102/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Finanzausschusses

über den 13. Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2018 und 2019 (III-120 der Beilagen)

 

Der Bundesminister für Finanzen hat dem Nationalrat am 31. März 2020 den gegenständlichen 13. Bericht gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2018 und 2019 (III-120 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 16. Dezember 2020 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Franz Leonhard Eßl die Abgeordneten Dr. Elisabeth Götze und Maximilian Lercher sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA.

 

Bei der Abstimmung wurde der 13. Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2018 und 2019 (III-120 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Finanzausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2020 12 16

                       Ing. Reinhold Einwallner                                                        Karlheinz Kopf

                                    Schriftführung                                                                            Obmann