9953/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.02.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Mag. Gerhard Kaniak

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Barrierefreiheit in Krankenanstalten

 

Das Büro des Unabhängigen Monitoringausschusses hat am 16. Februar 2022 folgende Pressemeldung über APA/OTS geschalten:

„Barrierefreiheit in Krankenanstalten: Stellungnahme veröffentlicht

Unabhängiger Monitoringausschuss und Wiener Monitoringstelle erläutern Theorie und Praxis barrierefreier Krankenanstalten

Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass Menschenrechte umfassend ausgeübt werden können. Damit ist nicht nur die Zugänglichkeit von Gebäuden wie Behandlungsräume oder Patient*innenräume gemeint, sondern auch jene von Informationen

Christine Steger - Monitoringausschuss Vorsitzende

Wien (OTS) - Artikel 9 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hält das Recht auf eine unabhängige und somit barrierefreie Lebensführung sowie volle Teilhabe in allen Bereichen fest. Artikel 25 verpflichtet Österreich als Vertragsstaat dazu, die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen zu garantieren.
„Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass Menschenrechte umfassend ausgeübt werden können. Damit ist nicht nur die Zugänglichkeit von Gebäuden wie Behandlungsräume oder Patient*innenräume gemeint, sondern auch jene von Informationen“, erläutert Christine Steger. Sie ist die Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses, der die Umsetzung der UN-Konvention auf Bundesebene überwacht und überprüft. „Barrierefreie Informationen sind unerlässlich, damit Patient*innen ihr Recht auf Einsicht in die Krankengeschichte ausüben können und über Behandlungsmöglichkeiten sowie Risiken aufgeklärt werden“, so Steger weiter.

Drei Krankenanstalten des Wiener Gesundheitsverbundes begangen

Die Wiener Monitoringstelle hat in den Jahren 2018 und 2019 drei Krankenanstalten des Wiener Gesundheitsverbundes begangen. Dabei wurde auf die Umsetzung umfassender Barrierefreiheit geachtet, also unter anderem auf räumliche, soziale und kommunikative Barrieren. Die Wiener Monitoringstelle hat zu diesem Zweck eine Fragenliste erstellt, mit der alle drei Krankenanstalten vergleichbar gemacht werden konnten - mit Fragen zu folgenden Themenblöcken: Wie finde ich ein passendes Spital? Wie erfolgt die Aufnahme? Wie ist es im Spital selbst? Wie erfolgt die Entlassung? Vor allem zwei Ergebnisse sind wichtig für den weiteren Bau, Umbau und Ausbau von Krankenanstalten: 1.) umfassende Barrierefreiheit gibt es in keinem der drei begangenen Spitäler, 2.) die Klinik Floridsdorf (das neueste der drei Spitäler) weist ziemlich viele Barrieren auf. Es ist also noch viel zu tun, um Krankenanstalten umfassend barrierefrei und für alle Menschen gut zugänglich und benutzbar zu gestalten.

Stellungnahme zur Barrierefreiheit in Wiener Krankenanstalten

Die Stellungnahme besteht aus zwei Teilen: Eine rechtliche Darstellung sowie die Ergebnisse der Begehungen dreier Krankenanstalten des Wiener Gesundheitsverbundes. Die Begehungen fanden in der Klinik Ottakring (Wilhelminenspital), der Klinik Floridsdorf (Krankenhaus Nord) und in der Klinik Donaustadt (SMZ Ost – Donauspital) statt.“

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220216_OTS0027/barrierefreiheit-in-krankenanstalten-stellungnahme-veroeffentlicht

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.    Sind Ihnen die Ergebnisse des Monitoringausschusses bekannt?

2.    Welche konkreten Fragen wurden gestellt und was wurde untersucht?

3.    Inwiefern waren Sie in diese Erhebungen involviert?

4.    Welche Krankenanstalten wurden bereits von diesem Monitoringausschuss untersucht?

5.    Zu welchen Ergebnissen hinsichtlich der Barrierefreiheit kamen diese Erhebungen zu den einzelnen Krankenanstalten?

6.    Welche groben Mängel erkennen Sie hinsichtlich Barrierefreiheit in den österreichischen Krankenanstalten?

7.    Welche Konzepte bieten sie an, um diese Probleme zu beheben?

8.    Welche Maßnahmen haben Sie bisher ergriffen, um diese Probleme zu beheben?

9.    Welche Maßnahmen werden folgen?

10. Wie viele Beschwerden hinsichtlich Barrierefreiheit zu österreichischen Krankenanstalten sind bisher bei welchen Stellen eingegangen?

11. Wie gestaltet sich der Umgang mit diesen Beschwerden?

12. Inwiefern wird von Seiten der Krankenanstalten auf diese eingegangen?

13. Welche Konzepte und Sofortmaßnahmen bieten Krankenanstalten an, um unmittelbare Barrierefreiheit zu gewährleisten?

14. Welche (Um)Baumaßnahmen werden Sie in welchen Krankenanstalten kurz- und mittelfristig zur Gewährleistung der Barrierefreiheit treffen?

15. Mit welchen Kosten rechnen Sie in diesem Zusammenhang?

16. Haben Sie dazu Mittel budgetiert?