9989/J XXVII. GP
Eingelangt am 28.02.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Hannes Amesbauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Reaktivierungswelle von Vorsorgekapazitätsstandorten
Am 12. November 2021 teilte der damalige Innenminister Karl Nehammer unter 7650/AB wie folgt mit:
„[…] Zur Bewältigung der Herausforderungen wurden im Jahr 2020 drei Vorsorgekapazitätsstandorte des Bundesministeriums für Inneres reaktiviert und für die Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden herangezogen. Im Jahr 2021 wurde zum Zeitpunkt der Anfrage eine weitere Einrichtung reaktiviert. […]“
Trotz konkreter Nachfrage, welche Vorbereitungen aktuell getroffen würden, um als Vorsorgekapazitäten stillgelegte Bundesbetreuungseinrichtungen wieder zu aktivieren sowie um welche Objekte es sich dabei handelt, wurde lediglich darauf verwiesen, dass sämtliche Vorhaltekapazitäten einer laufenden Evaluierung unterzogen würden und eine Reaktivierung im Bedarfsfall nach Abwägung der aktuellen Lage und deren Herausforderungen für die Versorgung durch den Bund erfolgen würde. Dem unmissverständlichen Sinne der Fragestellung, wäre davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung keine konkreten Vorbereitungen für Reaktivierungen von stillgelegten Vorsorgekapazitäten getroffen wurden.
Dies ist nach der Beantwortung der Anfrage 9191/J vom 22.12.2021 insbesondere interessant, da Sie unter 8966/AB vom 22.02.2022 wie folgt ausgeführt haben:
„Auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 7768/J vom 13. September 2021 (7650/AB XXVII. GP) darf verwiesen werden. Ergänzend wird ausgeführt, dass im Jahr 2021 zum Zeitpunkt der Anfrage neun Vorsorgekapazitäten des Bundesministeriums für Inneres reaktiviert wurden und für die Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden herangezogen werden. […]“
Demnach haben Sie in verklausulierter Form mitgeteilt, dass alleine zwischen September und Dezember 2021 ganze acht Asylquartiere reaktiviert wurden. Es erscheint realitätsfremd, dass dieser Umstand zum Zeitpunkt der Beantwortung (7650/AB) am 12.11.2021 noch überhaupt nicht absehbar war. Außerdem ist diesen beiden Anfragebeantwortungen zu entnehmen, dass insgesamt 12 Einrichtungen in den Jahren 2020 und 2021 reaktiviert wurden. Zudem haben auch Sie in Ihrer Beantwortung (8966/AB) vom 22.02.2022 wesentliche Fragen hinsichtlich der betreffenden Objekte unbeantwortet gelassen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Um welche konkreten zwölf Objekte handelte es sich bei den in den Jahren 2020 und 2021 reaktivierten Vorsorgekapazitätsstandorten?
2. Wann wurden (bitte unter Angabe des konkreten Datums) diese zwölf in den Jahren 2020 und 2021 reaktivierten Vorsorgekapazitätsstandorte jeweils wieder aufgesperrt?
3. Wie hoch ist bei diesen zwölf in den Jahren 2020 und 2021 reaktivierten Vorsorgekapazitätsstandorten die jeweilige Höchstbelagszahl?
4. Wie viele Personen waren – gegliedert nach Nationalitäten – jeweils zum Stichtag der gegenständlichen Anfrage in diesen zwölf reaktivierten Vorsorgekapazitätsstandorten untergebracht?
5. Wie stellte sich die durchschnittliche prozentuale Auslastung dieser zwölf Betreuungseinrichtungen im Verhältnis zur angegebenen Höchstbelagszahl seit deren jeweiliger Reaktivierung dar?
6. War dem Bundesministerium für Inneres am 12. November 2021 schon bekannt, dass bis 22. Dezember 2021 ganze acht Vorsorgekapazitätsstandorte reaktiviert werden?
7. Wenn ja, warum wurde dies in der Anfragebeantwortung 7650/AB, trotz konkreter dementsprechender Fragestellungen, nicht mitgeteilt?
8. Wenn nein, wann wurde (bitte unter Angabe des konkreten Datums) die Reaktivierung der jeweiligen Standorte entschieden?
9. Wie viele Vorsorgekapazitätsstandorte wurden im Zeitraum von 22. Dezember 2021 bis zum Zeitpunkt der gegenständlichen Anfrage reaktiviert?
10. Um welche konkreten Objekte handelt es sich bei diesen seit 22. Dezember 2021 reaktivierten Vorsorgekapazitätsstandorte?
11. Wann wurden (bitte unter Angabe der konkreten Datums) diese seit 22. Dezember 2021 reaktivierten Vorsorgekapazitätsstandorte jeweils wieder aufgesperrt?
12. Wie hoch ist bei diesen seit 22. Dezember 2021 reaktivierten Vorsorgekapazitätsstandorten die jeweilige Höchstbelagszahl?
13. Wie viele Personen waren – gegliedert nach Nationalitäten – jeweils zum Stichtag der gegenständlichen Anfrage in diesen seit 22. Dezember 2021 reaktivierten Vorsorgekapazitätsstandorten untergebracht?
14. Wie stellte sich die durchschnittliche prozentuale Auslastung dieser seit 22. Dezember 2021 reaktivierten Vorsorgekapazitätsstandorte im Verhältnis zur angegebenen Höchstbelagszahl dar?
15. Wie viele Vorsorgekapazitätsstandorte gibt es aktuell noch, die jederzeit reaktiviert werden könnten?
16. Um welche konkreten Objekte handelt es sich bei diesen noch verfügbaren Vorsorgekapazitätsstandorte?
17. Wie hoch ist bei diesen noch verfügbaren Vorsorgekapazitätsstandorten die jeweilige Höchstbelagszahl?
18. Welche konkreten Vorbereitungen werden aktuell für die Reaktivierung stillgelegter Vorsorgekapazitätsstandorten getroffen?
19. Welche konkreten Objekte sind von diesen Vorbereitungen betroffen?
20. Ab wann sollen diese Objekte für die Unterbringung von Asylwerbern zur Verfügung stehen?
21. Welche vertraglichen Änderungen - neue Verträge, erledigte Verträge sowie inhaltlich bei bestehenden Verträgen hinsichtlich Nutzung, Gesamtbelagskapazität bzw. Kosten - gab es seit der Anfragebeantwortung 8966/AB vom 22.02.2022 zu 9191/J (XXVII. GP)?
22. Gibt es aktuell Verhandlungen zum Abschluss von neuen (Unter-)Miet- und Leihverträgen seitens des Bundesministeriums für Inneres bzw. der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylwerbern?
23. Wenn ja, wo befinden sich entsprechende Objekte?