9972/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.02.2022
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Anfrage

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend die Vorlage des Ministerrats zum Beschluss zur Lieferung von Kriegsmaterial an die Republik Lettland

 

Bereits über den gesamten Februar hinweg blicken die Augen der Welt auf den Fortgang der diplomatischen Verstimmungen zwischen der Ukraine und der Russischen Föderation.

 

Die offenkundig unterschiedliche Auslegung des Minsker Abkommens und die bis zuletzt befürchtete Annäherung der Ukraine an die NATO führte auch in anderen Ländern der NATO zu offenen Beistandsbekundungen und Hilfslieferungen unterschiedlicher Art.

Hinsichtlich möglicher Hilfslieferungen war die Bundesrepublik Deutschland diesen Monat mit der bis dato versagte Freigabe von Artilleriegeschützen in den Schlagzeilen zu sehen. Diese wurden ursprünglich nach Finnland und später nach Estland verkauft und wären nunmehr der Ukraine bereitgestellt worden wären.[1]

 

Vor diesem Hintergrund ist möglicherweise auch der Beschluss des 66. Ministerrats (Pkt. 11.- „Ausfuhr von Kriegsmaterial in die Republik Lettland“.) vom 30. Juni 2021 einer neuerlichen Bewertung zu untererziehen.

Dem Internetauftritt des Bundeskanzleramtes zu dem 66. Ministerrat sind einige Beschlüsse samt Beilagen und Erläuterungen zu entnehmen. Bei den veröffentlichten Unterlagen zu dem Pkt. 11 - „Ausfuhr von Kriegsmaterial in die Republik Lettland“ ist jedoch lediglich die Information über einen Beschluss im Sinne des Antrages zu entnehmen.

 

Auf Grund der fehlenden Transparenz hinsichtlich des Exports von Kriegsmaterial aus Österreich an einen NATO-Staat, ergibt sich nun folgende Anfrage an die Bundesministerin für Landesverteidigung

 

Anfrage

 

1.  Wie lautet der Inhalt des Antrages, welchem unter Punkt 11 des Ministerrates vom 30. Juni 2021 zugestimmt worden ist?

2.  Aus welchem Grund wurde der Inhalt des Punktes 11 aus dem Ministerrat vom 30. Juni 2021 nicht veröffentlicht?

3.  Um welche Art von Kriegsmaterial handelt es sich im Punkt 11 des 66. Ministerrats?

4.  Wie hoch ist der Umfang des Kriegsmaterialexports an Lettland, ausgehend vom Punkt 11 des 66. Ministerrats (Art, Anzahl, Verkaufspreis bzw. Umfang allfälliger Gegengeschäfte)?

5.  Beinhaltet der Beschluss zur Ausfuhr von Kriegsmaterial nach Lettland bzw. deren vertragliche Grundlage auch eine Verpflichtung Lettlands zur Einholung einer Österreichischen Genehmigung zur Weitergabe an Drittstaaten?



[1] https://www.n-tv.de/politik/Estland-hofft-noch-auf-Haubitzen-Freigabe-article23117121.html (abgerufen, am 17.02.22)