992/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.02.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Sabine Schatz, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend das faschistische Ustaša-Treffen in Bleiburg/Kärnten

Alljährlich findet in Bleiburg/Kärnten ein Treffen zum Gedenken an die faschistischen Ustaša-Einheiten statt. Das Treffen gilt als eines der größten rechtsextremen Netzwerktreffen in Europa. Des Weiteren kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Verstößen gegen das NS-Verbotsgesetz. Neben offen zur Schau gestellten NS-Symbolen und Hitlergrüßen, fallen insbesondere auch faschistische Symbole ins Auge, die bisher nach geltender österreichischer Rechtslage keinen strafbaren Tatbestand erfüllten.

Mit der Symbolegesetz-Novelle wurden nun die Ustaša-Gruppierungen in deren Wirkungsbereich aufgenommen, die viele ihrer Symbole beim Treffen in Bleiburg offen zur Schau stellen. Allerdings sind etliche Symbole der Ustaša-Gruppierung durch die Gesetzesnovelle nicht erfasst, sodass auch heuer wieder davon auszugehen ist, dass viele einschlägige Abzeichen zu sehen sein werden.

Die katholische Kirche erteilte für das Jahr 2019 keine Erlaubnis zur Feier der heiligen Messe auf dem Loibacher Feld bei Bleiburg in Kärnten. Es wurde eine politische Instrumentalisierung des Gottesdienstes durch Ustascha-Anhänger sowie fehlende Distanz zu faschistischem Gedankengut geortet.

Abzuwarten bleibt, wo und in welcher Form das Treffen für 2020 beantragt wird.

Es entstehen bei den jährlichen Treffen begleitenden Polizeieinsätzen nicht nur hohe Kosten, sondern es werden auch Straßen und Bahnstrecken blockiert.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele RichterInnen und wie viele StaatsanwältInnen waren während der Ustascha-Feier 2019 selbst vor Ort?

a.    Von welchem Gericht bzw. StA waren diese?

b.    In welcher Zeitspanne waren diese vor Ort?

c.    Wie lautete ihr Auftrag und was umfasste ihre Tätigkeit?

d.    Welche Sach- und Personalkosten entstanden durch diese Dienste 2019?

 

2.    In einer Anfragebeantwortung des BMI (3794/AB zu 3803/J XXVI. GP) ist von einer Anzeige nach dem Verbotsgesetz während der Ustascha-Feier 2019 die Rede. Wie ist der Ermittlungsstand des verbleibenden Verfahren?

a.    Welche Staatsbürgerschaft, Alter und Geschlecht hat der/die Tatverdächtige, welcher Tat wird er/sie beschuldigt?

b.    Hat man seine/ihre Identitäten festgestellt?

 

3.    Wie viele Verfahren nach anderen Delikten wurden seitens der Exekutive zur strafrechtlichen Beurteilung an die StA Klagenfurt übermittelt und um welche Delikte handelte es sich jeweils?

 

4.    Nach kritischer Berichterstattung über das Gedenktreffen in wurden fünf österreichische und deutsche Journalistinnen und Journalisten im kroatischen, rechtsnationalen Magazin "Hrvatski Tjednik“ öffentlich an den Pranger gestellt. Kam es in Folge dessen zu winwe strafrechtlichen Beurteilung an die StA?

a.    Welche Ermittlungsschritte wurden eingeleitet?

b.    Welche Stellen wurden mit der Ermittlung beauftragt?

c.    Welche Beweise lagen/liegen vor?

d.    Falls das Verfahren eingestellt wurde, warum wurde keine Anklage/kein Strafantrag erhoben?