9922/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.02.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Umsetzung des Energiebonus

Der derzeitige massive Anstieg der Energiepreise setzt sowohl Unternehmen als auch Haushalte unter Druck und ist maßgeblicher Inflationstreiber. In diesem Kontext hat am 28.1. 2022 hat die Bundesregierung verkündet, eine Reihe von Maßnahmen zu setzen um diesen Belastungen entgegenzuwirken. Hierzu sollen Bei genauer Betrachtung ist der Nutzen dieser Maßnahmen allerdings fraglich, da diese weder treffsicher gestaltet sind, noch das eigentliche Problem - die starke Abhängigkeit von russischen Gasimporten - bekämpfen. So haben sich auch bereits mehrere Expert_innen und Organisationen kritisch geäußert, wie etwa das WIFO oder das Wegener Center der Universität Graz. Vor allem der Energiebonus wurde in seiner präsentierten Form stark kritisiert, da dieser auch an hohe Einkommen sowie ohne klaren Bezug zu Verbrauch oder Bedarf vergeben werden soll.

Quellen:

       https://www.derstandard.at/story/2000132914634/1-7-milliarden-entlastungspaket-fuer-steigende-energiepreise-fixiert

       https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2022/01/bundeskanzler-nehammer-entlastungspaket-von-1-7-milliarden-euro-wegen-steigender-energiepreise-beschlossen.html

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Welche Budgetmittel sollen insgesamt für den Energiebonus über welchen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden?

2.    Aus welcher Untergliederung sollen die Mittel für den Energiebonus entnommen werden?

3.    Wer wird Anspruch auf den Energiebonus haben und welche genauen Kriterien sollen gelten? (Erwerbstätigkeit, Einkommen, Volljährigkeit, Staatsbürgerschaft usw.)

4.    Wird es für den Erhalt des Energiebonus bestimmte Kriterien bzgl. der Wohnsituation geben?

a.    Wenn ja, welche?

5.    Wird gemäß der Ausgestaltung des Energiebonus ein 2-Personen Haushalt, in dem beide Personen monatlich EUR 5.000 brutto verdienen und es sich um eine Eigentumswohnung mit Energieeffizienzklasse A handelt, Anspruch auf den Energiebonus haben?

a. Wenn ja, mit welcher Begründung?

6.    Wann soll die Auszahlung erfolgen?

7.    Wird das BMSGPK für die Auszahlung verantwortlich sein?

a.    Wenn ja, soll die Auszahlung über die Sozialversicherungsträger erfolgen?

i. Wie viel zusätzliches Personal und zusätzlicher Personal- und Sachaufwand sind für die Abwicklung nötig?

b.    Wenn nein, wer wird für die Auszahlung verantwortlich sein?

8.    An wie viele Personen bzw. wie viele Haushalte wird der Energiebonus vermutlich ausgezahlt werden?