991/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.02.2020
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ANFRAGE

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

betreffend Ausmaß prekärer Beschäftigung in Bundestheatern und Bundesmuseen

 

Prekäre Beschäftigungsverhältnisse wie unbezahlte Praktika, unentgeltliche Volontariate oder Lohndumping gehören in der Kunstbranche leider zum Alltag. Erst vor wenigen Wochen haben Chormitglieder am Wiener Burgtheater die schlechten Arbeitsverhältnisse angeprangert und sind damit auch an die Medienöffentlichkeit gegangen: „Als Gastschauspieler waren sie demnach nur während der zweimonatigen Probezeit durchgängig angestellt und haben währenddessen eine monatliche Pauschale von 2.250 Euro brutto bezogen. Danach aber griff eine Tagelöhnerregelung: 300 Euro Bruttogage gibt es pro Abendvorstellung“, berichtet die Tageszeitung Der Standard[1] über die Kritik aus dem Burgtheater. Von einem Verdienst von 300 Euro brutto, das auf Grund der Vorstellungsintervalle nur drei bis vier Mal im Monat – also in Summe ein Bruttolohn von maximal 1.200 Euro – ausgezahlt wird, lässt sich kaum leben. „Konkret müssen Gastspieler nämlich ihre ‚Priorität abgeben‘, sprich: dem Burgtheater die Entscheidungshoheit darüber abtreten, welche Zusatzengagements angenommen werden dürfen und welche nicht“, geht des Weiteren aus dem Protest der Chormitglieder hervor. Das heißt, dass die Beschäftigten dem Burgtheater Priorität geben und diese sich die Zeit für etwaige Aufträge des Burgtheaters blockieren müssen.

Dieses Beispiel ist in der Kulturszene leider kein Einzelfall, immer wieder melden sich Betroffene aus der Kulturbranche zu diesem Thema zu Wort. Im Jahr 2018 haben OrchestermusikerInnen der Festspiele Erl die dortigen prekären Arbeitsbedingungen kritisiert, hier ist sogar von „modernem Sklaventum“ die Rede[2].    

Dass sich die Arbeitsverhältnisse zunehmend verschlechtern, beklagt auch die IG Kultur schon seit mehreren Jahren. So stünden im Kulturbetrieb viel zu niedrige Gehälter überbordenden Arbeitszeiten gegenüber, immer mehr befristete Verträge sowie prekäre Beschäftigungsverhältnisse konterkarieren eine gewisse Planungssicherheit, langfristige Perspektiven werden verunmöglicht.[3] 

Auch in den Bundesmuseen hat sich die Situation der MitarbeiterInnen selbst seit der Ausgliederung verschlechtert: Aus sicheren Arbeitsplätzen wurden oftmals prekäre Beschäftigungsverhältnisse ohne Abend-, Sonntags- und Feiertagszuschläge, mit niedriger Entlohnung und einer Sieben-Tage-Woche mit dem Sonntag als normalem Arbeitstag. Stundenlöhne von 6,50 Euro beispielsweise in der Museumsaufsicht sind keine Seltenheit, wie Ausschreibungen zeigen. Ein Grund für diese Verschlechterungen der Arbeitsverhältnisse liegt auch in fehlenden Kollektivverträgen begründet. Mit Ausnahme des Kunsthistorischen Museums verfügen die Bundesmuseen über keine Kollektivverträge – und das obwohl in der Vergangenheit selbst von KulturministerInnen der Abschluss solcher angeregt wurde.

Die Kritik der Chormitglieder und der VertreterInnen der KulturarbeiterInnen muss ernst genommen werden, denn Kulturarbeit darf keine Armutsfalle sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport folgende

Anfrage

1.       Welche Anstellungsverhältnisse gibt es in den Bundestheatern und Bundesmuseen? Bitte nach Institution, Art und Anzahl des Beschäftigungsverhältnisses sowie Prozentzahl gemessen an den Gesamtbeschäftigten auflisten.

2.       Wie viele MitarbeiterInnen sind als PraktikantInnen beschäftigt? Bitte nach Institution auflisten.

a)      Wie lange sind diese durchschnittlich als PraktikantInnen beschäftigt?

b)      Werden die PraktikantInnen entlohnt?

i.      Wenn ja, wie hoch ist die Entlohnung? 

ii.    Wenn nein, warum nicht?

3.       Wie viele MitarbeiterInnen sind als VolontärInnen tätig? Bitte nach Institution auflisten.

a)      Wie lange sind diese durchschnittlich als VolontärInnen tätig?

b)      Werden die VolontärInnen entlohnt?

i.      Wenn ja, wie hoch ist die Entlohnung? 

ii.    Wenn nein, warum nicht?

4.       Wie viele Beschäftigte in Bundestheatern und Bundesmuseen sind aktuell von einem Kollektivvertrag erfasst? Bitte nach Institution, Art des Beschäftigungsverhältnisses und Verwendung aufschlüsseln und angeben, um welchen Kollektivvertrag es sich jeweils handelt.

5.       Laufen Verhandlungen zu einem gemeinsamen Kollektivvertrag für die Bundesmuseen?

a)      Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen?

b)      Wenn nein, warum nicht?

6.       Sind Initiativen gegen prekäre Beschäftigung in den Bundesmuseen und Bundestheatern geplant?

a)      Wenn ja, welche?

b)      Wenn nein, warum nicht?

7.       Können Sie ein Bruttogehalt von maximal 1.200 Euro – wie in dem Brief der Chormitglieder an die Medien genannt – als angeblich angemessenes Entgelt bestätigen und welche Maßnahmen werden Sie setzen, um für tatsächlich angemessene Entlohnung zu sorgen? 



[1] https://www.derstandard.at/story/2000113366610/prekaer-im-rampenlicht-ein-chor-im-arbeitskampf-gegen-das-burgtheater

[2] https://www.derstandard.at/story/2000085995327/die-ausgebeutete-muse-lohndumping-auf-buehnen-weit-verbreitet

[3] https://igkultur.at/artikel/uuund-tschuess-arbeitsbedingungen-kulturinstitutionen