119/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) (1/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Thomas Drozda in der 24. Sitzung vom 25. November 2020

Der Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 31. Sitzung am 27. Jänner 2021 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Mag. Thomas Drozda zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

 

Wien, 2021 01 27

                               Mag. Ernst Gödl                                                       Mag. Wolfgang Sobotka

                                     Schriftführer                                                                          Vorsitzender

 


 

Untersuchungsausschuss

BETREFFEND MUTMAẞLICHE KÄUFLICHKEIT DER türkis-blauen Bundesregierung
(Ibiza-Untersuchungsausschuss)


Stenographisches Protokoll

 

24. Sitzung/medienöffentlich

 

Mittwoch, 25. November 2020

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

Gesamtdauer der 24. Sitzung
10.08 Uhr – 20.34 Uhr

 

Camineum

Befragung der Auskunftsperson Mag. Thomas Drozda

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Herr Mag. Drozda, ich darf Sie auch im eigenen Namen begrüßen. Sie haben eingangs Ihre Generalien bekannt gegeben. Sind diese richtig? (Die Auskunftsperson bejaht dies.) – Danke vielmals.

Ich komme nun zur Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten.

Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss zur mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung als Auskunftsperson zu den Themen 3 – Begünstigung von Dritten –, 5 – Ermittlungen in der Ibiza-Affäre –, 6 – Beteiligungsmanagement des Bundes – und 7 – Personalpolitik in staatsnahen Unternehmen – angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten; ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin. Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.

Ich weise Sie auch auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von Ihrer Vertrauensperson an sich genommen werden. Weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.

Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Herr Prof. Dr. Noll, ich darf auch Sie im eigenen Namen begrüßen. Auch Sie haben Ihre Generalien eingangs richtig angegeben.

Ich weiß, Sie wissen das alles, der guten Ordnung halber darf ich Sie dennoch über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage belehren. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden. Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.

Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen, Sie selbst sind jedoch nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich oder an den Verfahrensanwalt zu wenden.

Danke vielmals, Frau Präsidentin.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Vielen Dank, Herr Dr. Rohrer.

Herr Mag. Drozda, Sie haben das Recht, eine einleitende Stellungnahme vor dem Untersuchungsausschuss abzugeben; diese soll nicht länger als 20 Minuten dauern. Wollen Sie davon Gebrauch machen?

Mag. Thomas Drozda: Ja, gerne, und 20 Minuten gehen sich sicher aus.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich erteile Ihnen das Wort. Bitte.

Mag. Thomas Drozda: Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Ich möchte wie erwähnt eingangs mein Recht in Anspruch nehmen, zum Auskunftsgegenstand in chronologischer und zusammenhängender Form Stellung zu nehmen. Ich möchte und werde mich dabei auf das Beweisthema 5 – Ermittlungen in der Ibiza-Affäre – beschränken. Zu allen anderen Beweisthemen werde ich anschließend gerne zur Verfügung stehen, eine Vorabstellungnahme und Einlassung zu den Beweisthemen 3, 6 und 7 scheint mir jedoch nicht geboten.

Aus aktuellem Anlass bedarf die nachfolgende Darstellung in Bezug auf das Beweisthema 5 – Ermittlungen in der Ibiza-Affäre – doch einiger spezieller Vorbemerkungen.

Ich wurde am 12. Oktober 2020 vor dem Bundeskriminalamt zur Ibizaaffäre einvernommen. Obwohl mir als Zeuge kein Protokoll meiner Aussage ausgehändigt wurde, hatten und haben österreichische Medien dieses Protokoll. Das unterliegt selbstverständlich nicht nur der Amtsverschwiegenheit, sondern ist auch ein sogenannter Verschlussakt, über den seit mehreren Wochen öffentlich berichtet wird.

Kollege Gerstl nahm diese Information sogar zum Anlass, in einer OTS wahrheitswidrig zu behaupten, ich wäre schon 2018 voll über das Ibizavideo und dessen Inhalt informiert gewesen. Das ist, wie ich Ihnen in der Folge zeigen werde, einfach und nachweislich falsch. Ganz offenkundig versuchen hier Teile der Österreichischen Volkspartei und des von der ÖVP geführten Innenministeriums, unter Bruch des Amtsgeheimnisses Politik zu machen. Es ist bedauerlich wie bedenklich, dass Kollege Gerstl, der es als geschulter Polizeijurist genau wissen muss, sich hier zum faktischen Mittäter und Handlanger aufschwingt.

Dass dann auch noch das vollständige Protokoll des ehemaligen Bundeskanzlers Christian Kern vor dem Bundeskriminalamt nicht zuerst den Weg in den Untersuchungsausschuss fand, sondern den Weg zu Oe24 gefunden hat, bestätigt nur das Vorhandensein einer bedenklichen Einstellung so mancher Amtsträger zum Rechtsstaat.

Wobei – wenn Sie mir die ironische Bemerkung erlauben – man Oe24 ja zumindest zugestehen muss, dass ihnen die Wahrung des Amtsgeheimnisses insofern ein Anliegen zu sein scheint, als sie den entsprechenden Bericht hinter der Bezahlschranke versteckt haben.

Nunmehr also zur Sache selbst, die ich zur Orientierung in sechs chronologische Abschnitte gliedere.

Erstens: Ende März, Anfang April 2018 war ich Abgeordneter zum Nationalrat und nicht, wie berichtet wurde, Bundesminister oder Parteigeschäftsführer. Zu diesem Zeitpunkt hat sich Nikolaus Pelinka bei Christian Kern und in der Folge auch bei mir mit einem Anliegen gemeldet. Er, Pelinka, hätte Zugang zu einem Anwalt, der mutmaßlich Material habe, das den ehemaligen Vizekanzler Heinz-Christian Strache und die FPÖ belasten könnte. Schon bei der ersten Kontaktaufnahme erklärte er, dass dieses Material Millionen kosten würde.

Nikolaus Pelinka fand beim ehemaligen Bundeskanzler deswegen Gehör, weil er als ehemaliger Ministersekretär und ehemaliger Fraktionsführer im ORF-Stiftungsrat in bestimmten Parteikreisen bekannt war, und selbstverständlich erweckte er mit der Ankündigung, allenfalls belastendes Material über die FPÖ beziehungsweise den damaligen Vizekanzler beschaffen zu können, auch das Interesse von Christian Kern.

Ich hatte bereits bei der ersten Ankündigung, dass dieses Material Millionen Euro kosten würde, erhebliche Zweifel. Wer Material verkaufen will, hat ja im Regelfall keine lauteren Absichten. Natürlich liegt in so einem Fall die Vermutung nahe, dass dieses Material kaum auf sauberen oder rechtmäßigen Wegen gewonnen werden konnte. Darüber hinaus ist in Zeiten von Fakenews nie klar, ob derartiges Material tatsächlich authentisch ist.

In der Folge wies mich Christian Kern an, mir die Sache genauer anzuhören. Ich sollte, wenn möglich, ausfindig machen, worum es bei diesem Material gehe beziehungsweise gehen könnte, denn Pelinka sagte Kern und mir nichts Genaueres über den Inhalt dieses Materials. Kern sagte mir, ich solle sondieren, um welches Material es sich hier handeln könnte. Damit endet der erste Abschnitt.

Zweitens: Über Vermittlung von Nikolaus Pelinka kam es in weiterer Folge am 12. April 2018 zu einem kurzen Treffen zwischen mir und dem Rechtsanwalt Mirfakhrai in dessen Kanzlei in der Singerstraße. Das Gespräch dauerte eine knappe halbe Stunde, von 16 bis 16.30 Uhr. Zu Beginn hatte ich eine Vertraulichkeitserklärung zu unterschreiben, wobei ich darauf bestanden habe, davon zumindest den SPÖ-Vorsitzenden Christian Kern ausnehmen zu dürfen.

Das Gespräch zwischen mir und Rechtsanwalt Mirfakhrai selbst bestand aus mehreren Elementen. Zunächst kündigte Mirfakhrai an, dass er umfangreiches Videomaterial im Umfang von circa 10 Stunden beschaffen könne und dass dieses Video angeblich Vizekanzler Strache und Klubobmann Johann Gudenus in kompromittierenden Situationen zeigen würde.

Mirfakhrai gab keine genauere Auskunft über den Inhalt des Videos, erwähnte aber als ein Beispiel für den Inhalt Korruptionsideen. Weitere Kenntnisse über den Inhalt des Videos vermittelte Mirfakhrai nicht, insbesondere zeigte er mir das Video nicht. Ich bekam auch keine Ausschnitte des Videos zu sehen – und füge hinzu: Ich habe das Video in seiner Gesamtheit übrigens bis heute nicht gesehen.

Mirfakhrai muss meine Skepsis richtig interpretiert haben und gesehen haben, dass ich der Sache reserviert gegenüberstand. Er zeigte mir wohl deswegen – offensichtlich um das Interesse zu wecken – einige unscharfe Fotos ohne Personen, die alle einen vermeintlichen Blick in das Innere eines Autos beziehungsweise Kofferraums gewährten. Dabei war eine geöffnete Tasche zu sehen, die offensichtlich mit Geldscheinen gefüllt war. Mehr an Material wurde mir nicht gezeigt. Vermutlich sollten diese Bilder einen überzeugenden Beleg für illegale Parteienfinanzierung der FPÖ bieten. Auf den Fotos war allerdings weder zu erkennen, wem das Auto gehörte, noch waren, wie erwähnt, darauf Personen zu sehen. Diese Fotos, anhand derer Mirfakhrai seine Millionenforderung begründen wollte, haben meine Skepsis Mirfakhrai und seinen Behauptungen gegenüber weiter verstärkt.

Ich habe das Gespräch dann beendet und angekündigt, als nächsten Schritt Christian Kern und vor allem einen Rechtsanwalt zu informieren. Für mich war klar, das ist eine Sache für einen Anwalt und nicht eine Sache für einen Politiker.

Ich halte fest: Erstens hatte ich nach diesem Gespräch keinerlei Kenntnis über den Inhalt des Videos. Zweitens wurde mir in dieser knappen halben Stunde völlig bewusst, dass die weitere Befassung mit diesem Thema weder von Christian Kern noch von mir unternommen werden kann. Wir sind weder Juristen noch Forensiker und daher fachlich in dieser Frage nicht kompetent.

Drittens, drittes Kapitel: Ich habe am Tag nach dem Gespräch mit Rechtsanwalt Mirfakhrai, also am 13. April 2018, den SPÖ-Vorsitzenden Christian Kern aufgesucht und ihm kurz berichtet. Einvernehmliches Ergebnis dieses Treffens war, unmittelbar den SPÖ-Parteianwalt Mag. Michael Pilz damit zu beauftragen, die von mir begonnene, aber erfolglos gebliebene Sondierung fortzusetzen und sich der Sache anzunehmen. Pilz sollte Mirfakhrai aufsuchen, um, wenn möglich, die Echtheit und Unbedenklichkeit des Videos in Erfahrung zu bringen.

Natürlich bestand trotz der diffusen Informationslage ein gewisses politisches Interesse seitens der SPÖ. Unmittelbares Ergebnis dieses Gesprächs zwischen mir und Kern war die Beauftragung von Pilz durch die SPÖ, sich mit Mirfakhrai zu treffen, um alles über das angeblich von ihm beschaffbare und solcherart uns direkt angebotene Material herauszufinden und juristisch sowie forensisch zu begutachten. Den Auftrag selbst erteilte ich in Abstimmung mit Christian Kern namens der SPÖ. Es sollte von einem Juristen und Experten beurteilt und qualifiziert werden, da sich ansonsten jedes weitere Vorgehen in dieser Sache von selbst verbiete – wie gesagt, wir reden über den 13. April 2018. Es war mir wichtig, durch die Expertise von Pilz gleich im ersten Schritt rechtlich fundiert zu erfahren, welche juristischen Schritte und welche Konsequenzen die SPÖ aufgrund der Kenntnisse allenfalls setzen müsse.

Viertens: Laut nachfolgendem Bericht von Pilz ist es am 24. April, also elf Tage später, mittags zu einem etwa einstündigen Treffen zwischen Pilz und Mirfakhrai in dessen Kanzlei gekommen. Ich war bei diesem Gespräch nicht anwesend, kenne den Inhalt dieses Gesprächs also nur aus dem von Pilz danach gelieferten Bericht.

In diesem Gespräch hat Mirfakhrai Pilz auf seinem Tablet ausgewählte, ein paar Minuten dauernde Szenen aus dem Video vorgeführt. Überdies erwähnte Mirfakhrai gegenüber Pilz, seine Klienten hätten (aus den Unterlagen vorlesend) einen Aktenschrank – ich zitiere – von Belegen, welche a) beweisen würden, dass es bei der FPÖ durch Strache zu einer Vermischung von Privat- und Parteiausgaben gekommen sei, und der b) weiteres Material enthalte, um illegale Parteienfinanzierung zu bescheinigen. Mirfakhrai schloss seine Ausführungen gegenüber Pilz mit der Ansage, dass dieses Material nicht gratis sei, sondern 6 Millionen Euro koste. Seine beiden Mandanten müssten sich vor Geheimdiensten schützen und eine neue Existenz aufbauen.

Vom Inhalt dieses Gesprächs hat mir Pilz – nach meiner Erinnerung – noch am selben Tag telefonisch berichtet. Ich selbst habe gegenüber Pilz an dieser Stelle angekündigt, dass die ganze Sache so zeitnah, wie dies der Terminkalender von Christian Kern zuließe, mit diesem zu besprechen sei.

Fünftens: Dieses Gespräch zwischen Christian Kern, Michael Pilz und mir fand am 2. Mai – also knapp eine Woche später – mittags statt. Auch Christian Kern stellte vor dem Hintergrund des von Pilz abgegebenen Berichts deutlich fest, dass für die SPÖ eine Beteiligung an diesem Versuch des Informationsverkaufes durch Mirfakhrai überhaupt nicht infrage kommen kann. Gleichzeitig wurde mit Pilz erörtert, ob nach Kenntnis des Vorhandenseins dieses Videos für die SPÖ eine Verpflichtung bestehe, den bisher in Erfahrung gebrachten Sachverhalt der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis zu bringen. Davon wurde von Rechtsanwalt Pilz ausdrücklich abgeraten: Es bestehe weder eine Rechtspflicht für die SPÖ oder für deren Organe, noch sei es ohne genaue Kenntnis des Videos und der Umstände seiner Herstellung und versuchten Verbreitung opportun, eine derartige Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft einzubringen. Diese verbindliche Auskunft des Juristen haben Kern und ich zur Kenntnis genommen und nach Maßgabe dieser Rechtsauskunft von Pilz unseren weiteren Schritt gesetzt.

Als Ergebnis dieses Gesprächs zwischen Kern, Pilz und mir wurde Pilz – ganz im Sinne meiner von Anfang an bestehenden Skepsis in der Sache – ausdrücklich damit beauftragt, eine eindeutige und unmissverständliche Absage an Mirfakhrai zu entwerfen und zuvor an Kern und mich zur Freigabe zu übermitteln. Gegenüber Mirfakhrai sollte festgestellt werden, dass die SPÖ das angebotene Material nicht sehen wolle, es auch nicht erwerben wolle und schon gar nicht für dieses Material Entgelt leisten werde. Da mangels Kenntnis der genauen, gesamten Inhalte des Videos und der Umstände der Videoproduktion nicht ausgeschlossen werden konnte, dass auch in strafrechtlicher Hinsicht Beachtliches vorliegen könnte, sollte gegenüber Mirfakhrai auch deutlich zum Ausdruck gebracht werden, dass wir ihm empfehlen, die Unterlagen an die Staatsanwaltschaft zu übermitteln.

Dass wir Mirfakhrai das empfehlen, war deshalb naheliegend, weil es offenbar doch einige handelnde Personen und federführende Hintermänner gab, die Mirfakhrai kannte und wir nicht, und vor allem er die Authentizität und die Echtheit des Zustandekommens des später so genannten Ibizavideos kannte. Deshalb sollte es eine klare Empfehlung an ihn geben, die Unterlagen an die Staatsanwaltschaft zu übermitteln beziehungsweise selbst Strafanzeige zu erstatten.

Sechstes und letztes Kapitel: Dem Auftrag des SPÖ-Bundesparteivorsitzenden, den ich namens der SPÖ weitergab, folgend übermittelte Pilz am 9. Mai 2018 – also einige Tage nach dem Treffen, knapp eine Woche danach – nach der Freigabe des Briefs zunächst per E-Mail und danach per Post ein Schreiben an Mirfakhrai, dessen wesentlicher Inhalt aus den nachfolgenden drei Sätzen bestand – ich zitiere –: „Die SPÖ hat kein Interesse, die von Ihnen angebotenen Unterlagen einzusehen, an sich zu bringen oder dafür Entgelt zu leisten.

Allerdings ist meine Mandantschaft – wie ich – der Meinung, dass die von Ihnen beschriebenen Dokumentationen möglicherweise strafrechtlich relevante Sachverhalte beinhalten oder auch darstellen könnten. Wir empfehlen daher Ihren – ungenannt gebliebenen – Klienten, die Unterlagen der Staatsanwaltschaft zur allfälligen strafrechtlichen Beurteilung zu übergeben.“ – Dieses Schreiben lege ich hiermit auch dem Untersuchungsausschuss vor.

Damit endet das, was Sie als die volle Verstrickung der SPÖ in den Ibizaskandal bezeichnet haben. Ich selbst habe mit Ausnahme von Mirfakhrai niemals eine Person kennengelernt oder mit einer Person Kontakt gehabt, die mit der Planung oder Produktion des Videos zu tun gehabt hat. Mit dem von Pilz an Mirfakhrai gesendeten Schreiben vom 9. Mai war diese Sache für mich und auch für die SPÖ – ganz in meinem Sinne – erledigt. Ich habe vom mittlerweile berühmt-berüchtigten Ibizavideo erst am 17. Mai 2019 wieder gehört, als die „Süddeutsche Zeitung“, der „Spiegel“ und der „Falter“ Auszüge aus diesem Video über Internet der Öffentlichkeit zugänglich machten.

Abschließend: Für weitere Fragen zu den Beweisthemen 3, 6 und 7 stehe ich Ihnen selbstverständlich sehr gerne zur Verfügung. Ich darf allerdings vorweg ankündigen, dass ich mich nicht auf parteipolitisches Geplänkel und auch nicht auf Mutmaßungen und Einschätzungen einlassen werde. Als Auskunftsperson stehe ich hier selbstverständlich gerne für alles zur Verfügung, was meine eigenen Wahrnehmungen betrifft. Darüber will ich gerne wahrheitsgemäß und mit größter Sorgfalt Auskunft geben. – Vielen Dank.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Danke vielmals für die einleitende Stellungnahme.

Ich ersuche nun Herrn Dr. Rohrer, mit der Erstbefragung zu beginnen.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Herr Mag. Drozda, im Namen der Frau Präsidentin darf ich mit der Erstbefragung beginnen. Ich bleibe gleich beim Ibizavideo, das – wie wir in der Zwischenzeit alle wissen – unter anderem die Aussage beinhaltete, dass es angeblich Vereinskonstruktionen gebe, mit denen Parteispenden am Rechnungshof vorbeigeschleust werden sollten. Wann haben Sie denn erstmals von diesem Teil des Inhalts erfahren?

Mag. Thomas Drozda: Am 17. Mai, als alle davon erfahren haben.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: 2019?

Mag. Thomas Drozda: 2019, genau.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Es hat also nicht zu den Informationen gehört, die Ihnen Mirfakhrai bei dieser Unterredung gegeben hat?

Mag. Thomas Drozda: Nein.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Bleiben wir bei diesen sogenannten Vereinskonstruktionen: Haben Sie dazu in der Realität – also abseits dieser Ibizaerzählungen – Wahrnehmungen, dass tatsächlich – von welcher Partei auch immer – Vereine dazu benutzt wurden, um Spenden am Rechnungshof vorbeizuschleusen?

Mag. Thomas Drozda: Ich habe dazu keine Wahrnehmungen.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Es gibt drei Vereine, die im Zusammenhang mit Ihrer Person genannt wurden: Weil’s um was geht, GewerkschafterInnen in der SPÖ und den Verein mit der Abkürzungsbezeichnung Idee. Ist Ihnen zu diesen Vereinen etwas über eine derartige Form der Umgehungskonstruktion bekannt?

Mag. Thomas Drozda: Nein.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Gibt es Spenden, die an diese Parteien gekommen sind?

Mag. Thomas Drozda: Sie müssen, glaube ich, die Vereinsverantwortlichen fragen, ob sie Spenden erhalten haben. Ich habe dazu keine Beobachtungen.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: In einem Fall waren Sie ja Geschäftsführer.

Mag. Thomas Drozda: Aha, in welchem?

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Bei den GewerkschafterInnen in der SPÖ.

Mag. Thomas Drozda: Nein.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Nein?

Mag. Thomas Drozda: Nicht in diesem Leben.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Waren Sie also in keinem dieser drei Vereine engagiert?

Mag. Thomas Drozda: Nein.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Sie haben daher auch keine Kenntnisse?

Mag. Thomas Drozda: Ich habe keine Kenntnisse. Ich kenne sozusagen - - Ich weiß um die Tatsache, dass es diese Vereine gibt, aber ich habe in diesen Vereinen keine geschäftsführende Funktion innegehabt und kann dazu nicht mehr angeben, als ich angegeben habe.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Gut.

Ein ganz anderes Thema: Sie waren ja bis Anfang des Jahres 2018 im Nominierungskomitee der Öbib. Die halte ich ja grundsätzlich einmal für eine gute Einrichtung; hat das so funktioniert, wie Sie sich das vorgestellt haben, oder hat es Interventionen gegeben?

Mag. Thomas Drozda: Ich muss vielleicht kurz ausholen, um das zeitlich noch einmal einzuordnen: Meine Ministertätigkeit als Bundesminister für Kunst, Kultur, Verfassung und Medien hat am 18.5.2016 begonnen, und ich war bis 18.12.2017 in dieser Funktion. Ich habe in Vorbereitung auf die heutige Ausschusssitzung meinen Kalender noch einmal durchgesehen: Es gab in der Zeit zwei Termine mit der damaligen Leiterin der Öbib, Frau Dr. Oberndorfer – der vormaligen Geschäftsführerin –, und zwar einen am 23.8.2016 von 10 Uhr bis 10.30 Uhr und einen am 12.1.2017 von 10 Uhr bis 10.45 Uhr.

Der erste Termin war im Wesentlichen ein Kennenlerntermin. Der zweite war ein Termin zum Austausch über aktuelle Fragestellungen. In der Zeit, in der ich dem Nominierungskomitee angehören durfte, wurde keine Nominierung von Aufsichtsratsmitgliedern vorgenommen – dies deshalb nicht, weil die Öbib erst im Jahr 2015 gegründet wurde, ich in der Zeit von 2016 bis 2017 keine Notwendigkeit dafür sah und es auch objektiv keine Notwendigkeit gab, Veränderungen in den Aufsichtsratszusammensetzungen vorzunehmen. Gleichwohl gab es die eine oder andere Veränderung auf Vorstandsebene, aber dazu – das muss ich sagen – haben Christian Kern und ich eine sehr klare Meinung vertreten: Die Vorstandsangelegenheiten sind Angelegenheiten, die nach dem Aktiengesetz der Aufsichtsrat zu besorgen hat, und wir haben uns demzufolge auch nicht weiter involviert.

Es gab also in dieser Zeit keine einzige Sitzung des Nominierungskomitees. Wir haben in dieser Zeit eine Ausschreibung für Personalberatungen freigegeben, die von Frau Dr. Oberndorfer durchgeführt wurde, aber es gab in dem Sinn keine einzige Veränderung bei irgendeinem Aufsichtsratsmandat – in keiner der Tochtergesellschaften und auch nicht in der Öbib.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Gibt es jetzt in der Öbag etwas Vergleichbares? Wissen Sie das?

Mag. Thomas Drozda: Die Konstruktion ist jetzt, glaube ich, an das Finanzministerium angehängt, und es ist eine Entscheidung, die wohl im Finanzministerium fällt.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: So eine Expertenkommission – mehr oder minder – gibt es aber nicht mehr?

Mag. Thomas Drozda: Davon ist mir nichts bekannt. Ich glaube, manche sind der Meinung, dass die Expertise von Thomas Schmid ausreichend ist, um Besetzungen vorzunehmen.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Wenn ich jetzt schon bei der Öbag gelandet bin: Sie waren mit der Öbib ja doch einigermaßen vertraut. Haben Sie dort Reformbedarf gesehen, oder wäre es nicht notwendig gewesen, Änderungen vorzunehmen?

Mag. Thomas Drozda: Also ich glaube, dass die Konstruktion, so wie sie war, das Problem hatte, dass die Öbib nicht in den Aufsichtsräten der Tochterunternehmen war. Das finde ich von der Struktur her falsch. Ich glaube, dass die Struktur, die jetzt geschaffen wurde, in dieser Hinsicht richtiger ist, weil man, glaube ich, eine Eigentümerfunktion sinnvollerweise wahrnehmen kann, wenn man auch in der Aufsichtsrats- und Kontrollfunktion ist.

Es gab eine Reihe von Diskussionen über Veränderungen in der Struktur der Öbib, wobei es im Wesentlichen um die Frage ging, ob das im Finanzministerium bleiben oder ins Wirtschaftsministerium gehen soll, wobei ich kein Geheimnis daraus machen möchte, dass ich der Meinung war – und auch der Bundeskanzler der Meinung war –, dass es gute Argumente dafür gibt, das im Wirtschaftsministerium anzusiedeln: aus dem ganz einfachen Grund, dass das Finanzministerium naturgemäß immer die budgetäre Sicht hat und man im Wirtschaftsministerium wohl eher auch auf die gesamte Unternehmensentwicklung und nicht nur auf die Dividende schauen wird.

Dann gab es insbesondere die Frage der Größenordnung der Anteile in den einzelnen Bereichen. Wir waren immer der Meinung, dass man bei den Casinos jedenfalls 50 Prozent halten sollte.

Ein großes Thema war natürlich die Schaffung eines Beteiligungsfonds. Das wäre – sowohl für den Kanzler als auch für mich – sozusagen ein wesentliches Instrument gewesen, um strategische Beteiligungen eingehen zu können. Das ist im Übrigen ja – das schließt den Kreis zu Ihrer Frage – durch diese neue Regelung im Öbag-Gesetz gemacht worden. Man sieht natürlich auch jetzt, wie notwendig es wäre, dass die Republik Instrumente hätte, die sie früher einmal hatte – Beteiligungsmöglichkeiten oder so etwas wie die frühere GBI, die Gesellschaft des Bundes für industriepolitische Maßnahmen, vulgo Pleiteholding. Ich glaube, wir werden in den nächsten Monaten noch bitter bereuen, dass das vor einigen Jahren abgeschafft wurde.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Ich danke Ihnen vielmals.

Danke, Frau Präsidentin.

*****

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Vielen Dank für die Erstbefragung.

Damit kommen wir zur ersten Fragerunde, und es beginnt Herr Abgeordneter Stögmüller. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich begrüße Sie im Untersuchungsausschuss, Herr Kollege Drozda. Ich möchte vorweg noch ein paar Fragen zum Ibizavideo stellen. War Ihnen, als das Ibizavideo erschienen ist, sofort klar, dass es sich um das Material von Herrn Mirfakhrai gehandelt hat?

Mag. Thomas Drozda: Als das Ibizavideo erschienen ist, habe ich Michael Pilz angerufen und ihn gefragt, ob das das Material ist, das er gesehen hat. Dieses Telefonat fand am Abend des 17. Mai 2019 statt, und er hat bestätigt, Teile daraus zu kennen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie haben vorhin auch gesagt, es sei zu einer Kontaktaufnahme über Pelinka gekommen. Pelinka ist Chef der Kobza Media Group. Das ist richtig, oder?

Mag. Thomas Drozda: Ja. Also Chef – ich glaube, die haben mehrere Chefs, aber - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wieso hatte - - Welche Verbindung gibt es zwischen Herrn Pelinka und Ihnen?

Mag. Thomas Drozda: Ich kenne Herrn Pelinka aus seiner und meiner Zeit im Stiftungsrat. Ich hatte und habe natürlich als Medienminister und Mediensprecher immer wieder Kontakte zu Medienstakeholdern, und einer davon ist Herr Nikolaus Pelinka.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Warum kommt er gerade zu Ihnen?

Mag. Thomas Drozda: Er kam zunächst zu Parteichef Christian Kern und in der Folge erst zu mir. Ich habe das auch so berichtet – ich darf das vielleicht noch einmal kurz wiederholen –: Ende März, Anfang April war ich Abgeordneter zum Nationalrat und nicht, wie berichtet wurde, Bundesminister oder Parteigeschäftsführer. Zu diesem Zeitpunkt hat sich Nikolaus Pelinka bei Christian Kern – das war der Erstkontakt – und in der Folge auch bei mir gemeldet.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Warum meldete er sich bei Christian Kern? Haben Sie dazu eine Wahrnehmung? Sind die befreundet, ist das ein besonders inniges Verhältnis? Gibt es eine Parteizugehörigkeit?

Mag. Thomas Drozda: Also ich habe keine Wahrnehmung dazu, warum er diesen Weg gewählt hat.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie ihn auch nie diesbezüglich gefragt?

Mag. Thomas Drozda: Ich habe ihn nicht gefragt, nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie haben schon sehr viel erzählt (in den Unterlagen blätternd), deswegen muss ich ein bissl durchschauen.

Gab es eigentlich bei dem Angebot gegenüber Herrn Rechtsanwalt Pilz auch noch Angebote von mehreren Videos oder ging es da nur um das Ibizavideo?

Mag. Thomas Drozda: Ich war bei diesem Gespräch nicht anwesend. Nach dem, was Mag. Pilz mir berichtet hat, ging es um dieses Material und Auszüge aus diesem Material.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es war also nie die Rede von irgendwelchen Videos, auf denen Herr Gudenus sehr wahrscheinlich beim Drogenkonsum gesehen worden ist? Davon war nie die Rede?

Mag. Thomas Drozda: Also ich erinnere mich nicht daran; in diesem Zusammenhang ist mir das nicht untergekommen. Als aufmerksamem Zeitungsleser ist einem ja diese ganze Gerüchteküche über Haartests und Drogenkonsum einigermaßen geläufig.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Kennen Sie Herrn Rechtsanwalt Mirfakhrai schon länger?

Mag. Thomas Drozda: Ich kenne ihn gar nicht und habe ihn über den Kontakt des Nikolaus Pelinka kennengelernt, auch nur dieses eine Mal gesehen, für diese halbe Stunde – davor nie Kontakt, wir haben auch danach nie Kontakt gehabt. Im Gegensatz zu anderen gibt es auch keine Fotos, wie ich mit ihm Partys feiere.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Was haben Sie eigentlich Herrn Pelinka zurückgemeldet? Er wird doch irgendwann nachgefragt haben, was jetzt aus diesem Kaufangebot geworden ist.

Mag. Thomas Drozda: Wir haben ihm gesagt, dass wir das abgesagt haben.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Hat er dann weiteres Interesse bekundet, sich vielleicht selbst dieses Video zu besorgen? Ihm wurde ja auch konkret ein Kaufangebot gemacht. Haben Sie ihn im Detail darüber informiert?

Mag. Thomas Drozda: Die Frage habe ich jetzt akustisch nicht verstanden.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie Details an Pelinka weitergegeben, dass das Kaufangebot ja nach wie vor besteht? Gegenüber ihm wurde ja auch ein Kaufangebot gemacht. Hat er, Pelinka, Interesse geäußert, dass er das Video vielleicht auch kaufen möchte?

Mag. Thomas Drozda: Also mir gegenüber nicht – das hielte ich auch für seltsam.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Na ja, es gab ja die Sektion ohne Namen – die ist Ihnen geläufig, oder?

Mag. Thomas Drozda: Die kenne ich, ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wen kennen Sie da? Welche Mitglieder?

Mag. Thomas Drozda: Eigentlich nur Niko Kern.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Oliver Stauber?

Mag. Thomas Drozda: Kennen im Sinne von einem Telefonat.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ist Ihnen bekannt, dass Niko Kern Bekanntschaft mit Mirfakhrai hat oder dass sie miteinander bekannt sind?

Mag. Thomas Drozda: Ich kann dazu nichts sagen, weil ich sozusagen - - Ich kann über meine Kontakte zu Mirfakhrai Auskunft geben, würde mich aber auf unsicheres Terrain begeben, wenn ich mich über Kontakte anderer zu Rechtsanwalt Mirfakhrai verbreiten würde, und ich begebe mich äußerst ungern und daher selten auf unsicheres Terrain.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie mit Niko Kern schon einmal über dieses Video geredet?

Mag. Thomas Drozda: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Auch nicht danach?

Mag. Thomas Drozda: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie Kontakt mit Niko Kern?

Mag. Thomas Drozda: Nein. Ich bin ein passionierter Twitterati, da stößt man früher oder später auf gewisse Personen. Darauf beschränken sich aber sozusagen die Kontakte im Wesentlichen – Likes und Retweets.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie haben gesagt, Sie haben mit Oliver Stauber telefoniert. Weswegen haben Sie mit Oliver Stauber telefoniert?

Mag. Thomas Drozda: Das ist eine Sache, die jedenfalls nicht mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hat.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nicht zum Video? (Auskunftsperson Drozda: Nein!) – Okay.

Kennen Sie auch David Riebel?

Mag. Thomas Drozda: David?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Riebel.

Mag. Thomas Drozda: Sagt mir nichts.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Die haben nämlich vor der Veröffentlichung des Ibizavideos auf Neuwahlen gewettet. Diese Geschichte werden Sie schon kennen, das war ja auch auf Twitter dementsprechend immer Thema. Ist Ihnen dazu etwas bekannt?

Mag. Thomas Drozda: Nein. Ich habe mich an Neuwahlwetten noch nie beteiligt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Also auch mit sonst keinem irgendwie - - Mit wem haben Sie denn über dieses Video oder über diese komische Bekanntschaft und darüber, dass es da ein Video im Umkreis der FPÖ gibt, noch gesprochen?

Mag. Thomas Drozda: Also im Wesentlichen hat sich das auf diesen Kreis beschränkt, den ich jetzt erwähnt habe.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie davor und danach mit keinem, weiß ich nicht, in der Bundesleitung, mit irgendwelchen Bundesgeschäftsführern, die es noch gegeben hat, oder Kolleginnen und Kollegen in der Bundespartei über dieses Video, über dieses Kaufangebot gesprochen? Vielleicht mit der Frau Präsidentin? Ich weiß nicht, vielleicht hat man so lose darüber gesprochen.

Mag. Thomas Drozda: Nein, das wurde dann am 17. Mai 2018 ff - - ah, 2019 zum Thema, aber das war kein Diskussionsgegenstand, den wir da weiter verfolgt hätten. Es schien mir auch nicht opportun, das an die größere Glocke zu hängen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Zum Beispiel Johannes Vetter – haben Sie mit ihm geredet?

Mag. Thomas Drozda: Nein. Also ich habe mit ihm geredet, aber nicht darüber.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herrn Vetter wurde auch dieses Video angeboten. Wussten Sie darüber Bescheid?

Mag. Thomas Drozda: Das weiß ich aus Zeitungsberichten.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Kennen Sie Herrn Vetter besser?

Mag. Thomas Drozda: Besser kenne ich ihn nicht. Er war damals im Jahr 2017 während meiner Ministerschaft der Wahlkampfmanager, ich hatte für den Wahlkampf aber keine operative Verantwortung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wäre es für ihn nicht relevant gewesen, dass er über solche Informationen Bescheid wüsste, wenn man sozusagen kompromittierendes Material gegen eine wahlwerbende Mitpartei hat – was ja nicht uninteressant ist, auch um Wählerstimmen zu bekommen?

Mag. Thomas Drozda: Also mir ist das sehr konjunktivisch und hypothetisch.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie schließen also aus, dass Johannes Vetter mit Ihnen oder mit Christian Kern diesbezüglich gesprochen hat? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Drozda: Ich schließe nichts aus. Das ist eine hypothetische Frage, auf die ich als Auskunftsperson nicht antworte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie jemals mit Johannes Vetter über das Video gesprochen?

Mag. Thomas Drozda: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie Wahrnehmungen, dass Christian Kern jemals über das Video mit Johannes Vetter gesprochen hat, in Ihrer Anwesenheit?

Mag. Thomas Drozda: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wurde jemals mit Johannes Vetter in Ihrer Anwesenheit über dieses Video gesprochen?

Mag. Thomas Drozda: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben andere SPÖ-nahe Personen in Ihrem Umfeld über das Video gesprochen – außer Christian Kern?

Mag. Thomas Drozda: Ich kann Ihnen da ehrlich gesagt leider wirklich nicht weiterhelfen, weil ich einfach nicht weiß, was andere Personen in meiner Abwesenheit besprechen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich frage deshalb, weil Johannes Vetter nämlich in seiner Zeugenaussage besonders betont hat, dass er Christian Kern nicht informiert hat, weil der nämlich schon Bescheid wusste. Das heißt, es gibt da irgendwie doch einen Kontakt zu Johannes Vetter als Wahlkampfleiter – auch dementsprechend.

Wussten Sie, dass Johannes Vetter einen Termin mit Mirfakhrai hatte und dass er ihm das Video sogar zwei Mal angeboten hatte?

Mag. Thomas Drozda: Wenn das so ist, wie Sie sagen, wenn das so berichtet wurde, erfahre ich das jetzt von Ihnen. Ich habe dazu keine Wahrnehmung. Ich weiß das nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie können auch ausschließen, dass es irgendwo einen Aktenvermerk gibt oder dass es innerhalb der SPÖ dementsprechend besprochen wurde – Ihrer Wahrnehmung nach, in Ihrer Wahrnehmung? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Drozda: Ich kann nichts ausschließen. Ich kann aber dazu auch nichts sagen. Ich kenne keine einschlägigen Vermerke.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Kennen Sie Thomas Landgraf?

Mag. Thomas Drozda: Von Twitter, ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie jemals mit Herrn Landgraf über das Video gesprochen?

Mag. Thomas Drozda: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gut, ich gebe weiter.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Danke vielmals.

Frau Abgeordnete Dr.in Krisper, bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Kollege, ich lege Dokument 5879 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Darin findet sich eine Auflistung der Nominierungskomitees – das wäre jetzt mein Thema (Auskunftsperson Drozda: Mhm!), genauso wie die durch die Nominierungskomitees vorgenommenen Aufsichtsratsbesetzungen in den Jahren 2015 bis 2018. (Auskunftsperson Drozda: Ja!)

Wenn wir uns nun das Nominierungskomitee vor der Umwandlung der Öbib in die Öbag ansehen, dann haben wir dort, wie das Gesetz – das ÖIAG-Gesetz – es vorsieht, vier Mitglieder, die auf Vorschlag des Bundeskanzlers und Vizekanzlers bestellt werden. In diesem Fall waren das Löger, Blümel, Helm und Leitner. (Auskunftsperson Drozda – in den Unterlagen lesend –: Mhm!)

Nicht nur meiner Wahrnehmung nach, denke ich, sind alle der ÖVP zugehörig oder ÖVP-nah, weil Helm ein Naheverhältnis zu Sebastian Kurz nachgesagt wird und eine Firma, bei der er Geschäftsführer ist, an die ÖVP gespendet hat und Leitner bekanntermaßen auch ein ÖVP-Spender ist. Das heißt, hier sind alle vier Positionen mit ÖVP-nahen Personen besetzt worden. Ist das Ihrer Wahrnehmung nach üblich?

Mag. Thomas Drozda: Also ich kann über die türkise Welt wenig Auskunft geben, aber als aufmerksamen Medienkonsumenten wundert mich dieser Vorgang nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): An sich war es ja davor – wenn Sie sich die Besetzungen davor ansehen – wohl eher üblich, sich intrakoalitionär auszumachen, sich die Posten zu teilen. Damit komme ich zu Ihrer Zeit, darüber finden sich nämlich 2017 bis Jänner 2018 aufgelistet: Sie, Harald Mahrer, Günter Geyer – nach medialer Berichterstattung eher der SPÖ zuzurechnen – und wiederum Herr Leitner – der ÖVP zuzurechnen. Das ist also als eher ein bekannter Schlüssel, wie wir ihn kennen, in diesem Fall wohl 1 : 1. (Auskunftsperson Drozda: Mhm!)

Haben Sie Wahrnehmungen dazu, warum die FPÖ da nicht in irgendeiner Form erfolgreich war, irgendeine Position mit einer Vertrauensperson ihrer Seite zu besetzen?

Mag. Thomas Drozda: Das kann ich eben nicht sagen. Offensichtlich hat der Herr Vizekanzler vieles über SMS bewerkstelligt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): In weiterer Folge wurde das Nominierungskomitee abgeschafft, und wir haben jetzt schließlich eine ganz einheitliche ÖVP-Lösung, weil wir nun Herrn Thomas Schmid in Person haben, der all diese Nominierungen selbst vornimmt. Wenn ich mir die Auswahl der Aufsichtsräte ansehe – die finden Sie hier auch aufgelistet - - Sie haben ja schon gesagt, es wären in Ihrer Zeit keine Bestellungen vorgenommen worden.

Sie meinten, dass Sie 2016, 2017 hier im Komitee waren.

Mag. Thomas Drozda: Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, die Bestellungen, die Sie hier auf Seite 3 finden – OMV und Casinos Austria –, wurden im Jahre 2016, aber vor Ihrer Zeit vorgenommen – ist das richtig?

Mag. Thomas Drozda: Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Genauso die Bestellung bei den Österreichischen Lotterien – auf Seite 4?

Mag. Thomas Drozda: Ich glaube, die ist dann über die Casinos erfolgt. Also die - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Frau Mag. Helene Kanta.

Mag. Thomas Drozda: Genau, und Herr Starsich.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und die Nominierungen im Jahr 2017?

Mag. Thomas Drozda: Kanta, Starsich wären das, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Pardon? Wie bitte?

Mag. Thomas Drozda: Kanta und Starsich waren offensichtlich 2017, aber das ist sozusagen über die Casinos erfolgt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Nominierungen 2018 waren während Ihrer Zeit noch kein Thema?

Mag. Thomas Drozda: Waren kein Thema, nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, die sind hier offensichtlich von der Usance, das Komitee nach koalitionärer Stärke zu besetzen, abgekommen, hin zu einem völlig türkisen Nominierungskomitee – kurz vor der Umwandlung der Öbib in die Öbag –, um dann schließlich bei einem Alleinentscheidungsträger Thomas Schmid zu landen.

Mag. Thomas Drozda: Ich würde mich dieser Zusammenfassung anschließen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke sehr.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Abgeordneter Stocker, bitte.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Gestatten Sie mir vorweg im Hinblick auf die Bemerkungen des Herrn Mag. Drozda in seinem Einleitungsstatement eine kurze Feststellung für das Protokoll: Soweit hier in den Raum gestellt oder behauptet wird, dass durch Herrn Kollegen Gerstl oder die Fraktion der Österreichischen Volkspartei das Vernehmungsprotokoll an die Öffentlichkeit gespielt worden wäre, weise ich das zurück. Ich erlaube mir auch, darauf hinzuweisen, dass ein derartiger Vorwurf strafrechtlich relevant sein könnte und Sie allenfalls nur durch Ihre Immunität geschützt werden. Das vorausgeschickt, komme ich zu meiner Frage.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Bevor Sie die Frage formulieren, habe ich eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung – mehrere Wortmeldungen.

Bitte, Herr Abgeordneter Hafenecker.

*****

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Die Feststellung steht dem Kollegen im Namen der Volkspartei natürlich zu, aber ich möchte daran erinnern, dass wir einen Fall hier im Ausschuss haben, bei dem ein Papier mit ÖVP-Wasserzeichen in die Medien gelangt ist und der bis heute nicht aufgeklärt ist. Warum soll das jetzt nicht wieder passiert sein? – Sie haben bis jetzt noch nicht geliefert, wie das Leak damals entstanden ist, und dass dieser Vorwurf jetzt im Raum steht, ist aus meiner Sicht auch legitim.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Frau Abgeordnete Tomaselli.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich weiß nicht, ob ich die Diskussion richtig verstanden habe, aber meiner Wahrnehmung nach hat sich Herr Drozda auf ein Papier bezogen, das in der Zeitung gelandet ist, das überhaupt nicht im Aktenbestand ist.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Gibt es noch eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung?

Bitte, Herr Abgeordneter Stocker.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zwei Dinge zur Geschäftsordnung: Ich habe es so verstanden, dass die Auskunftsperson sich auf ihre Vernehmung vor der Staatsanwaltschaft, die ganz aktuell erfolgt ist, bezogen hat und dass diese offensichtlich in der Öffentlichkeit bekannt ist und sie das Kollegen Gerstl beziehungsweise der ÖVP und dem Innenministerium vorgeworfen hat.

Das Zweite: Zu Kollegen Hafenecker möchte ich bemerken, dass beide Fälle in überhaupt keinem Zusammenhang stehen und er richtig ausgeführt hat, dass auch dieser erste, von ihm zitierte Vorfall nicht aufgeklärt ist, und daher auch alle diesbezüglichen Vorwürfe zurückzuweisen sind.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Gibt es noch eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung? – Das ist nicht der Fall.

*****

Herr Abgeordneter Stocker, dann würde ich Sie jetzt einladen, die Frage zu stellen.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich komme damit zu meiner Fragestellung an Herrn Mag. Drozda. Er hat jetzt ausgeführt, wenn ich es richtig verstanden habe, dass er erstmals im Jahr 2018 von diesem Video Kenntnis erlangt hat. Ist das richtig?

Mag. Thomas Drozda: Ja, also ich habe - - Im Jahr 2018 war die Anbahnung, dann ein halbstündiges Gespräch mit Herrn Mirfakhrai und dann hat Parteianwalt Pilz Ausschnitte gesehen. Ich habe kein Videomaterial gesehen. – Das ist auch anders berichtet worden, auch in der heutigen Presseaussendung von Kollegen Gerstl war, glaube ich, wieder vom Jahr 2017 die Rede. Das stimmt nicht.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich nehme an, Sie beziehen sich hier auf die Darstellung in der „Presse“, den Bericht in der „Presse“ – oder meinen Sie etwas anderes?

Mag. Thomas Drozda: Ich beziehe mich – das vielleicht auch noch einmal zu Ihrer einleitenden Bemerkung – auf einen ganz einfachen Sachverhalt. Ich beziehe mich auf den Sachverhalt, dass ich vor der Staatsanwaltschaft Aussage beim Bundeskriminalamt - -, und dass mir diese Zeugenaussage von mir nicht zur Verfügung steht – richtigerweise, weil ich ja dort als Zeuge ausgesagt habe und nicht als Beschuldigter –, aber den Weg in die Medien findet. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Dr. Noll, ich möchte Sie noch einmal davon in Kenntnis setzen, dass sich Herr Mag. Drozda jederzeit an Sie wenden kann und ich auch alle Zeit, die Sie für Beratungen brauchen, zur Verfügung stellen werde, es geht nur nicht umgekehrt. Das heißt, Herr Mag. Drozda, Sie können sich an Dr. Noll wenden, und Herr Dr. Noll, Sie können sich jederzeit an Dr. Joklik wenden, wenn Sie Fragen haben. (Zwischenbemerkung der Vertrauensperson.)

Wenn Sie das Zeichen hatten, dass er mit Ihnen sprechen will, dann habe ich dieses Zeichen nicht erkannt, aber ich werde noch mehr darauf achten, es ist ganz wesentlich. Sie können sich aber auch – das wollte ich nur sagen – von sich aus an Dr. Joklik oder auch an mich wenden, aber sonst geht es nur so, dass sich die Auskunftsperson an Sie wendet.

Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Herr Mag. Drozda, ich darf Ihnen das Dokument 65479 vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Das ist die Aussage des Herrn Vetter am 26.7.2019, und zwar hat Herr Vetter darin angegeben – auf Seite 5 –, dass er zwar die SPÖ informiert hätte, aber nicht „Führungskräfte der SPÖ – insbesondere KERN und Geschäftsführer NIEDERMÜHLBICHLER“ mit dem Angebot dieses Materials befasst habe.

Habe ich Sie richtig verstanden: Sie waren auch nicht bei dieser Personengruppe, die mit dem Angebot befasst wurde?

Mag. Thomas Drozda: Das haben Sie richtig verstanden, war ich nicht, nein.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Dann darf ich Ihnen weiters die Aussendung oder die Veröffentlichung der „Presse“ vom 20.10.2020, Ressort Chronik, vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Mag. Thomas Drozda: Ja, ich glaube, das ist eine gute Gelegenheit, das noch einmal chronologisch einzuordnen. Das ist einfach falsch.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Probieren wir es einmal mit der Frage, bevor Sie die Antwort geben.

Mag. Thomas Drozda: Die Behauptung, dass es mir 2017 angeboten worden wäre.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Es ist richtig, darauf bezieht sich meine Frage. Es wird hier ausgeführt, dass Sie ausgesagt hätten, dass Ihnen dieses Video 2017 angeboten worden wäre.

Mag. Thomas Drozda: Die Aussage habe ich vor dem Bundeskriminalamt nicht getätigt, weil ich dort das, was ich jetzt gesagt habe, in kürzerer, komprimierterer Form gesagt habe und mir in der Chronologie der Ereignisse sehr sicher bin.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Welche Rolle haben Sie im Jahr 2017 – Wahlkampf – in der SPÖ innegehabt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Drozda: Das ist nicht das Beweisthema.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Außerhalb der Redezeit: Der Zusammenhang mit dem Beweisthema stellt sich deshalb her, weil aufgrund des vorgelegten Dokuments Sie zwar sagen, es ist nicht richtig, dass Sie informiert worden wären, aber hier zumindest veröffentlicht ist, dass Sie 2017 von diesem Video gewusst hätten. Im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung und auch im Zusammenhang mit der Aussage von Herrn Vetter, dass damals hochrangige Funktionäre nicht informiert wurden, frage ich Sie: Welche Funktion hatten Sie damals in der SPÖ?

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich habe jetzt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. – Herr Abgeordneter Krainer.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte nur auf das Dokument eingehen, das von der ÖVP vorgelegt wurde. Hier steht, dass es in einer Zeit, als Drozda weder Kanzleramtsminister noch SPÖ-Bundesgeschäftsführer gewesen ist, passiert wäre, das heißt, das ist schon auf, glaube ich, 19. Dezember 2017 bis Ende des Jahres 2018 eingegrenzt. Dann steht: „Demnach nach der Nationalratswahl im Oktober und vor dem Parteivorsitzenden-Wechsel von Christian Kern zu Pamela Rendi-Wagner. Sie übernahm im März 2018 und bestellte ihren Vertrauten Drozda zum Bundesgeschäftsführer.“

Das ist falsch, weil Kern, glaube ich, im September zurückgetreten ist, und sie wurde, glaube ich, im November Bundesparteivorsitzende der SPÖ. Sie sehen, dass die Daten im Artikel nicht alle hundertprozentig korrekt sind. Insofern halte ich das nicht für eine glaubwürdige Informationsquelle und würde der ÖVP raten, sich bei der Befragung nicht auf diesen Artikel zu stützen.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Gibt es noch eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung? – Bitte, Herr Abgeordneter Stocker.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Der Zusammenhang leitet sich aus dem vorgelegten Dokument – Veröffentlichung in der „Presse“ – auch insofern ab, als darin angegeben wird, dass Drozda nicht der Einzige war, auch der ehemalige SPÖ-Kampagnenleiter Johannes Vetter wurde in Kenntnis des Videos gesetzt, und auch Bundesgeschäftsführer Niedermühlbichler wusste davon. Das heißt, nach dieser Aussendung haben offensichtlich mehrere Personen davon gewusst, und meine Frage in diesem Zusammenhang – Entstehung dieses Videos und danach – ist daher: Welche Rolle haben Sie im Wahlkampf 2017 in der SPÖ gespielt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Mag. Drozda, bevor Sie antworten, habe ich jetzt noch eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. – Herr Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich glaube, das war jetzt ein falscher Vorhalt. Wenn ich das richtig im Kopf habe, hat Herr Vetter nie von einem Video gesprochen, sondern nur von belastendem oder kompromittierendem Material, nie von einem Video. Insofern ist der Vorhalt, dass 2017 bereits ein Angebot von einem Video da war, ein falscher Vorhalt.

Ich ersuche die ÖVP, sich wirklich an die Fakten zu halten. Ich darf in diesem Zusammenhang auch die ÖVP noch einmal darauf hinweisen, dass Sebastian Kurz bereits am 19. Mai behauptet hat, dass die SPÖ irgendetwas mit der Herstellung oder mit der Veröffentlichung des sogenannten Ibizavideos zu tun habe, und dass er sich dafür öffentlich entschuldigt hat und diese Vorwürfe mit dem Hinweis, dass seine Aussagen unwahr waren, und unter aufrichtigem Bedauern ausdrücklich zurückgezogen hat – und das, weil diesbezüglich ein Verfahren vor dem Handelsgericht Wien anhängig war, und er einer Verurteilung nur entgangen ist, indem er das von sich aus vorher getan hat.

Ich würde auch die Vertreter der ÖVP noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass ihr Vorsitzender bereits derartige Aussagen, wie sie immer wieder in den letzten Tagen getätigt werden, gemacht hat und sie ausdrücklich als unwahr bezeichnet und zurückgezogen hat. Ich glaube, die ÖVP sollte sich daran in dieser Frage ein Beispiel nehmen.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Fahren wir in der Fragestellung fort? – Zur Geschäftsordnung, bitte.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Nein, zur Geschäftsordnung, weil hier der Vorwurf erhoben wurde, wir hätten oder ich hätte einen falschen Vorhalt getätigt. Ich ersuche höflich, mir in den Vorhalten zuzuhören, weil ich mich nicht auf die Aussage von Herrn Vetter bezogen habe, sondern auf die Veröffentlichung in der „Presse“, und dort steht es so drinnen, wie ich es auch jetzt hier dargelegt habe. Der Vorhalt ist daher richtig.

*****

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Es ist der Bezug auf einen Zeitungsartikel, zu dem Sie eine Frage gestellt haben – das ist zulässig. Ich glaube, es wurde auch deutlich beantwortet, aber wenn Sie wollen, können Sie die Frage noch einmal formulieren.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Die Frage ist beantwortet worden. Es ging nur um den Vorwurf, dass das ein falscher Vorhalt gewesen wäre. Die Auskunftsperson hat gemeint, das sei ein Irrtum und stimme so nicht, dass das 2017 gewesen wäre.

Wenn wir jetzt in das Jahr 2018 kommen: Da haben Sie ja mit dem Anwalt Mirfakhrai gesprochen – haben Sie gesagt –, und er hat Ihnen Material rudimentär gezeigt, beschrieben, in welchem es um Korruption gegangen ist. Sie haben gesagt, Sie haben Fotos gesehen. Was genau war auf den Fotos zu sehen und auf welchem Träger waren sie? Waren die ausgedruckt oder auf einem Handy? In welcher Form wurden die präsentiert?

Mag. Thomas Drozda: Also ich möchte noch einmal betonen, ich habe das Video nicht gesehen und auch keine Ausschnitte aus dem Video gesehen. Es gab Fotos von mit Geld gefüllten Taschen im Inneren eines Autos und eines Kofferraums. Das war für mich relativ wenig aussagekräftig, und wenn Sie auf Google gehen und: Geld in Koffern, googeln, haben Sie Fotos, die von der Qualität mit dem vergleichbar sind, was mir vorgelegt wurde. Um es kurz zu machen: Ich war nicht nachhaltig beeindruckt, und man konnte weder erkennen, wem dieses Auto gehört, noch waren irgendwelche Personen darauf zu sehen.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Wenn sich das für Sie so dargestellt hat, warum haben Sie dann einen Anwalt mit dieser Sache beauftragt?

Mag. Thomas Drozda: Weil für mich klar war, dass das eine Sache ist, die heikel ist, und ich weder in der Lage bin, die Qualität von Fotos abschließend zu beurteilen, noch Material letztlich einzuschätzen. Ich war der Meinung, dass das eine Sache für einen Juristen ist und nicht eine Sache für einen Ökonomen und Politiker.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Was wurde Ihnen zu dem Foto oder mehreren Fotos – ich weiß nicht, wie viele es waren – vom Anwalt mitgeteilt? Was sollten diese Fotos zeigen, beweisen?

Mag. Thomas Drozda: Im Grunde genommen sollten die Fotos - - Ich kann das gern noch einmal wiederholen: Es sollte offensichtlich einen Beleg für Parteienfinanzierung der FPÖ bieten.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Wenn diese Fotos zu unbestimmt waren, sodass man sie eigentlich nicht zuordnen konnte, warum haben Sie das für heikel empfunden?

Mag. Thomas Drozda: Weil ich sagen muss, es gab ja einerseits irgendwie den Bericht darüber, dass es ein Video gebe, und es gab die Fotos. Ich fand das alles eher seltsam und halbseiden und habe mich zu diesem Zeitpunkt entschieden, dass ich als Nichtjurist und Nichtforensiker nicht in der Lage bin, das weiter zu beurteilen, und ich wollte das auch nicht tun. Ich habe sozusagen über den Inhalt des Videos zu diesem Zeitpunkt keine Information bekommen. Es war der Hinweis darauf, da würden Korruptionsideen dargestellt sein. Ich muss Ihnen sagen, ich habe spätestens zu diesem Zeitpunkt gesagt: Ich möchte mit dieser Sache nichts zu tun haben und das ist zu einem Abschluss zu bringen.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sie haben jetzt gesagt, das Video war im Gespräch. Bisher habe ich nur von Fotos gehört. Was wussten Sie über das Video?

Mag. Thomas Drozda: Ich darf Ihnen vielleicht noch einmal kurz berichten: Das Gespräch selbst zwischen mir und Rechtsanwalt Mirfakhrai bestand aus mehreren Elementen. Zunächst kündigte Mirfakhrai an, dass er umfangreiches Videomaterial im Umfang von circa 10 Stunden beschaffen könne und dass dieses Video angeblich Vizekanzler Strache und Klubobmann Johann Gudenus in kompromittierenden Situationen zeigen würde. Mirfakhrai gab keine genauere Auskunft über den Inhalt des Videos, erwähnte aber als ein Beispiel für den Inhalt Korruptionsideen. – Das war es.

Er zeigte mir das Video nicht, und ich kenne es in der Gesamtheit auch bis heute nicht.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Jetzt hat es dann am 24.4., wenn ich es richtig notiert habe, im Jahr 2018, das Gespräch des beauftragten Anwalts der SPÖ bei Mirfakhrai gegeben, bei dem über dieses Video gesprochen wurde und bei dem abgetestet werden sollte, was da dran ist, sage ich einmal ganz oberflächlich. Wissen Sie, wer da dabei war?

Mag. Thomas Drozda: Ich nicht, und dort waren nach meinem Wissen Rechtsanwalt Pilz und Rechtsanwalt Mirfakhrai.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sonst niemand?

Mag. Thomas Drozda: Nach meinem Wissen nicht.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Hat Ihnen im Anschluss Herr Kollege Pilz über den Inhalt des Gesprächs und darüber, was er dort gehört und gesehen hat, berichtet?

Mag. Thomas Drozda: Ja, das habe ich auch erwähnt, ich darf vielleicht noch einmal wiederholen: Vom Inhalt dieses Gesprächs hat mir Pilz – nach meiner Erinnerung – noch am selben Tag telefonisch berichtet. Ich selbst habe gegenüber Pilz an dieser Stelle angekündigt, dass die ganze Sache so zeitnah wie möglich mit Christian Kern zu besprechen sei.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Jetzt hat nach Ihren Ausführungen der von Ihnen beauftragte Anwalt Teile des Videos gesehen. Hat er Ihnen den Inhalt dessen, was er gesehen hat, mitgeteilt?

Mag. Thomas Drozda: Er hat – ich darf vielleicht noch einmal auf die einleitenden Ausführungen zurückkommen – berichtet, dass er von Mirfakhrai auf seinem Tablet ausgewählte, ein paar Minuten dauernde Szenen des Videos vorgeführt bekam, und dann erwähnte Mirfakhrai gegenüber Pilz noch die Aktenschränke voller Belege, die beweisen würden, was mittlerweile ja Gegenstand der Berichterstattung ist, dass es Vermischungen von Privat- und Parteiausgaben gegeben hätte.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Hat er Ihnen gesagt, was er da konkret in diesen Sequenzen gesehen hat?

Mag. Thomas Drozda: Also er hat einen kurzen Bericht über den Inhalt des Videos gegeben, dass er da irgendwie Szenen gesehen hätte. Ich habe keine detaillierte Erinnerung darüber, was mir Rechtsanwalt Pilz am 24. April nach seinem Gespräch telefonisch gesagt hat, zumindest nicht eine, die ich hier sozusagen so formulieren könnte, dass Sie damit zufrieden wären.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Probieren wir es einmal! Wenn Sie sich an dieses Telefongespräch erinnern: Haben Sie keine Wahrnehmung mehr, in keinem einzigen Punkt, welchen Inhalt dieses Videos er Ihnen mitgeteilt hat? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Drozda: Ja, also ehrlich gesagt, dass es irgendwie ibizenkische Situationen darstellt, wohl ja, aber ich muss Ihnen sagen: Ich weiß nicht, wie gut Ihr Gedächtnis ist, meines funktioniert so, dass ich Ihnen – vor dem Hintergrund dessen, dass jeder von uns dieses Video oder diese Videosequenzen ja Dutzende Male gesehen hat – wirklich nicht sagen kann, woran ich mich jetzt sozusagen aufgrund der Information seit dem 17. Mai 2019 erinnere und was mir Rechtsanwalt Pilz am 24. April 2018 nachmittags telefonisch gesagt hatte. Da muss ich leider passen.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Wenn das so ist, was haben Sie dann Herrn Kern am 2.5. über dieses Video berichtet? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Mag. Thomas Drozda: Meine Vertrauensperson weist mich gerade darauf hin, dass nicht ich berichtet habe, sondern Kollege Pilz berichtet hat, und was Kollege Pilz berichtet hat, wiederum ich Ihnen berichte. Ich darf aber vielleicht noch einmal kurz wiederholen: Dieses Gespräch zwischen Christian Kern, Michael Pilz und mir fand am 2. Mai mittags statt, auch Christian Kern stellte vor dem Hintergrund des von Pilz abgegebenen Berichts deutlich fest, dass für die SPÖ eine Beteiligung an dem Versuch des Informationsverkaufs durch Mirfakhrai überhaupt nicht infrage komme.

Das ist eigentlich der springende Punkt. Also zu diesem Zeitpunkt war irgendwie klar, wir wollen mit dieser Causa nichts zu tun haben. Wir haben dann mit Rechtsanwalt Pilz erörtert, wie die weitere Vorgangsweise ist, und, ich glaube, den einzig richtigen und möglichen Schritt gesetzt, der dann in dem Schreiben des 9.5. gegipfelt ist.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich hätte eine Bemerkung zur Geschäftsordnung.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Bitte, Herr Abgeordneter.

*****

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Es war wiederholt so, dass die Vertrauensperson sich direkt an die Auskunftsperson gewandt hat, und ich ersuche, darauf hinzuweisen, dass das nicht zulässig ist, und bitte auch die Vertrauensperson, das einzuhalten.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Wir haben darauf hingewiesen, ich gehe davon aus, dass das jetzt noch einmal in Erinnerung gerufen wurde.

Frau Abgeordnete Holzleitner.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die ÖVP dieses Engagement vielleicht zu den nächsten Befragungen mitnimmt, weil die ÖVP ja schon in den Raum gestellt hat, ob das überhaupt so in der Verfahrensordnung drinnen steht. Bitte auch bei den künftigen Auskunftspersonen genau darauf zu achten, ob sich die Vertrauensperson an die Auskunftsperson wendet! – Danke. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Immer führe ich nicht den Vorsitz, aber es ist ganz klar so geregelt. Ich weiß nicht, warum das in Zweifel zu ziehen wäre.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hafenecker, dann Herr Abgeordneter Stögmüller, und wenn wir noch weitere Wortmeldungen haben, würde ich vorschlagen, wir gehen in eine Geschäftsordnungsdebatte, in eine kurze Stehung.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich würde die ÖVP auch ersuchen – generell und weil sie einfach strategisch einen besseren Platz hat – in Zukunft bei allen Auskunftspersonen so exakt darauf zu schauen. Was wir nicht wissen und auch nicht sehen können, ist, ob dieses Zeichen vielleicht unterm Tisch passiert, da haben wir ja keinen Einblick.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Abgeordneter Stögmüller, haben Sie sich noch gemeldet? – Nein. Es ist in dieser Sitzordnung noch besonders schwierig, alles zu überblicken.

Bitte, Herr Abgeordneter Matznetter.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Vorsitzende, wenn sich die Auskunftsperson Richtung Vertrauensperson dreht, würde ich den Ausdruck sich wenden wohl so interpretieren. Oder muss er Fähnchen schwenken und etwas sagen, damit er sich an die Vertrauensperson wenden kann?

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich glaube, wir brauchen es jetzt nicht zu verkomplizieren. Es gibt eine klare Regelung: Die Auskunftsperson kann sich jederzeit an die Vertrauensperson wenden, deshalb haben wir das auch in der Verfahrensordnung so drin, und die Vertrauensperson kann sich auch an Dr. Joklik, an den Verfahrensrichter und an mich wenden.

Herr Mag. Drozda, wann immer Sie sich beraten wollen, wie gesagt, jederzeit, ich werde Ihnen die Zeit auch zur Verfügung stellen. (Auskunftsperson Drozda: Danke!)

*****

Herr Abgeordneter Stocker, Sie sind dran – eine halbe Minute noch.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Wenn wir wieder zum 2.5.2018 zurückkehren: Gespräch zwischen Kern, Pilz und Ihnen. Da hat Anwalt Pilz neuerlich über das Video berichtet. Das heißt, Sie haben es, wenn ich es jetzt richtig verstehe, zum zweiten Mal gehört, einmal im Telefonat (Auskunftsperson Drozda: Mhm!) und dann bei diesem Gespräch, und trotzdem können Sie sich inhaltlich an keine Sequenz erinnern. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Drozda: Also ich kann dem, was ich Ihnen da gesagt habe, nichts hinzufügen. Wie gesagt, ich meine, wir reden über den 2. Mai 2018 mittags und über etwas, das seit dem berühmten Tag, dem 17.5.2019, praktisch jede Woche fünfmal im Fernsehen gelaufen ist. Wenn Sie mir abverlangen wollen, im Detail zu sagen, was ich zum 2. Mai mittags erinnere - - Ich habe Ihnen gesagt, was ich Ihnen sagen kann, nicht mehr und nicht weniger. Ich würde Sie bitten, das wirklich zu akzeptieren.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sie haben dann weiter ausgeführt, dass Sie zum Schluss gekommen sind, dass aus dem Ihnen mitgeteilten Sachverhalt keine Rechtspflicht für eine Anzeige besteht.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Abgeordneter, nach Rücksprache auch mit Herrn Dr. Rohrer haben wir ja immer eine sehr großzügige Auslegung, aber irgendwann, vielleicht in der nächsten Runde, denn in dieser Runde ist Ihre Fragezeit ausgeschöpft, sollten wir wieder den Zusammenhang zur mutmaßlichen politischen Absprache über das Gewähren ungebührlicher Vorteile im Bereich der Vollziehung des Bundes herstellen. Solange aber die Auskunftsperson ohnedies alle Antworten gibt und Sie ja auch zu Recht immer darauf Wert legen, dass man den Zusammenhang herstellt, schlage ich das dann in der nächsten Runde vor. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Zur Geschäftsordnung möchte ich darauf hinweisen, dass sich meine Fragen auf den Punkt 5 der Beweisthemen beziehen, der so lautet: „Aufklärung über die politische Einflussnahme auf den Zeitablauf, die Vorgangsweise, Kommunikation und Strategie der behördlichen Ermittlungen in Folge des Bekanntwerdens des Ibiza-Videos“ und so weiter. Das heißt, das würde ich noch im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand und diesem Beweisthema sehen, weil die Frage, die ich jetzt stellen will, sich auch darauf bezieht.

Wenn keine Rechtspflicht für eine Anzeige bestanden hat, wieso hat dann Ihr Anwalt dem Kollegen empfohlen, eine Anzeige zu machen? Wenn offensichtlich doch strafrechtlich relevante Umstände bekannt geworden sind?

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Bevor Sie diese Antwort geben, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass wir natürlich zu den einzelnen Punkten bis Punkt 8 der Beweisthemen ja auch laden und dass jedenfalls kein Beweisthema isoliert vom übergeordneten Rahmen, nämlich dem Untersuchungsgegenstand, zu sehen ist. Worum es im Untersuchungsgegenstand geht, habe ich ohnedies bereits erwähnt, und daher sind in diesen Rahmen auch alle acht Punkte zu inkludieren. Wir haben aber alle diese Fragen nicht nur zugelassen, sondern sie wurden ja auch beantwortet.

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass man immer diesen Bezug – so wie in den vergangenen Befragungen – zum Untersuchungsgegenstand herstellen muss, und der ist ganz klar: „politische Absprache über das Gewähren ungebührlicher Vorteile im Bereich der Vollziehung des Bundes durch Mitglieder der Bundesregierung oder Staatssekretäre“.

Herr Mag. Drozda, beantworten Sie die Frage noch, und für weitere Fragen verweise ich Sie dann auf die zweite Runde.

Mag. Thomas Drozda: Ja, also ich kann wiederholen, was ich in meinem Einleitungsstatement gesagt habe. Es war eine Empfehlung des Mag. Pilz, und ich darf sozusagen noch einmal festhalten: Es bestand weder eine Rechtspflicht für die SPÖ oder für deren Organe, noch sei es ohne genaue Kenntnis des Videos und der Umstände seiner Herstellung und versuchten Verbreitung opportun, eine derartige Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft einzubringen. Die verbindliche Auskunft des Juristen haben Kern und ich zur Kenntnis genommen. Ich habe Ihnen und auch dem Ausschuss ja das Ergebnis des Schreibens vorgelegt.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Wir haben das, glaube ich, auch schon zur Verteilung gebracht, danke vielmals.

Nächste Fragestellerin: Frau Abgeordnete Holzleitner. (Abg. Stocker: Ist meine Fragezeit schon vorbei?) – Schon, trotz Abzug aller Geschäftsordnungsdebatten; sehr gewissenhaft gestoppt.

Bitte, Frau Abgeordnete Holzleitner.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Genau, das Schreiben ist ja schon verteilt worden. Vielleicht fassen wir das einfach abschließend noch einmal zusammen: Das Ibizavideo haben Sie erst nach den ersten Medienberichten gesehen?

Mag. Thomas Drozda: Ja.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Davor haben Sie das Ibizavideo als solches, die Ausschnitte, die öffentlich wurden und so weiter, nicht gesehen?

Mag. Thomas Drozda: Nein.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Es hat eben diese Anfrage gegeben, dass es möglicherweise kompromittierendes Material gibt, das Dr. Mirfakhrai vermitteln möchte – oder zu diesem Zeitpunkt wollte. Es hat das Gespräch mit Christian Kern gegeben, und dann ist der Anwalt eingeschaltet worden.

Warum hat die SPÖ diesen Ankauf von möglicherweise verfänglichem Material zu diesem Zeitpunkt abgelehnt?

Mag. Thomas Drozda: Weil es sich verbietet, derartiges Material anzukaufen, und weil irgendwie nach den uns zur Verfügung stehenden Berichten klar war, dass das eine Sache ist, die Herr Mirfakhrai am besten der Staatsanwaltschaft übergibt.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Und Mag. Pilz hat was genau geraten, damit wir das auch noch einmal festhalten?

Mag. Thomas Drozda: Also Mag. Pilz hat uns das geraten, was im Wesentlichen dann zu diesem Schreiben geführt hat. Ich darf das vielleicht noch einmal zitieren, weil das an Deutlichkeit ja nichts vermissen lässt: „Ich nehme Bezug auf unser Gespräch vom 24.04.2018 in den Räumlichkeiten Ihrer Kanzlei. Ich habe meine Mandantschaft über die mir von Ihnen erteilten Informationen in Kenntnis gesetzt. Die SPÖ hat kein Interesse, die von Ihnen angebotenen Unterlagen einzusehen, an sich zu bringen oder dafür Entgelt zu leisten.

Allerdings ist meine Mandantschaft – wie ich – der Meinung, dass die von Ihnen beschriebenen Dokumentationen möglicherweise strafrechtlich relevante Sachverhalte beinhalten oder auch darstellen könnten. Wir empfehlen daher Ihren – ungenannt gebliebenen – Klienten, die Unterlagen der Staatsanwaltschaft zur allfälligen strafrechtlichen Beurteilung zu übergeben.“

Das war sozusagen der Konsens aus dem Gespräch des 2. Mai, das in dem Schreiben des 9. Mai gipfelte.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Dieses Schreiben zeigt eben eindeutig, dass da eine Ablehnung stattgefunden hat, schriftlich, sogar per Einschreiben übermittelt. Es hat dann trotzdem immer wieder von der ÖVP Versuche gegeben - -, dass die SPÖ in dieses Ibizavideo verwickelt war – nach der Veröffentlichung. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Drozda: Also das ist keine Frage, die mich sozusagen als Auskunftsperson betrifft, so gerne ich sie auch politisch beantworten würde.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Ja, ich wollte nur noch einmal darauf hinaus, dass es eben sogar einen Widerruf gegeben hat und Sebastian Kurz es aufrichtig bedauert hat, dass er ständig diese Unwahrheiten verbreiten hat.

Kommen wir zu einem ganz anderen Themenkomplex: Als kleinen Reminder verteilen wir eine Rede von Ihnen aus der letzten Gesetzgebungsperiode, und zwar geht es um die Novellierung der Parteienfinanzierung. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Frau Abgeordnete, würden Sie vielleicht die Passage nennen, denn ich glaube, jetzt die gesamte Rede durchzulesen - -

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Es geht im Wesentlichen um die erste Seite nach den Zwischenrufen von Nehammer und Wöginger: „Aber interessant ist natürlich“, und so weiter, „Sickerwitze“ der ÖVP.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Haben Sie es gelesen?

Mag. Thomas Drozda: Ich habe es jetzt gelesen und mir wieder in Erinnerung gerufen.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Es hat noch keine Frage dazu gegeben. Wie lautet die Frage?

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Die Frage lautet: Haben Sie Wahrnehmungen, warum es diese Novellierung überhaupt gebraucht hat?

Mag. Thomas Drozda: Betrifft an sich jetzt auch nicht das Auskunftsthema, aber ich meine, ich kann ja da vielleicht noch einmal kurz aus der Rede zitieren. Es ist der berühmte „Verein zur Förderung bürgerlicher Politik“, der „Verein Modern Society“, der „Heimatverein ProPatria: lauter Vereine, in denen es zwei oder drei Mitglieder gibt“, die allesamt in maßgeblichen ÖVP-Funktionen waren.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen zu diesen Vereinskonstruktionen? Zweck?

Mag. Thomas Drozda: Wahrnehmungen habe ich keine, ich kann mir ungefähr vorstellen, was der Zweck war.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Weil Sie es nämlich explizit in der Rede aufgezählt haben. Weswegen haben Sie diese Vereine genau aufgezählt?

Mag. Thomas Drozda: Weil sich die Parlamentsdebatte, soweit ich sie jetzt in Erinnerung habe, auf die Frage der Parteienfinanzierung über Vereine konzentriert hat. Ich wusste aus der Medienberichterstattung von diesen Vereinen und habe sie daher hier erwähnt und habe mir in der Rede die Mutmaßung erlaubt, dass die Wahrscheinlichkeit, in einem Verein mit 400 000 Mitgliedern Parteienfinanzierung darzustellen, geringer ist als bei Vereinen mit drei Mitgliedern.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Weiters haben Sie dann in der Rede auch „ein ungeheuerliches System“ erwähnt. Worum ist es dabei gegangen?

Mag. Thomas Drozda: Soweit ich das in Erinnerung habe, ist es ja darum gegangen, dass es da Bestimmungen gab, ab wann und ab welchen Schwellenwerten gegenüber dem Rechnungshof Meldung gemacht werden müsse. Es ist ja die eine oder andere Auskunftsperson hier schon geladen gewesen, und es ist mir noch in Erinnerung, dass Frau Horten jeden Monat 49 000 Euro gespendet hat, um diese 50 000-Euro-Schwellengrenze, ab der eine Veröffentlichung zu passieren hat, zu beachten. – Ich formuliere es einmal so neutral, wie es mir möglich ist.

Ja, das war im Grunde genommen die Debatte um Käuflichkeit der Politik und die Frage, die ja den Ausschuss hier auch interessiert: Welche und wessen Interessen werden dann letztlich in den politischen Entscheidungen, parlamentarischen Entscheidungen durch die Koalitionsparteien – bis zur Körperschaftsteuerhöhe – berücksichtigt?

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Genau, die Stückelungen von Parteispenden haben Sie da eben eh angesprochen.

Ich nehme die Restzeit mit in die nächste Runde, bitte.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Abgeordneter Hafenecker, bitte.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Kollege Drozda, ich möchte nur ein bisschen bei Ihrem Eingangsstatement einhaken. Es kam dann also am 2. Mai 2018 zu dem Termin bei Herrn Anwalt Mirfakhrai. Meine Frage: War Ihnen Anwalt Mirfakhrai schon vorher bekannt?

Mag. Thomas Drozda: Da muss ich Sie korrigieren, Herr Abgeordneter, der Termin war nicht am 2. Mai, am 2. Mai war das Gespräch mit Anwalt Pilz und mir. Der Termin bei Anwalt Mirfakhrai war am 12. April. Ich kannte Anwalt Mirfakhrai davor nicht und habe ihn danach auch nicht mehr getroffen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich habe mir nur gedacht, weil er ja Konzipient bei Anwalt Lansky war, dass man sich da möglicherweise innerhalb der SPÖ über den Weg gelaufen ist.

Mag. Thomas Drozda: Ich nicht.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut. Sie kriegen dann die Anfrage wegen dieses Termins, gehen dann dorthin und Anwalt Mirfakhrai zeigt Ihnen ein paar Bilder, über die Sie gesagt haben, Sie können nicht verifizieren, ob die echt sind oder nicht. Wie muss man sich das Gespräch vorstellen? Wie lange hat das gedauert?

Mag. Thomas Drozda: Das Gespräch hat in etwa eine knappe halbe Stunde gedauert, und zwar am 12. April von 16 Uhr bis 16.30 Uhr. Zu Beginn war der Wunsch des Herrn Mirfakhrai, dass ich eine Vertraulichkeitserklärung unterschreibe. Da habe ich darauf hingewiesen, dass ich davon jedenfalls Christian Kern ausnehmen möchte, und in der Folge, nachdem eben dann vom umfangreichen Videomaterial die Rede war, habe ich dann auch darauf gedrungen, einen Anwalt aus der Vertraulichkeitsverpflichtung auszunehmen.

Das war das Gespräch, wie ich berichtet hatte, über Korruptionsideen und über sein Wissen um umfangreiches Videomaterial, das er beschaffen könne, und die bereits erwähnten Fotos, die relativ nichtssagend waren.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Hat er dann erwähnt, dass es da 10 Stunden Material gibt? Hat er sich darauf bezogen, dass das auf Ibiza gedreht worden wäre und hat er gewisse Orte dort genannt? Ich frage nur deswegen, weil wir wissen, dass der Abend auf Ibiza circa 7 Stunden gedauert hat, und wenn es jetzt 10 Stunden sind, stellt sich für mich die Frage – weil es ja immer wieder auch Gerüchte in diese Richtung gibt –, ob es noch Videos von anderen Örtlichkeiten, aber auch Videos mit anderen Personen gibt. Ist er darauf irgendwie näher eingegangen?

Mag. Thomas Drozda: Ich kann dazu nichts sagen, weil ich sozusagen über den detaillierten Inhalt des Videos keine Wahrnehmung habe. Es war eben von Korruptionsideen die Rede.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Es ist dann der Kaufpreis, der durchaus beachtlich ist, mit 6 Millionen Euro beziffert worden. Wenn man auch nur kurz darüber nachdenkt, ob man das Geld überhaupt aufbringen kann und möchte, würden Sie aus Ihrer Erfahrung heraus sagen, dass eine Investition von 6 Millionen Euro aus einer Parteikassa dem Parteienfinanzierungsgesetz entsprechen würde?

Mag. Thomas Drozda: Das kann ich deutlich verneinen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Es gab dann diesen Zeitraum zwischen dem 2. Mai, da war dann das Treffen mit dem Anwalt, bis zum 9. Mai, als der Anwalt dann das eingeschriebene Schreiben an Dr. Mirfakhrai verfasst hat. Was ist in der Zwischenzeit passiert? Da ist eine Woche Zeit gewesen. Was hat sich da abgespielt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Drozda: Zwischen dem 2. und dem 9. Mai ist eine knappe Woche. Nachdem das am 9. Mai abgefertigt wurde, haben wir es irgendwann zwischen dem mutmaßlich 3., 4. und 9. einmal zur Freigabe bekommen. Nachdem es sowohl von mir als auch vom damaligen Parteivorsitzenden freigegeben wurde, wird das sehr kurzfristig dann nach Vorlage des Schreibens passiert sein. Am 9. ist es jedenfalls abgefertigt worden.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Der Entscheidungsfindungsprozess, dieses Schreiben dann schlussendlich seitens des SPÖ-Anwaltes Pilz an Anwalt Mirfakhrai weiterzuleiten, hat nur zwischen Ihnen und Vorsitzendem Kern stattgefunden, oder gab es andere Gremien, die involviert waren? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Drozda: Ja, also es war so: Anwalt Pilz hat berichtet. Wir waren uns da relativ rasch einig, wie vorzugehen ist, und haben das dann so verabredet, wie ich berichtet habe, nämlich dass es eine unmissverständliche Absage an Mirfakhrai geben solle und dass diese an Kern und mich zu übermitteln wäre. Also es war im Grunde genommen eine einvernehmliche Entscheidung dreier.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Dass es zu dieser unmissverständlichen Absage kommt, haben Herr Kern und Sie entschieden, oder gab es da ein Parteigremium dazwischen?

Mag. Thomas Drozda: Da war am Ende das Ergebnis des Gespräches am 2. Mai, dass wir das genau so machen, das haben Rechtsanwalt Pilz, Herr Christian Kern und ich besprochen. Wir haben da auch niemanden mehr konsultiert.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sie haben vorhin gesagt – ich glaube, das war bei den Fragen der Grünen –, Sie haben „im Wesentlichen“ außerhalb dieses Personenkreises nichts mehr von diesem Video erzählt. Natürlich, wenn Sie sagen „im Wesentlichen“, regt es dazu an, eine Nachfrage zu stellen, wie das „im Wesentlichen“ zu verstehen ist. Wer ist unwesentlich dabei?

Mag. Thomas Drozda: Also wir haben das in einem sehr, sehr kleinen Kreis belassen. Es war der Kreis im Wesentlichen, über den ich da jetzt gesprochen habe. Es ist mir nicht erinnerlich, das noch weiter verbreitet zu haben.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Mag. Drozda, wissen Sie, ob Herr Anwalt Mirfakhrai in Kontakt mit Herrn Silberstein gestanden ist?

Mag. Thomas Drozda: Das weiß ich nicht.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Wissen Sie, ob Anwalt Mirfakhrai auch Mandate der SPÖ vertreten hat, also innegehabt hat?

Mag. Thomas Drozda: Das ist mir nicht bekannt. Also in meiner Zeit als Geschäftsführer sicher nicht.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Es gibt in unserem Aktenbestand – das ist im Untersuchungsausschuss auch schon diskutiert worden – dokumentiert schon einmal den Versuch, sozusagen belastendes Material über Heinz-Christian Strache an politische Parteien zu verkaufen. Damals, 2015, war es eine Situation, in die die ÖVP involviert gewesen sein soll. Es ging da konkret um Vorwürfe oder Beweise dafür, dass es Drogenmissbrauch seitens Heinz-Christian Strache gäbe. Da soll es zu sehr intensiven Verhandlungen auch mit der ÖVP gekommen sein. Schlussendlich war die ÖVP nicht bereit, das ursprüngliche Angebot von 70 000 Euro für dieses Material noch weiter aufzustocken. Das sehen wir zumindest in den Akten.

Jetzt meine Frage – ich weiß schon, dass Sie damals eine ganz andere Funktion innehatten –: Ist es innerhalb der SPÖ auch im Zusammenhang mit dem Aufkommen der Ibizaaffäre diskutiert worden, dass es bereits 2015 durch den gleichen Anwalt Mirfakhrai schon einmal einen Versuch gegeben hat, belastendes Material an politische Gegner zu verkaufen? Herr Fußi war damals auch involviert.

Mag. Thomas Drozda: Also ich kann Ihnen dazu nichts sagen. An mich wurde das nicht herangetragen. Ich war zu diesem Zeitpunkt damit beschäftigt, Opernpremieren und drei Musicalpremieren herauszubringen und international zu vermarkten. Insofern kann ich über das Jahr 2015 keine Angaben machen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Da wir das Video eh schon leidlich ausgeweidet haben, noch zwei ganz kurze Fragen: Nachdem diese Absage seitens der SPÖ mit dem eingeschriebenen Brief erteilt worden ist, gab es da noch einmal Versuche von Anwalt Mirfakhrai oder irgendjemandem anderen, an Sie heranzutreten, um vielleicht zu sagen: Wir machen es auch billiger, überlegt es euch noch einmal!?

Mag. Thomas Drozda: An mich ist niemand mehr herangetreten.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass diese Gruppe oder zumindest Herr Mirfakhrai, der Ihnen das Video verkaufen wollte, an andere Parteien herangetreten ist und ihnen das Video zur Verfügung stellen wollte?

Mag. Thomas Drozda: Ich habe dazu keine Wahrnehmung, aber als Medienkonsument erinnere ich mich an den einen oder anderen Artikel, demzufolge es mehreren Parteien angeboten wurde.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Die Frage ist für mich deshalb interessant, weil man ja nicht weiß, ob dieses Material auch der ÖVP angeboten wurde und die ÖVP dann bewusst in eine Regierung gegangen ist, bei der sie gewusst hat, man kann jederzeit den Notstecker ziehen. Also das wäre interessant, das müssten wir auch herausarbeiten.

Ich nehme die Zeit in die nächste Runde mit.

*****

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Als Nächster in der Fraktionsreihenfolge: Herr Abgeordneter Stögmüller. – Bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Kollege Drozda, vielleicht nur noch ganz kurz ein paar grundsätzliche Fragen allgemein zur Soko Tape: Was haben Sie denn noch für Erfahrungen mit der Soko Tape gemacht?

Mag. Thomas Drozda: Also wie gesagt, ich war da am 12. Oktober zu meiner Aussage, in Begleitung der hier anwesenden Vertrauensperson. Das war ein sehr kurzes, präzises Gespräch, wo ich den Sachverhalt in der Chronologie so dargestellt habe, wie er sich aus meiner Erinnerung zugetragen hat. Ich habe dann die eine oder andere Frage beantwortet. Das ist in das Dokument eingearbeitet worden. Ich habe bei der Soko Tape dann Fotos gesehen, um einzelne Personen zu identifizieren. Das waren in Summe sechs Fotos, auf denen ich eine einzige Person erkannt habe – das war Herr Mirfakhrai.

Das Gespräch hat in etwa 1 Stunde, vielleicht etwas weniger als 1 Stunde gedauert. Dann war ich einigermaßen überrascht, dass das ein paar Tage später in der Zeitung stand.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es gab nur diesen einen Kontakt zum Zeitpunkt Ihrer Zeugeneinvernahme?

Mag. Thomas Drozda: Ja, ja, genau.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Kennen Sie den Leiter der Soko Tape, Herrn Holzer?

Mag. Thomas Drozda: Ich kenne ihn nicht, nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie haben gesagt, Sie haben keine Kopie bekommen. Ist das korrekt?

Mag. Thomas Drozda: Genau. Ich habe gebeten, ob ich eine Kopie haben kann, und dann ist mir dargelegt worden – für mich nachvollziehbar –, dass ich als Zeuge keine Kopie meiner Aussage ausgehändigt bekomme. Das habe ich auch so akzeptiert.

Ich verhehle nicht, dass meine Verwunderung groß ist, dass man als Zeuge die eigene Aussage dann nicht bekommt, aber es ein paar Tage später inklusive meiner Unterschrift faksimiliert in der Zeitung steht. Das ist dann eher seltsam.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Von wem haben Sie die Information bekommen, dass Sie keine Kopie bekommen? Wer war das?

Mag. Thomas Drozda: Von den beiden Beamten, die mich befragt haben.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Von der Soko?

Mag. Thomas Drozda: Ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Mit welcher konkreten Begründung?

Mag. Thomas Drozda: Ich wäre Zeuge. Da hat Herr Prof. Noll genickt und gesagt, das stimmt. Damit war es für mich geklärt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Okay, vielen Dank.

Mag. Thomas Drozda: Danke.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Frau Abgeordnete Dr.in Krisper, bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nur eine kurze Nachfrage: Wer hat Sie denn bei der Soko einvernommen?

Mag. Thomas Drozda: Ich kann einmal schauen, ob ich die Unterlage mithabe. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und wenn Sie das Protokoll Ihrer Einvernahme mithaben, würden Sie es uns zur Verfügung stellen?

Mag. Thomas Drozda: Das Protokoll meiner Einvernahme habe ich leider nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Auch nicht über die Medien dann erhalten?

Mag. Thomas Drozda: Auch nicht über die Medien, denn meines war nicht faksimiliert. So haben wir das vom Herrn Altbundeskanzler oder vom ehemaligen Bundeskanzler. Da habe ich nur ein oder zwei Sätze aus einem Artikel entdecken dürfen und meine Unterschrift wiedererkannt.

Ich habe hier die Ladung. Aus der Ladung geht hervor (aus den Unterlagen vorlesend): Bearbeiter ST4 und eine Telefonnummer, also anonymisiert. Das waren zwei Beamte. Einer ist am Bildschirm gesessen, hat Protokoll geführt; das war dramaturgisch interessant gemacht, weil man dachte, das wäre der Schriftführer, in Wirklichkeit hat er dann begonnen, die Fragen zu stellen. Es schien mir sozusagen alles so weit als routinierter Befragungsvorgang organisiert zu sein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann darf ich noch eine Aussendung der APA vorlegen, nach einem Interview mit Ihnen im „Mittagsjournal“ auf Ö1 im Juli 2019, bei dem es um Novomatic-Spenden an Parteien ging, in diesem Fall an die SPÖ. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Sie haben gemeint, Sie hätten „alles durchleuchtet, vom Jahr 2012 weg, und haben eine Spende von 3500 Euro in diesen sieben Jahren gefunden“. Sie haben die Spende eine „Novomatic-Spende an das SPÖ-Umfeld“ genannt.

Haben Sie Wahrnehmungen, an wen Novomatic hier konkret gespendet hat?

Mag. Thomas Drozda: Ich glaube, das war irgendeine Spende an eine Teilorganisation einer Landesorganisation. Ich habe es aber jetzt nicht mehr in Erinnerung. Wir haben das sozusagen aus den Berichten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wahrnehmungen zu weiteren Spenden nach Ihrem Interview haben Sie nicht?

Mag. Thomas Drozda: Nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke sehr.

Mag. Thomas Drozda: Danke.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Stocker, bitte.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Nachdem Herr Kollege Hafenecker jetzt im Hinblick auf das angebliche, mögliche Anbot von Material an die ÖVP einen Zeitraum weit vor dem Untersuchungszeitraum hier in die Diskussion gebracht hat und unbeanstandet Fragen dazu stellen durfte, gehe ich davon aus, dass auch das Jahr 2017 noch von Interesse ist.

Im Hinblick auf das vorgelegte Dokument – die Zeugenvernehmung von Herrn Johannes Vetter – will ich Sie fragen, Herr Mag. Drozda: Welche Bekanntschaft, Beziehung haben Sie zu Johannes Vetter gehabt oder haben Sie jetzt?

Mag. Thomas Drozda: Ich habe Johannes Vetter kennengelernt, als er diese Funktion übernommen hatte. Ich kannte ihn davor nicht. Ich glaube, er war Werbechef der OMV.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Welche Funktion hatte er übernommen?

Mag. Thomas Drozda: Die Funktion des Wahlmanagers im 2017er-Wahlkampf.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Hatten Sie damals Kontakt mit ihm im Zusammenhang mit dem Wahlkampf und als SPÖ-Funktionär? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Drozda: Die Fragen nach dem Wahlkampf 2017 sind nicht Thema des Untersuchungsausschusses.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Wenn die Frage nicht zugelassen wird, muss ich es zur Kenntnis nehmen. Meine Frage lautet: Welche Rolle haben Sie in diesem Jahr 2017 – Wahlkampf – für die SPÖ gespielt?

Mag. Thomas Drozda: Ich habe Ihnen das ja, glaube ich, versucht, zu erklären. Ich war damals Kunst-, Kultur-, Verfassungs-, Medien- und Kanzleramtsminister und litt nicht an Unterbeschäftigung. So viel kann ich jetzt einmal sagen. Für den Wahlkampf war die Partei zuständig, und ich war damals nicht in Parteifunktion.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): War damals als Geschäftsführer während des Wahlkampfes auch Kollege Matznetter tätig? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Drozda: Also ich kann Ihnen zu dieser Frage nur sagen, dass Herr Matznetter jetzt nicht mehr da ist, er könnte Ihnen das beantworten. Er war damals nicht Geschäftsführer.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Würden Sie wie in der ersten Runde – jetzt auch wieder nach Rücksprache mit Dr. Rohrer –, wenn Sie in diese Richtung weiterfragen, den Zusammenhang herstellen – nicht zur Untergliederung, sondern zum Untersuchungsgegenstand?

*****

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Vorsitzende, zur Geschäftsordnung: Es ist auffällig, dass immer dann, wenn es um SPÖ-nahe Bezüge in diesem Wahlkampf geht, die Untersuchungsgegenstandsbezüge schwierig werden. Wenn Kollege Matznetter etwas in den Raum stellt, das weit vor dem Untersuchungsgegenstand liegt, von ihm ganz ohne Bezug zum Untersuchungsgegenstand gefragt wird, ist es kein Problem. Ich muss es zur Kenntnis nehmen.

Für mich ist wesentlich, dass Herr Johannes Vetter in seiner Aussage vor der Sicherheitsbehörde gesagt hat, dass er im Wahlkampfteam des ehemaligen Bundeskanzlers Kern tätig war und Personen aus der SPÖ informiert hat. Ausgeschlossen hat er Kern und Niedermühlbichler, andere nicht. Daher erhebt sich schon die Frage, welche Rolle die Auskunftsperson dabei gespielt hat und ob sie eine jener Personen war, die informiert worden sind.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Es war die Fragestellung, ob Herr Abgeordneter zum Nationalrat Dr. Matznetter Geschäftsführer der Sozialdemokratischen Partei war. Da handelt es sich nicht um eine sehr heikle Frage, bei der ich eingreifen muss, um das ganz offen zu sagen. Es war wieder nach Rücksprache mit Dr. Rohrer, nach mehrmaligem Fragen und nicht nur bei dieser einen Frage das Ersuchen, den Zusammenhang herzustellen.

*****

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Danke, dann probiere ich es anders, und zwar: Wer wusste aller im Jahr 2018, als Ihnen bekannt wurde, dass es dieses Video gibt, davon?

Mag. Thomas Drozda: Das kann ich Ihnen nicht beantworten, wer aller davon wusste, ich habe Ihnen aber die Frage, ob ich 2017 informiert war, ganz klar mit Nein beantwortet, und dabei bleibe ich.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Dann darf ich Ihnen ein paar Namen vorlesen und Sie fragen, ob Sie Wahrnehmungen haben, dass diese Personen von dem Video wussten: Frau Dr. Pamela Rendi-Wagner? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Drozda: Ich kann Ihnen dazu keine Antwort geben. Da müssen Sie die Personen fragen, ob sie Informationen hatten.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Meine Frage bezieht sich darauf, ob Sie Wahrnehmungen haben, dass diesen Personen das Video bekannt wäre.

Mag. Thomas Drozda: Nein, ich habe keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Auch nicht zum Bundesgeschäftsführer Lercher – ob er das Video 2018 kannte?

Mag. Thomas Drozda: Ich habe dazu keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Auch zu Kollegen Matznetter keine Wahrnehmung?

Mag. Thomas Drozda: Nein.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Auch nicht zu Kollegen Krainer?

Mag. Thomas Drozda: Nein. Sie können jetzt alle Ausschussmitglieder - -

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Zu einem haben Sie aber eine Wahrnehmung, das ist Herr Kern, der damals Bundeskanzler war; er wusste von dem Video.

Mag. Thomas Drozda: Also ich könnte Ihnen jetzt noch einmal kurz berichten, dass Herr Pelinka Herrn Kern von Material berichtet hat, Herr Kern mich gebeten hat, zu sondieren, ich am 12. April 2018 bei Dr. Mirfakhrai war, am 13. April 2018 den Anwalt eingeschaltet habe und der wiederum seinerseits am 24. April das Gespräch in der Kanzlei des Dr. Mirfakhrai geführt hat, mich am Abend oder nach diesem Gespräch informiert hat, was letztlich dazu führte, dass wir zeitnah – nämlich am 2. Mai – ein Gespräch zu dritt hatten – der ehemalige Bundeskanzler Kern, Michael Pilz und ich – und uns entschieden haben, eine ganz klare Empfehlung an Dr. Mirfakhrai abzugeben, die Ihnen auch schriftlich vorliegt.

Das ist der Vorgang, das ist die Chronologie der Ereignisse, und ich hatte davor und danach mit all dem nichts zu tun und bin eigentlich sehr froh darüber.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Hat Ihrer Wahrnehmung nach Herr Mag. Kern durch Sie erstmals von dem Video erfahren?

Mag. Thomas Drozda: Nein. Er hat von Herrn Pelinka erfahren, dass es Material gibt, und dann in der Folge, nachdem ich dort war, erfahren, dass es sich nach dem Bericht des Dr. Mirfakhrai um 10 Stunden Videomaterial handelt  die ich nicht gesehen habe, also, wird so sein.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Herrn Dr. Mirfakhrai kennen Sie woher und wie lange?

Mag. Thomas Drozda: Also ich glaube, schon klargestellt zu haben, dass ich Dr. Mirfakhrai mit Ausnahme dieses einen Treffens nicht gesehen habe, ihn daher auch nicht kenne und ihn davor und danach bewusst nie wieder wahrgenommen habe – im Gegensatz zu anderen, die auf Fotos mit ihm abgelichtet sind.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Wussten Sie, dass Dr. Mirfakhrai mit Herrn Johannes Vetter befreundet war?

Mag. Thomas Drozda: Ich kann das nicht beurteilen. Ich habe keine Wahrnehmung dazu. Da ich Herrn Mirfakhrai praktisch nur einmal im Leben getroffen habe und mit Herrn Vetter auch keine nähere Beziehung habe, kann ich Ihnen dazu keine Angaben machen.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Verstehe ich Sie richtig, dass Sie von einer Freundschaft nichts wussten?

Mag. Thomas Drozda: Genau – von einer allfälligen.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Kommen wir jetzt zu diesem 2.5., an dem beschlossen wurde, das Angebot abzulehnen. Im Raum stehen 6 Millionen Euro für Material. Die Entscheidung, das abzulehnen, hat welchen sachlichen Hintergrund? Was haben Sie gewusst beziehungsweise besprochen, um zu der Entscheidung zu gelangen, dass das 6 Millionen nicht wert wäre oder dass das Material nicht angekauft werden soll?

Mag. Thomas Drozda: Also die Frage des Wertes oder der Werthaltigkeit war zu keinem Zeitpunkt Thema der Erörterungen. Es war klar, dass das am Ende, so wie sich das dargestellt hat, wohl nicht unter seriösen Umständen zustande gekommen ist und dass wir damit nichts zu tun haben wollten, weshalb wir das für uns ganz klar abgesagt haben und gleichzeitig auch die Empfehlung ausgesprochen haben, dass Dr. Mirfakhrai, der ja über dieses Material deutlich mehr wusste – wissen musste –, den Weg zur Staatsanwaltschaft gehen soll.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Verstehe ich das richtig, dass Sie auch ohne Entgelt das Material nicht genommen hätten? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Drozda: Das ist eine hypothetische Frage, die ich nicht beantworte.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sie haben vorhin gemeint, die Werthaltigkeit war kein Thema. Wenn man über die Werthaltigkeit nicht spricht, heißt das für mich: Ich nehme es sowieso nicht. – Oder habe ich das falsch verstanden? Dann würde ich Sie bitten, mir zu erläutern, wie Sie das meinen, dass die Werthaltigkeit kein Thema war.

Mag. Thomas Drozda: Wir haben nicht darüber gesprochen, irgendetwas um 6 Millionen Euro zu erwerben. Das Material ist offensichtlich nicht unter vertretbaren Umständen zustande gekommen, und wir wollten daher damit nichts zu tun haben – und ich würde mir wünschen, dass andere das in der gleichen Situation mit der gleichen Deutlichkeit auch zurückgewiesen hätten, wie wir das gemacht haben.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Jetzt haben Sie ausgeführt, dass man damals von einer Anzeige abgesehen hat, aber eine empfohlen hat. Letztlich wurde aber eine erstattet, und zwar durch denselben Kollegen, der damals schon eingebunden war, Herrn Mag. Pilz. Was war da für ein Unterschied? Was hat sich verändert, dass dann doch eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft eingebracht wurde? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Drozda: Ich kenne die Sachverhaltsdarstellung des Mag. Pilz an die Staatsanwaltschaft nicht.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Dann darf ich - -

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Für weitere Fragen muss ich Sie auf die nächste Runde verweisen, Herr Abgeordneter.

Frau Abgeordnete Holzleitner.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Es ist ausreichend diskutiert und besprochen worden, dass die Auskunftsperson „das Video“ – unter Anführungszeichen – erst mit dem Erscheinen in den Medienberichten gesehen hat, und es ist, glaube ich, ausreichend diskutiert worden, dass es ein anwaltliches Schreiben an Herrn Mirfakhrai gegeben hat, durch das eindeutig belegt worden ist, dass man rät, zur Staatsanwaltschaft zu gehen, und deswegen habe ich keine weiteren Fragen.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Danke vielmals.

Herr Abgeordneter Hafenecker.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Eine kurze Frage noch zum Schreiben von Mag. Pilz: Herr Mag. Drozda, glauben Sie, dass die SPÖ auch so gehandelt hätte und sich ebenso scharf von dieser Geschichte von Dr. Mirfakhrai abgegrenzt hätte, wenn das vor der Silberstein-Affäre passiert wäre?

Mag. Thomas Drozda: Wenn es?

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Wenn es dieses Angebot vor der Silberstein-Affäre gegeben hätte?

Mag. Thomas Drozda: Das ist eine rein hypothetische Frage. Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn es an mich herangetragen worden wäre, hätte ich genauso gehandelt, wie ich zu dem Zeitpunkt gehandelt habe, an dem ich involviert war.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut. Da der Bereich des Videos das war, wozu Sie am ehesten Auskunft geben können, wie ich glaube, würde ich jetzt noch gerne zumindest ein paar Sachen abfragen, um zu vergleichen, wie verschiedene Dinge in verschiedenen Regierungskonstellationen gelaufen sind.

Können Sie uns aus Ihrer Zeit als Minister sagen, wie die Regierungskoordination funktioniert hat? Gab es da eine Sechserrunde oder Regierungskoordinatoren zwischen ÖVP und SPÖ? Wie ist das damals vonstattengegangen?

Mag. Thomas Drozda: Also ich kann jetzt nicht beurteilen, zu welchem Beweisthema das jetzt wäre, aber wenn Sie es - -

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sie haben schon recht, ich meine, das liegt vor dem Untersuchungszeitraum, aber wir haben vor Ihnen Frau Mag. Pagitz hier im Ausschuss gehabt, und da ist zumindest einmal die Optik jene gewesen, dass man, wenn man bei der ÖVP ist, etwas spendet und dann wird man Aufsichtsrat beziehungsweise man wird von dem zuständigen Bereichssprecher angesprochen – anscheinend ohne Wissen des Ministers – und dann kommt es zu Aufsichtsratsbestellungen.

Ich wollte einfach nur wissen, ob Sie aus Ihrer Regierungszeit Wahrnehmungen haben, ob das damals mit der ÖVP auch schon so gelaufen ist, oder ob das eine neue Entwicklung war.

Mag. Thomas Drozda: Also ich kann Ihnen nur sagen, ich war sozusagen der für die Koordinierung zuständige Minister und habe in diesem Zeitraum keinerlei Aufsichtsratsbestellungen in der Öbag vorgenommen. Ansonsten gab es eine Sechserrunde – das ist korrekt –, die sich alle zwei Wochen – Kanzler, Vizekanzler, Kanzleramtsminister, Finanzminister, Staatssekretär Mahrer und Klubobmann Schieder – zusammengesetzt hat, um aktuelle Fragestellungen zu erörtern. Das hat aber hauptsächlich, sage ich einmal, wirtschaftspolitische Fragestellungen betroffen, Start-ups, Unterstützungen. Wir waren damals eigentlich hauptsächlich mit Maßnahmen der Wirtschaftsankurbelung – auf der einen Seite – befasst und auf der anderen Seite mit Aktionen wie der Aktion 20 000, die ja dann am 1. Jänner des Jahres 2019 abgeschafft wurde.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Wir haben in unserer Regierungszeit mit der ÖVP vielfach den Eindruck gewonnen, dass es weniger Sebastian Kurz ist, der da die Entscheidungen trifft, sondern eher die Herren Steiner und Bonelli. Haben Sie da mit dem Wechsel von Mitterlehner zu Kurz ähnliche Erfahrungen gemacht, dass da sozusagen ein anderes Regime stattgefunden hat?

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Dr. Rohrer, bitte.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Da sind wir, glaube ich, jetzt überhaupt nicht mehr im Untersuchungsgegenstand. Wir haben vier Punkte – Sie wissen es –: Begünstigung, Ermittlungen, Beteiligung, Personalpolitik.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das ist mir natürlich vollkommen bewusst, aber wir versuchen, auch herauszuarbeiten, wie es zu möglichem Gesetzeskauf oder zu Postenschacher kommen kann, und dazu muss ich natürlich wissen, ob sich mit der Administration Kurz etwas im Regieren dieses Landes verändert hat, und ich möchte das jetzt mit den Erfahrungen, die wir gemacht haben, abgleichen. Herr Drozda als ehemaliger Minister ist da natürlich eine dankbare Auskunftsperson für uns.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Nur sind wir da halt sozusagen zeitlich falsch, nicht?

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das ist schon alles richtig, und Sie können mich auch abdrehen, und das vollkommen zu Recht, aber es geht um handelnde Personen, die teilweise auch hier im Ausschuss geladen sind, und ich denke mir, um sich ein Gesamtbild zu machen, kann man diese Frage auch zulassen. (Verfahrensrichter-Stellvertreter Rohrer – in Richtung Auskunftsperson –: Ich weiß nicht, ob Sie es beantworten wollen!)

Mag. Thomas Drozda: Ich fürchte, ich kann dazu nur sagen, dass im Finanzministerium die Drehscheibe für alles und jedes immer Herr Schmid war.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Mhm, das ist Ihre Wahrnehmung von damals.

Dann noch eine letzte Frage dazu: Gab es im Zuge der oder vor den Koalitionsverhandlungen 2017, die dann schlussendlich zu Türkis-Blau geführt haben – und da beziehe ich mich sehr wohl auf den Untersuchungsgegenstand, weil ich ja vorher schon die Frage in den Raum gestellt habe, ob die ÖVP vielleicht schon vorher wusste, dass es dieses Video gibt –, in irgendeiner Phase der Koalitionsverhandlungen auch ein Ansinnen der ÖVP in Richtung der SPÖ, es noch einmal mit einer Koalition zu versuchen, oder gab es irgendwelche Informationen, dass es mit der FPÖ unter Umständen nicht lange gut geht, weil es ein Video gibt?

Mag. Thomas Drozda: Also an mich ist diesbezüglich nichts herangetragen worden. Ich meine, Sie haben ja das Verhältnis zwischen Christian Kern und Sebastian Kurz gekannt und miterlebt, und daher lag die Wahrscheinlichkeit für eine Koalition im Bereich von null Komma bis eins auf der Hunderterskala.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Danke. Bevor Sie Kollege Noll jetzt irgendwann gegen das Schienbein tritt, werde ich meine Befragung beenden.

Mag. Thomas Drozda (erheitert): Danke.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich habe geglaubt, Sie fürchten den bösen Blick des Verfahrensrichters. (Heiterkeit der Auskunftsperson sowie des Abg. Hafenecker.)

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich wende mich eh immer ganz bewusst in diese Richtung.

*****

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Abgeordneter Stögmüller, haben Sie noch Fragen?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja, ich habe schon noch welche. Eines würde mich schon interessieren – die ÖVP hat vorhin schon eine interessante Frage gestellt –, nämlich: Haben Sie Rendi-Wagner, als sie als Klubobfrau übernommen hat, über diesen Vorgang informiert? Das würde mich schon interessieren.

Mag. Thomas Drozda: Frau Rendi-Wagner hat ja den Klub erst im Jahr 2019 übernommen. Damit war sie nicht mehr zu informieren. Es war eh klar, dass es dieses Video gibt, das war ja alles draußen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gut, egal.

Eine Frage würde mich noch interessieren: Sie haben zuerst im Eingangsstatement gesagt, dass Sie, nachdem Sie diese Informationen durch Herrn Rechtsanwalt Pilz gewonnen haben, als SPÖ keine rechtlichen Schritte eingeleitet haben.

Warum haben Sie sich konkret dazu entschlossen, diese Sache, diesen Straftatbestand beziehungsweise diese Informationen nicht anzuzeigen? Wir haben schon wegen lächerlicheren Sachen Sachverhaltsdarstellungen bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. Das würde mich schon interessieren.

Mag. Thomas Drozda: Also wir sind da der Auskunft und der Empfehlung des Anwalts gefolgt, und die Empfehlung hat gelautet, es gibt keine Rechtspflicht und dass es ohne genauere Kenntnis des Videos und der Umstände der Herstellung und der Verbreitung nicht opportun ist, dass wir das tun. Seine Empfehlung war, das Anwalt Mirfakhrai zu empfehlen, und das haben wir in diesem Brief auch getan. Und warum Anwalt Mirfakhrai? – Deshalb, weil er einfach intimere Kenntnis über die Hintergründe der Produktion und alles, was damit zusammenhängt, hatte, und es daher die Empfehlung des Juristen war, das genau so zu tun – und der sind wir gefolgt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Trotz besseren Wissens, also trotzdem Sie zumindest einige Minuten des Ibizavideos und Fotos mit Geldtaschen im Kofferraum, die Ihnen beziehungsweise dem Anwalt gezeigt worden sind, gesehen haben, wurde keine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft gegeben? – Also ein bissl überrascht mich persönlich das schon, denn wenn mir so eine Information zukommen würde, würde ich das sehr wohl auch gerade dem Rechtsanwalt sagen, dass das eine staatsanwaltschaftliche Sache ist, aber ich möchte damit schließen. – Danke.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Frau Abgeordnete Dr.in Krisper? – Keine Fragen.

Herr Abgeordneter Dr. Stocker.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich darf an die letzte Befragung anknüpfen. Ich lege das Dokument 17022, eine Sachverhaltsdarstellung vom 20.5.2019, vor und hätte an die Auskunftsperson die Frage, was sie als Geschäftsführer dazu bewogen hat, diese Anzeige zu erstatten. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Drozda: Also diese Frage kann ich Ihnen insofern nicht wirklich beantworten, als ich zu dem Zeitpunkt nicht in einer Organverantwortung war. Da war der Geschäftsführer der SPÖ Max Lercher. Ich kann jetzt sozusagen - -, ich nehme zur Kenntnis, dass da offensichtlich in Kenntnis des genauen Materials, das ja zu diesem Zeitpunkt veröffentlicht wurde, eine Anzeige gemacht wurde. Ich kann Ihnen dazu allerdings nicht weiter Auskunft geben.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): War Ihnen diese Sachverhaltsdarstellung nicht bekannt?

Mag. Thomas Drozda: Nein.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Haben Sie in Ihrer Zeit als Geschäftsführer beziehungsweise danach Sachverhaltsdarstellungen, Anzeigen an die Staatsanwaltschaft oder an Sicherheitsbehörden erstattet – im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand –, oder waren Sie an solchen beteiligt, allenfalls auch anonym? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Drozda: Ich kann nicht ausschließen, dass es Sachverhaltsdarstellungen gab.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Meine Frage war nicht, ob es sie gegeben hat; ob Sie beteiligt waren, war meine Frage.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Zum Untersuchungsgegenstand.

Mag. Thomas Drozda: Zum Untersuchungsgegenstand nicht, wenn wir jetzt über das Ibizavideo reden.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Waren Sie am 20.5.2019 Bundesgeschäftsführer der SPÖ?

Mag. Thomas Drozda: Nein.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Nach meinen Aufzeichnungen waren Sie das vom 25.9.2018 bis 30.9.2019. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Drozda: Ich glaube, da haben Sie recht. Das war sozusagen - - Das betrifft das Jahr 2019, als das Ibizavideo bekannt wurde.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sie werden verzeihen, dass ich jetzt ein bisschen irritiert bin, dass Sie mir ernsthaft sagen wollen, als Bundesgeschäftsführer haben Sie keine Ahnung von dieser Anzeige gehabt. Ist das wirklich so gewesen?

Mag. Thomas Drozda: Ich kann mich an diese Anzeige nicht wirklich erinnern, aber wenn das der Vorschlag des Anwalts war, eine Anzeige zu machen, dann wird sie passiert sein.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): In welcher Form haben Sie Informationen zu dieser Anzeige weitergegeben? Das muss ja der Anwalt irgendwoher haben.

Mag. Thomas Drozda: Der Anwalt wird seine Informationen, so wie ich das jetzt wahrnehme, aus dem Ibizavideo haben – woher sonst?

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sie haben vorhin gesagt, dass Sie, ohne Kenntnis von der Erzeugung und Verbreitung des Videos, von einer Anzeige abgesehen haben, am 2.5.2018.

Mag. Thomas Drozda: Ja.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Was haben Sie jetzt gewusst, dass Sie von einer Anzeige nicht mehr absehen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Drozda: Also zu dem Zeitpunkt, als diese Anzeige offensichtlich stattfand, gab es allgemein objektivierbares Material, das man anzeigen konnte und das auch öffentlich bekannt war. Das ist Teil sozusagen auch der politischen Vorgänge, wenn derartige Dinge öffentlich werden, und zwar in objektivierbarer Form öffentlich werden, das dann zur Anzeige zu bringen, und so ist es hier auch passiert. Ich habe das sozusagen jetzt nicht in Erinnerung, nur: Es ist etwas anderes als im Jahr 2018, wo wir keine objektivierbaren, anzeigbaren Sachverhalte gehabt haben. Zu diesem Zeitpunkt war das Videomaterial öffentlich.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Außerhalb der Redezeit, zur Geschäftsordnung: Ich möchte noch einmal darauf verweisen, dass die Kontaktaufnahme mit der Vertrauensperson hier ausschließlich so erfolgt, dass sich die Vertrauensperson an die Auskunftsperson wendet und nicht umgekehrt. Offensichtlich passiert das regelmäßig wider die Geschäftsordnung. – Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen.

Zu meinem Fragerecht: Die Öffentlichkeit haben Sie bisher nicht als Kriterium angegeben, sondern Kenntnis von der Erzeugung und Verbreitung. Würden Sie meinen, dass die Öffentlichkeit, die Objektivierbarkeit für Sie der Grund der Anzeige ist, ganz egal was Sie da sehen? Das heißt, wenn es nicht öffentlich ist, zeigen Sie nichts an? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Drozda: Also um den Unterschied noch einmal zu präzisieren: Im Jahr 2018 haben wir nichts gehabt, was wir hätten vorlegen können. Jetzt, danach, im Jahr 2019, als das Video öffentlich war, konnte man konkret etwas vorlegen, und das ist offensichtlich passiert.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Eine Frage noch in dieser Runde, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sie müssen nichts vorlegen. Sie können es behaupten, und es kann ermittelt werden. War das für Sie keine Option? (Abg. Matznetter: Wir sind ja nicht die ÖVP!)

Mag. Thomas Drozda: Also ich glaube - - Vielleicht noch einmal zurückgehend zu diesem Punkt 5, zu der Frage, was zu tun ist und was nicht: Da war die Empfehlung des Anwalts, es bestehe weder eine Rechtspflicht, noch sei es ohne genaue Kenntnis des Videos und der Umstände seiner Herstellung und versuchten Verbreitung opportun, eine derartige Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft einzubringen, und dieser verbindlichen Auskunft des Juristen sind wir gefolgt.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Frau Abgeordnete Holzleitner.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Vielleicht einfach nur fürs Protokoll: Das Ibizavideo wurde am 17. Mai 2019 öffentlich, und das Schreiben, das Kollege Stocker da vorgelegt hat, war eindeutig danach. Also da war schon alles öffentlich, „Süddeutsche“, „Falter“ et cetera haben berichtet, alles war einsehbar, und das ist natürlich etwas komplett anderes als diese Situation, die wir vorhin eindeutig erschöpfend diskutiert haben.

Wie gesagt, ich glaube, es ist wirklich nicht gut, wenn man irgendwie versucht, an den Haaren irgendwelche Zusammenhänge herbeizuziehen, und ich verweise noch einmal auf das höchste Bedauern des Sebastian Kurz, der behauptet hat, dass die SPÖ irgendetwas mit diesem Ibizavideo zu tun habe.

Keine Fragen in dieser Runde.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Abgeordneter Hafenecker.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich wollte eigentlich schon aufhören, zu befragen, aber ich muss ausnahmsweise einmal der ÖVP recht geben, dass das jetzt doch eine gute Frage war; damit hätte ich nicht mehr gerechnet.

Zur Sachverhaltsdarstellung tatsächlich: Wenn diese drei Tage nach dem Öffentlichwerden des Ibizavideos eingebracht wird, wenn man sagt: Jetzt, da es öffentlich ist, machen wir auch diese Sachverhaltsdarstellung!, und wenn sie davor nur deswegen nicht gemacht worden ist, weil Sie die Umstände der Herstellung des Videos nicht kannten, dann frage ich mich: Haben Sie sie dann am 20. gekannt, weil Sie da die Anzeige gemacht haben?

Man muss ja trotzdem davon ausgehen, dass wir ein paar Videoschnipsel gehabt haben – bei Weitem nicht die 7 Stunden Programm, sondern es waren wenige Minuten, die man kannte –, und das hat dann trotzdem ausgereicht, ohne dass Sie gewusst haben, wer die Hintermänner - - Oder vielleicht haben Sie es gewusst, dann müssten Sie es uns jetzt natürlich sagen. Das hat dann aber ausgereicht, dass Ihre Rechtsauffassung sich so drastisch geändert hat, dass man dann plötzlich diese Sachverhaltsdarstellung gemacht hat? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Drozda: Also der Unterschied ist das Substrat. In dem einen Fall konnte man sagen, es gebe etwas, was Rechtsanwalt Pilz gesehen hat, und wir seien in der Frage der Empfehlung des Rechtsanwalts gefolgt, Herrn Mirfakhrai dazu aufzufordern, eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu machen. In der Zeit nach dem Öffentlichwerden des Ibizavideos war offensichtlich die Rechtsansicht, dass es da jetzt konkretes Substrat gibt oder etwas, das konkret genug ist, um eine Anzeige zu rechtfertigen.

Ich darf noch einmal betonen: Ich bin kein Jurist und ich folge in diesen Fragen den Empfehlungen der Juristinnen und Juristen und war dabei auch immer gut beraten. Die SPÖ hat keine Rechtsabteilung, aber es gibt einen Parteianwalt, und wenn der eine gewisse Vorgangsweise vorschlägt, dann folge ich dieser Empfehlung, und der damalige Parteivorsitzende hat das genauso gemacht.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich tue mich nur schwer, die Vorgehensweise von Herrn Mag. Pilz nachzuvollziehen, der Ihnen wenige Monate vorher noch gesagt hat: Das zeigen wir nicht an!, obwohl er schon Teile davon gesehen hat, weil sie ihm von Herrn Mirfakhrai ja vorgeführt worden sind, und der dann genau der ist, der drei Tage nach Bekanntwerden dieser Videoausschnitte eine Sachverhaltsdarstellung einbringt. Das heißt, er hat dann diesbezüglich plötzlich seine eigene Rechtsmeinung verändert oder er hat so viel Videomaterial bei Herrn Mirfakhrai gesehen, dass das für die Anzeige ausgereicht hat.

Nur auf diesen paar Schnipseln beruhend die Sachverhaltsdarstellung dann in dieser Geschwindigkeit rauszuschmeißen, das finde ich schon spannend, denn ich muss ganz ehrlich gestehen, wir hatten die Sachverhaltsdarstellung bis dato nicht am Radar. Deswegen frage ich jetzt auch noch einmal nach.

Mag. Thomas Drozda: Ich hatte sie auch nicht am Radar, wie man, glaube ich, gemerkt hat, ich kann dazu nur sagen: Es waren nicht wenige Monate, sondern es war ein Jahr, und wie Sie wissen ist an diesem Abend und am Tag danach die Republik in ihren Grundfesten erschüttert worden. Wir waren mit diesem Video Teil der Weltnachrichten, und dementsprechend gab es dann eine Reaktion in Form einer Anzeige über ein Videomaterial, das ja rund um den Erdball gegangen ist und eine Peinlichkeit der Sonderklasse war.

Das ist etwas ganz anderes als eine Anzeige auf Basis eines Berichts über Ausschnitte, wo man das Material – also jedenfalls ich und der damalige Parteivorsitzende – nicht gesehen hat, zu machen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Wer hat denn am 20. Mai innerhalb der SPÖ-Bundespartei das Pouvoir gehabt, so eine Sachverhaltsdarstellung beim Anwalt anzufordern und einzubringen?

Mag. Thomas Drozda: Also im Grunde genommen sind wir in dieser Frage dem Anwalt gefolgt. Es kann von der Presse gekommen sein. Ich habe es jedenfalls nicht in Erinnerung, sonst hätte ich Ihnen irgendwie gesagt: Ich habe das in Auftrag gegeben.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich weiß, wie es bei uns läuft. Also im Grunde ist es gerade bei rechtlichen Angelegenheiten dann schon so, dass jemand aus der Führung tatsächlich grünes Licht geben muss und natürlich auch Verantwortung - - Also bei uns in der FPÖ ist es nicht so, dass Pressesprecher Anwälte mit irgendetwas beauftragen, sondern im Grunde muss es dann schon eine höhere Instanz geben, die das sozusagen dann auch freigibt. Mich würde interessieren, wie dieser Weg in der SPÖ damals am 20. Mai 2019 gegangen worden sein kann.

Mag. Thomas Drozda: Ich kann es Ihnen nicht sagen. Also ich erinnere mich nicht, dass ich das sozusagen jetzt beauftragt hätte. Ich erinnere mich sozusagen - - Es kann von der Kommunikationsseite gekommen sein, dass man gesagt hat, man geht diesen Weg. Der ursprüngliche Vorschlag kam mit Sicherheit von der Juristerei.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das ist jetzt schon ein bemerkenswerter Vorgang. – Danke einstweilen.

*****

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Abgeordneter Stögmüller, Sie haben keine Fragen mehr? (Abg. Stögmüller gibt ein entsprechendes Handzeichen.) Frau Abgeordnete Krisper? – Auch nicht.

Herr Abgeordneter Dr. Stocker, bitte.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich knüpfe da an und habe eine ganz konkrete Frage: Würden Sie persönlich Herrn Mag. Pilz von seiner Verschwiegenheitspflicht als Anwalt im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand entbinden und würden Sie sich dafür einsetzen, dass er auch seitens der SPÖ entbunden wird? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Drozda: Also das ist eine hypothetische Frage. Das ist nicht meine Entscheidung.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Die Frage ist, ob Sie sich dafür verwenden würden.

Mag. Thomas Drozda: Ich kann Ihnen dazu sagen, es ist eine Entscheidung, die nicht meine Entscheidung ist, und daher kommentiere ich das nicht weiter.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Würden Sie sich dafür einsetzen, dass es so ist, oder würden Sie das nicht tun? Das ist ja ganz einfach. (Die Vertrauensperson wendet sich an den Verfahrensrichter-Stellvertreter. – Abg. Krainer: Jede Frage mit einem Konjunktiv muss eine hypothetische Frage sein!)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Dr. Rohrer, bitte.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Es ist wirklich nur eine hypothetische Frage, die also keinen realen Hintergrund hat. Wenn, dann kann man fragen: Setzen Sie sich dafür ein?

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Frage ich gerne: Setzen Sie sich dafür ein?

Mag. Thomas Drozda: Ich habe nicht vor, mich an dieser Diskussion zu beteiligen.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ist das jetzt eine Antwort auf die Frage oder nicht? Die Frage war: Setzen Sie sich dafür ein, den Anwalt zu entbinden? (Vorsitzender-Vertreterin und Verfahrensrichter-Stellvertreter beraten sich.)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: So, das war jetzt die richtige Vorgangsweise.

Herr Dr. Rohrer, bitte.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Ich nehme an, dass das eine Verneinung war, allerdings – und da muss ich der Vertrauensperson zustimmen –, was er tun wird, muss er hier nicht beantworten, damit sind wir nämlich außerhalb des Untersuchungsgegenstandes.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Dann habe ich nur mehr eine abschließende Frage und lege eine Liste gemäß § 9 Bezügebegrenzungsgesetz, einen Ausdruck aus den zugänglichen Unterlagen der Parlamentsdirektion betreffend Dr. Christoph Matznetter, vor. Da ist ein Verein angeführt, Verein Sozialistische Partei Österreichs Wien, in der er die Funktion als Kassier hat.

Ist Ihnen bekannt, ob Unternehmungen, die im Ibizavideo genannt sind, Zuwendungen an diesen Verein geleistet haben? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Thomas Drozda: Welchen Verein meinen Sie jetzt?

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): In der Spalte den letzten: Verein Sozialistische Partei Österreichs Wien.

Mag. Thomas Drozda: Nein, muss man im Spendenbericht nachschauen, ist mir nicht erinnerlich.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Danke.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Frau Abgeordnete Holzleitner, wollen Sie noch eine Frage stellen? Herr Abgeordneter Hafenecker? – Nein. Dann liegen mir keine Wortmeldungen mehr vor.

*****

Ich frage Herrn Dr. Rohrer, ob er abschließend ergänzende Fragen an die Auskunftsperson hat.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Nein, danke, Frau Präsidentin.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Dann erkläre ich die Befragung für beendet.

Herr Mag. Thomas Drozda, ich bedanke mich recht herzlich, dass Sie dem Ausschuss als Auskunftsperson zur Verfügung gestanden sind. Ich bedanke mich auch bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Noll, der als Vertrauensperson mit war. Ich wünsche Ihnen beiden noch einen schönen Abend.