69/JPR XXVII. GP

Eingelangt am 18.04.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst

an den Präsidenten des Nationalrats

betreffend Umgestaltung des Parlaments-Logos durch die „LGBTIQ-Intergroup“

 

 

Das Logo des Parlaments wurde jüngst geringfügig adaptiert und sieht nun so aus:

Ein Bild, das Logo enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

Auf Fragen des Abgeordneten KO Kickl zum neuen Logo antworteten Sie am 15. März 2023 in der AB 59/ABPR[1] zu 57/JPR[2] wie folgt:

 

Im Zuge der umfassenden, nachhaltigen Sanierung des historischen Parlamentsgebäudes entwickelte der Generalplaner ein Farb- und Gestaltungskonzept für das Hohe Haus, das sich eng an der Grundästhetik von Theophil Hansen orientiert und diese ins Heute transferiert. Um einen E zu gewährleisten, müssen sich diese Überlegungen auch im Corporate Design des Parlaments wiederfinden. Daher wurde das Parlaments-Logo, das mit geringfügigen Änderungen seit rund 15 Jahren in Verwendung ist, basierend auf dem Konzept des Generalplaners, weiter adaptiert. Die neue Schriftgestaltung entspricht zudem den Vorgaben für Barrierefreiheit.

 

Nur zwei Wochen später – konkret am 30. März 2023 – später erging im Parlament per Mail von der Adresse veranstaltungen11@parlament.gv.at mit dem Betreff „REMINDER - Ohne Vielfalt keine Demokratie! Empfang der LGBTIQ-Intergroup für Vertreter:innen der LGBTIQ-Community, 11.04.2023, 18:00 Uhr, Parlament“ eine Einladung für die im Betreff bezeichnete Veranstaltung, die gezeichnet war von Parlamentsdirektor Harald Dossi und der „LGBTIQ-Steuerungsgruppe“, der offenbar die Nationalratsabgeordneten Nico Marchetti (ÖVP), Mario Lindner (SPÖ), Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne) und Yannick Shetty (NEOS) angehören. Der Einladungstext befindet sich dabei unter einem Banner mit folgendem Aussehen:

 

 

Dabei sticht hervor, dass das Logo des Parlaments sowohl hinsichtlich des daneben angebrachten Schriftzugs „LGBTIQ-Intergroup im Österreichischen Parlaments“ als auch hinsichtlich Farbe und Form durch die Platzierung von sechs verschiedenfarbigen Balken, die in ihrer Gesamtheit einen Regenbogen abbilden sollen, verfremdet wurde.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Präsidenten des Nationalrats folgende

 

Anfrage

 

1.    Ist Ihnen die gegenständliche Mail mit dem Betreff „REMINDER - Ohne Vielfalt keine Demokratie! Empfang der LGBTIQ-Intergroup für Vertreter:innen der LGBTIQ-Community, 11.04.2023, 18:00 Uhr, Parlament“ bekannt?

2.    War der Versand dieser Mail mit Ihnen abgestimmt?

3.    Wer hat den Versand der Mail in Auftrag gegeben?

4.    Wer hat den Versand der Mail genehmigt?

5.    Wer hat den Versand der Mail durchgeführt?

6.    An wie viele Adressaten wurde diese Mail versenden?

a.    Wie viele dieser Adressaten waren parlaments-intern?

b.    Wie viele dieser Adressaten waren parlaments-extern?

7.    Haben Sie die in der Mail beworbene Veranstaltung „Empfang der LGBTIQ-Intergroup für Vertreter:innen der LGBTIQ-Community“ genehmigt?

a.    Wenn nein, wer hat diese Veranstaltung genehmigt?

8.    Wer hat Veranstaltung „Empfang der LGBTIQ-Intergroup für Vertreter:innen der LGBTIQ-Community“ angemeldet bzw. beantragt?

9.    In welcher Beziehung steht Parlamentsdirektor Harald Dossi zur „LGBTIQ-Intergroup“?

10. Ist Ihnen das in der Einladungsmail verwendete Logo bekannt?

11. Handelt es sich dabei um ein offizielles Logo des Parlaments?

a.    Wenn ja, wer hat es zu einem offiziellen Logo gemacht?

b.    Wenn nein, warum wird es in der Mail-Korrespondenz des Parlaments verwendet?

12. Wer hat das in der Einladungsmail verwendete Logo angefertigt?

13. Wurde dieses Logo von Bediensteten des Parlaments angefertigt?

a.    Wenn ja, von wem und auf wessen Veranlassung hin?

14. Entspricht das in der Einladungsmail verwendete Logo dem „Farb- und Gestaltungskonzept für das Hohe Haus, das sich eng an der Grundästhetik von Theophil Hansen orientiert und diese ins Heute transferiert“?

a.    Wenn ja, inwiefern?

15. Entspricht das in der Einladungsmail verwendete Logo einem „professionellen, einheitlichen Außenauftritt“?

a.    Wenn ja, inwiefern?

16. Entspricht das in der Einladungsmail verwendete Logo „den Vorgaben für Barrierefreiheit“?

a.    Wenn ja, inwiefern?

17. Gibt es ein Corporate Design Manual des Parlaments oder eine vergleichbare Unterlage, in der die Verwendung des Logos geregelt wird?

a.    Wenn ja, bitte um Übermittlung des diesbezüglichen Dokuments bzw. der für die Verwendung des Logos relevanten Passagen!

18. Ist das in der Einladungsmail verwendete Logo in dem die Verwendung des Parlaments-Logos regelnden Dokument enthalten?

19. Sollte es sich, wie angenommen werden darf, nicht um ein offizielles Logo und somit um eine missbräuchliche Umgestaltung des tatsächlich offiziellen Parlaments-Logos handeln, welche Konsequenzen werden Sie setzen, um derlei Missbrauch in Ihrem Verantwortungsbereich künftig zu unterbinden?

20. Welchen Status hat die „LGBTIQ-Intergroup“ im Parlament?

21. Erhält die „LGBTIQ-Intergroup“ durch das Parlament irgendwelche Förderungen oder sonstige Unterstützungen durch Personal oder Ressourcen des Parlaments?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe bzw. Form?

22. Steht der Beitritt zur „LGBTIQ-Intergroup“ grundsätzlich allen Abgeordneten zum Nationalrat und Mitgliedern des Bundesrats frei?

a.    Wenn nein, welche Mandatare sind von einem Beitritt ausgeschlossen?

b.    Wenn nein, aufgrund welcher Kriterien sind Mandatare von einem Beitritt ausgeschlossen?

23. Ist es Abgeordneten möglich, auch zu anderen Themen als „LGBTIQ“ Gruppen zu bilden und damit innerhalb des Parlaments und/oder gegenüber der Öffentlichkeit in Erscheinung zu treten, beispielsweise eine „Intergroup zum Schutz der traditionellen Familie“?

a.    Wenn ja, was sind die Voraussetzungen dafür, dass diese Gruppe durch das Parlament „anerkannt“ wird?

b.    Wenn ja, darf diese Gruppe das offizielle Logo des Parlaments themenspezifisch umgestalten und für seine Aussendungen verwenden?

24. In dem auf der Webseite des Parlaments abrufbaren Veranstaltungsprogramm[3] ist sind „Musikalische Einlage und Moderation“ durch eine Person namens „Grazia Patricia“ vorgesehen. Um wen handelt es sich bei dieser Person mit bürgerlichem Namen?

25. Erhält diese Person für Musik und Moderation ein Honorar?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe?

b.    Wenn ja, aus welchem konkreten Budget?

26. In einer älteren Version des Veranstaltungsprogramms war die Moderation durch den ORF-Journalisten Jürgen Pettinger und durch „Grazia Patricia“ lediglich die musikalische Einlage vorgesehen. Was sind die Gründe dafür, dass von der Moderation durch einen ORF-Journalisten Abstand genommen wurde?

a.    Steht diese Entscheidung damit in Zusammenhang, dass über Ihre Beantwortung einer Anfrage von Klubobmann Kickl jüngst die stattlichen Gagen bekannt wurden, welche das Parlament an Journalisten, darunter zahlreiche Bedienstete des ORF, für die Moderation von Veranstaltungen bezahlt?

27. Welche sonstigen Kosten fallen für die Veranstaltung an und wer kommt dafür auf?



[1] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ABPR/59

[2] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/JPR/57

[3] https://www.parlament.gv.at/erleben/veranstaltungen/1113987