9892/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.02.2022
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landwirtschaft‚ Regionen und Tourismus

betreffend Ausgestaltung des Europäischen Solidaritätskorps

Von 2016 bis 2018 war es Zivildienern in Österreich möglich, im Rahmen des "Europäischen Freiwilligendienstes EFD" des ERASMUS+ Programms einen Freiwilligendienst im Ausland zu absolvieren, der bei einer durchgehenden Mindestdauer von zehn Monaten als Zivildienstersatz angerechnet werden konnte. Das hatte den Vorteil, dass junge Männer auf einfachem Wege Auslandserfahrung sammeln konnten, ohne zusätzlich Zivildienst und somit doppelte Arbeit leisten zu müssen. Im Herbst 2018 wurde der Europäische Freiwilligendienst des ERASMUS+ Programms umstrukturiert und Teil eines neuen EU-Programms, nämlich des "Europäischen Solidaritätskorps ESK". Aufgrund dieser Namensänderung und der nicht erfolgten Aktualisierung im ZDG § 12c Abs 1 Z 2, das sich noch immer auf das ERASMUS+ Programm im Europäischen Freiwilligendienst bezieht, ist aktuellen Teilnehmern dieser Programme eine Anerkennung als Zivildienstersatz nicht mehr möglich. "Die Projekte der EU-Freiwilligendienste bleiben aber, wenn auch unter neuem Namen, unverändert", betonen betroffene und ehemalige Teilnehmer des Europäischen Freiwilligendienstes, die sich am 22.10.2019 in einem offenen Brief an den ehemaligen Innenminister Wolfgang Peschorn wandten.1 Außerdem heben sie die Bereicherung solcher Auslandsprogramme für die Teilnehmer hervor, die auf einfachem Wege wertvolle interkulturelle Erfahrungen machen können und gleichzeitig den europäischen Solidaritätsgedanken stärken. Auch die Bundesjugendvertretung hat sich des Themas angenommen und betont die derzeitige Ungleichbehandlung von ESK-Teilnehmer_innen gegenüber solchen mit ERASMUS+ Vertrag. Laut BJV waren im Jahr 2018 etwa 60 wehrpflichtige Männer im Rahmen des ERASMUS+ Programms im Ausland im Einsatz, was man als überschaubar bezeichnen kann.2

Vonseiten der zuständigen Ministerin wurde dennoch darauf verwiesen, die Anrechnung auch in Zukunft nicht ermöglichen zu wollen, da sonst zu viele Zivildiener in Österreich fehlen würden. 

 

1 https://bjv.at/wp-content/uploads/2020/03/Offener-Brief-ESK-Zivildienstersatz.pdf

2 https://www.derstandard.at/story/2000113520846/keine-loesung-fuer-eu-freiwillige-die-einsatz-als-zivildienst-anrechnen

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele wehrpflichtige Teilnehmer haben das Programm ERASMUS+ während der gesamten Programmlaufzeit absolviert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
    1. Wie viele davon haben sich ihre Teilnahme als Zivildienstersatz anrechnen lassen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
    2. Wie viele Teilnehmer_innen aus dem Ausland wurden bei Projekten in Österreich eingesetzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
  1. Wie viele Teilnehmer_innen haben seit Herbst 2018 das Programm ESK absolviert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren) 
    1. Bei wie vielen davon handelt es sich um wehrpflichtige Teilnehmer? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
  1. In welcher Form unterscheidet sich das Programm ESK vom Vorgängerprogramm ERASMUS+?
  2. Wie viele ausländische Teilnehmer_innen des Programms ESK haben dieses seit 2018 in Österreich absolviert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)