9958/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.02.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Plagiierte Dissertation – Justizministerin Alma Zadić

 

Die Plagiatsvorwürfe in Bezug auf die 2017 eingereichte Dissertation („Transitional Justice in Former Yugoslavia. The Influence of the ICTY on the development of the rule of law in Bosnia and Herzegovina, Croatia an Serbia”) der Justizministerin Alma Zadić häufen sich. Im Januar 2022 konstatierte bereits Plagiatsexperte Stefan Weber, dass in der Dissertation der Ministerin wissenschaftlich inkorrektes Arbeiten vorliegt. Insgesamt soll es sich laut Weber um 84, in Bezug auf ein Plagiat, fragwürdige Stellen halten. Auch der deutsche Plagiatsgutachter Manuel Theisen schließt sich diesem Urteil an. Alma Zadić wies diese Vorwürfe als ungerechtfertigt zurück.

Ein weiterer namhafter Plagiatsgutachter, Martin Heidingsfelder legt allerdings nun ein 44-seitiges Gutachten zur Dissertation von Alma Zadić vor. Laut dieses Gutachtens handelt es sich um 73 Plagiatsstellen.

Insgesamt wurde die Dissertation von Alma Zadić bereits von fünf Experten beurteilt, die sich einstimmig gegen eine wissenschaftliche Haltbarkeit der Dissertation aussprechen.

Ein diesbezügliches Ergebnis eines Gutachtens der Universität Wien steht noch aus.

Zum heutigen Standpunkt sollen sich auf insgesamt 220 Seiten der Dissertation der Justizministerin 73 plagiierte Stellen finden. Zum Vergleich, im Jahr 2011 trat der damalige deutsche Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg aufgrund von 29 eindeutigen Plagiatsstellen auf 475 Seiten zurück. Sein Doktortitel wurde ihm entzogen.

In der österreichischen Regierung scheinen sich überhaupt immer mehr Ungereimtheiten in Bezug auf die akademischen Leistungen der Regierungsmitglieder aufzutun. Bereits 2017 wurde der akademische Titel des ehemaligen steirischen Landesrates und bis vor wenigen Monaten Bundesratspräsidenten, Christian Buchman aberkannt. Auch der ÖVP-Nationalratsabgeordnete Peter Weidinger hat seinen akademischen Titel zurückgelegt, da in rund 30 Fällen der Verdacht des Plagiierens bestand. Außerdem hat Karl Mahrer, der mittlerweile aus dem Nationalrat ausgeschiedene ehemalige Sicherheitssprecher der ÖVP sein, in wenigen Wochen erworbenes Bakkalaureat zum Ende seiner Abgeordnetentätigkeit nicht mehr beim Namen geführt (siehe auch die aktualisierte Parlamentshomepage). Ministerin Susanne Raab sticht, ähnlich ihrer Kollegin der ehemaligen Arbeitsministerin Christine Aschbacher, ebenso hervor, wenn es um die Glaubwürdigkeit ihrer akademischen Leistungen geht. In der Diplomarbeit (Fach Psychologie) der ÖVP-Frauen und Familienministerin Susanne Raab finden sich beispielsweise rund 17 Plagiatsverdachtsstellen auf 84 Seiten Fließtext.

Oft werden Anfragen bezüglich Universitäten auf Seiten der Ministerien mit der universitären Autonomie abgetan und deswegen nicht beantwortet. Aufgrund der offensichtlichen Häufung an Plagiatsvorwürfen ist es aber essentiell diesbezüglich um eine genaue Beantwortung zu bitten.

 

In diesem Sinne stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

 

Anfrage

 

1.Ist es bedenklich, dass eine Justizministerin im Amt ist, die plagiiert?

 

2.Sollten sich die Vorwürfe gegen Ministerin Zadić bewahrheiten, wäre es dann ihre Pflicht zurückzutreten?

 

3.Welche Vorkehrungen werden an den einzelnen österreichischen Universitäten getroffen, um Plagiate zu erkennen?

 

4.Gibt es eine für alle österreichischen Hochschulen einheitliche Plagiatssoftware?

 

a.    Wenn nein, aus welchem Grund nicht?

 

5.Aus welchem Grund ist es, trotz Plagiatssoftware, immer wieder möglich, dass plagiierte Diplomarbeiten oder Dissertationen eingereicht werden?  

 

6.Wurden den einzelnen Universitäten ausreichend Mittel zum Ankauf einer Plagiatssoftware zur Verfügung gestellt?

 

7.Haben Sie persönlich mit Ministerin Zadić über diese Causa gesprochen?

 

a.    Wenn ja, wie ist Ihre diesbezügliche Verantwortung?

 

b.    Wenn ja, wie steht die Ministerin dazu?

 

c.    Wenn nein, aus welchem Grund nicht?

 

8.Wie viele Plagiate wurden durch die Verschärfung des Plagiatsgesetzes (UG-Novelle 2021) an den österreichischen Universitäten insgesamt festgestellt?

 

a.    Welche universitären Konsequenzen wurden gezogen?

 

b.    Welche individuellen Strafen wurden gesetzt?

 

c.    Seit welchem konkreten Zeitpunkt erfolgte diese Feststellung?

 

9.Wann ist damit zu rechnen, dass eine verpflichtende flächendeckende Plagiatssoftware bei Abschlussarbeiten eingesetzt wird? (siehe auch 7726/J XXVII GP.)