellt werden, dass es nicht zu Overblocking kommt?

3.      Was passiert mit den gesammelten Daten?

4.      In welchem Verhältnis steht der Einsatz von Netzsperren und Filtereinrichtungen zu der in der EU geltenden Netzneutralität, also der gleichen Behandlung von Daten im Netz?

5.      Sind Ihnen weitere bewusstseinsbildende Maßnahmen zum bewussteren Umgang mit Medien von Regierungsseite bekannt?

a.      Wenn ja, welche?

b.      Wenn nein, warum nicht?



[1] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_00132/index.shtml

[2] https://www.ispa.at/wissenspool/broschueren/broschueren-detailseite/broschuere/detailansicht/technischer-kinderschutz-im-internet.html