Eingelangt am 23.02.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Kosten der Abschiebung von
Qamar A. nach Pakistan
Im
Oktober 2018 wurde Qamar A. unrechtmäßig
nach Pakistan abgeschoben. Zuvor hatte er eine negative Entscheidung auf seinen
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Art. 8
EMRK gem §55 AsylG erhalten. Der Bescheid für seine Abschiebung wurde
jedoch vom Bundesverwaltungsgericht aufgrund schwerer Verfahrensmängeln
aufgehoben. Das Verfahren blieb bis zur Abschiebung erstinstanzlich
anhängig und war offen. Trotzdem wurde die Abschiebung im
Schnellverfahren vollzogen. Zu diesem Zeitpunkt befand sich Qamar A. bereits
sechs Jahre in Österreich, war Gastronomielehrling in Lustenau, konnte ein
Sprachzertifikat der Stufe B1 vorweisen sowie eine
Beschäftigungsbewilligung. Er war in der Gemeinde gut integriert, weshalb
seine Abschiebung für Aufsehen sorgte.
Im Februar 2020 erkannte
der Verwaltungsgerichtshof die Abschiebung als rechtswidrig. Der Bescheid
über die Verweigerung eines Aufenthaltstitels und der Erlass einer
Rückkehrentscheidung wurden im Juli 2021 im Beschwerdeverfahren am
Bundesverwaltungsgericht in Linz aufgehoben. Das Verfahren um den
Aufenthaltstitel ging neu an den Start und endete im Herbst 2021 positiv
für Qamar A. Er konnte also nach Österreich zurückkehren und
möchte nun seine Lehre fortsetzen - am 11. Februar 2022 wurde ihm
offiziell sein Aufenthaltstitel überreicht. Dennoch hat Qamar A. drei
Berufsjahre. Die Reise zurück nach Österreich musste er selbst
organisieren und bezahlen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wann wurde die
Abschiebung von Qamar A. geplant?
- Welche konkreten
Vorbereitungen wurden für die Abschiebung wann und durch wen
getroffen?
- Durch wen wurde wann die
Weisung zum Vollzug der Abschiebung erteilt, als bekannt war, dass der
Bescheid für die Abschiebung vom BVwG aufgehoben wurde?
- Wie viele Beamt_innen
waren zur Festnahme von Qamar A. an seinem Wohnort wie lange im Einsatz?
- Wie viele Beamt_innen
waren zur Verbringung von Qamar A. in das Anhaltezentrum Bludenz wie lange
im Einsatz?
- Welche Kosten sind im
Rahmen der Anhaltung angefallen?
- Wie viele Beamt_innen
waren zur Verbringung von Qamar A. von der Schubhaft zum Flughafen wie
lange im Einsatz?
- Wie viele Beamt_innen
waren zur Verbringung von Qamar A. von Bludenz nach Karatschi wie
lange im Einsatz?
- Warum waren soviele
Beamt_innen für die Begleitung notwendig?
- Waren noch andere
Personen beim Flug dabei?
- Wenn ja, welche und
warum?
- Nach welchen
Entscheidungskriterien wurde die Fluglinie und Route des Abschiebefluges
ausgewählt?
- Sind Flüge des
Innenministeriums stornierbar?
- Nach welchen
Entscheidungskriterien wurde die Fluglinie und Route des Rückfluges
der Beamt_innen nach Österreich ausgewählt?
- Wie lang dauerte die
Wartezeit der Beamt_innen bis zum Rückflug?
- Welche Kosten sind im
Rahmen der Abschiebung, abseits dem Heranziehen der Arbeitszeit der
eingesetzten Beamt_innen, angefallen?
- Wann wurde durch wen
die Flugtauglichkeit des Qamar A. untersucht?
- Zu welchem Ergebnis kam
die untersuchende Person jeweils?
- Wurden der über
die Flugtauglichkeit entscheidenden Person ärztliche Befunde
übermittelt? Wenn ja, inwiefern wurden diese berücksichtigt?
- Welche Kosten fielen im
Verfahren vor dem BVwG an?
- Aufseiten von Qamar A.?
- Aufseiten des BVwG?
- Welche Kosten fielen im
Verfahren vor dem VwGH an?
- Aufseiten von Qamar A.?
- Aufseiten des VwGH?
- Sind für Qamar A.
aufgrund der verlorenen Berufsjahre und der Rückkehrkosten
Entschädigungen vorgesehen?
- Wenn ja, welche?
- Wenn nein, warum
nicht?