9891/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.02.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Kosten der Abschiebung von Qamar A. nach Pakistan

 

Im Oktober 2018 wurde Qamar A. unrechtmäßig nach Pakistan abgeschoben. Zuvor hatte er eine negative Entscheidung auf seinen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Art. 8 EMRK gem §55 AsylG erhalten. Der Bescheid für seine Abschiebung wurde jedoch vom Bundesverwaltungsgericht aufgrund schwerer Verfahrensmängeln aufgehoben. Das Verfahren blieb bis zur Abschiebung erstinstanzlich anhängig und war offen. Trotzdem wurde die Abschiebung im Schnellverfahren vollzogen. Zu diesem Zeitpunkt befand sich Qamar A. bereits sechs Jahre in Österreich, war Gastronomielehrling in Lustenau, konnte ein Sprachzertifikat der Stufe B1 vorweisen sowie eine Beschäftigungsbewilligung. Er war in der Gemeinde gut integriert, weshalb seine Abschiebung für Aufsehen sorgte.

Im Februar 2020 erkannte der Verwaltungsgerichtshof die Abschiebung als rechtswidrig. Der Bescheid über die Verweigerung eines Aufenthaltstitels und der Erlass einer Rückkehrentscheidung wurden im Juli 2021 im Beschwerdeverfahren am Bundesverwaltungsgericht in Linz aufgehoben. Das Verfahren um den Aufenthaltstitel ging neu an den Start und endete im Herbst 2021 positiv für Qamar A. Er konnte also nach Österreich zurückkehren und möchte nun seine Lehre fortsetzen - am 11. Februar 2022 wurde ihm offiziell sein Aufenthaltstitel überreicht. Dennoch hat Qamar A. drei Berufsjahre. Die Reise zurück nach Österreich musste er selbst organisieren und bezahlen. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wann wurde die Abschiebung von Qamar A. geplant?
  2. Welche konkreten Vorbereitungen wurden für die Abschiebung wann und durch wen getroffen?
  3. Durch wen wurde wann die Weisung zum Vollzug der Abschiebung erteilt, als bekannt war, dass der Bescheid für die Abschiebung vom BVwG aufgehoben wurde?
  4. Wie viele Beamt_innen waren zur Festnahme von Qamar A. an seinem Wohnort wie lange im Einsatz?
  5. Wie viele Beamt_innen waren zur Verbringung von Qamar A. in das Anhaltezentrum Bludenz wie lange im Einsatz?
  6. Welche Kosten sind im Rahmen der Anhaltung angefallen?
  7. Wie viele Beamt_innen waren zur Verbringung von Qamar A. von der Schubhaft zum Flughafen wie lange im Einsatz?
  8. Wie viele Beamt_innen waren zur Verbringung von Qamar A. von Bludenz nach Karatschi wie lange im Einsatz?
    1. Warum waren soviele Beamt_innen für die Begleitung notwendig?
  1. Waren noch andere Personen beim Flug dabei? 
    1. Wenn ja, welche und warum?
  1. Nach welchen Entscheidungskriterien wurde die Fluglinie und Route des Abschiebefluges ausgewählt?
  2. Sind Flüge des Innenministeriums stornierbar? 
  3. Nach welchen Entscheidungskriterien wurde die Fluglinie und Route des Rückfluges der Beamt_innen nach Österreich ausgewählt?
  4. Wie lang dauerte die Wartezeit der Beamt_innen bis zum Rückflug?
  5. Welche Kosten sind im Rahmen der Abschiebung, abseits dem Heranziehen der Arbeitszeit der eingesetzten Beamt_innen, angefallen?
  6. Wann wurde durch wen die Flugtauglichkeit des Qamar A. untersucht?
  7. Zu welchem Ergebnis kam die untersuchende Person jeweils?
    1. Wurden der über die Flugtauglichkeit entscheidenden Person ärztliche Befunde übermittelt? Wenn ja, inwiefern wurden diese berücksichtigt?
  1. Welche Kosten fielen im Verfahren vor dem BVwG an?
    1. Aufseiten von Qamar A.?
    2. Aufseiten des BVwG?
  1. Welche Kosten fielen im Verfahren vor dem VwGH an?
    1. Aufseiten von Qamar A.?
    2. Aufseiten des VwGH?
  1. Sind für Qamar A. aufgrund der verlorenen Berufsjahre und der Rückkehrkosten Entschädigungen vorgesehen? 
    1. Wenn ja, welche? 
    2. Wenn nein, warum nicht?