9968/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.02.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Abwicklungsstand Abbaubanken

 

 

Die ehemalige HETA ASSET RESOLUTION AG war mit der Aufgabe betraut, Vermögenswerte zu verwalten, mit dem Ziel, eine „geordnete, aktive und bestmögliche Verwertung sicherzustellen (Portfolioabbau)“. Mit Feststellungsbescheid der FMA vom 29.12.2021 ist die HETA ASSET RESOLUTION AG in die aktienrechtliche Liquidation gegangen und firmiert seitdem unter dem Namen „HETA ASSET RESOLUTION AG i.A.“. Alleiniger Aktionär der neuen HETA i.A. ist die Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (ABBAG), die 2014 gegründet wurde.

Die ehemalige Österreichische Volksbanken-Aktionengesellschaft (ÖVAG) befindet sich seit 4.7.2015 als Immigon Portfolioabbau AG in der Abwicklung. Die Hauptversammlung der IMMIGON hat am 15.05.2019 den Auflösungsbeschluss gefasst und die „Ithuba Capital AG“ als gesellschaftsrechtlichen Abwickler bestellt. Zu diesem Zeitpunkt waren noch einige verbriefte Verbindlichkeiten im Volumen von rund 200 Mio. Euro mit einer Restlaufzeit bis max. 2028 ausstehend. Die Ithuba Capital AG wird wiederum von der FMA beaufsichtigt und hat seit 2008 Portfolios von über 150 Mrd. Euro betreut.

Aus der Spaltung der vormaligen Kommunalkredit ist mit 28.11.2009 die KA Finanz AG hervorgegangen, die zu 100% im Eigentum der Republik Österreichs steht. Seit 6.9.2017 wird die KA Finanz AG als Abbaugesellschaft gemäß § 162 des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) betrieben und weiterhin von der FMA beaufsichtigt.

 

An den drei Gesellschaften hält der Bund 43,3% an der immigon portfolioabbau ag, 100% an der KA Finanz AG und via ABBAG 100% an der HETA i.A. Verwaltet werden diese Beteiligungen über das BMF, das somit die Eigentümerrechte an den Kapitalgesellschaften ausüben kann.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Wie hoch war der Anteil der Abbaubanken am Maastricht-Schuldenstand jeweils bei Gründung/Errichtung der HETA Asset Resolution, KA Finanz AG und immigon portfolioabbau AG?

2.     Wie hoch ist der aktuelle Anteil der Abbaubank HETA i.A. (ehem. HETA Asset Resolution, ehem. Hypo-Alpe Adria) am Maastricht-Schuldenstand?

3.     Wie hoch ist der aktuelle Anteil der Abbaubank immigon portfolio AG (ehem. Volksbanken AG) am Maastricht-Schuldenstand?

4.     Wie hoch ist der aktuelle Anteil der KA Finanz AG (ehem. Kommunalkredit Austria AG) am Maastricht-Schuldenstand?

5.     Wie hoch waren die Negativzinsen jeweils für HETA, immigon portfolio AG und KA Finanz AG im Laufe der Abwicklung bei der OeNB bisher?

6.     Wer wird über die Asseterlöse in den Abbaubanken informiert?

7.     Hat das BMF Einsicht in die aktuellen Asseterlöse in den Abbaubanken?

8.     Welche Gremien bzw. Kontrollorgane sind bei der Entscheidung über die Assetverwertung einzubeziehen, zumal – wie im Falle der HETA – die FMA diese teilweise nicht mehr überwacht?

9.     Werden über das Informationsmanagement bzw. über die vom BMF geplante Beteiligungsdatenbank Informationen von den Abbaueinheiten eingeholt?

a.  Wenn ja, welche?

b.  Wenn nein, warum nicht?

10.  Wann bzw. in welchen Intervallen finden die Eigentümer Jour Fixes statt?

11.  Wer nimmt an den Eigentümer Jour Fixes teil?

12.  Werden in den Eigentümer Jour Fixes auch Möglichkeiten der Assetverwertung besprochen?

a.  Wenn ja, inwiefern?

b.  Wenn nein, warum nicht?

13.  Kann der Finanzminister Einsicht in die Assetverwertung bei der Immigon AG, der HETA i.A. bzw. der KA Finanz AG verlangen?

a.  Wenn ja, hat er von diesem Recht bereits Gebrauch gemacht?

b.  Wenn nein, warum nicht?

14.  Wie hoch und welcher Art sind die aktuellen Verbindlichkeiten der Abbaubanken?

15.  Welche „Stationen“ durchlaufen die Verwertungserlöse der HETA, bis sie bei den jeweiligen Gläubigern einlangen („Geldfluss“)?

16.  Welche Beträge – und in welcher Höhe – wurden bis dato von der ABBAG an den Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF) gezahlt?

17.  Wurden die Beträge von der ABBAG an den KAF direkt „übermittelt“, oder gab es hierbei irgendwelche „Zwischenstationen“ und wenn ja, welche?

18.  Wie prüft die ABBAG die Verwendung der Mittel, welche sie dem KAF zur Verfügung stellt?

19.  Profitiert die ABBAG von den außerordentlichen Erträgen, welche der KAF erzielt hat, weil er Hypo-Schuldscheine dank günstiger Kurse auf dem Kapitalmarkt unter dem Nominalwert erwerben konnte?

a.  Wenn ja, inwiefern?

b.  Wenn nein, warum nicht?