14/JPR XXVII. GP
Eingelangt am 23.09.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ing. Markus Vogl Genossinnen und Genossen
an den Präsidenten des Nationalrates
betreffend: gelten die Usancen des Hauses nicht für den ÖVP-Präsidenten, sondern nur für andere?
Sehr geehrter Herr Präsident!
Wir schreiben inzwischen Mitte September. Sie erhielten vor über drei (3!) Monaten eine Anfrage zum Thema „mehr Personal und mehr Geld für den ÖVP-Präsidenten“.
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Diese langte, wie der heutige Screenshot zeigt, am 17.6.2020 ein. Ministerinnen und Minister haben eine gesetzliche Frist von zwei Monaten, um eine parlamentarische Anfrage zu beantworten. Das wäre dann, würde man diese gesetzliche Regelung als Usance des Hauses auch auf Ihren Fall umlegen, der 17. August 2020 gewesen. Sie hatten also bereits drei Monate Zeit für die Beantwortung - darf höflichst nachgefragt werden, wann diese vorliegen wird?
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende
Anfrage
1 Kennen Sie persönlich diese Anfrage zum Thema „mehr Personal und mehr Geld für den ÖVP-Präsidenten“? Wenn nein, warum nicht?
2. Haben Sie diese gelesen und eine Beantwortung in Auftrag geben? Wenn ja, welchen Inhalts?
3. Wann wird die an Sie gestellte Anfrage 9/JPR beantwortet und auf der Website veröffentlicht werden?
4. Gibt es einzelne Fragen der Anfrage 9/JPR, die Sie nicht beantworten wollen? Wenn ja, welche sind das (bitte um Angabe der Fragennummer) und was sind die Gründe?
5. Gibt es einzelne Fragen der Anfrage 9/JPR, die Sie nicht beantworten können? Wenn ja. welche sind das (bitte um Angabe der Fragennummer) und was sind die Gründe?
6. Machen Sie sich die Usance der ÖVP-Minister zu eigen, parlamentarische Anfragen nur durch juristische Textverweise unter Hinweis auf Unzuständigkeit oder das Amtsgeheimnis gar nicht bzw. nur oberflächlich oder ausweichend zu beantworten?
7. Haben Sie angewiesen die Beantwortung der Anfrage „liegen zu lassen“? Wenn ja, warum?
8. In einer Anfragebeantwortung vom November 2018 haben sie ausgeführt „Das Recht der Abgeordneten, die Mitglieder der Bundesregierung über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen, ist ein wichtiges und wesentliches Kontrollinstrument, das in der Bundesverfassung und in der Geschäftsordnung des Nationalrates verankert ist. Als Präsident des Nationalrates trete ich daher seit jeher für die Wahrung des Interpellationsrechtes ein.“ Würdigen und wahren Sie dieses Interpellationsrecht durch lange Beantwortungszeit?
9. Das Problem der nicht sehr detaillierten und nicht informationslastigen Anfragebeantwortung durch BundesministerInnen in dieser Gesetzgebungsperiode, wurde wiederholt thematisiert. Haben Sie mit den zuständigen Bundesministerinnen und Bundesministern oder dem Herrn Bundeskanzler Kontakt aufgenommen und auf eine inhaltlich detailliertere Beantwortung gedrängt? Wie sehen Sie das im Fall der fragengegenständlichen bisherigen Nichtbeantwortung der Anfrage an Sie?