9964/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.02.2022
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ANFRAGE
des Abgeordneten Erwin Angerer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Beitrag Kärntens zur Abwicklung der HGAA
Im Zuge des parlamentarischen Hypo Untersuchungsausschusses wurde am 1. Juni 2016 Dr. Michael Spindelegger – ehemaliger Bundesminister für Finanzen – als Auskunftsperson geladen. Bei seiner Befragung vor dem Untersuchungsausschuss gab Dr. Spindelegger an, 2014 Kärnten einen „Generalvergleich“ im Umfang von 500 Mio Euro angeboten zu haben, im Gegenzug dazu hätte der Bund die Hypo als Bad Bank abgewickelt. Wortwörtlich steht dazu im Protokoll des Untersuchungsausschusses[1]:

Bezugnehmend auf diese Aussage stellte NAbg. Erwin Angerer am 25.09.2019 eine parlamentarische Anfrage und forderte auch die Übermittlung des entsprechenden Antrags des damaligen Bundesministers Spindelegger an die Bundesregierung, in dem die 500 Mio. Euro als „Beitrags Kärnten“ erwähnt wurden. Dieser Antrag ist unter: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_04164/imfname_773150.pdf abrufbar und verweist auf S. 3 unter Punkt 3 auf die erwähnte „Zielgröße“ von 500 Millionen Euro als Beitrag Kärntens zur Abwicklung der HBInt.
Dazu stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage
1. Wem und wann bot Dr. Spindelegger die 500 Mio. Euro als Beitrag Kärntens im Sinne eines Generalvergleiches an?
2. Warum und von wem wurde der von Dr. Spindelegger in Aussicht gestellte Generalvergleich abgelehnt?
3. Wären mit den 500 Mio. Euro als Generalvergleich sämtliche „Schulden“ Kärntens an der HGAA getilgt gewesen, und auch weitere Forderungen im Zuge der Abwicklung der HGAA/HETA obsolet geworden?
4. Auf welcher Grundlage wurde der Beitrag Kärntens mit 1,2 Mrd. festgelegt?
5. Wie hoch war die Annahme der Verwertungserlöse durch die Abwicklung der HETA zum Zeitpunkt des Abschlusses mit Kärnten?
6. War der vereinbarte Betrag von 1,2 Mrd. die maximale Schuldentragbarkeit des Landes Kärnten?
7. Warum ist in der Vereinbarung mit dem Land Kärnten keine Besserungsklausel in Bezug auf eine mögliche Verringerung des Beitrags Kärntens festgehalten worden?
8. Liegen zu den Verhandlungen mit Kärnten dem BMF Gesprächsprotokolle vor?
a. Wenn ja, bitte um Übermittlung.
b. Wenn nein, warum nicht?
[1] Kommuniqué des Hypo-Untersuchungsausschusses vom 28.06.2016 zur 73. Sitzung vom 1. Juni 2016, URL: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_04164/imfname_773150.pdf, S. 43.