9982/J XXVII. GP

Eingelangt am 25.02.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Reaktion auf das Bekanntwerden von Sidelettern und das dort dokumentierte geplante gesetzwidrige Verhalten ("Postenschacher")

 

Im Zuge der Einvernahme des Klubdirektors der FPÖ bei der WKStA im Verfahren gegen Sebastian Kurz wegen vermuteter Falschaussage im "Ibiza"-Untersuchungsausschuss, legte dieser unter anderem einen sogenannten "Sideletter" bestehend aus geheimen Nebenvereinbarungen zum türkis-blauen Regierungsprogramm von 2017 vor. Dabei handelt es sich um einen Beleg für politischen Postenschacher in seiner reinsten Form: Justiz, Staatsbesitz, Europäische Institutionen, ORF, Bundespräsident - bis ins kleinste Detail wurden Vereinbarungen für Postenvergaben getroffen und dabei sogar konkrete Namen (z.B. Wolfgang Brandstetter als Verfassungsrichter) vorgesehen. Qualifikation spielte dabei wohl nur eine Nebenrolle und Unparteilichkeit scheint sogar ungewünscht gewesen zu sein (siehe dazu etwa: https://www.profil.at/oesterreich/postenschacher-und-orf-umbau-das-geheimpapier-von-tuerkis-blau/401887412).

Nur kurz nach dem Auftauchen des türkis-blauen Sideletters wurde den Medien korrespondierende Vereinbarungen zwischen der ÖVP und den Grünen zugespielt. Die erste davon ist behandelt Personalfragen und entspricht im Aufbau dem türkis-blauen Papier aus 2017. Bisher wurde offenbar alles weitgehend nach Plan umgesetzt (https://www.derstandard.at/story/2000132992684/was-vom-tuerkis-gruenen-sideletter-schon-realitaet-ist?ref=rec). 

Sowohl der türkis-blaue als auch der türkis-grüne Sideletter beinhalten parteipolitische Zuordnungen bzw. Nominierungsrechte nicht nur bei politischen Funktionen und Aufsichtsräten, sondern auch für - nach klaren, gesetzlich geregelten Verfahren zu bestellende - Positionen in Vorständen, Höchstgerichten und sogar dem ORF. Es zeigt sich wieder: für die alten Parteien zählt bei den höchsten Posten der Republik nur, wen man kennt, und nicht was man kann. Damit muss ein Ende sein.

Zwar haben Sie, Herr Bundesminister, nach einer dreitägigen Schrecksekunde medial angekündigt, keine Sideletter mehr abschließen zu wollen. Zugleich verkünden Vertreter der Koalition aber, dass diese Postenschacher-Vereinbarung weiter gelten soll. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wann gelangten Ihnen die jeweiligen Sachverhalte zur Kenntnis, insbesondere
    1. die Existenz des türkis-blauen "Sideletters" und den darin enthaltenen Vereinbarungen;
    2. die Existenz des türkis-grünen "Sideletters" und den darin enthaltenten Vereinbarungen;
    3. die parteipolitisch motivierte Beeinflussung von Postenvergaben;
    4. welche der weiteren unter dem Schlagwort "Sideletter" bzw. sonst wie in diesem Zusammenhang stehenden, veröffentlichten Sachverhalte?
  1. Sah bzw. sieht man im Bundeskanzleramt anlässlich der jüngst veröffentlichten "Sideletter" Handlungsbedarf?
    1. Wenn ja, inwiefern? Welcher (mögliche) Missstand wurde identifiziert, dem es nachzugehen gilt?
    2. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden wann ergriffen um den Missständen auf den Grund zu gehen bzw. diese zu beheben?
    3. Wenn ja, welche (weiteren) Maßnahmen werden geplant?
    4. Wenn nein, warum nicht?
  1. Welche Maßnahmen setzten Sie wann in der Folge (bitte nach Sachverhalt chronologisch auflisten)?
  2. Welche Maßnahmen setzte wer in Ihrem Hause in wessen Auftrag wann in der Folge (bitte nach Sachverhalt chronologisch auflisten)?
  3. Im Jahr 2018 wurde die Position der VfGH-Präsidentin besetzt, die laut türkis-blauem Sideletter der FPÖ zugeordnet wurde. Wie ist der Anspruch der FPÖ auf die Besetzung dieser Position im Lichte der Rechtslage zu beurteilen?
    1. Wurde der Anspruch der FPÖ  auf diese Besetzung im Rahmen des Ministerratsbeschlusses oder etwaiger Vorbereitungsakte in den Unterlagen des Bundeskanzleramtes festgehalten?
    2. Wenn ja, wie?
    3. Wenn nein, warum wurde diese offenbar entscheidungsrelevante Tatsache nicht veraktet?
    4. Wurde ein Ausschreibungsverfahren für diese Position durchgeführt?
    5. Wenn ja, wie zweckmäßig erscheint die Ausschreibung dieser Positionen, wenn die zu bestellende Person bereits vorab politisch paktiert waren?
    6. Ist seitens des Bundeskanzleramts geplant, Bewerber_innen, die im Unwissen über die bestehende politische Paktierung eine aussichts- und erfolglose Bewerbung eingereicht haben, eine Entschuldigung sowie ggf. Ersatz für ihren Aufwand zukommen zu lassen?
  1. Im Jahre 2018 wurden weitere VfGH Mitglieder nominiert, die laut türkis-blauem Sideletter der ÖVP bzw. FPÖ zugeordnet wurden und bereits namentlich fixiert waren. Wie sind die Ansprüche der ÖVP bzw. der Grünen auf die Besetzung dieser Positionen im Lichte der Rechtslage zu beurteilen?
    1. Wurden die Ansprüche einzelner politischer Parteien bzw. ihnen zuzurechnender Funktionsträger  auf diese Besetzungen im Rahmen des Ministerratsbeschlusses oder etwaiger Vorbereitungsakte in den Unterlagen des Bundeskanzleramtes festgehalten?
    2. Wenn ja, wie?
    3. Wenn nein, warum wurde diese offenbar entscheidungsrelevante Tatsache nicht veraktet?
    4. Wurde ein Ausschreibungsverfahren für diese Positionen durchgeführt?
    5. Wenn ja, wie zweckmäßig erscheint die Ausschreibung dieser Positionen, wenn die zu bestellenden Personen bereits vorab politisch paktiert waren?
    6. Ist seitens des Bundeskanzleramts geplant, Bewerber_innen, die im Unwissen über die bestehende politische Paktierung eine aussichts- und erfolglose Bewerbung eingereicht haben, eine Entschuldigung sowie ggf. Ersatz für ihren Aufwand zukommen zu lassen?
  1. Im Jahr 2019 wurde die Nachbesetzung für eine Richterstelle beim Gericht der europäischen Union nominiert, die laut türkis-blauem Sideletter der ÖVP zugeordnet wurde. Wie ist der Anspruch der ÖVP auf die Besetzung dieser Position im Lichte der Rechtslage zu beurteilen?
    1. Wurde der Anspruch der ÖVP auf diese Besetzung im Rahmen des Ministerratsbeschlusses oder etwaiger Vorbereitungsakte in den Unterlagen des Bundeskanzleramtes festgehalten?
    2. Wenn ja, wie?
    3. Wenn nein, warum wurde diese offenbar entscheidungsrelevante Tatsache nicht veraktet?
    4. Wurde ein Ausschreibungsverfahren für diese Positionen durchgeführt?
    5. Ist seitens des Bundeskanzleramts geplant, Bewerber_innen, die im Unwissen über die bestehende politische Paktierung eine aussichts- und erfolglose Bewerbung eingereicht haben, eine Entschuldigung sowie ggf. Ersatz für ihren Aufwand zukommen zu lassen?
  1. Im Jahr 2018 wurde die Position des Präsidenten der Österreichischen Nationalbank besetzt, die laut türkis-blauem Sideletter der ÖVP zugeordnet wurde. Wie ist der Anspruch der ÖVP auf die Besetzung dieser Position im Lichte der Rechtslage zu beurteilen?
    1. Wurde der Anspruch der ÖVP auf diese Besetzung im Rahmen des Ministerratsbeschlusses oder etwaiger Vorbereitungsakte in den Unterlagen des Bundeskanzleramtes festgehalten?
    2. Wenn ja, wie?
    3. Wenn nein, warum wurde diese offenbar entscheidungsrelevante Tatsache nicht veraktet?
  1. Im Jahr 2019 wurde die Position des österreichischen EuGH-Richters besetzt, die laut türkis-blauem Sideletter der ÖVP zugeordnet wurde. Wie ist der Anspruch der ÖVP auf die Besetzung dieser Position im Lichte der Rechtslage zu beurteilen?
    1. Wurde der Anspruch der ÖVP bzw. ihr zuzurechnender Funktionsträger  auf diese Besetzung im Rahmen des Ministerratsbeschlusses oder etwaiger Vorbereitungsakte in den Unterlagen des Bundeskanzleramtes festgehalten?
    2. Wenn ja, wie?
    3. Wenn nein, warum wurde diese offenbar entscheidungsrelevante Tatsache nicht veraktet?
    4. Wurde ein Ausschreibungsverfahren für diese Positionen durchgeführt?
    5. Wenn ja, wurde in diesem Verfahren offengelegt, dass das Nominierungsrecht für diese Position der ÖVP zugeordnet wurde?
    6. Ist seitens des Bundeskanzleramts geplant, Bewerber_innen, die im Unwissen über die bestehende politische Paktierung eine aussichts- und erfolglose Bewerbung eingereicht haben, eine Entschuldigung sowie ggf. Ersatz für ihren Aufwand zukommen zu lassen?
  1. Im Jahr 2020 wurde die Position des Präsidenten des Verfassungsgerichts besetzt, die laut türkis-blauem Sideletter der ÖVP und (ab hier gleichlautend im türkis-grünen Sideletter) der Person des nunmehrigen Präsidenten zugeordnet wurde. Die Position wurde im Juni 2019 öffentlich ausgeschrieben. Wie ist der Anspruch der ÖVP auf die Besetzung dieser Position im Lichte der Rechtslage zu beurteilen?
    1. Wurde der Anspruch der ÖVP auf diese Besetzung im Rahmen des Ministerratsbeschlusses oder etwaiger Vorbereitungsakte in den Unterlagen des Bundeskanzleramtes festgehalten?
    2. Wenn ja, wie?
    3. Wenn nein, warum wurde diese offenbar entscheidungsrelevante Tatsache nicht veraktet?
    4. Wurde in den Akten des Bundeskanzleramts festgehalten, dass der erfolgreiche Kandidat durch Sebastian Kurz und Werner Kogler bereits vor ihrer Angelobung als Regierungsmitglieder fixiert und danach entsprechend vollzogen wurde?
    5. Gab es vor Angelobung der türkis-grünen Regierung seitens der ÖVP oder den Grünen bzw. ihnen nahestehenden Personen Anfragen über eingelangte Bewerbungen oder wurde diesen Personen sonstige Auskunft über den Stand der Bewerbungen gegeben?
    6. Ist seitens des Bundeskanzleramts geplant, Bewerber_innen, die im Unwissen über die doppelte politische Paktierung (in zwei Sidelettern) eine aussichts- und erfolglose Bewerbung eingereicht haben, eine Entschuldigung sowie ggf. Ersatz für ihren Aufwand zukommen zu lassen?
  1. Im Jahr 2020 wurde die Position der Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshof besetzt, die laut türkis-grünem Sideletter den Grünen zugeordnet wurde. Wie ist der Anspruch der Grünen auf die Besetzung dieser Position im Lichte der Rechtslage zu beurteilen?
    1. Wurde der Anspruch der Grünen auf diese Besetzung im Rahmen des Ministerratsbeschlusses oder etwaiger Vorbereitungsakte in den Unterlagen des Bundeskanzleramtes festgehalten?
    2. Wenn ja, wie?
    3. Wenn nein, warum wurde diese offenbar entscheidungsrelevante Tatsache nicht veraktet?
    4. Wurde ein Ausschreibungsverfahren für diese Position durchgeführt?
    5. Wenn ja, wurde in diesem Verfahren offengelegt, dass das Nominierungsrecht für diese Position den Grünenzugeordnet wurde?
    6. Ist seitens des Bundeskanzleramts geplant, Bewerber_innen, die im Unwissen über die bestehende politische Paktierung eine aussichts- und erfolglose Bewerbung eingereicht haben, eine Entschuldigung sowie ggf. Ersatz für ihren Aufwand zukommen zu lassen?
  1. Im Jahr 2020 wurde die Position eines weiteren Mitglied des Verfassungsgerichtshof besetzt, die laut türkis-grünem Sideletter der ÖVP zugeordnet wurde ("abwechselnd, beginnend mit der ÖVP). Wie ist der Anspruch der ÖVP auf die Besetzung dieser Position im Lichte der Rechtslage zu beurteilen?
    1. Wurde der Anspruch der ÖVP auf diese Besetzung im Rahmen des Ministerratsbeschlusses oder etwaiger Vorbereitungsakte in den Unterlagen des Bundeskanzleramtes festgehalten?
    2. Wenn ja, wie?
    3. Wenn nein, warum wurde diese offenbar entscheidungsrelevante Tatsache nicht veraktet?
    4. Wurde ein Ausschreibungsverfahren für diese Positionen durchgeführt?
    5. Wenn ja, wurde in diesem Verfahren offengelegt, dass das Nominierungsrecht für diese Position der ÖVP zugeordnet wurde?
    6. Ist seitens des Bundeskanzleramts geplant, Bewerber_innen, die im Unwissen über die bestehende politische Paktierung eine aussichts- und erfolglose Bewerbung eingereicht haben, eine Entschuldigung sowie ggf. Ersatz für ihren Aufwand zukommen zu lassen?
  1. Im Jahr 2020 wurde die Position des Mitglieds des Europäischen Rechnungshofs besetzt, die laut türkis-grünem Sideletter der ÖVP zugeordnet wurde. Wie ist der Anspruch der ÖVP auf die Besetzung dieser Position im Lichte der Rechtslage zu beurteilen?
    1. Wurde der Anspruch der ÖVP auf diese Besetzung im Rahmen des Ministerratsbeschlusses oder etwaiger Vorbereitungsakte in den Unterlagen des Bundeskanzleramtes festgehalten?
    2. Wenn ja, wie?
    3. Wenn nein, warum wurde diese offenbar entscheidungsrelevante Tatsache nicht veraktet?
  1. Im Jahr 2021 wurde die Position des Präsidenten des Bundesfinanzgerichts besetzt, die laut türkis-grünem Sideletter der ÖVP zugeordnet wurde. Wie ist der Anspruch der ÖVP auf die Besetzung dieser Position im Lichte der Rechtslage zu beurteilen?
    1. Wurde der Anspruch der ÖVP auf diese Besetzung im Rahmen des Ministerratsbeschlusses oder etwaiger Vorbereitungsakte in den Unterlagen des Bundeskanzleramtes festgehalten?
    2. Wenn ja, wie?
    3. Wenn nein, warum wurde diese offenbar entscheidungsrelevante Tatsache nicht veraktet?
    4. Wurde ein Ausschreibungsverfahren für diese Positionen durchgeführt?
    5. Wenn ja, wurde in diesem Verfahren offengelegt, dass das Nominierungsrecht für diese Position der ÖVP zugeordnet wurde?
    6. Ist seitens des Bundeskanzleramts geplant, Bewerber_innen, die im Unwissen über die bestehende politische Paktierung eine aussichts- und erfolglose Bewerbung eingereicht haben, eine Entschuldigung sowie ggf. Ersatz für ihren Aufwand zukommen zu lassen?
  1. Im Jahr 2022 soll die Position des VwGH-Präsidenten besetzt werden, die laut türkis-grünem Sideletter der ÖVP zugeordnet wurde. Wie ist der Anspruch der ÖVP auf die Besetzung dieser Position im Lichte der Rechtslage zu beurteilen?
    1. Ist die entsprechende Vereinbarung aus Sicht des Bundeskanzleramts weiter aufrecht?
    2. Wie gedenken Sie, den Anspruch der ÖVP auf diese Besetzung zu verwirklichen?
    3. Ist geplant, für diese Position ein Ausschreibungsverfahren durchzuführen?
    4. Wenn ja, wird in diesem Verfahren offengelegt werden, dass das Nominierungsrecht für diese Position der ÖVP zugeordnet wurde?
  1. Im Jahr 2022 soll die Position des BVwG-Präsidenten besetzt werden, die laut türkis-grünem Sideletter der ÖVP zugeordnet wurde. Wie ist der Anspruch der ÖVP auf die Besetzung dieser Position im Lichte der Rechtslage zu beurteilen?
    1. Ist die entsprechende Vereinbarung aus Sicht des Bundeskanzleramts weiter aufrecht?
    2. Wie gedenken Sie, den Anspruch der ÖVP auf diese Besetzung zu verwirklichen?
    3. Ist geplant, einzelne oder mehrere Mitglieder der gemäß § 2 Abs. 3 BVwGG zur Beurteilung der Bewerber_innen zu bildenden Kommission durch die ÖVP nominieren zu lassen?
    4. Ist geplant in der durchzuführenden Ausschreibung offenzulegen, dass das Nominierungsrecht für diese Position der ÖVP zugeordnet wurde?
  1. Im Jahr 2023 soll die Position des Präsidenten der Österreichischen Nationalbank besetzt werden, die laut türkis-grünem Sideletter der ÖVP zugeordnet wurde. Wie ist der Anspruch der ÖVP auf die Besetzung dieser Position im Lichte der Rechtslage zu beurteilen?
    1. Ist die entsprechende Vereinbarung aus Sicht des Bundeskanzleramts weiter aufrecht?
    2. Wie gedenken Sie, den Anspruch der ÖVP auf diese Besetzung zu verwirklichen?
  1. Im Jahr 2022 soll die Position des Richters am Gericht der Europäischen Union besetzt werden, die laut türkis-grünem Sideletter der ÖVP zugeordnet wurde. Wie ist der Anspruch der ÖVP auf die Besetzung dieser Position im Lichte der Rechtslage zu beurteilen?
    1. Ist die entsprechende Vereinbarung aus Sicht des Bundeskanzleramts weiter aufrecht?
    2. Wie gedenken Sie, den Anspruch der ÖVP auf diese Besetzung zu verwirklichen?
    3. Ist geplant, für diese Position ein Ausschreibungsverfahren durchzuführen?
    4. Wenn ja, wird in diesem Verfahren offengelegt werden, dass das Nominierungsrecht für diese Position der ÖVP zugeordnet wurde?
  1. Im Jahr 2023 sollen die Position der Vorstände der Finanzmarktaufsicht besetzt werden, wobei laut türkis-grünem Sideletter den Grünen und der ÖVP jeweils einer der beiden Vorstände zugeordnet wurde. Wie ist der Anspruch der ÖVP auf die Besetzung dieser Position im Lichte der Rechtslage zu beurteilen?
    1. Ist die entsprechende Vereinbarung aus Sicht des Bundeskanzleramts weiter aufrecht?
    2. Wie gedenken Sie, den Anspruch der ÖVP bzw. der Grünen auf diese Besetzung zu verwirklichen?
    3. Wird im gemäß § 5 Abs. 3 FMABG durchzuführenden Ausschreibungsverfahren offengelegt werden, dass die Nominierungsrechte für diese Position der ÖVP bzw. den Grünen zugeordnet wurde?
  1. Im Jahr 2023 sollen die Position eines Richters am EuGH besetzt werden, wobei laut türkis-grünem Sideletter diese Position den Grünen zugeordnet wurde. Wie ist der Anspruch der Grünen auf die Besetzung dieser Position im Lichte der Rechtslage zu beurteilen?
    1. Ist die entsprechende Vereinbarung aus Sicht des Bundeskanzleramts weiter aufrecht?
    2. Wie gedenken Sie, den Anspruch der Grünen auf diese Besetzung zu verwirklichen?
    3. Wird im Zuge des durchzuführenden Ausschreibungsverfahren sowie gegenüber dem Richternominierungsausschuss offengelegt, dass das Nominierungsrecht für diese Position den Grünen zugeordnet wurde?
  1. Im Jahr 2023 sollen die Position eines Richters am EGMR besetzt werden, wobei laut türkis-grünem Sideletter diese Position den Grünen zugeordnet wurde. Wie ist der Anspruch der Grünen auf die Besetzung dieser Position im Lichte der Rechtslage zu beurteilen?
    1. Ist die entsprechende Vereinbarung aus Sicht des Bundeskanzleramts weiter aufrecht?
    2. Wie gedenken Sie, den Anspruch der Grünen auf diese Besetzung zu verwirklichen?
    3. Wird im Zuge des durchzuführenden Ausschreibungsverfahren offengelegt, dass das Nominierungsrecht für diese Position den Grünen zugeordnet wurde?
  1. Im Jahr 2025 soll die Position des Direktors der Österreichischen Nationalbank besetzt werden, die laut türkis-grünem Sideletter der ÖVP zugeordnet wurde. Wie ist der Anspruch der ÖVP auf die Besetzung dieser Position im Lichte der Rechtslage zu beurteilen?
    1. Ist die entsprechende Vereinbarung aus Sicht des Bundeskanzleramts weiter aufrecht?
    2. Wie gedenken Sie, den Anspruch der ÖVP auf diese Besetzung zu verwirklichen?
    3. Wird im Zuge des durchzuführenden Ausschreibungsverfahren offengelegt, dass das Nominierungsrecht für diese Position der ÖVP zugeordnet wurde?
  1. Wenn sie keine Anrechte einzelner politischer Parteien auf öffentliche, nach gesetzeskonformer Ausschreibung und unabhängigen, fachlichen Beurteilungen zu besetzende Positionen mehr verwirklichen wollen, welche Maßnahmen werden Sie treffen um eine parteipolitische Beeinflussung oder Steuerung der Besetzung künftig zu verhindern?