9977/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.02.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr.in Petra Oberrauner, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Wer profitiert vom neuen ZAMG-Gesetz
Am 17.12.2021 hat der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Nationalrat einen Ministerialentwurf zur Fusion der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) mit der Geologischen Bundesanstalt (GBA) eingereicht. Obwohl die Begutachtungsfrist damit zu einem großen Teil in der Weihnachtsferienzeit liegt, wurde sie von Minister Polaschek noch auf vier Wochen gekürzt, was eine gründliche und transparente Überprüfung und Kommentierung des Gesetzesvorschlags behindert und selbst vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts mit den Worten kritisiert wird "In Hinblick auf die knapp bemessene, überwiegend in die Zeit der Weihnachtsferien fallende Begutachtungsfrist wird darauf hingewiesen, dass die Begutachtungsfrist bei Gesetzesvorhaben im Regelfall sechs Wochen zu betragen hat.“
Der Rechnungshof musste in seiner Stellungnahme darauf hinweisen, dass das neue Gesetz für die zu schaffende GSA – im Gegensatz zu den bisherigen Bestimmungen für die ZAMG und die GBA – kein Kontrollrecht für den Rechnungshof vorsieht. Auch die Wahl der Körperschaft öffentlichen Rechts als Rechtsform für die GSA anstelle einer GmbH ist mit Blick auf die Transparenz kritisch zu sehen.
Der Rechnungshof merkt in seiner Stellungnahme zudem an, dass die geplante Fusion nicht – wie seit längerem von ihm eingefordert - die Kosten reduziert, sondern den Steuerzahler*innen sogar Mehrkosten in Millionenhöhe bringen wird. Auch aus wettbewerbsorientierter Sicht wirft das neue Gesetz fragen auf. Die GSA kann zwar Leistungen auf dem freien Markt anbieten, braucht aber weder Steuern auf bestimmte Umsätze zu zahlen, noch soll sie der Gewerbeordnung unterliegen. Damit würde der GSA ein deutlicher Wettbewerbsvorteil zu Lasten privater Unternehmen gegeben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Warum wurde die Begutachtungsfrist von sechs auf vier Wochen verkürzt und auf die Weihnachtszeit gelegt? Warum bewerten Sie den Grund für die verkürzte Begutachtungsfrist als wichtiger, als die vorgesehene Begutachtungsfrist von sechs Wochen?
2. Warum haben Sie sich für die Körperschaft öffentlichen Rechts als Rechtsform entschieden?
3. Gab es auch Überlegungen, die GSA als eine GmbH zu führen und warum haben Sie sich dagegen entschieden?
4. Warum haben Sie sich beim Umbau der staatlichen meteorologischen und geologischen Anstalten gegen die vom Rechnungshof geforderten Kosteneinsparungen und für Mehrausgaben in Millionenhöhe entschieden?
5. Mit welchen Kosten für die Fusion und den Betrieb des GSA rechnen Sie, sollte das Gesetz beschlossen werden, für die jeweiligen Jahre 2022 – 2024?
6. Warum sieht der am 17.12.2021 eingereichte Gesetzesvorschlag kein Kontrollrecht des Rechnungshofes vor?
7. Wurden im Vorfeld Gespräche geführt mit:
a) Den betroffenen Anstalten – falls nein, warum nicht?
b) Den Sozialpartnern – falls nein, warum nicht?
c) Den betroffenen privaten Wetterdiensten in Österreich – falls nein, warum nicht?
d) Den Bundesländern – falls nein, warum nicht?
8. Der Gesetzentwurf sieht für die GSA das Recht vor, Zweigstellen im Ausland einzurichten.
a) In welchen Ländern sollen diese Zweigstellen entstehen?
b) Zu welchem Zweck sollen diese Zweigstellen eingerichtet werden?
c) Welches Budget ist für die Einrichtung und den Betrieb der Zweigstellen vorgesehen?
d) Ist vorgesehen, Leistungen, die derzeit in Österreich erbracht werden sowie die hiermit verbundenen Arbeitsplätze in die Zweigstellen im Ausland zu verlegen?
9. Werden die regionalen Stellen des ZAMG von der GSA übernommen und erhalten bleiben und wird die bestehende Zusammenarbeit mit den Landesregierungen bei der Beurteilung von möglichen wetterbedingten Großschadensereignissen unverändert fortgesetzt?
a) Falls nein, warum nicht?
b) Falls ja, in welchem Umfang sind hier personelle oder budgetäre Einsparungen geplant?