81/JPR XXVII. GP
Eingelangt am 20.09.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Reinhold Einwallner,
an den Ersten Präsidenten des Nationalrates
betreffend den Einsatz von privaten
Sicherheitsdienstleistern für Tätigkeiten im Bereich des Parlaments
Private Sicherheitsfirmen wurden in den vergangenen Jahren zu einem fixen Bestandteil
im Bereich des Personen- und Objektschutzes, bei der Begleitung und Bewachung
von Geldtransporten, beim Schutz von Geschäften, der Überwachung
diverser Events und in vielen weiteren Feldern darüber hinaus. Sie
kontrollieren Personen und Gepäck auf Flughäfen, den Eingangsbereich öffentlicher
Gebäude, werden in Schubhaftzentren tätig und patrouillieren im
öffentlichen Personenverkehr.
Kurzum, die privaten Sicherheitsdienstleister werden überall dort eingesetzt, wo ein gesteigerter Bedarf an Sicherheit besteht, zugleich aber nicht die Exekutive tätig werden kann. Insbesondere durch die sensiblen Tätigkeiten, die durch die Mitarbeiter:innen von privaten Sicherheitsdienstleistern teilweise erbracht werden, muss besonders genau darauf geachtet werden, inwieweit diese beschäftigt sind, welche Ausbildung sie absolviert haben und welche Voraussetzungen sie mitbringen müssen, um diesen nachgehen zu können. Einheitliche Standards sind aktuell nicht gegeben, die Mitarbeiter:innen arbeiten unter teils prekären Verhältnissen und in gefährlichen Situationen.
Auch im Parlament sind Mitarbeiter:innen privater Sicherheitsdienstleister im Einsatz, sie sind hinsichtlich der Aufgaben die sie haben sehr nah am parlamentarischen Geschehen und damit in einer demokratiepolitisch sensiblen Umgebung eingesetzt. Nach einem Vorfall, bei dem es einer externen Person gelungen war, im Rahmen einer Nationalratssitzung auf die Regierungsbank vorzudringen, wurde am Sicherheitskonzept des Parlaments gearbeitet und dieses adaptiert. Gerade hinsichtlich des Einsatzes der Mitarbeiter:innen eines externen Dienstleisters ergeben sich jedoch Fragestellungen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Präsidenten des Nationalrates folgende
Anfrage
1. Im Parlament werden Tätigkeiten an private Sicherheitsdienstleister vergeben. An welche Firmen werden Aufträge im Parlament und für parlamentarische Gebäude vergeben?
2. Wie viele Mitarbeiter:innen und in welchem Ausmaß werden im Parlament und den Parlamentsgebäuden eingesetzt?
3. Welche Tätigkeiten verrichten die Mitarbeiter:innen an den jeweiligen Standorten?
4. Wie hoch sind die Summen, die
in den letzten fünf Jahren also seit 2018, durch das Parlament an private
Sicherheitsdienstleister:innen beauftragt und bezahlt wurden? Bitte um
Auflistung nach Dienstleistungsfirmen.
5. Wie lauten die
Ausschreibungskriterien für die Vergabe dieser Aufträge?
6. Gibt es in im Parlament Richtlinien, für welche Tätigkeiten private Sicherheitsdienstleister eingesetzt werden bzw. eingesetzt werden dürfen?
a. Falls ja: Welche sind das?
b. Falls nein: Wieso nicht und werden Sie dafür sorgen, dass es zukünftig derartige Richtlinien gibt?
7. Gibt es Richtlinien (z.B. bei Bezahlung, Arbeitsverhältnissen, etc.) für die Unternehmen, die sie erfüllen müssen, um vom Parlament beauftragt und darin eingesetzt werden zu können?
a. Wenn ja: Welche sind das?
b. Wenn nein: Wieso nicht?
8. Welche Befugnisse besitzen
Mitarbeiter:innen privater Sicherheitsdienstleister im Rahmen der
Tätigkeiten, die sie im Parlament verrichten?
9. In welchem Rahmen erfolgt die Ausbildung privater Sicherheitskräfte, die im Parlament eingesetzt werden?
10. Welchen Sicherheitsüberprüfungen werden die privaten Sicherheitsdienstleister im Parlament unterzogen?
a) Werden die privaten Sicherheitsdienstleister einer Sicherheitsüberprüfung im Innenministerium unterzogen?
b) Handelt es sich um eine gewerbliche Sicherheitsüberprüfung?
11. Was sind die Kriterien einer gewerblichen Sicherheitsüberprüfung und wer legt diese fest?