9940/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.02.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Petra Vorderwinkler,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend „Förderbeträge Freie Privatschulen"

Konfessionelle und nicht-konfessionelle Privatschulen werden in Österreich unterschiedlich gefördert. In erstgenannten Schulen werden etwa die vollen Lehrer*innengehälter vom Staat automatisch abgegolten. Nicht-konfessionelle Privatschulen können hingegen nur um Subventionen ansuchen.

Konfessionellen Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht werden unter bestimmten Voraussetzungen auch dann Lehrer*innengehälter samt Begleitkosten ersetzt, wenn sie keiner gesetzlich geregelten Schulart (etwa Volksschule, AHS) entsprechen, sondern ein eigenes Organisationsstatut haben. Entsprechende, ebenfalls mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Alternativschulen ohne gesetzlich geregelte Schulartbezeichnung haben im Gegensatz dazu keine Chance auf Subventionen. Das schließt solche Schulen aus, die keine klassischen Volksschulen, AHS oder Neue Mittelschulen sind, weil Kinder etwa über mehrere Jahrgänge gemeinsam unterrichtet werden.[1]

Freie Privatschulen mit eigenem Organisationsstatut im Sinne des §14 Privatschulgesetzes, welche keine Subventionen zum Personalaufwand im Sinne des Privatschulgesetzes erhalten, werden daher nur durch eigene Förderungen im Wege einschlägiger Dachverbände subventioniert.

In den Jahren 2018, 2019 und 2021 wurde jeweils der gleiche Förderbetrag an diese Dachverbände in Österreich gezahlt. Im Jahr 2020 wurden knapp 51% mehr an Förderungen ausbezahlt. Dies stellt eine starke Abweichung dar, welche auch der unten angehängten Grafik entnommen werden kann. Eine Begründung vonseiten des Ministeriums ist dazu nicht erfolgt.


 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)      Welche Dachverbände haben in welcher Höhe Förderungen im Rahmen der Förderung für Freie Privatschulen mit eigenem Organisationsstatut im Sinne des §14 Privatschulgesetzes erhalten?

a)       Aufgeschlüsselt nach Jahr?

b)      Aufgeschlüsselt nach Dachverband?

c)       Aufgeschlüsselt nach Fördersumme?

2)       Aus welchem Grund/ zu welchem Zweck wurden im Jahr 2020 höhere Förderungen bezahlt?

3)       Welche Dachverbände haben die zusätzlichen Förderungen im Jahr 2020 aus welchem Grund/ zu welchem Zweck erhalten?

4)       Warum wurden im Jahr 2020 zusätzliche Förderungen zur Verfügung gestellt?

5)       Warum wurden im Jahr 2021 wieder nur die in den Jahren 2018 und 2019 gezahlten Beträge zur Verfügung gestellt?

6)       Wird der tatsächliche Einsatz der oben genannten Fördergelder kontrolliert?

a)       Wenn ja, wie?

b)       Wenn nein, warum nicht?

7)       Welche Ziele werden im Allgemeinen im Hinblick auf die Verbesserung der finanziellen Situation der Freien Privatschulen mit eigenem Organisationsstatut in Österreich von Ihrem Ministerium gesetzt?

8)       Gibt es Überlegungen, die Fördersummen, die seit Jahren gleich geblieben sind, anzupassen bzw. zu erhöhen?



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[1] VfgH: Ungleiche Förderung von Privatschulen ist zulässig | DiePresse.com

2.Transparenzportal – Freie Privatschulen mit eigenem Organisationsstatut im Sinne de §14 des
Privatschulgesetzes