42/JPR XXVII. GP

Eingelangt am 22.10.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Präsidenten des Nationalrates

betreffend Aktenlieferungen in Papierform aus dem Finanzministerium

 

Nachdem sich ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel in vollkommen inakzeptabler Weise geweigert hatte, dem sogenannten „Ibiza-Untersuchungsausschuss“ geforderte Akten zu übermitteln, brauchte es einen Exekutionsantrag des Verfassungsgerichtshofes an den Bundespräsidenten, um deren Übermittlung zu erreichen. So wurden am 7. Mai 2021 seitens des Bundesministeriums für Finanzen 204 Ordner in Papierform an das Parlament geliefert, am 9. Juli 2021 folgten neben 26.000 digitalen Akten noch weitere 14.000 in Papierform. Dem Vernehmen nach stellte diese Menge an Dokumenten die Parlamentsdirektion hinsichtlich deren Aufbewahrung vor größere Probleme, in der Registratur soll sogar der Einbau eines zusätzlichen Stahlträgers notwendig geworden sein, um die statische Sicherheit des Gebäudes zu gewährleisten. Es muss daher hinterfragt werden, welche Mehrkosten durch die unzureichende und in ihrer Form möglicherweise bewusst die Aufklärungsarbeit der Abgeordneten behindernde Aktenlieferung seitens des Finanzministeriums verursacht wurden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Präsidenten des Nationalrats folgende

 

Anfrage

1.    Mussten zur Unterbringung der im Mai und Juli 2021 aus dem Bundesministerium für Finanzen gelieferten Akten bauliche Maßnahmen an Gebäuden der Parlamentsdirektion durchgeführt werden?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, auf welche Höhe beliefen sich die dafür aufgewendeten Ausgaben, gegliedert nach den jeweiligen Maßnahmen?

c.    Wenn ja, unter welcher Haushaltsposition wurden diese Kosten verbucht?

d.    Wenn ja, entstand dadurch auch Mehraufwand für Mitarbeiter der Parlamentsdirektion?