9980/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.02.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Robert Laimer,

Genossinnen und Genossen,

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend die rechtskonforme Anwendung des Bundesministerien Gesetz 1986 - BMG, BGBl.Nr. 76, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 148/2021

Der §7 Abs.8 BMG lautet:

Die Zahl der Sektionen und Abteilungen sowie allenfalls die Einrichtung von Gruppen, Referaten und von Einrichtungen gemäß den Absätzen 3 bis 6 und die Aufteilung der Geschäfte auf sie ist in Geschäftseinteilung jedes Bundesministeriums festzusetzen. Die Geschäftseinteilung ist vom Bundesminister für das von ihm geleitete Bundesministerium zu erlassen und zur öffentlichen Einsicht aufzulegen, wobei die Zuteilung der Bediensteten zu den Sektionen, Gruppen, Abteilungen und Referaten mindestens einmal jährlich auszuweisen ist.

Soweit diese Norm des Bundesministeriums Gesetzes 1986.

Sowohl das Bundeskanzleramt als auch die Bundesministerien haben mit dem Vollzug dieser gesetzlichen Anordnung augenscheinlich kein Problem. Sie machen die aktuelle Geschäftseinteilung mit den jeweils den Organisationseinheiten zugeteilten Bediensteten auf der offiziellen Homepage der Öffentlichkeit zugänglich.

Nur bei www.bundesheer.at. der des BMLV, sucht man die Geschäftseinteilung der Zentralstelle vergeblich. Nicht einmal auf der Sitemap findet sich ein weiterführender Link. Sucht man im world wide web nach den Schlagworten Geschäftseinteilung und BMLV findet sich unter https://www.bundesheer.at/organisation/gliederung/images/ge_08012018.pdf die Geschäftseinteilung des BMLV mit Stand vom 4.1.2018

Zusammenfassend darf festgehalten werden dass das ÖVP-geführte Bundesministerium für Landesverteidigung die Bestimmungen des §7 Abs. 8 BMG - im Gegensatz zu Bundeskanzleramt und anderen Bundesministerien - einfach nicht befolgt. Das kann kein Zufall sein. Jedenfalls wird durch diese gesetzwidrige Vorgangsweise die Beobachtung der Besetzungspolitik im BMLV erschwert.

Um zu erreichen, dass diese Verwaltungspraxis nicht bis zum Ende der Ministerschaft von Frau Mag. Klaudia Tanner fortgesetzt wird, stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachstehende

Anfrage

1.  Wie lautet die Geschäftseinteilung der Zentralstelle des BMLV und der Zuordnung der den jeweiligen Organisationseinheiten zugeteilten Bediensteten mit Stand vom 1. März 2022?

2. Sind sie bereit, ab sofort den Bestimmungen des §7 Abs. 8 BMG in ihrem Ressort zum Durchbruch zu verhelfen?

3.  Welche Weisungen im Sinne der zweiten Frage haben sie wann welchem Organwalter erteilt?