95/JPR XXVII. GP
Eingelangt am 13.06.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Schmiedlechner
an den Präsidenten des Nationalrates
betreffend Nachhaltige öffentliche Beschaffung von Lebensmitteln
„In den Jahren 2015 bis 2020 betrug das durchschnittliche jährliche Beschaffungsvolumen Österreichs 67 Milliarden €, was 18 % des BIP entspricht. Der Staat ist somit ein gewichtiger Nachfrager bzw. Einkäufer auf unterschiedlichen Märkten und kann als solcher Impulse für einen Wandel zu einem nachhaltigen Wirtschaftssystem setzen.“[1]
Lebensmittel sind bei der öffentlichen Beschaffung zwar nur ein Teil der Güter, sind aber für jede Person von großer Bedeutung, weil sie der Befriedigung der Grundbedürfnisse dienen und einen wichtigen Einfluss auf die Gesundheit der Menschen haben. Mit der Novelle zum Bundesvergabegesetz 2018 wurden auch andere Argumente außer Preis beim Einkauf in den Fokus gerückt. Damit ist auch das Argument der Regionalität und heimischer Produktion von Bedeutung.
Durch die regionale Beschaffung der Lebensmittel wären auch die so oft kritisierten langen Transportwege deutlich kürzer. Für die öffentliche Beschaffung von Lebensmitteln wurde ein Aktionsplan (NaBe = Aktionsplan nachhaltige öffentliche Beschaffung) erarbeitet:[2]
Das alles hört sich hervorragend an. Die Frage ist, wie weit die Umsetzung gediehen ist und wer diese kontrolliert. Es hilft nämlich auch der beste Plan nichts, wenn er nicht umgesetzt wird. Damit die Umsetzung klappt, braucht es gezielte Kontrollen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Präsidenten des Nationalrates folgende
Anfrage
2. Sind die NaBe-Kriterien ein wirkungsvoller Hebel gegen die Billig-Importe von Lebensmitteln?
3. Welche Erfahrung wurden bei der öffentlichen Beschaffung mit dem neuen Aktionsplan (NaBe) gemacht?
4. Wird jetzt mehr „bio“ eingekauft? Um wie viel?
5. Wird jetzt mehr regional eingekauft? Um wie viel?
6. Sind die Transportwege der Lebensmittel kürzer? Um wie viel?
7. Was kostet ein Mittagessen im Durchschnitt in den öffentlichen Einrichtungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich?
8. Wer kontrolliert die Einhaltung der NaBe-Regeln?
a. Wie viele Kontrollen wurden durchgeführt?
b. Was wurde genau kontrolliert und wie genau laufen Kontrollen ab?
9. Wie viele Verstöße gegen die NaBe-Regeln gab es bis jetzt?
10. Welche Folgen hat ein Verstoß gegen die NaBe-Regeln?
a. Gab es Sanktionen oder Strafen?
11. Werden die Bestätigungen der Tierwohlkriterien auf ihre Richtigkeit geprüft?
a. Falls ja, wie?
b. Falls ja, gab es gefälschte Bestätigungen?
12. Werden die Bestätigungen der GVO-freien Fütterung auf ihre Richtigkeit geprüft?
a. Falls ja, wie?
b. Falls ja, gab es gefälschte Bestätigungen?
13. Wie oft wird von den öffentlichen Einrichtungen die Nichteinhaltung der NaBe-Regeln mit der nicht vorhandenen Verfügbarkeit der Lebensmittel begründet?
a. Wie oft wurde kontrolliert, ob dies der Wahrheit entspricht?
b. Was waren die Ergebnisse der Kontrollen (zu 13a)?
14. Wie hoch ist die Gesamtsumme der Lebensmittelbeschaffungen in ihrem Zuständigkeitsbereich?