9967/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.02.2022
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ANFRAGE
des Abgeordneten Erwin Angerer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Zahlungen an BLB
In einer Anfrage vom 23. November 2015 durch den NAbg. Erwin Angerer (7096/J) wurden die Zahlungen der HGAA Bankengruppe an die BayernLB umrissen. Zu diesem Zeitpunkt war bereits ersichtlich, dass seit der Verstaatlichung der Hypo Alpe Adria Milliarden seitens der Bank an die BayernLB gezahlt wurden. Der ehemalige Finanzminister Hans Jörg Schelling bezifferte die Finanzzahlungen, die bis Herbst 2015 von der Bank an die BayernLB geflossen waren, im Zuge einer Bundesratssitzung vom 29. Oktober 2015 mit „nicht 2,3 oder 2,4 Milliarden €, sondern fast doppelt so hoch.“[1] Die Zahlungen an die BayernLB erfolgten, obwohl die fragwürdige Rolle der Bayern und ihre Verantwortung während ihres Engagements in der Bank vor allem vor als auch nach der Verstaatlichung noch immer nicht aufgeklärt ist, und viele Fragen offen sind. Ebenso wenig gibt es bis dato verlässliche Angaben, wieviel tatsächlich nach der Verstaatlichung von der Bank – später HETA – an die Bayern LB abgeflossen ist.
Die
HETA (nunmehr HETA i.A.) und die Bayrische Landesbank (BLB) haben im Dezember
2018 einen Vergleich geschlossen, um alle weiteren anhängigen
Rechtsstreitigkeiten zu beenden. Die HETA anerkannte Forderungen der BLB
iHv 2,4 Mrd. EUR; 1.408,7 Mio. EUR wurden daraufhin im Dezember 2018 an die BLB
ausbezahlt.[2] Die HETA, die im Dezember 2021 die
geordnete Abwicklung unter der Aufsicht der FMA abgeschlossen hat, konnte eine
Befriedigungsquote von 86,32% erzielen. 2015 wurde zu Abwicklungsstart noch von
einer Quote zwischen 35 und 46% ausgegangen.[3] Laut einem Protokoll des Bayrischen
Landtags vom
12. Dezember 2018 wurde vereinbart, dass die BLB an der Verwertung der HETA
Assets partizipieren könne, was laut Schätzungen der BLB zu einem
Zusatzertrag von rund 500 Mio. EUR führen würde. Staatsminister
Albert Füracker erklärte, dass man mit jedem
„über 80 steigenden Prozent […] nicht mehr für einen Vergleich zahlen müsse als 250 Millionen Euro. Die 250 Millionen Euro stellten also eine totale Obergrenze dar. Je höher die Abwicklungsquote werde, desto besser sei es für die Bank. Bei jeder stattfindenden Verwertung komme Geld zurück. Der Betrag von 250 Millionen Euro bleibe bei 80% stehen.“[4]
Die hier erwähnten 250 Millionen Euro wurden von CSU-Abgeordneten Ernst Weidenbusch wie folgt erklärt:
„[Es] beruhe auf der 98%-FMA-Genehmigung für die beschlossene Quote von 64,4%. Im Hinblick auf alles, was von jetzt an passiere, gelte folgende Regelung: Bei Erhöhung der Quote bis zum Erreichen von 80% bekomme pro vollem 51% übersteigenden Prozent Ausschüttungsquote die HETA 8 Millionen Euro und die bayrische Seite den Rest. Das führe bei 80% zu der folgenden Situation: 1,92 Milliarden Euro seien fällig gewesen; davon seien 250 Millionen Euro der HETA und 1,67 Milliarden Euro der bayerischen Seite zugeflossen. Bei allem, was über einer Verwertungsquote von 81% entstehe, bekomme die bayerische Seite wieder alles.“[5]
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage
1. Profitiert die BLB vom zusätzlich bedingten Kaufpreis, der für alle Hypo-Gläubiger fällig wird, weil die Heta-Erlöse höher sind als die von der FMA vorgegebenen Erfüllungsquote?
a. Wenn ja in welcher Höhe?
b. Wenn nein, warum nicht?
2. Wird die BLB auch von den zukünftigen weiteren Erlösen profitieren, welche die Heta durch den Verkauf der noch verbliebenen Vermögenswerte bis zu ihrer Liquidation erzielen wird?
a. Wenn ja in welcher Höhe?
b. Wenn nein, warum nicht?
3. Welche Zahlungen wurden wann und in welcher Höhe ab dem Zeitpunkt der Verstaatlichung an die BayernLB seitens der „HGAA Bankengruppe“ (und in weiterer Folge der HETA) bezahlt und welche Beträge können noch zur Zahlung fällig werden?
4. Wurden weitere Zahlungen durch die „österreichische Seite“ (andere Stellen, Gremien, Gesellschaften, etc.) nach der Verstaatlichung der HGAA an die BayernLB im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bank getätigt, und wenn ja welche und warum?
[1] Schelling, Hans Jörg (2015): Stenographisches Protokoll Bundesratssitzung vom 29.10.2015, URL: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR/BRSITZ/BRSITZ_00846/fnameorig_526836.html.
[2] Vgl. 4160/AB vom 25.11.2019 zu 4191/Jbetreffend Zahlungen der HETA Asset Resolution AG an die BayernLB.
[3] Business Finanz Recht vom 21.10.2021: https://extrajournal.net/2021/10/21/heta-ist-fertig-hypo-glaeubiger-erhalten-86-prozent/
[4] Füracker, Albert (2018) in: Bayerischer Landtag vom 12. Dezember 2018, Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen. Protokoll, S. 13.
[5] Weidenbusch, Ernst (2018) in: : Bayerischer Landtag vom 12. Dezember 2018, Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen. Protokoll, S. 16.