9950/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.02.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend dringende Notwehrmaßnahmen gegen EU-Atomstromverordnung

 

Im Rahmen der Nationalratssitzung am 21.12.2020 wurde ein Entschließungsantrag 157/E XXVII. GP betreffend „Kein Atommülllager an der Grenze zu Österreich“ in der Formulierung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Ing. Martin Litschauer, Johannes Schmuckenschlager, Walter Rauch, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen beschlossen.

In der einstimmig von allen Parlamentsparteien angenommenen Entschließung[1] heißt es unter anderem:

(…) Die Bundesregierung wird darüber hinaus ersucht, alle diplomatischen, politischen und rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um Atomenergie in Europa zurückzudrängen und den Ausbau von erneuerbaren Energien europaweit voranzutreiben.

Dies umfasst insbesondere:

(…)

·         Sich weiterhin auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Atomkraft weder als nachhaltige noch als klimafreundliche Technologie bewertet und unter dem Deckmantel des Klimaschutzes gefördert wird; (…)

·         Dem Neu- und Ausbau von Atomkraftwerken in Europa, insbesondere in den Nachbarländern, mit allen zur Verfügung stehenden politischen und rechtlichen Mitteln entgegenzuwirken; (…)

Durch einen delegierten Rechtsakt, der sogenannten Taxonomie,[2] will die EU-Kommission nunmehr definieren, dass Atomkraft als nachhaltige und umweltfreundliche Energiequelle zu gelten hat. Der Akt soll in Folge am 1. Jänner 2023 offiziell in Kraft treten. Kommissionspräsidentin von der Leyen, die sich sonst gerne als grüne Politikerin inszeniert, lässt bereits aufhorchen: „Wir brauchen für den Übergang auch Nuklearenergie und Gas als stabile Energiequelle“[3].

Gegen technische Regulierungsstandards bzw. technische Durchführungsstandards, die Rechtsakte auf zweiter Ebene sind, wohingegen EU-Verordnungen und EU-Richtlinien Rechtsakte auf Ebene 1 darstellen, können zuständige Behörden mit der Nichtigkeitsklage gemäß Art. 263 AEUV vorgehen. Die in diesem Artikel vorgesehenen Klagen sind binnen zwei Monaten zu erheben, weshalb es gilt sich entsprechend vorzubereiten. Zudem besteht die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes nach Art. 278 und 279 AEUV.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wurden Vorbereitungsschritte zur Erhebung der Nichtigkeitsklage gemäß Art. 263 AEUV betreffend der atomenergiefreundlichen EU-Taxonomie gesetzt?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, welche dieser Schritte gehen über das in Auftrag gegebene Gutachten der Kanzlei „Redeker Sellner Dahs“ hinaus?

c.    Wenn ja, wann wurden welche Umsetzungsschritte eingeleitet?

d.    Wenn ja, welche Ergebnisse konnten bis jetzt erzielt werden?

e.    Wenn nein, wann soll mit der Umsetzung begonnen werden?

2.    Welche Vorbereitungshandlungen für die Klage wurden im Dezember 2021 getroffen?

3.    Welche Vorbereitungshandlungen für die Klage wurden im Jänner 2022 getroffen?

4.    Welche Vorbereitungshandlungen für die Klage wurden im Februar 2022 getroffen?

5.    Welche Vorbereitungshandlungen für die Klage wurden im März 2022 getroffen?

6.    Welche Vorbereitungshandlungen für die Klage wurden im April 2022 getroffen?

7.    Wann wird die Klage eingebracht?

8.    Welche Staaten unterstützen diese Klage?

9.    Inwiefern gibt es diesbezüglich eine laufende Zusammenarbeit mit diesen Staaten?

10. Welche Kosten wurden durch die mit den Fragen 1-9 erfragten Handlungen jeweils budgetwirksam?

11. Welche Kosten wurden durch Handlungen der Kanzlei „Redeker Sellner Dahs“ budgetwirksam?

12. Sind in diesem Zusammenhang auch österreichische Juristen, Rechtsanwälte, Kanzleien tätig?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, welche Kosten wurden dadurch budgetwirksam?

c.    Wenn nein, warum nicht?

13. Wurden Vorbereitungsschritte zur Ergreifung des einstweiligen Rechtsschutzes nach Art. 278 und 279 AEUV betreffend der atomenergiefreundlichen EU-Taxonomie gesetzt?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, wann wurden welche Umsetzungsschritte eingeleitet?

c.    Wenn ja, welche Ergebnisse konnten bis jetzt erzielt werden?

d.    Wenn nein, wann soll mit der Umsetzung begonnen werden?

14. Welche Vorbereitungshandlungen betreffend eines einstweiligen Rechtsschutzes wurden im Dezember 2021 getroffen?

15. Welche Vorbereitungshandlungen betreffend eines einstweiligen Rechtsschutzes wurden im Jänner 2022 getroffen?

16. Welche Vorbereitungshandlungen betreffend eines einstweiligen Rechtsschutzes wurden im Februar 2022 getroffen?

17. Welche Vorbereitungshandlungen betreffend eines einstweiligen Rechtsschutzes wurden im März 2022 getroffen?

18. Welche Vorbereitungshandlungen betreffend eines einstweiligen Rechtsschutzes wurden im April 2022 getroffen?

19. Wann wird ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach Art. 278 und 279 AEUV eingebracht?

20. Welche Staaten unterstützen dieses Vorgehen betreffend eines einstweiligen Rechtsschutzes?

21. Inwiefern gibt es diesbezüglich eine laufende Zusammenarbeit mit diesen Staaten?

22. Welche Kosten wurden durch die mit den Fragen 13-21 erfragten Handlungen jeweils budgetwirksam?

23. Welche Kosten wurden durch Handlungen der Kanzlei „Redeker Sellner Dahs“ budgetwirksam?

24. Sind in diesem Zusammenhang auch österreichische Juristen, Rechtsanwälte, Kanzleien tätig?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, welche Kosten wurden dadurch budgetwirksam?

c.    Wenn nein, warum nicht?

25. Welche konkreten Schritte zur Ausschöpfung der rechtlichen Mittel in Umsetzung des einstimmig angenommenen Entschließungsantrages 157/E XXVII. GP setzten Sie betreffend der atomenergiefreundlichen EU-Taxonomie?

26. Wie setzen Sie sich auf europäischer Ebene in Umsetzung des einstimmig angenommenen Entschließungsantrages 157/E XXVII. GP konkret dafür ein, dass Atomkraft weder als nachhaltige noch als klimafreundliche Technologie bewertet und unter dem Deckmantel des Klimaschutzes gefördert wird?

27. Welche rechtlichen Mittel haben Sie in Umsetzung des einstimmig angenommenen Entschließungsantrages 157/E XXVII. GP konkret gesetzt, um dem Neu- und Ausbau von Atomkraftwerken in Europa, insbesondere in den Nachbarländern, entgegenzuwirken?

28. Wann ist der letztmögliche Zeitpunkt um fristwahrend die Nichtigkeitsklage gemäß Art. 263 AEUV einzubringen?

29. Werden Sie fristgerecht Klage einreichen?

30. Wann ist der letztmögliche Zeitpunkt um fristwahrend einstweiligen Rechtsschutzes nach Art. 278 und 279 AEUV zu beantragen?

31. Werden Sie den Antrag fristgerecht stellen?



 

[1] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_01199/index.shtml#tab-ParlamentarischesVerfahren

[2] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/LSU/?uri=CELEX:32020R0852

[3] https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wirtschaft/international/2129430-Strahlend-gruene-Zukunft.html