9903/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.02.2022
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Anfrage

Des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Versetzungen bzw. Mitteilungen über die beabsichtigte Durchführung von Versetzungen bei den Justizwachebeamten

 

Am 10.Jänner 2022 wurde im Zentralausschuss der Exekutive folgender Antrag gestellt:

 

„Wir beantragen gemäß § 5 Abs. 1 PV-GO die Aufnahme des nachstehenden Punktes auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung:

 

Hiermit beantragen wir im Zentralausschuss eine Beschlussfassung über die Forderung, dass allen Bediensteten, die ein offenes Versetzungsgesuch laufen haben, von der Dienstbehörde (GD) der in Aussicht genommene Zeitpunkt schriftlich mitgeteilt wird.

Die Antragsteller sehen in der derzeitigen Regelung keine zufriedenstellende Vorgangsweise. Betrachtet man die derzeitige Vereinbarung – auf zwei (2) Berufsanfänger in eine „Zielanstalt“ folgt eine anstehende Versetzung – so wurde diese im Jahr 2021 nicht eingehalten und kann mit der Personaloffensive im Jahr 2022 und den folgenden Jahren auch nicht eingehalten werden.

 

Die Antragsteller können sich vorstellen, den Zeitpunkt der in Aussicht genommenen Versetzung in Quartalssprüngen festzulegen (z.B. Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege, die von Ihnen gestellte Versetzung in die Justizanstalt XY wird im dritten Quartal 2022 in Aussicht genommen)

Dass die derzeitige Vorgangsweise auf viel Unmut bei den JWB stößt, die seit Jahren (wir sprechen hier von bis zu 5 oder noch mehr Jahren) darauf warten, endlich versetzt zu werden, ist nachvollziehbar! Betrachtet man die Sachlage einer Versetzung, so sind die Beweggründe im sozialen, familiären 1

und/oder wirtschaftlichen Umfeld zu finden. Es gibt dazu Anlassfälle, die für eine (1) Dienstverrichtung bis zu 250 Km Wegstrecke und 3 Stunden Fahrtzeit in Kauf nehmen bei einer familiären Situation von einem oder mehreren Kindern und das schon über Jahre.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende

 


Anfrage

1.    Wie viele Versetzungsansuchen sind derzeit in den Justizanstalten beantragt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten und Anzahl)

2.    Wie viele Versetzungen wurden 2021 bewilligt und durchgeführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten und Anzahl)

3.    Wie kann es sein, dass es Justizwachebeamte gibt, die nach fünf Jahren versetzt werden und andere aber schon nach einem Jahr, wo laut Anfragebeantwortung vom 6.November 2020 die Reihung der Versetzung nach dem Datum des Einlangens der Ansuchen vorgenommen wird?

4.    Warum werden die Berufsanfänger viel schneller bei Versetzungen berücksichtigt, als ein wartender Beamter?

5.    Wäre es nicht gerechter, wenn Justizwachebeamte, die vielleicht schon einige Jahre auf ihre Versetzung warten den Berufsanfängern vorgezogen werden?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, warum wird das dann nicht so gehandhabt?

6.    Warum gibt es von der Generaldirektion (GD) keine schriftlichen Mitteilungen über die in Aussicht genommene Versetzung an die Justizwachebeamten?

7.    Warum verweist die GD darauf, dass Rechtsansprüche abgeleitet werden können?

8.    Könnte die GD nicht eine schriftliche Mitteilung dahingehend formulieren das keine Rechtsansprüche abgeleitet werden können?

9.    Warum werden mündliche Vereinbarungen getroffen, die sehr häufig nicht eingehalten werden?

10. Warum demotiviert man Justizwachebeamte mit so einem Vorgehen gerade in Zeiten wie dieser, wo doch ohnehin jeder Beamte benötigt wird?

11. Liegt es vielleicht auch an diesem Versetzungsvorgehen, dass so viele offene Stellen in der Justizwache nicht besetzten werden können?

12. Finden sie es zumutbar, dass Justizwachebeamte bis zu 3 Std. Fahrzeit zurücklegen müssen um ihren Dienst anzutreten?

a.    Wenn nein, warum ist das dann so?

b.    Wenn nein, warum nimmt man hier keine Rücksicht auf die Justizwachebeamten?

13. Justizwachebeamte müssen täglich einen schweren, verantwortungsvollen Dienst versehen, wäre es da nicht auch für das Ressort von Vorteil, wenn die Beamte durch kürzere Anfahrtsweg eine geringere zusätzliche Belastung haben?

14. Wären die Justizanstalten nicht flexibler, wenn die Anfahrtszeiten durch Versetzungen der Beamten kürzer wären?

a.    Wenn nein, warum nicht?