Eingelangt am 18.05.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, ,
Kolleginnen und Kollegen
an den NR-Präsidenten
betreffend "Parteisteuer" von
Abgeordnetenbezügen
Bekanntlich ist in
Österreich das System der Parteiförderung schon seit vielen Jahren
das großzügigste Europas. Bund und Länder schütten heuer
knapp 224 Mio. Euro an Parteien und Parlamentsklubs aus. Gegenüber
dem Vorjahr steigen die Förderungen um 4,3 Mio. Euro. Zusätzlich
schütten die großen Kammern jährlich millionenschwere
Fraktionsförderung aus. Damit
nicht genug, können österreichische Mandatsträger_innen, also
z.B. NR-Abgeordnete, dem Abzug einer "Parteisteuer" von Ihrem Gehalt
(freiwillig oder "freiwillig") zustimmen oder kann auf Grund des
Klubstatuts eine solche "Parteisteuer" anfallen. Einen Teil der
"Parteisteuer", den "Klubbeitrag", bringt
Parlamentsdirektion von den Bezügen dieser Abgeordneten in Abzug,
behält also diesen Teil ein und überweist ihn dann an
unterschiedliche Empfänger weiter. (1) Was die Mandatare
darüber hinaus an die Bundes-, Landes-, Ortspartei oder Teilorganisation
abgeben, ist im Dunkeln. Leider fehlt es auch an Transparenz bezüglich der
Höhen und der Empfänger dieser Parteisteuern.
Seit der Reform des Parteiengesetzes im Jahr
2012 muss nach § 5 Abs 4 Z 4 die "Parteisteuer" jedenfalls in
den Rechenschaftsberichten der Parteien unter „Beiträge von
Mandataren“ aufscheinen. So weist z.B. die SPÖ im
Rechenschaftsbericht 2019 unter diesem Titel die Summe von EUR 24.270,96
aus. (2) Bei 40 Abgeordneten zum Nationalrat würde das bedeuten,
dass jeder Abgeordnete im Jahr 2019 monatlich EUR 50,56 an Parteisteuer
abgegeben hätte, während kein anderer Mandatar (Mitglied des
Bundesrates, Mitglied des EP) einen Euro abgegeben hätte. Das erscheint
wenig plausibel, weil z.B. Experte Hubert Sickinger schätzt, dass zwischen
12% und 25% vom Bezug als Parteisteuer abgeführt werden. (3) Empfänger
der "Parteisteuer" ist oft nicht nur die Bundespartei sondern auch
die Landes- oder Ortspartei des Mandatars. (4) Jedenfalls wirken solche
verpflichtenden Mandatsabgaben als Werbungskosten steuermindernd.
Der Parlamentsdirektion entsteht
gegebenenfalls durch die Administration von außerordentlichen
Abzügen der Mandatare sowie durch die Weiterüberweisung solcher
"Klubbeiträge" ein Mehraufwand an Verwaltung, der vom
Steuerzahler zu tragen ist. Jeder Klub hat eine andere Logik für die
eigene "Klubbeitrag", Abgeordnete scheiden aus, neue werden angelobt,
sodass das System monatlich gepflegt werden muss.
(1) https://www.derstandard.at/story/1356426861962/nur-minderheit-der-abgeordneten-haelt-parteisteuern-fuer-unfair und https://www.parlament.gv.aVPAKT/VHG/XXVl/ABPR/ABPR_00022/imfname_728016.pdf
(2)https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home_1/home_5/Rechenschaftsbericht_2019_Sozialdemokratische_Partei_O_sterr.pdf
(3) Fact-Check.-Wirrwarr-im-Parteisteuer-Dschungel
(4) https://www.sn.at/politik/die-partei-gibt-die-partei-nimmt-4335580
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
Nationalrat
- Wie viele der 183 Abgeordneten zum
österreichischen Nationalrat haben dem Abzug eines
"Klubbeitrages" von ihrem Abgeordnetenbezug ausdrücklich
zugestimmt? (Bitte aufgeschlüsselt: Anzahl der Abgeordneten je
Parlamentsklub jeweils zum Stichtag 31.12.2019, 31.12.2020, 31.12.2021)
- Bei wie vielen der 183 Abgeordenten zum
österreichischen Nationalrat erfolgt der Abzug eines
"Klubbeitrages" von ihrem Abgeordnetenbezug auf Grund des
jeweiligen Klubstatuts? (Bitte aufgeschlüsselt: Anzahl der
Abgeordneten je Parlamentsfraktion jeweils zum Stichtag 31.12.2019,
31.12.2020, 31.12.2021)
- Wie hoch ist der "Klubbeitrag",
den die Parlamentsdirektion vom Bezug einbehält, in Prozent des
Abgeordnetenbezuges (bitte um Aufschlüsselung nach Parlamentsklub
jeweils zum Stichtag 31.12.2019, 31.12.2020, 31.12.2021)?
- Wie hoch ist der "Klubbeitrag",
den die Parlamentsdirektion vom Bezug einbehält, in EUR pro
Abgeordneten (bitte um Aufschlüsselung nach Parlamentsklub jeweils
zum Stichtag 31.12.2019, 31.12.2020, 31.12.2021)?
- Wie hoch war die Gesamtsumme an
"Klubbeiträgen", die in der aktuellen Legislaturperiode von
der Parlamentsdirektion einbehalten wurden? (Bitte aufgeschlüsselt
nach Kalenderjahr 2019, 2020, 2021 und I. Quartal 2022)
- Wie hoch war die Summen an
"Klubbeiträgen" je Parlamentsklub, die in der derzeitigen
Legislaturperiode von der Parlamentsdirektion einbehalten wurden? (Bitte
aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr 2019, 2020, 2021 und I. Quartal
2022)
- Wer waren die Empfänger, an die die
Parlamentsdirektion diese einbehaltenen Beträge ("Klubbeiträge")
überwiesen hat? (Bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr 2019,
2020, 2021 und I. Quartal 2022)
- Wenn keine detaillierte Antwort auf Frage 7
erfolgt: Sind die Empfänger der einbehaltenen Beträge ("Klubbeiträge
") ausschließlich Parlamentsklubs?
- Wenn keine detaillierte Antwort auf Frage 7
erfolgt: Sind die Empfänger der einbehaltenen Beträge ("Klubbeiträge
") ausschließlich wahlwerbende Gruppen iSd NRWO?
- Meldet die Parlamentsdirektion dem
Rechnungshof, wer die Empfänger der einbehaltenen "Klubbeiträge"
sind und wie hoch die Beträge sind, die an diese Empfänger
überwiesen wurden?
- Kontrolliert die Parlamentsdirektion die
Rechenschaftsberichte der Parteien hinsichtlich der korrekten Angabe der "Klubbeiträge"
als "Beiträge von Mandataren"?
Bundesrat
- Wird auch von den Bezügen der
Mitglieder des Bundesrats ein "Klubbeitrag" einbehalten?
- Wenn ja: Wie viele Mitglieder des
Bundesrates haben dem Abzug eines "Klubbeitrages" von Ihrem
Bezug ausdrücklich zugestimmt? (Bitte aufgeschlüsselt nach
Parlamentsklub jeweils zum Stichtag 31.12.2019, 31.12.2020, 31.12.2021.)
- Bei wie vielen der 61 Mitglieder des Bundesrates
erfolgt der Abzug eines "Klubbeitrages" von ihrem Bezug auf
Grund des jeweiligen Klubstatuts? (Bitte aufgeschlüsselt: Anzahl der
Abgeordneten je Parlamentsfraktion jeweils zum Stichtag 31.12.2019,
31.12.2020, 31.12.2021)
- Wie hoch waren die Summen an "Klubbeiträgen"
von Mitgliedern des Bundesrates, die in den letzten Jahren von der
Parlamentsdirektion einbehalten wurden? (Bitte aufgeschlüsselt nach
Kalenderjahr 2019, 2020, 2021 und I. Quartal 2022)
- Wie hoch war die Summen an "Klubbeiträgen"
von Mitgliedern des Bundesrates je Parlamentsklub, die in der derzeitigen
Legislaturperiode von der Parlamentsdirektion einbehalten wurden? (Bitte
aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr 2019, 2020, 2021 und I. Quartal
2022)
- Wer waren die Empfänger, an die die
Parlamentsdirektion diese einbehaltenen Beträge ("Klubbeiträge")
überwiesen hat? (Bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr 2019,
2020, 2021 und I. Quartal 2022)
- Wenn keine detaillierte Antwort auf Frage 7
erfolgt: Sind die Empfänger der einbehaltenen Beträge ("Klubbeiträge")
ausschließlich Parlamentsklubs?
- Wenn keine detaillierte Antwort auf Frage 7
erfolgt: Sind die Empfänger der einbehaltenen Beträge ("Klubbeiträge")
ausschließlich wahlwerbende Gruppen iSd NRWO?
- Meldet die Parlamentsdirektion dem
Rechnungshof, wer die Empfänger der einbehaltenen "Klubbeiträge"
sind und wie hoch die Beträge sind, die an diese Empfänger
überwiesen wurden?
- Kontrolliert die Parlamentsdirektion die
Rechenschaftsberichte der Parteien hinsichtlich der korrekten Angabe der "Klubbeiträge"
als "Beiträge von Mandataren"?
Administration
- Wird der Parlamentsdirektion der
entsprechende administrative Mehraufwand bei der Bezügeabrechnung
(Abzug des Klubbeitrages, Überweisung dieser Beträge an
bestimmte Empfänger, etc.) abgegolten?
- Wenn ja, von wem?