85/JPR XXVII. GP

Eingelangt am 20.12.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

an den Präsidenten des Nationalrates

betreffend Folgeanfrage - Zutrittsberechtigungen innerhalb des Parlamentsgebäudes

 

 

Mit der Anfrage 70/JPR vom 18.04.2023[1] wurde der Nationalratspräsidenten befragt, wie es um die diversen Zutrittsberechtigungen im neu renovierten Parlament steht. In seiner schriftlichen Beantwortung 71/ABPR[2] betonte Präsident Wolfgang Sobotka unter anderem, dass er keine Zutrittsberechtigung zu videoüberwachten Räumen sowie anderen Klubräumlichkeiten, außer jenen der ÖVP, besitze. Gerüchten zufolge kam es allerdings nach Einbringung der Anfrage 70/JPR zu umfassenden Neu- und Umprogrammierungen von Schließberechtigungen im Parlament und den Nebengebäuden.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Präsidenten des Nationalrates folgende

 

Anfrage

 

1.    Hat sich seit dem Einbringen der Anfrage 70/JPR (18.04.2023) etwas an den erteilten Zutrittsberechtigungen, Dauerzutrittskarten und dem Berechtigungssystem geändert?

a.    Wenn ja, welche Berechtigungen betreffend und was konkret?

2.    Haben Sie Ihre Zutrittsberechtigungen nach Eingang der Anfrage 70/JPR ändern lassen?

a.    Wenn ja, aus welchen Gründen?

b.    Wenn ja, wurden Ihre Zutrittsberechtigungen ausgeweitet oder eingeschränkt und wenn ja, welche Berechtigungen konkret?

3.    Wurden nach Eingang der Anfrage 70/JPR Zutrittsberechtigungen für andere Personen bzw. Personenkreise ausgeweitet oder eingeschränkt?

a.    Wenn ja, welche und für welche Personen bzw. Personenkreise?

4.    Wie viele Mitarbeiter welcher Abteilungen der Parlamentsdirektion waren in etwaige Umprogrammierungen von Zutrittskarten involviert?

a.    In welchem Zeitraum fanden diese statt?

b.    Wie viele Arbeitsstunden hat dies in Anspruch genommen?



[1] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVll/JPR/70

[2] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVll/ABPR/71