9961/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.02.2022
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Anfrage

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Folgen für asylberechtigten Täter nach Messerattacke in Klagenfurter Innenstadt

 

Ende Jänner erschütterte die Tat eines asylberechtigten Armeniers in der Klagenfurter Innenstadt. Wie Aufnahmen einer Überwachungskamera zeigten, näherte sich der Armenier von hinten seinem Opfer, zückte ein Messer und stach bis zu 50 Mal auf eine wehrlose Frau ein. Er und die Frau hatten sich zuvor noch niemals gesehen und standen in keinerlei Beziehung zu einander. Grund für die feige Bluttat war, dass er „die erste Person, die er auf der Straße antrifft, mit einem Messer töten [wollte], weil ihm das Arbeitsamt das Geld gestrichen hatte[1]. Wie mittlerweile bekannt wurde, befand sich der 28-Jährige, der vor 4 Jahren nach Österreich geflüchtet war und Asylstatus genießt, seit 2018 in psychiatrischer Behandlung. Ein von der Staatsanwaltschaft eingeholtes Gutachten belegt nun, dass der Tatverdächtige nicht zurechnungsfähig war, weshalb er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wurde.[2]

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wann wurde der Asylstatus des o.a. asylberechtigten Armeniers zuletzt entsprechend AsylG überprüft?

2.    Wie lange galt/gilt die Aufenthaltsberechtigung des asylberechtigten Armeniers?

3.    Wie lautet der aktuelle Asylstatus des asylberechtigten Armeniers?

4.    Werden trotz psychiatrischer Einweisung aufenthaltsbeendende Maßnahmen in o.a. Fall eingeleitet?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Ist eine Abschiebung im o.a. Fall im Sinne des öffentlichen Interesses angedacht?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Wann wurde die psychische Erkrankung des Täters diagnostiziert und von wem?

7.    War den zuständigen Behörden die Erkrankung bekannt?

8.    Wurde den zuständigen Behörden eine Empfehlung hinsichtlich psychiatrischer Unterbringungen/Behandlung oder dergleichen gegeben?

a.    Wenn ja, wann und wie wurde auf diese reagiert?

b.    Wenn nein, warum nicht?

9.    In welcher Weise wurde der Täter nach Vorliegen seiner psychiatrischen Diagnose betreut?

10. War der Täter aufgrund seiner psychiatrischen Diagnose grundsätzlich arbeitsfähig?

11. Wurde der Täter in irgendeiner Form von Behörden, Ärzten oder sonstigen Personen überwacht, zumal sich auch seine Familie besorgt über die psychische Gesundheit des Mannes zeigte?

12. Befürworten Sie eine Abschiebung gewalttätiger Asylberechtigter und werden Sie in diesem Fall sämtliche Möglichkeiten des AsylG ausreizen, um den Täter in sein Herkunftsland rückzuführen?

a.    Wenn ja, welche konkreten Schritte werden Sie einleiten?

b.    Wenn nein, warum nicht?

13. Wie ist die weitere Vorgehensweise in Bezug auf den asylberechtigten Täter, zumal Abschiebungen in Österreich durch das BFA meist erst nach Verbüßung der Straftat erfolgen?

14. Wie lange schätzen Sie die Aufenthaltsdauer des Täters in der psychiatrischen Einrichtung ein, und wir dieser danach direkt in Schubhaft genommen?

 

 

 

 



[1] Heute.at vom 24.01.2022: Kein AMS-Geld, dann stach Mann 50 Mal auf Frau in, URL: https://www.heute.at/s/kein-ams-geld-dann-sticht-mann-28-50-mal-auf-frau-ein-100185970.

[2] Vgl. red, kaernten.ORF.at vom 16.02.2022: Messerattacke: Täter nicht zurechnungsfähig, URL: https://kaernten.orf.at/stories/3143464/.