37/JPR XXVII. GP

Eingelangt am 08.07.2021
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Troch, Genossinnen und Genossen

an den Präsidenten des Nationalrats Mag. Wolfgang Sobotka

betreffend der Biographien der Abgeordneten auf der Homepage des Nationalrates

Biographien geben das Leben und Werk einer Person wieder. Sie sind Informationsquellen zu einer Person und helfen diese einzuordnen. Wir unterteilen sie grob in Bildungsbiographien, Erwerbsbiographien und Beziehungsbiographien aber auch in jene, die als autobiographisch zu bewerten sind und jene, die nicht von der Person selbst geschrieben wurden. Die einzelnen Biographien bzw. ihre Mischformen stellen nicht nur für die Quellenkritik, sondern ganz allgemein für die sachbezogene Einschätzung des Handelns der Person und der Person selbst wertvolle Informationsquellen dar. Ganz besonders gilt dies für Personen, die ein politisches Amt ausüben und ausübten.

Peter Alber fasste die Funktion von Biographien brillant wie folgt zusammen:

„Als Teil einer intersubjektiven Kulturwelt reproduziert und transformiert der Mensch durch seine Handlungen stetig seine soziale Wirklichkeit, die ihm in Form von gesellschaftlichen Diskursen, Strukturen und Objektivationen als gegeben gegenübersteht."[1]

Für Politiker*innen, insbesondere für Abgeordnete gilt dies in einer noch ausgeprägteren Form als für andere Mitglieder unserer Gesellschaft. Sie sind zentraler Teil der Normsetzungs- und der politischen Lenkungsprozesse. Ihre Biographie muss aus diesem Grund als wesentliche Orientierungsmöglichkeit bei der objektiven Bewertung der Person und ihres Handelns gewertet werden. Wie sensibel die Öffentlichkeit mit Hinblick auf nicht klare Biographien ist, die in ihrer Faktensicherheit nicht tadellos sind, zeigte sich erst kürzlich in der breit geführten Diskussion über den selbsterstellten Lebenslauf der deutschen Kanzlerkandidatin der Grünen, Annalena Baerbock.

Das österreichische Parlament bietet mit seiner Homepage eine umfassende Wissensplattform über den österreichischen Parlamentarismus, seiner Geschichte und der Abgeordneten. So lobenswert dies Homepage und ihre Barrierefreiheit hinsichtlich des Wissens der Benützer*innen ist, so sehr fallen die parlamentarischen Biographien ins Auge, die dem sonstigen Standard bei weitem nicht gerecht werden.

Dies ist umso bedauerlicher, als die Biographien auf der Parlamentshomepage nicht nur von Expert*innen oder einem Fachpublikum, sondern eben auch von interessierten Bürger*innen ohne entsprechende Vorkenntnisse genützt werden und auch genützt werden sollen. In Konsequenz bedeutet dies jedoch, dass die Biographien ohne Auslassungen entscheidender Lebensabschnitte oder politischer Informationen sein müssen - und dies sind sie mitunter nicht. Lückenhafte Biographien sind parteiübergreifend zu verzeichnen. Dass diese Lücken vor allem die Zeit von 1938 bis 1945, zum Teil auch jene von 1933 bis 1938 umfassen, erhöht die Brisanz der Ausblendungen.

Diese, durchaus etwas ungewöhnliche Anfrage an Sie, Herr Präsident des Nationalrates, bitte ich zu allererst als Anregung oder als Sensibilisierung zu verstehen. Als solche könnte ein gemeinsamer Diskurs zum Wohle des österreichischen Parlamentarismus und der Verantwortung gegenüber der eigenen Zeitgeschichte und Geschichte, der als Ziel historisch korrekte und nichts ausblendende Biographie hat, stehen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.      Wie viele Biographien von Abgeordneten und der provisorischen und konstituierenden Nationalversammlung sind derzeit online verfügbar?

2.      Wie viele Biographien von Abgeordneten der Zweiten Republik sind derzeit online verfügbar?

3.      Gibt es eine Zählfunktion bezüglich der Zugriffe auf die Biographien von Abgeordneten und der Provisorischen und Konstituierenden Nationalversammlung?

a.      Falls dies nicht der Fall sein sollte, ist eine solche Funktion in absehbarer Zukunft geplant und gibt es Gründe aus welchen eine solche Funktion noch nicht implementiert wurde bzw. auch in Zukunft nicht vorgesehen ist?

b.      Sollte oben genannte Funktion existieren, wie viele Zugriffe auf die Biographien von Abgeordneten zum Nationalrat und der Provisorischen und Konstituierenden Nationalversammlung werden jährlich getätigt? (Bitte um detaillierte Auskunft für die Jahre, in denen diese Zählfunktion zur Verfügung stand)

4.      Gibt es eine eigene Abteilung innerhalb der Parlamentsdirektion, die sich ausschließlich um die Biographien und das biographische Datenmaterial der Abgeordneten kümmert?

a.      Sollte dies der Fall sein, wie viele Personen sind damit beauftragt und wie lautet deren Auftrag?

b.      Sollte eine solche Abteilung nicht existieren, ist deren Schaffung geplant und in welchem Umfang?

c.       Welche Gründe gibt es, die ggf. gegen die Schaffung einer solchen Abteilung sprechen?

5.      Auf der Parlamentshomepage ist bei Biographien zu lesen: „Inhalt und Umfang der Biografien ab 1945 gehen grundsätzlich auf die von den MandatarInnen selbst gemachten Angaben zurück. Diese können von der Parlamentsdirektion ohne Zustimmung der Betroffenen nicht geändert werden." Auf welche Rechtsnorm bezieht man sich hier?

Hat sich diese Handhabung zeitgeschichtlich und bezüglich der Qualität der Angaben bewährt?

6.      Hinsichtlich der in Frage 5 abgefragten gesetzlichen Bestimmungen: Wieso ist gerade das Parlament von einer „historischen Knebelung" betroffen und denken Sie, dass dies nicht viel eher von Desinteresse an einer Faktenlage, die nichts beschönigt oder ausblendet, zeugt?

7.      Entspricht die mangelnde Möglichkeit, die Richtigkeit dieser Biographien von Amts wegen zu überprüfen, noch den heutigen Ansprüchen auf Transparenz, Objektivität und Wissenschaftlichkeit?

8.      Ist es im Jahre 2021 noch akzeptabel, dass eine tabufreie Darstellung des politischen und ideologischen Werdeganges einer öffentlichen Person, insbesondere von Personen, die eine der höchsten politischen Funktionen ausübten bzw. ausüben, nicht möglich ist?

9.      Ist es heute noch akzeptabel, dass das österreichische Parlament keine faktengerechten Biographien der Abgeordneten veröffentlichen kann und damit auf die zeitgeschichtlichen Aufarbeitungen, die auf anderen Plattformen angeboten werden, angewiesen ist?

10.  Ist eine Änderung der entsprechenden Gesetze, der parlamentarischen Geschäftsordnung oder der gängigen Praxis geplant, falls diese für die Ausblendung von Lebensabschnitten, Mitgliedschaften in politischen Parteien

bzw. deren Vorfeldorganisationen oder einer historisch nicht akzeptablen Beschönigung der Biographie verantwortlich sind?

a.      Falls eine solche Novelle geplant ist, gibt es hierzu schon Verhandlungsgegenstände?

b.      Falls eine solche Novelle nicht geplant ist, würden Sie sich für eine solche einsetzen?



[1] Hier zitiert nach: E. Schilling/A. Biele Mefebue, Das verwaltete Leben in: BIOS, Zeitschrift für Biographieforschung, Oral History und Lebensverlaufsanalysen, 1/2016. S. 4.