9953/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.02.2022
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Mag. Gerhard Kaniak
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Barrierefreiheit in Krankenanstalten
Das Büro des Unabhängigen Monitoringausschusses hat am 16. Februar 2022 folgende Pressemeldung über APA/OTS geschalten:
Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass Menschenrechte umfassend ausgeübt werden können. Damit ist nicht nur die Zugänglichkeit von Gebäuden wie Behandlungsräume oder Patient*innenräume gemeint, sondern auch jene von Informationen
Christine Steger - Monitoringausschuss Vorsitzende
Wien
(OTS) - Artikel 9
der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hält
das Recht auf eine unabhängige und somit barrierefreie Lebensführung
sowie volle Teilhabe in allen Bereichen fest. Artikel 25 verpflichtet
Österreich als Vertragsstaat dazu, die gleichberechtigte und
diskriminierungsfreie Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen zu garantieren.
„Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass
Menschenrechte umfassend ausgeübt werden können. Damit ist nicht nur
die Zugänglichkeit von Gebäuden wie Behandlungsräume oder
Patient*innenräume gemeint, sondern auch jene von Informationen“,
erläutert Christine Steger. Sie ist die Vorsitzende des Unabhängigen
Monitoringausschusses, der die Umsetzung der UN-Konvention auf Bundesebene
überwacht und überprüft. „Barrierefreie Informationen sind
unerlässlich, damit Patient*innen ihr Recht auf Einsicht in die
Krankengeschichte ausüben können und über
Behandlungsmöglichkeiten sowie Risiken aufgeklärt werden“, so
Steger weiter.
Die Wiener Monitoringstelle hat in den Jahren 2018 und 2019 drei Krankenanstalten des Wiener Gesundheitsverbundes begangen. Dabei wurde auf die Umsetzung umfassender Barrierefreiheit geachtet, also unter anderem auf räumliche, soziale und kommunikative Barrieren. Die Wiener Monitoringstelle hat zu diesem Zweck eine Fragenliste erstellt, mit der alle drei Krankenanstalten vergleichbar gemacht werden konnten - mit Fragen zu folgenden Themenblöcken: Wie finde ich ein passendes Spital? Wie erfolgt die Aufnahme? Wie ist es im Spital selbst? Wie erfolgt die Entlassung? Vor allem zwei Ergebnisse sind wichtig für den weiteren Bau, Umbau und Ausbau von Krankenanstalten: 1.) umfassende Barrierefreiheit gibt es in keinem der drei begangenen Spitäler, 2.) die Klinik Floridsdorf (das neueste der drei Spitäler) weist ziemlich viele Barrieren auf. Es ist also noch viel zu tun, um Krankenanstalten umfassend barrierefrei und für alle Menschen gut zugänglich und benutzbar zu gestalten.
Die Stellungnahme besteht aus zwei Teilen: Eine rechtliche Darstellung sowie die Ergebnisse der Begehungen dreier Krankenanstalten des Wiener Gesundheitsverbundes. Die Begehungen fanden in der Klinik Ottakring (Wilhelminenspital), der Klinik Floridsdorf (Krankenhaus Nord) und in der Klinik Donaustadt (SMZ Ost – Donauspital) statt.“
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220216_OTS0027/barrierefreiheit-in-krankenanstalten-stellungnahme-veroeffentlicht
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
ANFRAGE
1. Sind Ihnen die Ergebnisse des Monitoringausschusses bekannt?
2. Welche konkreten Fragen wurden gestellt und was wurde untersucht?
3. Inwiefern waren Sie in diese Erhebungen involviert?
4. Welche Krankenanstalten wurden bereits von diesem Monitoringausschuss untersucht?
5. Zu welchen Ergebnissen hinsichtlich der Barrierefreiheit kamen diese Erhebungen zu den einzelnen Krankenanstalten?
6. Welche groben Mängel erkennen Sie hinsichtlich Barrierefreiheit in den österreichischen Krankenanstalten?
7. Welche Konzepte bieten sie an, um diese Probleme zu beheben?
8. Welche Maßnahmen haben Sie bisher ergriffen, um diese Probleme zu beheben?
9. Welche Maßnahmen werden folgen?
10. Wie viele Beschwerden hinsichtlich Barrierefreiheit zu österreichischen Krankenanstalten sind bisher bei welchen Stellen eingegangen?
11. Wie gestaltet sich der Umgang mit diesen Beschwerden?
12. Inwiefern wird von Seiten der Krankenanstalten auf diese eingegangen?
13. Welche Konzepte und Sofortmaßnahmen bieten Krankenanstalten an, um unmittelbare Barrierefreiheit zu gewährleisten?
14. Welche (Um)Baumaßnahmen werden Sie in welchen Krankenanstalten kurz- und mittelfristig zur Gewährleistung der Barrierefreiheit treffen?
15. Mit welchen Kosten rechnen Sie in diesem Zusammenhang?
16. Haben Sie dazu Mittel budgetiert?