Eingelangt am 20.01.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
an den Präsidenten des Nationalrates
betreffend Informationsfluss aus dem Ibiza-Untersuchungsausschuss an Bundesministerin Gewessler rund um die einer Befragung gefolgten Abberufung eines Austro Control-Aufsichtsratsmitglieds
Am 13. Jänner 2021 verkündete die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA per Presseaussendung (OTS0059, 13. Jan. 2021, 10:01 Uhr) die Abberufung von Kathrin Glock als Aufsichtsrätin der Austro Control. Sie begründete diese Personalentscheidung darin mit dem angeblichen Verhalten Glocks bei deren Befragung durch den Ibiza-Untersuchungsausschuss am Vortag, den 12. Jänner 2021, wie folgt: „An das Verhalten eines Aufsichtsrates eines öffentlichen Unternehmens sind höchste Anforderungen zu stellen. Die zum Ausdruck gebrachte Geringschätzung gegenüber einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss ist damit keinesfalls vereinbar“. Gleichzeitig gab die Bundesministerin die Berufung von DI Judith Engel, MBA, MSc, MSc auf das frei gewordene Aufsichtsratsmandat.
Zum Zeitpunkt der Aussendung besagter Pressemitteilung war noch kein Protokoll der Befragung von Frau Kathrin Glock verfügbar, darüber hinaus liegt auf der Hand, dass die Nachbesetzung des Aufsichtsratsmandats gewisser Vorarbeit bedurfte. Da diese Befragung durch den Untersuchungsausschuss lediglich medienöffentlich erfolgte, gilt es daher eindringlich zu hinterfragen, aus welchen Quellen Bundesministerin Gewessler ihre vermeintliche, detaillierte Kenntnis des Verhaltens der Auskunftsperson Kathrin Glock bezogen hat.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Präsidenten des Nationalrates folgende
Anfrage
1. Inwiefern ist es möglich, dass ein Mitglied der Bundesregierung noch vor Ausfertigung des Protokolls detaillierte Kenntnis über das Verhalten einer Auskunftsperson im Rahmen deren Befragung durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss haben kann?
2. Ist Ihnen bekannt, ob durch Mitglieder der Bundesregierung zeitnahe Informationen über den Verlauf der Befragungen im Ibiza-Untersuchungsausschuss von Ausschussmitgliedern eingefordert werden?
a. Wenn ja, von welchen?
b. Wenn ja, besteht hier ein Konflikt hinsichtlich der Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative?
c. Wie beurteilen Sie als Vorsitzender die Abberufung von Kathrin Glock als Austro Control-Aufsichtsrätin mit der Begründung ihres angeblichen Verhaltens dem U-Ausschuss gegenüber?
d. Wie schätzen Sie die daraus resultierende, mögliche Folgewirkung ein, dass Mitglieder der Bundesregierung Einfluss auf Auskunftspersonen nehmen können, indem diese berufliche Konsequenzen bzw. Abberufungen im Wirkungskreis der Bundesregierung befürchten könnten?