9897/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.02.2022
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, Harald Stefan

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend bestehendes Angebot der Kinderbeistände

 

 

Seit 2008 gibt es in Österreich Kinderbeistände, die Kinder in schwierigen, eskalierenden Sorgerechtsverfahren begleiten. Diese Kinderbeistände sind psychosozial geschulte Begleiter und unterstützen Kinder in „stürmischen Zeiten“ für die Dauer des Gerichtsverfahrens. Sie sind Sprachrohr für die Kinder bei Verfahren von Pflegschaftsgerichten über Obsorge oder Besuchsrecht.[1]

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Sind die Kosten der Kinderbeistände im Budget für 2022 mit ausreichend finanziellen Mitteln abgesichert?

2.    Wie hoch sind die Kosten für die ersten sechs Monate der Verfahrensdauer, die das Justizministerium trägt?

a.    Gibt es sonst noch einen Kostenträger?

3.    Wie hoch sind die Kosten, die von einkommensschwachen Elternteilen durch Verfahrenshilfe entstehen in den weiteren zwölf Monaten bzw. in weiteren Verfahren.

4.    Gibt es Fälle der Notwendigkeit einer Beugestrafe, falls der Kinderbeistand, der „von Amts wegen“ verordnet wurde, nicht wahrgenommen wird?

5.    Stehen genügend ausreichend geeignete Personen zur Verfügung, die diese Tätigkeit ausüben?

6.    Ist die flächendeckende Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum, gegeben?

7.    Ist der weitere Ausbau des Angebotes von Kinderbeiständen als kostenloses und flächendeckendes Modell der Verfahrensbegleitung von Kindern, insbesondere für einkommensschwache Elternteile, angedacht?

8.    Bei welchen Verfahren und in welchen Altersgruppen sind Kinderbeistände in den letzten drei Jahren eingesetzt worden?



[1] siehe: www.justiz.gv.at/home/service/familienrecht/kinderbeistand.25c.de.html