9971/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.02.2022
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ANFRAGE
des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Lehrerin an Gymnasium in Wien-Radetzkystraße wünscht
ohne Konsequenzen Ungeimpften den Tod?
Erneut schockierte kürzlich eine Lehrerin eines Gymnasiums in Wien 3, Radetzkystraße mit ihrem Wunsch, Ungeimpfte sollten auf eine Spitalsbehandlung verzichten und „daham verrecken“:
„‘Ich wünsche den Leuten, die sich nicht impfen lassen, was mein Vorschlag wäre: Wer sich nicht impfen lassen will, soll unterschreiben: Ich verzichte auf jegliche ärztliche Behandlung, werde mich nicht ins Spital begeben. …Und verreckt’s daham!‘
Diese Aussage der Lehrerin wurde von einem Schüler geheim aufgenommen und in den Sozialen Medien verbreitet, wo Rekordzugriffe erreicht wurden. Schul-Insider berichten, dass wegen der 'Verletzung der Persönlichkeitsrechte‘ Schülern nun mit der Polizei gedroht werde.
Direktor: ‚Schüler haben gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen'
Der Direktor des Gymnasiums, Robert Etlinger, bestätigte gegenüber unzensuriert, dass es diese Aufnahme gäbe und dass sie aus der Schule stamme. Die Aufnahmen, so der Direktor, seien illegal entstanden, der Schüler, der das gemacht hat, habe somit gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen. Den Schülern wäre klargemacht worden, dass dies bis zur Anzeige bei der Polizei führen könne und dass dieses Vergehen keine Kleinigkeit wäre.
Aussage aus dem Zusammenhang gerissen
Das Gymnasium selbst könne keine Anzeige machen, das müsste die betroffene Lehrerin machen, sagte der Direktor. Ob sie es tun werde, wisse er nicht. Weiters meinte er:
Die Bemerkung der Lehrerin wurde zudem aus dem Zusammenhang gerissen, auf der Audiodatei klingt das jetzt grauslicher, als es in Wirklichkeit ist. Sie wurde von den Schülern um ihre Meinung zur Schutzimpfung befragt.
‚Der Ton ist rauher geworden'
Auf die Frage, ob er als Direktor mit der Lehrerin sprechen werde, die hier eine – gelinde ausgedrückt – unübliche Ausdrucksweise verwendete, sagte Etlinger:
‚Schauen Sie, der Ton ist allgemein rauher geworden. Bei Schülern und bei Lehrern. Die Toleranzschwelle nimmt in dieser schwierigen Zeit ab. Die Ausdrucksweise ist natürlich nicht in Ordnung – ich werde mit ihr diesbezüglich ein Gespräch führen. Konsequenzen gibt es keine.‘“
(https://www.unzensuriert.at/content/143182-lehrerin-in-wien-lasst-euch-nicht-impfen-und-verreckts-daham/, 23.02.2022)
Der erstaunte Leser fragt sich einmal mehr, was für „Lehrer“ eigentlich auf unsere Kinder losgelassen werden und welch krankes Gedankengut sie einfach – offenbar ungestraft – unter unserer Jugend verbreiten dürfen. Äußerst bezeichnend in diesem Zusammenhang, dass dem Direktor der Schule als erstes dazu einfällt, dass ein Mitschnitt der Lehrerin zu einer Anzeige führen könne, hingegen die psychopathischen Aussetzer dieser Person bloß „nicht in Ordnung“ seien und keine Konsequenzen nach sich ziehen würden. Hier scheinen manche die Konzepte von „Freiheit der Lehre“ und „Narrenfreiheit“ nicht auseinanderhalten zu können; die Maßstäbe mehr noch völlig verloren, denn eine Lehrerin, die derartiges verbreitet, hat in einem Klassenzimmer absolut nichts zu suchen, sondern sollte aus diesem entfernt werden. Geradezu eine Frechheit stellt ebenso die lapidare Aussage dar, dass der Umgangston eben rauer geworden sei. Eines solch derben Gossenjargons darf sich nämlich kein Bundesbediensteter konsequenzenlos in Ausübung seines Berufs bedienen, ohne dass man von einem Missstand in der Verwaltung sprechen müsste.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende
Anfrage
1. Seit wann hat das BMBWF Kenntnis von og Vorfall?
2. Wie erlangte das BMBWF Kenntnis von og Vorfall?
3. Wie viele Dienstjahre hat die og Lehrerin?
4. Welche Unterrichtsfächer unterrichtet die og Lehrerin?
5. Erfüllt die og Lehrerin mit ihren Aussagen eine Vorbildfunktion, um damit Schülerinnen und Schüler zu verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft erziehen zu können wie es die Gesetze fordern?
6. Sind die og Aussagen dazu angetan, um Schülerinnen und Schüler zu einem selbständigen Urteilen und sozialem Verständnis zu führen und dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen zu sein?
7. Handelt es sich bei den Worten, mit welchen die Lehrerin zitiert wird, um den Umgangston, der an österreichischen Schulen vom Lehrkörper gepflegt wird?
8. Fiel diese Lehrerin in der Vergangenheit bereits einmal durch derartige Ausfälligkeiten auf?
9. Wurde bereits ein Gespräch mit der og Lehrerin in Bezug auf ihre Aussagen geführt?
10. Falls ja, mit welchem Ergebnis?
11. Wurden disziplinarrechtliche Schritte gegen die og Lehrerin eingeleitet?
12. Falls ja, mit welchem Ergebnis?
13. Falls nein, warum nicht?
14. Falls nein, bis wann ist damit zu rechnen?
15. Wurden außer einem Gespräch mit der og Lehrerin weitere Maßnahmen gesetzt?
16. Falls ja, welche?
17. Falls nein, warum nicht?
18. Falls nein, bis wann ist damit zu rechnen?