Eingelangt am 25.02.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Douglas
Hoyos-Trauttmansdorff, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Reaktion auf das Bekanntwerden
von Sidelettern und das dort dokumentierte geplante gesetzwidrige Verhalten
("Postenschacher")
Im Zuge der Einvernahme des Klubdirektors der
FPÖ bei der WKStA im Verfahren gegen Sebastian Kurz wegen vermuteter
Falschaussage im "Ibiza"-Untersuchungsausschuss, legte dieser unter
anderem einen sogenannten "Sideletter" bestehend aus geheimen
Nebenvereinbarungen zum türkis-blauen Regierungsprogramm von 2017 vor.
Dabei handelt es sich um einen Beleg für politischen Postenschacher in
seiner reinsten Form: Justiz, Staatsbesitz, Europäische Institutionen,
ORF, Bundespräsident - bis ins kleinste Detail wurden Vereinbarungen
für Postenvergaben getroffen und dabei sogar konkrete Namen (z.B. Wolfgang
Brandstetter als Verfassungsrichter) vorgesehen. Qualifikation spielte dabei
wohl nur eine Nebenrolle und Unparteilichkeit scheint sogar ungewünscht
gewesen zu sein (siehe dazu etwa: https://www.profil.at/oesterreich/postenschacher-und-orf-umbau-das-geheimpapier-von-tuerkis-blau/401887412).
Nur kurz nach dem Auftauchen des
türkis-blauen Sideletters wurde den Medien korrespondierende
Vereinbarungen zwischen der ÖVP und den Grünen zugespielt. Die erste
davon ist behandelt Personalfragen und entspricht im Aufbau dem
türkis-blauen Papier aus 2017. Bisher wurde offenbar alles weitgehend nach
Plan umgesetzt (https://www.derstandard.at/story/2000132992684/was-vom-tuerkis-gruenen-sideletter-schon-realitaet-ist?ref=rec).
Sowohl der türkis-blaue als auch der
türkis-grüne Sideletter beinhalten parteipolitische Zuordnungen bzw.
Nominierungsrechte nicht nur bei politischen Funktionen und
Aufsichtsräten, sondern auch für - nach klaren, gesetzlich geregelten
Verfahren zu bestellende - Positionen in Vorständen, Höchstgerichten
und sogar dem ORF. Es zeigt sich wieder: für die alten Parteien zählt
bei den höchsten Posten der Republik nur, wen man kennt, und nicht was man
kann. Damit muss ein Ende sein.
Zwar haben Sie, Herr Bundesminister, nach
einer dreitägigen Schrecksekunde medial angekündigt, keine Sideletter
mehr abschließen zu wollen. Zugleich verkünden Vertreter der
Koalition aber, dass diese Postenschacher-Vereinbarung weiter gelten
soll.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wann gelangten Ihnen die jeweiligen
Sachverhalte zur Kenntnis, insbesondere
- die Existenz des türkis-blauen
"Sideletters" und den darin enthaltenen Vereinbarungen;
- die Existenz des türkis-grünen
"Sideletters" und den darin enthaltenten Vereinbarungen;
- die parteipolitisch motivierte
Beeinflussung von Postenvergaben;
- welche der weiteren unter dem Schlagwort
"Sideletter" bzw. sonst wie in diesem Zusammenhang stehenden,
veröffentlichten Sachverhalte?
- Sah bzw. sieht man im Bundeskanzleramt anlässlich
der jüngst veröffentlichten "Sideletter"
Handlungsbedarf?
- Wenn ja, inwiefern? Welcher (mögliche)
Missstand wurde identifiziert, dem es nachzugehen gilt?
- Wenn ja, welche Maßnahmen wurden wann
ergriffen um den Missständen auf den Grund zu gehen bzw. diese zu
beheben?
- Wenn ja, welche (weiteren) Maßnahmen
werden geplant?
- Wenn nein, warum nicht?
- Welche Maßnahmen setzten Sie wann in
der Folge (bitte nach Sachverhalt chronologisch auflisten)?
- Welche Maßnahmen setzte wer in Ihrem
Hause in wessen Auftrag wann in der Folge (bitte nach Sachverhalt
chronologisch auflisten)?
- Im Jahr 2018 wurde die Position der
VfGH-Präsidentin besetzt, die laut türkis-blauem Sideletter der
FPÖ zugeordnet wurde. Wie ist der Anspruch der FPÖ auf die
Besetzung dieser Position im Lichte der Rechtslage zu beurteilen?
- Wurde der Anspruch der FPÖ auf
diese Besetzung im Rahmen des Ministerratsbeschlusses oder etwaiger
Vorbereitungsakte in den Unterlagen des Bundeskanzleramtes festgehalten?
- Wenn ja, wie?
- Wenn nein, warum wurde diese offenbar
entscheidungsrelevante Tatsache nicht veraktet?
- Wurde ein Ausschreibungsverfahren für
diese Position durchgeführt?
- Wenn ja, wie zweckmäßig
erscheint die Ausschreibung dieser Positionen, wenn die zu bestellende
Person bereits vorab politisch paktiert waren?
- Ist seitens des Bundeskanzleramts geplant,
Bewerber_innen, die im Unwissen über die bestehende politische
Paktierung eine aussichts- und erfolglose Bewerbung eingereicht haben,
eine Entschuldigung sowie ggf. Ersatz für ihren Aufwand zukommen zu
lassen?
- Im Jahre 2018 wurden weitere VfGH Mitglieder
nominiert, die laut türkis-blauem Sideletter der ÖVP bzw.
FPÖ zugeordnet wurden und bereits namentlich fixiert waren. Wie sind
die Ansprüche der ÖVP bzw. der Grünen auf die Besetzung
dieser Positionen im Lichte der Rechtslage zu beurteilen?
- Wurden die Ansprüche einzelner
politischer Parteien bzw. ihnen zuzurechnender Funktionsträger
auf diese Besetzungen im Rahmen des Ministerratsbeschlusses oder etwaiger
Vorbereitungsakte in den Unterlagen des Bundeskanzleramtes festgehalten?
- Wenn ja, wie?
- Wenn nein, warum wurde diese offenbar
entscheidungsrelevante Tatsache nicht veraktet?
- Wurde ein Ausschreibungsverfahren für
diese Positionen durchgeführt?
- Wenn ja, wie zweckmäßig
erscheint die Ausschreibung dieser Positionen, wenn die zu bestellenden
Personen bereits vorab politisch paktiert waren?
- Ist seitens des Bundeskanzleramts geplant,
Bewerber_innen, die im Unwissen über die bestehende politische
Paktierung eine aussichts- und erfolglose Bewerbung eingereicht haben, eine
Entschuldigung sowie ggf. Ersatz für ihren Aufwand zukommen zu
lassen?
- Im Jahr 2019 wurde die Nachbesetzung
für eine Richterstelle beim Gericht der europäischen Union
nominiert, die laut türkis-blauem Sideletter der ÖVP zugeordnet
wurde. Wie ist der Anspruch der ÖVP auf die Besetzung dieser Position
im Lichte der Rechtslage zu beurteilen?
- Wurde der Anspruch der ÖVP auf diese
Besetzung im Rahmen des Ministerratsbeschlusses oder etwaiger
Vorbereitungsakte in den Unterlagen des Bundeskanzleramtes festgehalten?
- Wenn ja, wie?
- Wenn nein, warum wurde diese offenbar
entscheidungsrelevante Tatsache nicht veraktet?
- Wurde ein Ausschreibungsverfahren für
diese Positionen durchgeführt?
- Ist seitens des Bundeskanzleramts geplant,
Bewerber_innen, die im Unwissen über die bestehende politische
Paktierung eine aussichts- und erfolglose Bewerbung eingereicht haben,
eine Entschuldigung sowie ggf. Ersatz für ihren Aufwand zukommen zu
lassen?
- Im Jahr 2018 wurde die Position des
Präsidenten der Österreichischen Nationalbank besetzt, die laut
türkis-blauem Sideletter der ÖVP zugeordnet wurde. Wie ist der
Anspruch der ÖVP auf die Besetzung dieser Position im Lichte der
Rechtslage zu beurteilen?
- Wurde der Anspruch der ÖVP auf diese
Besetzung im Rahmen des Ministerratsbeschlusses oder etwaiger
Vorbereitungsakte in den Unterlagen des Bundeskanzleramtes festgehalten?
- Wenn ja, wie?
- Wenn nein, warum wurde diese offenbar
entscheidungsrelevante Tatsache nicht veraktet?
- Im Jahr 2019 wurde die Position des
österreichischen EuGH-Richters besetzt, die laut türkis-blauem
Sideletter der ÖVP zugeordnet wurde. Wie ist der Anspruch der
ÖVP auf die Besetzung dieser Position im Lichte der Rechtslage zu
beurteilen?
- Wurde der Anspruch der ÖVP bzw. ihr
zuzurechnender Funktionsträger auf diese Besetzung im Rahmen
des Ministerratsbeschlusses oder etwaiger Vorbereitungsakte in den
Unterlagen des Bundeskanzleramtes festgehalten?
- Wenn ja, wie?
- Wenn nein, warum wurde diese offenbar
entscheidungsrelevante Tatsache nicht veraktet?
- Wurde ein Ausschreibungsverfahren für
diese Positionen durchgeführt?
- Wenn ja, wurde in diesem Verfahren
offengelegt, dass das Nominierungsrecht für diese Position der
ÖVP zugeordnet wurde?
- Ist seitens des Bundeskanzleramts geplant,
Bewerber_innen, die im Unwissen über die bestehende politische
Paktierung eine aussichts- und erfolglose Bewerbung eingereicht haben,
eine Entschuldigung sowie ggf. Ersatz für ihren Aufwand zukommen zu
lassen?
- Im Jahr 2020 wurde die Position des
Präsidenten des Verfassungsgerichts besetzt, die laut türkis-blauem
Sideletter der ÖVP und (ab hier gleichlautend im
türkis-grünen Sideletter) der Person des nunmehrigen
Präsidenten zugeordnet wurde. Die Position wurde im Juni 2019
öffentlich ausgeschrieben. Wie ist der Anspruch der ÖVP auf die
Besetzung dieser Position im Lichte der Rechtslage zu beurteilen?
- Wurde der Anspruch der ÖVP auf diese
Besetzung im Rahmen des Ministerratsbeschlusses oder etwaiger
Vorbereitungsakte in den Unterlagen des Bundeskanzleramtes festgehalten?
- Wenn ja, wie?
- Wenn nein, warum wurde diese offenbar
entscheidungsrelevante Tatsache nicht veraktet?
- Wurde in den Akten des Bundeskanzleramts
festgehalten, dass der erfolgreiche Kandidat durch Sebastian Kurz und
Werner Kogler bereits vor ihrer Angelobung als Regierungsmitglieder
fixiert und danach entsprechend vollzogen wurde?
- Gab es vor Angelobung der
türkis-grünen Regierung seitens der ÖVP oder den
Grünen bzw. ihnen nahestehenden Personen Anfragen über
eingelangte Bewerbungen oder wurde diesen Personen sonstige Auskunft
über den Stand der Bewerbungen gegeben?
- Ist seitens des Bundeskanzleramts geplant,
Bewerber_innen, die im Unwissen über die doppelte politische
Paktierung (in zwei Sidelettern) eine aussichts- und erfolglose Bewerbung
eingereicht haben, eine Entschuldigung sowie ggf. Ersatz für ihren
Aufwand zukommen zu lassen?
- Im Jahr 2020 wurde die Position der
Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshof besetzt, die laut
türkis-grünem Sideletter den Grünen zugeordnet wurde. Wie
ist der Anspruch der Grünen auf die Besetzung dieser Position im
Lichte der Rechtslage zu beurteilen?
- Wurde der Anspruch der Grünen auf
diese Besetzung im Rahmen des Ministerratsbeschlusses oder etwaiger
Vorbereitungsakte in den Unterlagen des Bundeskanzleramtes festgehalten?
- Wenn ja, wie?
- Wenn nein, warum wurde diese offenbar
entscheidungsrelevante Tatsache nicht veraktet?
- Wurde ein Ausschreibungsverfahren für
diese Position durchgeführt?
- Wenn ja, wurde in diesem Verfahren
offengelegt, dass das Nominierungsrecht für diese Position den
Grünenzugeordnet wurde?
- Ist seitens des Bundeskanzleramts geplant,
Bewerber_innen, die im Unwissen über die bestehende politische
Paktierung eine aussichts- und erfolglose Bewerbung eingereicht haben,
eine Entschuldigung sowie ggf. Ersatz für ihren Aufwand zukommen zu
lassen?
- Im Jahr 2020 wurde die Position eines
weiteren Mitglied des Verfassungsgerichtshof besetzt, die laut
türkis-grünem Sideletter der ÖVP zugeordnet wurde
("abwechselnd, beginnend mit der ÖVP). Wie ist der Anspruch der
ÖVP auf die Besetzung dieser Position im Lichte der Rechtslage zu
beurteilen?
- Wurde der Anspruch der ÖVP auf diese
Besetzung im Rahmen des Ministerratsbeschlusses oder etwaiger
Vorbereitungsakte in den Unterlagen des Bundeskanzleramtes festgehalten?
- Wenn ja, wie?
- Wenn nein, warum wurde diese offenbar
entscheidungsrelevante Tatsache nicht veraktet?
- Wurde ein Ausschreibungsverfahren für
diese Positionen durchgeführt?
- Wenn ja, wurde in diesem Verfahren
offengelegt, dass das Nominierungsrecht für diese Position der
ÖVP zugeordnet wurde?
- Ist seitens des Bundeskanzleramts geplant,
Bewerber_innen, die im Unwissen über die bestehende politische
Paktierung eine aussichts- und erfolglose Bewerbung eingereicht haben,
eine Entschuldigung sowie ggf. Ersatz für ihren Aufwand zukommen zu
lassen?
- Im Jahr 2020 wurde die Position des Mitglieds
des Europäischen Rechnungshofs besetzt, die laut
türkis-grünem Sideletter der ÖVP zugeordnet wurde. Wie ist
der Anspruch der ÖVP auf die Besetzung dieser Position im Lichte der
Rechtslage zu beurteilen?
- Wurde der Anspruch der ÖVP auf diese
Besetzung im Rahmen des Ministerratsbeschlusses oder etwaiger
Vorbereitungsakte in den Unterlagen des Bundeskanzleramtes festgehalten?
- Wenn ja, wie?
- Wenn nein, warum wurde diese offenbar
entscheidungsrelevante Tatsache nicht veraktet?
- Im Jahr 2021 wurde die Position des
Präsidenten des Bundesfinanzgerichts besetzt, die laut
türkis-grünem Sideletter der ÖVP zugeordnet wurde. Wie ist
der Anspruch der ÖVP auf die Besetzung dieser Position im Lichte der
Rechtslage zu beurteilen?
- Wurde der Anspruch der ÖVP auf diese Besetzung
im Rahmen des Ministerratsbeschlusses oder etwaiger Vorbereitungsakte in
den Unterlagen des Bundeskanzleramtes festgehalten?
- Wenn ja, wie?
- Wenn nein, warum wurde diese offenbar
entscheidungsrelevante Tatsache nicht veraktet?
- Wurde ein Ausschreibungsverfahren für
diese Positionen durchgeführt?
- Wenn ja, wurde in diesem Verfahren
offengelegt, dass das Nominierungsrecht für diese Position der
ÖVP zugeordnet wurde?
- Ist seitens des Bundeskanzleramts geplant,
Bewerber_innen, die im Unwissen über die bestehende politische
Paktierung eine aussichts- und erfolglose Bewerbung eingereicht haben,
eine Entschuldigung sowie ggf. Ersatz für ihren Aufwand zukommen zu
lassen?
- Im Jahr 2022 soll die Position des
VwGH-Präsidenten besetzt werden, die laut türkis-grünem Sideletter
der ÖVP zugeordnet wurde. Wie ist der Anspruch der ÖVP auf die
Besetzung dieser Position im Lichte der Rechtslage zu beurteilen?
- Ist die entsprechende Vereinbarung aus
Sicht des Bundeskanzleramts weiter aufrecht?
- Wie gedenken Sie, den Anspruch der ÖVP
auf diese Besetzung zu verwirklichen?
- Ist geplant, für diese Position ein
Ausschreibungsverfahren durchzuführen?
- Wenn ja, wird in diesem Verfahren
offengelegt werden, dass das Nominierungsrecht für diese Position
der ÖVP zugeordnet wurde?
- Im Jahr 2022 soll die Position des
BVwG-Präsidenten besetzt werden, die laut türkis-grünem
Sideletter der ÖVP zugeordnet wurde. Wie ist der Anspruch der
ÖVP auf die Besetzung dieser Position im Lichte der Rechtslage zu
beurteilen?
- Ist die entsprechende Vereinbarung aus
Sicht des Bundeskanzleramts weiter aufrecht?
- Wie gedenken Sie, den Anspruch der ÖVP
auf diese Besetzung zu verwirklichen?
- Ist geplant, einzelne oder mehrere
Mitglieder der gemäß § 2 Abs. 3 BVwGG zur Beurteilung der
Bewerber_innen zu bildenden Kommission durch die ÖVP nominieren zu
lassen?
- Ist geplant in der durchzuführenden
Ausschreibung offenzulegen, dass das Nominierungsrecht für diese
Position der ÖVP zugeordnet wurde?
- Im Jahr 2023 soll die Position des
Präsidenten der Österreichischen Nationalbank besetzt werden,
die laut türkis-grünem Sideletter der ÖVP zugeordnet wurde.
Wie ist der Anspruch der ÖVP auf die Besetzung dieser Position im
Lichte der Rechtslage zu beurteilen?
- Ist die entsprechende
Vereinbarung aus Sicht des Bundeskanzleramts weiter aufrecht?
- Wie gedenken Sie, den
Anspruch der ÖVP auf diese Besetzung zu verwirklichen?
- Im Jahr 2022 soll die
Position des Richters am Gericht der Europäischen Union besetzt
werden, die laut türkis-grünem Sideletter der ÖVP
zugeordnet wurde. Wie ist der Anspruch der ÖVP auf die Besetzung
dieser Position im Lichte der Rechtslage zu beurteilen?
- Ist die entsprechende
Vereinbarung aus Sicht des Bundeskanzleramts weiter aufrecht?
- Wie gedenken Sie, den
Anspruch der ÖVP auf diese Besetzung zu verwirklichen?
- Ist geplant, für
diese Position ein Ausschreibungsverfahren durchzuführen?
- Wenn ja, wird in diesem
Verfahren offengelegt werden, dass das Nominierungsrecht für diese
Position der ÖVP zugeordnet wurde?
- Im Jahr 2023 sollen die
Position der Vorstände der Finanzmarktaufsicht besetzt werden, wobei
laut türkis-grünem Sideletter den Grünen und der ÖVP
jeweils einer der beiden Vorstände zugeordnet wurde. Wie ist der
Anspruch der ÖVP auf die Besetzung dieser Position im Lichte der
Rechtslage zu beurteilen?
- Ist die entsprechende
Vereinbarung aus Sicht des Bundeskanzleramts weiter aufrecht?
- Wie gedenken Sie, den
Anspruch der ÖVP bzw. der Grünen auf diese Besetzung zu
verwirklichen?
- Wird im
gemäß § 5 Abs. 3 FMABG durchzuführenden
Ausschreibungsverfahren offengelegt werden, dass die Nominierungsrechte
für diese Position der ÖVP bzw. den Grünen zugeordnet
wurde?
- Im Jahr 2023 sollen die
Position eines Richters am EuGH besetzt werden, wobei laut
türkis-grünem Sideletter diese Position den Grünen
zugeordnet wurde. Wie ist der Anspruch der Grünen auf die Besetzung
dieser Position im Lichte der Rechtslage zu beurteilen?
- Ist die entsprechende
Vereinbarung aus Sicht des Bundeskanzleramts weiter aufrecht?
- Wie gedenken Sie, den
Anspruch der Grünen auf diese Besetzung zu verwirklichen?
- Wird im Zuge des
durchzuführenden Ausschreibungsverfahren sowie gegenüber dem
Richternominierungsausschuss offengelegt, dass das Nominierungsrecht
für diese Position den Grünen zugeordnet wurde?
- Im Jahr 2023 sollen die
Position eines Richters am EGMR besetzt werden, wobei laut
türkis-grünem Sideletter diese Position den Grünen
zugeordnet wurde. Wie ist der Anspruch der Grünen auf die Besetzung
dieser Position im Lichte der Rechtslage zu beurteilen?
- Ist die entsprechende
Vereinbarung aus Sicht des Bundeskanzleramts weiter aufrecht?
- Wie gedenken Sie, den
Anspruch der Grünen auf diese Besetzung zu verwirklichen?
- Wird im Zuge des
durchzuführenden Ausschreibungsverfahren offengelegt, dass das
Nominierungsrecht für diese Position den Grünen zugeordnet
wurde?
- Im Jahr 2025 soll die
Position des Direktors der Österreichischen Nationalbank besetzt
werden, die laut türkis-grünem Sideletter der ÖVP
zugeordnet wurde. Wie ist der Anspruch der ÖVP auf die Besetzung
dieser Position im Lichte der Rechtslage zu beurteilen?
- Ist die entsprechende Vereinbarung aus
Sicht des Bundeskanzleramts weiter aufrecht?
- Wie gedenken Sie, den
Anspruch der ÖVP auf diese Besetzung zu verwirklichen?
- Wird im Zuge des
durchzuführenden Ausschreibungsverfahren offengelegt, dass das
Nominierungsrecht für diese Position der ÖVP zugeordnet wurde?
- Wenn sie keine Anrechte
einzelner politischer Parteien auf öffentliche, nach
gesetzeskonformer Ausschreibung und unabhängigen, fachlichen
Beurteilungen zu besetzende Positionen mehr verwirklichen wollen, welche Maßnahmen
werden Sie treffen um eine parteipolitische Beeinflussung oder Steuerung
der Besetzung künftig zu verhindern?