87/JPR XXVII. GP

Eingelangt am 15.02.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Oxonitsch

an den Präsidenten des Nationalrates

betreffend Gastgeschenke

Bei Besuchen von Vertreter:innen anderer Staaten im Inland bzw bei Auslandsreisen von Vertreter:innen der Republik Österreich entspricht es den Gepflogenheiten, Gastgeschenke als Ausdruck der guten Beziehungen zu erhalten bzw zu überreichen. Solche Gastgeschenke sind in aller Regel nicht für die jeweiligen Organwalter als Privatpersonen bestimmt, sondern auf Grund des amtlichen Rahmens als Geschenke an die Republik zu werten. Sie gehen daher in das Eigentum der Republik über. Das Ausmaß sowie das weitere Schicksal solcher Gastgeschenke ist jedoch unbekannt. Deshalb stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

Anfrage

1.       Welche Gastgeschenke erhielten Sie oder Ihre Vorgänger:innen seit dem Jahr 2018 bei Auslandsbesuchen bzw von Vertreter:innen anderer Staaten im Inland überreicht? (Bitte um Angabe des jeweiligen Anlasses samt Datum, der übergebenden Person, der empfangenden Person, einer Beschreibung des Geschenks sowie des Werts, mit dem das Geschenk in das Vermögensverzeichnis aufgenommen wurde)

2.       Bestehen Vorschriften, wie mit solchen Gastgeschenken umzugehen ist und wenn ja, welche seit wann?

3.       Wurde die Annahme eines Gastgeschenkes in den genannten Jahren verweigert und wenn ja, von wem aus welchem Grund?

4.       Wo befinden sich die Gastgeschenke im Sinne der ersten Frage derzeit?

5.       Welchen Gesamtwert hatten die Gastgeschenke der Jahre 2018 bis 2023?

6.       Sind seit dem Jahr 2018 erhaltene Gastgeschenke verlustig gegangen und wenn ja, welche?

a.       Wurden Nachforschungen zum Verbleib dieser Gastgeschenke angestellt und welches Ergebnis hatten diese?

b.       Welchen Wert hatten die verlustig gegangenen Gastgeschenke?