34/JPR XXVII. GP

Eingelangt am 26.03.2021
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Anfrage

gem. § 89 Abs.1 GOG-NR

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

an die Obfrau des Kulturausschusses

betreffend die Vorsitzführung der Obfrau Mag. Eva Blimlinger während der Sitzung des Kulturausschusses vom 17.03.2021

 

 

Während der Sitzung des Kulturausschusses vom 17.03.2021 verlässt die Obfrau Mag. Eva Blimlinger, die zu diesem Zeitpunkt den Vorsitz innehatte, überraschend und plötzlich den Sitzungssaal. Dies tat sie, ohne zuvor den Vorsitz während ihrer Abwesenheit durch einen Obfraustellvertreter besetzen zu lassen, was folglich jedem Anwesenden durch den leerstehenden Stuhl am Präsidium klar ersichtlich war und zu Zwischenrufen von und Diskussionen unter den Mitgliedern des Kulturausschusses führte.

Selbst Obfraustellvertreterin Maria Großbauer schien ob der entstandenen Situation unsicher, übernahm aber letztendlich nach aufkommender Unruhe im Plenarsaal und über Aufforderung des Anfragestellers den Vorsitz.

Nach Rückkehr der Obfrau Mag. Blimlinger konsumierte diese als Ausschussvorsitzende ein vermeintlich „überdimensionales“ Zuckerl. Offenbar aufgrund dessen Größe war sie während ihrer restlichen Vorsitzführung, welche im Übrigen auch bei der Feststellung der Abstimmungsergebnisse äußerst eigenwillig und unüblich verlief, durch ihren vollen Mund akustisch nur mehr schwer verständlich.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Obfrau des Kulturausschusses nachstehende 

 

Anfrage

 

1.         Gab es für die Obfrau unaufschiebbare Gründe während der laufenden Sitzung des Kulturausschusses am 17.03.2021 als Vorsitzende den Saal überraschend zu verlassen und wenn ja, welche?

2.         Warum hat die Obfrau den Vorsitz nicht ordnungsgemäß übergeben?

3.         Ist der Obfrau klar, dass ihr Verhalten nicht geschäftsordnungsgemäß war oder mit welcher Bestimmung der Geschäftsordnung rechtfertigt diese das Verlassen des Vorsitzes ohne für eine Vertretung zu sorgen?

4.         Wäre es ob der geschilderten Vorkommnisse aus Sicht der Ausschussvorsitzenden notwendig oder zumindest hilfreich, Schulungen für Ausschussvorsitzende und allenfalls deren Stellvertreter anzubieten, um eine reibungslose und geschäftsordnungskonforme Abhaltung von Ausschüssen zu gewährleisten?

a.         Wenn nein, warum nicht?

b.         Wenn ja, wird die Vorsitzende diesbezüglich mit der Parlamentsdirektion in Kontakt treten?

5.         Hat sich die Ausschussvorsitzende am Tag des erwähnten Kulturausschusses krank gefühlt und deshalb ein überdimensionales Zuckerl gelutscht?

6.         Handelte es sich bei diesem Zuckerl um ein Medikament?

7.         Handelte es sich bei diesem Zuckerl um ein nachhaltig erzeugtes, zuckerfreies Fairtrade-Produkt?

a.         Wenn nein, warum nicht?

8.         Wird die Ausschussvorsitzende Konsequenzen oder zumindest Lehren aus ihrer missglückten Vorsitzführung vom 17.03.2021 ziehen?

a.         Wenn ja, welche?

b.         Wenn nein, warum nicht?