9933/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.02.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Petra Wimmer, Andreas Kollross, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Vereinbarung über die Elementarpädagogik
Die Kompetenzverteilung für öffentliche elementarpädagogische Einrichtungen ist ein komplexes Thema. Grundsätzlich liegt derzeit die Kompetenz im elementaren Bildungswesen bei den Bundesländern. Die Anstellung des Personals ist unterschiedlich geregelt. Es kanns sich sowohl um Landes- oder Gemeindebedienstete handeln. Der Bau von öffentlichen Kindergärten fällt ebenso in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Er wird mit Hilfe von Zweckzuschüssen von Bund und Land unterstützt.
Diese sind in der Artikel 15a B-VG Vereinbarung über die Elementarpädagogik geregelt. Aufgrund dieser 15a-Vereinbarung erhalten die Länder Zweckzuschüsse für Investitionen, die an Bedingungen bzw. Verpflichtungen geknüpft sind. Die aktuelle Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG endet nach dem Kindergartenjahr 2021/2022. Also bereits in wenigen Monaten.
Grundsätzlich sind die Gemeinden bestrebt, Kinderbetreuungseinrichtungen auszubauen, um für Familien als Wohnort attraktiv zu sein. Aufgrund der Covid-Krise wurde die finanzielle Situation von vielen Gemeinden noch angespannter. Der Eigenfinanzierungsanteil von Neubauten, insbesondere für Kinderbetreuungseinrichtungen, sind für viel eine unüberwindbare Hürde. Die zusätzlich anfallenden Personalkosten machen es vielen Gemeinden aus finanziellen Gründen unmöglich, in den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen zu investieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Welche Unterstützungen für Gemeinden sind von Seiten des BMF geplant, um den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen voranzutreiben?
2. Laut
der Anfragebeantwortung 8563/AB fehlen 7.960 Betreuungsplätze für
unter 3-Jährige, um das Barcelona-Ziel zu erreichen.
Welche Unterstützungen für Gemeinden sind von Seiten des BMF geplant,
um den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen für unter 3-Jährige
voranzutreiben?
3. Werden künftig Zweckzuschüsse für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen an die Einhaltung der VIF-Kriterien gebunden?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn nein, wie stellen Sie sicher, dass vor allem neue Plätze geschaffen werden, die den VIF-Kriterien entsprechen?
4. Laut der Anfragebeantwortung 8563/AB liegt der Kofinanzierungsanteil bei 52,5% beim Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen. Ist von Seiten des BMF geplant, diesen Kofinanzierungsgrad beizubehalten, zu senken oder zu erhöhen?
5. Ist geplant, Zuschüsse für Personalaufwendungen im Zusammenhang mit Kinderbetreuungseinrichtungen für Gemeinden in der neuen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zu ermöglichen?
6. Ist geplant, abseits der neuen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zweckzuschüsse für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen an Gemeinden auszubezahlen?
7. Ist geplant, abseits der neuen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zweckzuschüsse für Personalkosten von elementaren Bildungseinrichtungen direkt an die Gemeinden auszubezahlen?
8. Laut
Anfragebeantwortung 6374/AB stellt das Bundesministerium für Finanzen im
Rahmen des Kommunalinvestitionsgesetz 2020 – KIG 2020, BGBI. I NR.
56/2020 insgesamt 1 Milliarde Euro für kommunale Investitionsprogramme in
den Gemeinden im Sinne der Regionalität zur teilweisen Deckung der Aufwendungen
der Gemeinden aus Mittel des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds als
Zweckzuschuss zur Verfügung.
Wie hoch sind die Mittel, die aus diesem Investitionsprogramm in den Jahren
2020 und 2021 für den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen und für
den Personalaufwand in Kinderbetreuungseinrichtungen an die Gemeinden
ausbezahlt wurden (Aufschlüsselung nach Gemeinden und Bundesländern)?
9. Ist eine Novelle des Kommunalinvestitionsgesetz geplant, um kommunale Investitionsprogramme auch im Jahr 2022 mit Hilfe von Zweckzuschüssen zu unterstützen?
a. Wenn ja, sind Zweckzuschüsse für den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen und für den Personalaufwand in Kinderbetreuungseinrichtungen geplant?