9899/J XXVII. GP
Eingelangt am 23.02.2022
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ANFRAGE
der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Mag Stefan
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Unterhaltsvorschüsse und Unterhaltsklagen im Jahr 2021
Staatliche Unterhaltsvorschüsse wurden zu dem Zweck eingeführt, dass ein Kind auch dann finanziell versorgt wird, wenn ein Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt. Es handelt sich dabei um einen Anspruch des minderjährigen Kindes selbst. Rechtliche Voraussetzungen sind unter anderem ein vollstreckbarer Exekutionstitel gegen den Unterhaltsschuldner und der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes im Inland. Dies gilt aufgrund völkerrechtlicher Verträge auch für EU-Bürger, EWR-Bürger und Staatenlose.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Wie viele Kinder bezogen im Jahr 2021 einen Unterhaltsvorschuss in Österreich (aufgeschlüsselt nach österreichischen Staatsbürgern, Bürgern aus EU-Staaten und Drittstaaten)?
2. Wie hoch waren die insgesamt ausbezahlten Beträge an die anspruchs-berechtigten Kinder im Jahr 2021 (aufgeschlüsselt nach österreichischen Staatsbürgern, Bürgern aus EU-Staaten und aus Drittstaaten)?
3. Wie hoch waren 2021 die Rückzahlungen von Unterhaltsvorschüssen (aufgeschlüsselt nach österreichischen Staatsbürgern, Bürgern aus EU-Staaten und aus Drittstaaten)?