48/JPR XXVII. GP

Eingelangt am 18.05.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, , Kolleginnen und Kollegen

an den NR-Präsidenten

betreffend "Parteisteuer" von Abgeordnetenbezügen

 

Bekanntlich ist in Österreich das System der Parteiförderung schon seit vielen Jahren das großzügigste Europas. Bund und Länder schütten heuer knapp 224 Mio. Euro an Parteien und Parlamentsklubs aus. Gegenüber dem Vorjahr steigen die Förderungen um 4,3 Mio. Euro. Zusätzlich schütten die großen Kammern jährlich millionenschwere Fraktionsförderung aus. Damit nicht genug, können österreichische Mandatsträger_innen, also z.B. NR-Abgeordnete, dem Abzug einer "Parteisteuer" von Ihrem Gehalt (freiwillig oder "freiwillig") zustimmen oder kann auf Grund des Klubstatuts eine solche "Parteisteuer" anfallen. Einen Teil der "Parteisteuer", den "Klubbeitrag", bringt Parlamentsdirektion von den Bezügen dieser Abgeordneten in Abzug, behält also diesen Teil ein und überweist ihn dann an unterschiedliche Empfänger weiter. (1) Was die Mandatare darüber hinaus an die Bundes-, Landes-, Ortspartei oder Teilorganisation abgeben, ist im Dunkeln. Leider fehlt es auch an Transparenz bezüglich der Höhen und der Empfänger dieser Parteisteuern. 

Seit der Reform des Parteiengesetzes im Jahr 2012 muss nach § 5 Abs 4 Z 4 die "Parteisteuer" jedenfalls in den Rechenschaftsberichten der Parteien unter „Beiträge von Mandataren“ aufscheinen. So weist z.B. die SPÖ im Rechenschaftsbericht 2019 unter diesem Titel die Summe von EUR 24.270,96 aus. (2) Bei 40 Abgeordneten zum Nationalrat würde das bedeuten, dass jeder Abgeordnete im Jahr 2019 monatlich EUR 50,56 an Parteisteuer abgegeben hätte, während kein anderer Mandatar (Mitglied des Bundesrates, Mitglied des EP) einen Euro abgegeben hätte. Das erscheint wenig plausibel, weil z.B. Experte Hubert Sickinger schätzt, dass zwischen 12% und 25% vom Bezug als Parteisteuer abgeführt werden. (3) Empfänger der "Parteisteuer" ist oft nicht nur die Bundespartei sondern auch die Landes- oder Ortspartei des Mandatars. (4) Jedenfalls wirken solche verpflichtenden Mandatsabgaben als Werbungskosten steuermindernd.

Der Parlamentsdirektion entsteht gegebenenfalls durch die Administration von außerordentlichen Abzügen der Mandatare sowie durch die Weiterüberweisung solcher "Klubbeiträge" ein Mehraufwand an Verwaltung, der vom Steuerzahler zu tragen ist. Jeder Klub hat eine andere Logik für die eigene "Klubbeitrag", Abgeordnete scheiden aus, neue werden angelobt, sodass das System monatlich gepflegt werden muss.

 

(1) https://www.derstandard.at/story/1356426861962/nur-minderheit-der-abgeordneten-haelt-parteisteuern-fuer-unfair und https://www.parlament.gv.aVPAKT/VHG/XXVl/ABPR/ABPR_00022/imfname_728016.pdf

(2)https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home_1/home_5/Rechenschaftsbericht_2019_Sozialdemokratische_Partei_O_sterr.pdf
(3) Fact-Check.-Wirrwarr-im-Parteisteuer-Dschungel 

(4) https://www.sn.at/politik/die-partei-gibt-die-partei-nimmt-4335580
 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

 Nationalrat

  1. Wie viele der 183 Abgeordneten zum österreichischen Nationalrat haben dem Abzug eines "Klubbeitrages" von ihrem Abgeordnetenbezug ausdrücklich zugestimmt? (Bitte aufgeschlüsselt: Anzahl der Abgeordneten je Parlamentsklub jeweils zum Stichtag 31.12.2019, 31.12.2020, 31.12.2021)
  2. Bei wie vielen der 183 Abgeordenten zum österreichischen Nationalrat erfolgt der Abzug eines "Klubbeitrages" von ihrem Abgeordnetenbezug auf Grund des jeweiligen Klubstatuts? (Bitte aufgeschlüsselt: Anzahl der Abgeordneten je Parlamentsfraktion jeweils zum Stichtag 31.12.2019, 31.12.2020, 31.12.2021)
  3. Wie hoch ist der "Klubbeitrag", den die Parlamentsdirektion vom Bezug einbehält, in Prozent des Abgeordnetenbezuges (bitte um Aufschlüsselung nach Parlamentsklub jeweils zum Stichtag 31.12.2019, 31.12.2020, 31.12.2021)?
  4. Wie hoch ist der "Klubbeitrag", den die Parlamentsdirektion vom Bezug einbehält, in EUR pro Abgeordneten (bitte um Aufschlüsselung nach Parlamentsklub jeweils zum Stichtag 31.12.2019, 31.12.2020, 31.12.2021)?
  5. Wie hoch war die Gesamtsumme an "Klubbeiträgen", die in der aktuellen Legislaturperiode von der Parlamentsdirektion einbehalten wurden? (Bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr 2019, 2020, 2021 und I. Quartal 2022)
  6. Wie hoch war die Summen an "Klubbeiträgen" je Parlamentsklub, die in der derzeitigen Legislaturperiode von der Parlamentsdirektion einbehalten wurden? (Bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr 2019, 2020, 2021 und I. Quartal 2022)
  7. Wer waren die Empfänger, an die die Parlamentsdirektion diese einbehaltenen Beträge ("Klubbeiträge") überwiesen hat? (Bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr 2019, 2020, 2021 und I. Quartal 2022)
    1. Wenn keine detaillierte Antwort auf Frage 7 erfolgt: Sind die Empfänger der einbehaltenen Beträge ("Klubbeiträge ") ausschließlich Parlamentsklubs?
    2. Wenn keine detaillierte Antwort auf Frage 7 erfolgt: Sind die Empfänger der einbehaltenen Beträge ("Klubbeiträge ") ausschließlich wahlwerbende Gruppen iSd NRWO?
  1. Meldet die Parlamentsdirektion dem Rechnungshof, wer die Empfänger der einbehaltenen "Klubbeiträge" sind und wie hoch die Beträge sind, die an diese Empfänger überwiesen wurden?
  2. Kontrolliert die Parlamentsdirektion die Rechenschaftsberichte der Parteien hinsichtlich der korrekten Angabe der "Klubbeiträge" als "Beiträge von Mandataren"?


    Bundesrat

  3. Wird auch von den Bezügen der Mitglieder des Bundesrats ein "Klubbeitrag" einbehalten?
    1. Wenn ja: Wie viele Mitglieder des Bundesrates haben dem Abzug eines "Klubbeitrages" von Ihrem Bezug ausdrücklich zugestimmt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Parlamentsklub jeweils zum Stichtag 31.12.2019, 31.12.2020, 31.12.2021.)
    2. Bei wie vielen der 61 Mitglieder des Bundesrates erfolgt der Abzug eines "Klubbeitrages" von ihrem Bezug auf Grund des jeweiligen Klubstatuts? (Bitte aufgeschlüsselt: Anzahl der Abgeordneten je Parlamentsfraktion jeweils zum Stichtag 31.12.2019, 31.12.2020, 31.12.2021)
  1. Wie hoch waren die Summen an "Klubbeiträgen" von Mitgliedern des Bundesrates, die in den letzten Jahren von der Parlamentsdirektion einbehalten wurden? (Bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr 2019, 2020, 2021 und I. Quartal 2022)
  2. Wie hoch war die Summen an "Klubbeiträgen" von Mitgliedern des Bundesrates je Parlamentsklub, die in der derzeitigen Legislaturperiode von der Parlamentsdirektion einbehalten wurden? (Bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr 2019, 2020, 2021 und I. Quartal 2022)
  3. Wer waren die Empfänger, an die die Parlamentsdirektion diese einbehaltenen Beträge ("Klubbeiträge") überwiesen hat? (Bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr 2019, 2020, 2021 und I. Quartal 2022)
    1. Wenn keine detaillierte Antwort auf Frage 7 erfolgt: Sind die Empfänger der einbehaltenen Beträge ("Klubbeiträge") ausschließlich Parlamentsklubs?
    2. Wenn keine detaillierte Antwort auf Frage 7 erfolgt: Sind die Empfänger der einbehaltenen Beträge ("Klubbeiträge") ausschließlich wahlwerbende Gruppen iSd NRWO?
  1. Meldet die Parlamentsdirektion dem Rechnungshof, wer die Empfänger der einbehaltenen "Klubbeiträge" sind und wie hoch die Beträge sind, die an diese Empfänger überwiesen wurden?
  2. Kontrolliert die Parlamentsdirektion die Rechenschaftsberichte der Parteien hinsichtlich der korrekten Angabe der "Klubbeiträge" als "Beiträge von Mandataren"?


Administration

  1. Wird der Parlamentsdirektion der entsprechende administrative Mehraufwand bei der Bezügeabrechnung (Abzug des Klubbeitrages, Überweisung dieser Beträge an bestimmte Empfänger, etc.) abgegolten?
    1. Wenn ja, von wem?