9970/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.02.2022
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Edith Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Abweisung beim Check-In für Bundesminister Dr. Mückstein

 

 

Auf diversen Social Media-Plattformen kursiert momentan die Meldung, dass Sie, Herr Bundesminister Mückstein, im Hotel Paierl in Bad Waltersdorf beim Versuch, einzuchecken, aufgrund eines nicht erbrachten 2G-Nachweises an der Rezeption abgewiesen wurden. Sollte das der Wahrheit entsprechen, dann wäre das wieder einmal ein „Klassiker“ in der Mehrklassengesellschaft im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen und deren Vollzug. Der Normadressat „Einfacher Staatsbürger“ wird den Corona-Maßnahmen unterworfen, während Exponenten der türkis-grünen „Eliten“ diese ignorieren. Das Prinzip der Selbstanwendung wird hier in einer eigenartigen Dialektik außer Kraft gesetzt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1.    Haben Sie kürzlich versucht, ins Hotel Paierl in Bad Waltersdorf einzuchecken?

2.    Wurden Sie bei diesem Versuch abgewiesen?

3.    Wenn ja, hatte dies mit einem nicht erbrachten „2 G-Nachweis“ zu tun?

4.    Wie beurteilen Sie das Faktum, dass sich der  Normadressat „Einfacher Staatsbürger“ den Corona-Maßnahmen unterwerfen muss, während  Exponenten der türkis-grünen „Eliten“, wie Sie, diese ignorieren?