9909/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.02.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger, Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Kocher-Ministerium immer noch ohne Innenrevision!

 

In der Sitzung des Budgetausschusses vom 9. November 2021 stellte die NEOS-Fraktion die Frage nach der Aufstockung von Planstellen in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Arbeit im Ausmaß von zehn Dienstposten an den türkisen Arbeitsminister Univ. Prof. Dr. Martin Kocher. Dieser beantwortete die Frage damit, dass eine Innenrevision aufgebaut werden müsste, und dafür diese zehn Dienstposten für 2022 vorgesehen seien. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass offensichtlich seit Jänner 2020 im Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ bis Jänner 2021) und im Bundesministerium für Arbeit (BMA) keine Innenrevision vorhanden war bzw. ist oder nicht entsprechend personell ausgestattet ist.

 

Jetzt wissen wir aus dem mutmaßlichen Kriminalfall Beinschab-Karmasin-Kurz aus dem Bundesministerium für Finanzen (BMF), dass die Innenrevision dort eine ganz wesentliche Rolle bei der Aufklärung von Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Umfragen und Inseratengeschäften spielt. Das BMAFJ bzw. BMA war bzw. ist wiederum für erhebliche Budgets und öffentliche Aufträge sowie organisatorische, personelle und verwaltungsrechtliche Angelegenheiten direkt und indirekt verantwortlich wie etwa Familienlastenausgleichsfonds usw. (BMAFJ), das Arbeitsmarktservice (AMS) oder die Arbeitsinspektionen. Eine Zentralstelle des BMA im Resultat zwei Jahre lang ohne ausreichend organisatorisch und personell ausgestatteter Innenrevision zu führen, stellt daher eine nachhaltige Unterlassung der ressortführenden Minister Christine Aschbacher (bis Jänner 2021) sowie Univ. Prof. Dr. Martin Kocher (seit Jänner 2021), aber auch der seit Jänner 2020 amtierenden Generalsekretärinnen Bernadett Humer und Eva Landrichtinger dar. Wesentliche Revisionsmaßnahmen konnten daher vor allem begleitend zu den Corona-Maßnahmen, die durch das BMAFJ bzw. BMA organisiert und abgewickelt wurden nicht durchgeführt werden. Dies könnte erhebliche Auswirkungen haben.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit nachstehende

 


ANFRAGE

 

1)     Warum wurde bisher keine entsprechend personell ausgestattete Innenrevision im BMAFJ bzw. BMA eingerichtet?

2)     Welche Maßnahmen haben die Minister Christine Aschbacher und Martin Kocher seit Jänner 2020 gesetzt, um eine solche entsprechend personell ausgestattete Innenrevision im BMAFJ bzw. BMA einzurichten?

3)     Welche Termine und Verwaltungsabläufe inklusive jeweiliger Veraktungen (bitte Aktenzahlen zu nennen) fanden seit Jänner 2020 zum „Projekt“ Innenrevision im BMAFJ bzw. BMA statt?

4)     Wer nahm an diesem „Projekt“ seit Jänner 2020 auf Seiten des Ministerkabinetts, des Generalsekretariats und der Präsidialsektion teil?

5)     Wie viele Verwaltungsfälle wurden im BMAFJ bzw. BMA dokumentiert, die eigentlich einer Innenrevision hätten vorgelegt werden müssten?

6)     Wie wurden diese Verwaltungsfälle ohne Innenrevision geprüft?

7)     Bis wann wird eine dem Aktionsradius des BMA entsprechende Innenrevision vorhanden sein?

8)     Wird diese dann im „Vollbetriebsmodus“ stehende Innenrevision Verwaltungsabläufe im BMA bzw. früheren BMAFJ bis zum Jänner 2020 prüfen?

9)     Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt?

10)  Wenn nein, warum nicht?