55/JPR XXVII. GP
Eingelangt am 21.09.2022
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Anfrage
des Abgeordneten Michael Schnedlitz
an den Präsidenten des Nationalrates
betreffend Rechtsunsicherheit in Folge der Angelobungswillkür des Bundespräsidenten
Dr. Stefan Brocza, Experte für Europarecht und internationale Beziehungen sowie wiederkehrender Gastkommentator in diversen österreichischen Tageszeitungen, wirft auf seinem Twitter-Profil die Frage auf, ob Bundespräsident Alexander van der Bellen vergessen hat, Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig in Folge der jüngsten Novellierung[1] des Bundesministeriengesetzes (BMG) neu anzugeloben:

Quelle: https://twitter.com/stefan_brocza/status/1567290651804372992
Während eine neuerliche Angelobung von Bundesminister Martin Kocher gut belegt ist,[2] gibt es keine Hinweise für eine neuerliche Angelobung und Bestallung Totschnigs. Wie von Dr. Brocza ausgeführt, wurde Kocher aufgrund der Zusammenlegung der Ministerien für Arbeit und Wirtschaft neu angelobt, zumal in § 1 Z 4 BMG die Bezeichnung des Ministeriums auf „Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft“ neu festgelegt wurde. Dadurch wurde Kocher auch eine neue Bestallungsurkunde zur formalen Dokumentierung des Ernennungsvorgangs überreicht. Erst mit der Ausfertigung dieser richtigen Bestallungsurkunde wird die Ernennung – sie stellt einen Bescheid dar – vollzogen.[3]
Das Argument von Dr. Brocza ist es, dass bei einer Namensänderung eines Bundesminsteriums im BMG auch der zuständige Bundesminister auf dieses neue Bundesministerium neu angelobt werden muss. Widrigenfalls würde das Bestallungsdekret ein nicht existierendes Bundesministerium bezeichnen und ein Formalfehler vorliegen.
Das Ressort von Bundesminister Totschnig wurde wie jenes von Bundesminister Kocher umbenannt. Die Wortfolge „Landwirtschaft, Regionen und Tourismus“ wurde im gesamten BMG, aber insbesondere auch in § 1 Z 11 BMG durch „Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft“ ersetzt. Dr. Brocza argumentiert daher, dass Totschnig eine Bestallungsurkunde für das neue „Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft“ benötigt.
Würde man dieser Argumentation folgen, würde es bedeuten, dass Bundespräsident Alexander van der Bellen vergessen hätte einen Bundesminister neu und richtig anzugeloben und daher Totschnig als Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft neu angelobt werden müsste.
Eine andere Lesart der Geschehnisse präsentiert der Innenpolitikjournalist der Vorarlberger Nachrichten Maximilian Werner, der von Willkür bei der Angelobung von Ministern durch den Bundespräsidenten spricht. Er hält fest, dass im Widerspruch zur Causa Totschnig Bundesminister Kocher am 1.2.2021 sehr wohl neuerlich als Arbeitsminister angelobt wurde, obwohl er dabei nur Kompetenzen (Familie und Jugend) verlor. Damit im Zusammenhang stehende Recherchen wurden von Michael Rami, Richter am Verfassungsgerichtshof, für „sehr gut recherchiert“ befunden.[4]

Quelle: https://twitter.com/MaxlWerner/status/1549297475693035520
Der ORF-Journalist Jürgen Klatzer gibt an, diesbezüglich aus der Hofburg folgende Information erhalten zu haben:
„Die neuerliche Ernennung eines Ministers oder einer Ministerin ist bei bloßem Verlust von Kompetenzen (durch eine Änderung des BMG) nicht notwendig, auch wenn es dadurch zu einer Änderung des Ressortnamens kommt. […] Zu einer erneuten Ernennung und Angelobung kommt es nur, wenn sich Kompetenzen massiv zugunsten eines bestimmten Ressorts verändern und sich in Folge dessen Name ändert.“

Quelle: https://twitter.com/JurgenKlatzer/status/1549336687842557954
Nach welchen Kriterien man in der Hofburg die eine Kompetenzverschiebung für „massiv“ erachtet und die andere wiederum für „nicht notwendig“ befindet, bleibt unklar. In einer heiklen Verfassungsfrage fehlt durch das Handeln des Bundespräsidenten jede Rechtssicherheit.
Auf der Website des Parlaments wird Bundesminister Totschnig als Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft geführt, obwohl er nicht als solcher bestallt und angelobt wurde:

Quelle: https://www.parlament.gv.at/WWER/PAD_10778/index.shtml
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Präsidenten des Nationalrates folgende
Anfrage
1. Warum wird Bundesminister Totschnig auf der Website des Parlaments als Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft ausgewiesen, obwohl er nicht als solcher angelobt und bestallt wurde?
2. Richtet sich die Bezeichnung von Ministern auf der Website des Parlaments nach der Bezeichnung des Ressorts unabhängig von der Bestallung?
3. Gab oder gibt es Korrespondenzen zwischen der Parlamentsdirektion bzw. Vertretern des Parlaments und der Präsidentschaftskanzlei bzw. dem Bundespräsidenten hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen einer allfällig vergessenen oder nach willkürlichen Kriterien nicht vorgenommenen Angelobung von Bundesminister Totschnig?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn ja, welche Rechtsansicht vertrat dabei die Parlamentsdirektion?
c. Wenn ja, welche Rechtsansicht vertrat dabei die Präsidentschaftskanzlei?
d. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
e. Wenn nein, warum nicht?
4. Welche Rechtsfolgen knüpfen sich an die vergessene bzw. willkürlich nicht vorgenommene Angelobung und Bestallung eines Bundesministers? (Bitte insbesondere für die parlamentarische Arbeit darlegen.)
5. Ist Bundesminister Totschnig in parlamentarischen Anfragen als „Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft“ oder als „Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus“ zu adressieren?
6. Muss Bundesminister Totschnig Anfragen an ihn als „Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus“ betreffend den Tourismus an den ebenfalls als Bundesminister für Tourismus bestallten Bundesminister Kocher weiterleiten?
a. Wenn ja, wie sind Anfragen, welche mehrere Kompetenzbereiche betreffen, zu beantworten?
b. Wenn ja, von wem sind Anfragen, welche mehrere Kompetenzbereiche betreffen, zu beantworten?
7. Darf Bundesminister Totschnig die Beantwortung von Anfragen an ihn als „Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus“ aus formalen Gründen verweigern?
a. Wenn ja, inwiefern hätte er eine solche als „Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft“ zu beantworten?
b. Wenn nein, warum nicht?
8. Darf Bundesminister Totschnig die Beantwortung von Anfragen an ihn als „Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft“ aus formalen Gründen verweigern?
a. Wenn ja, inwiefern hätte er eine solche als „Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Tourismus“ zu beantworten?
b. Wenn nein, warum nicht?
9. Wie sind die Fragen 7 und 8 betreffend dringlicher Anfragen zu beantworten?
10. Wie ist Bundesminister Totschnig in Entschließungsanträgen zu adressieren?
[1] https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_I_98/BGBLA_2022_I_98.html
[2] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220718_OTS0106/bundespraesident-enthebung-ernennung-und-angelobung-von-bundesminister-kocher-und-staatssekretaerin-kraus-winkler; https://fotoservice.bundeskanzleramt.at/bka/bundeskanzler_nehammer/20220718_angelobung.html
[3] Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Bundesverfassungsrecht, 11. Auflage, Rz 660.
[4] Michael Rami am 13.09.2022: https://twitter.com/michael_rami/status/1569791170498408449