9954/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.02.2022
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Mag. Christian Ragger
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Krankenbettenbelegung durch COVID-Kranke
Laut dem Online-Artikel des ORF „Krankenhausstationen teils Hunderte Tage geschlossen“ vom 12. Februar 2022 (https://orf.at/stories/3247173/) – berufend auf die Anfragebeantwortung 8758/AB – konnten etliche Krankenanstalten in Österreich aufgrund von Schließungen ihren normalen Betrieb für geraume Zeitspannen nicht aufrechterhalten. Verschobene Operationen waren mitunter die Folge. Man bedient sich aber dennoch der Suggestion, dass die COIVID-Pandemie ausschlaggebend für den Engpass in der Pflegebetreuung und somit für verschobene medizinische Leistungen war. Ein Blick in die Statistik verrät allerdings, dass etwa im Jahr 2020 lediglich 1,26% aller Krankenhausaufenthalte Corona verschuldet waren.
https://www.statistik.at/web_de/presse/127142.html
Daraus schließend, kann die Pandemie keine Erklärung bieten für die Unzulänglichkeiten medizinischer Versorgungs- und Betreuungsarbeit. Seit Jahrzehnten beklagen sich Pflegevertreter über unzureichende Personalressourcen, die im Zusammenhang mit schlechten Arbeitsbedingungen stehen, die sich bis dato immer weiter verschärfen. Zuletzt ist auch davon auszugehen, dass die COVID-Maßnahmen der Bundesregierung weitere Einschränkungen der Arbeitsplatzqualität mit sich brachten. Sowohl Pfleger als auch Patienten sind zu Opfer politischer Fehlleitungen geworden, für dessen Resultate nun scheinbar das Aufkommen Pandemie-bedingter COVID-Fälle auf den Normal- und Intensivstationen verantwortlich gemacht werden.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
ANFRAGE
1) Welche Stellungnahme geben Sie zu den von der Statistik Austria angeführten 26.500 Spitalsaufenthalten von COVID-Patienten im Verhältnis zu 2.107.780 Spitalsaufenthalten insgesamt im Jahr 2020 ab im Zusammenhang mit den von der Bundesregierung verordneten COVID-Maßnahmen, die durch eine drohende Überlastung der Spitalskapazitäten gerechtfertigt wurden und werden?
2) Können in diesem Zusammenhang im Nachhinein betrachtet die COVID-Maßnahmen durch die Überlastung der Spitalskapazitäten gerechtfertigt werden?
3) Wenn ja, wie?
4) Würden Sie vor dieser Datenlage die COVID-Maßnahmen bei einer neuen Welle abermals in dieser Form befürworten?
5) Wenn ja, warum?
6) Wie sind die COVID-Maßnahmen vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse und Datenlage im Zusammenhang mit dem erfolgten Übergehen und Beugen von Grund- und Freiheitsrechte zu betrachten?
7) Können Sie vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse und Datenlage das erfolgte Übergehen und Beugen von Grund- und Freiheitsrechte rechtfertigen?
8) Wenn ja, inwiefern?
9) Wie viele Station und Betten waren während der COVID-Pandemie in welchen österreichischen Krankenanstalten, geordnet nach Bundesländern, wie lange und an welchen Tagen geschlossen?
10) Welche medizinischen Leistungen und Versorgungen konnten dadurch nicht vorgenommen werden?
11) Welche Daten liegen Ihnen in diesem Zusammenhang mit einem Schaden für die Patienten vor?
12) Welche gesundheitlichen Nachteile haben in diesem Zusammenhang die Patienten erfahren?
13) Wer ist für die Schließung von diesen Betten und Stationen im Einzelnen verantwortlich?
14) Inwiefern waren Bedienstete Ihres Ministeriums an der Schließung von Betten und Stationen beteiligt und tragen dafür die Verantwortung?
15) Welche Bedienstete sind das?
16) Inwiefern gibt es für die Verantwortlichen Konsequenzen?
17) Wie viele Operationen wurden während der COVID-Pandemie in welchen österreichischen Krankenanstalten, geordnet nach Bundesländern, aufgrund der Freihaltung von Kapazitäten, verschoben?
18) Welche medizinischen Leistungen und Versorgungen konnten dadurch nicht vorgenommen werden?
19) Welche Daten liegen Ihnen in diesem Zusammenhang mit einem Schaden für die Patienten vor?
20) Welche gesundheitlichen Nachteile haben in diesem Zusammenhang die Patienten erfahren?
21) Wer ist für die Verschiebung von Operationen im Einzelnen verantwortlich?
22) Inwiefern waren Bedienstete Ihres Ministeriums an der Verschiebung von Operationen beteiligt und tragen dafür die Verantwortung?
23) Welche Bedienstete sind das?
24) Inwiefern gibt es für die Verantwortlichen Konsequenzen?
25) Wann wurden wie viele dieser verschobenen Operationen, geordnet nach Bundesland und Krankenanstalt, nachgeholt werden?
26) Wie viele dieser verschobenen Operationen müssen noch nachgeholt werden?
27) Inwiefern wurden gesundheitliche Beschwerden und Leiden von Patienten durch das Verschieben von Operationen vergrößert und welche Entschädigung bzw. Wiedergutmachung sehen Sie für die einzelnen Betroffenen vor?
28) Sind die durch verschobene Operationen zu Schaden gekommenen Patienten „Kollateralschäden“ oder anderweitig in Frage gekommene, unvermeidbare Schäden der COVID-Maßnahmen gewesen?
29) Wie viele Pflegedienstleistungen konnten während der COVID-Pandemie in welchen österreichischen Krankenanstalten, geordnet nach Bundesländern, aufgrund der Freihaltung von Kapazitäten, nicht erfolgen?
30) Welche Pflegedienstleistungen und -versorgungen konnten dadurch nicht vorgenommen werden?
31) Welche Daten liegen Ihnen in diesem Zusammenhang mit einem Schaden für die Patienten vor?
32) Welche Nachteile haben in diesem Zusammenhang die Patienten erfahren?
33) Wer ist für die nicht durchgeführten Pflegedienstleistungen im Einzelnen verantwortlich?
34) Inwiefern tragen Bedienstete Ihres Ministeriums an den nicht durchgeführten Pflegedienstleistungen die Verantwortung?
35) Welche Bedienstete sind das?
36) Inwiefern gibt es für die Verantwortlichen Konsequenzen?