120/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) (1/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag.a PhDr.in Susanne Höllinger in der 25. Sitzung vom 26. November 2020

Der Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 31. Sitzung am 27. Jänner 2021 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Mag.a PhDr.in Susanne Höllinger nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

 

Wien, 2021 01 27

                               Mag. Ernst Gödl                                                       Mag. Wolfgang Sobotka

                                     Schriftführer                                                                          Vorsitzender

 


 

Untersuchungsausschuss

BETREFFEND MUTMAẞLICHE KÄUFLICHKEIT DER türkis-blauen Bundesregierung
(Ibiza-Untersuchungsausschuss)


Stenographisches Protokoll

 

25. Sitzung/medienöffentlich

 

Donnerstag, 26. November 2020

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

Gesamtdauer der 25. Sitzung
12.36 Uhr – 18.57 Uhr

 

Camineum

Befragung der Auskunftsperson Mag. PhDr. Susanne Höllinger

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich komme nun zur Belehrung der Auskunftsperson. Frau Mag. PhDr. Susanne Höllinger, Sie haben vorhin ein Personaldatenblatt ausgefüllt. Die Angaben darin entsprechen der Wahrheit? (Die Auskunftsperson bejaht dies.) Ebenso die Ihren, Herr Mag. Zink? (Die Vertrauensperson bejaht dies.) – Ja, gut.

Ich darf Ihnen nunmehr folgende Belehrung über Ihre heutige Position als Auskunftsperson und Vertrauensperson zukommen lassen:

Frau Dr. Höllinger, Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss zur mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung als Auskunftsperson zu den Themen 3 – Begünstigung von Dritten –, 5 – Ermittlungen in der Ibiza-Affäre –, 6 – Beteiligungsmanagement des Bundes –, 7 – Personalpolitik in staatsnahen Unternehmen – und 8 – Verdacht des Gesetzeskaufs – angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie ausdrücklich auf diese Belehrung hin. Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und auch vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie ebenfalls der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind im Einzelfall anzugeben und über Verlangen auch glaubhaft zu machen.

Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von Ihrer Vertrauensperson an sich genommen werden. Weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.

Sie selbst sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Im Auftrag des Herrn Vorsitzenden habe ich auch Ihnen, Herr Mag. Zink – obwohl Sie Rechtsanwalt sind –, eine kurze Rechtsbelehrung zuteilwerden zu lassen. Dem komme ich nun nach. Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage kann gemäß § 288 Abs. 3 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren führen. Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz. Und das ist jetzt wesentlich für uns: Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen. Sie selbst sind jedoch nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen. Das wissen Sie schon, weil Sie in einem anderen Untersuchungsausschuss auch schon tätig waren.

Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich als den Verfahrensrichter oder an den Herrn Verfahrensanwalt zu wenden.

Herr Vorsitzender, ich bin damit mit meinen Belehrungen am Ende. – Danke.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön, Herr Verfahrensrichter. Ich darf die Auskunftsperson fragen, ob sie eine einleitende Stellungnahme abgeben will.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ja.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie sollte 20 Minuten nicht wesentlich überschreiten. – Bitte schön.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Medienvertreter! Hoher Ausschuss! Ich bedanke mich für die Einladung vor den Untersuchungsausschuss und hoffe, mit meinem Erscheinen und der Beantwortung Ihrer Fragen im Rahmen meiner Möglichkeiten, etwas beitragen zu können.

In der Annahme, dass Ihnen mein Lebenslauf vorliegt, darf ich nur das Wichtigste zusammenfassen: Ich bin verheiratet, habe zwei erwachsene Kinder und lebe in Niederösterreich. Meine Ausbildung ist wirtschaftlich geprägt durch ein Magisterstudium in Wirtschaftspädagogik und ein Doktoratsstudium in Health Administration, also Gesundheitsmanagement. Auch bin ich zertifizierte Risikomanagerin und zertifizierte Stiftungs- und Aufsichtsrätin.

Mein Berufsleben gliedert sich im Wesentlichen in zwei Abschnitte.

Im ersten Abschnitt war ich Bankerin in den beiden größten Bankkonzernen Österreichs, der Erste Group und der Raiffeisengruppe, zuletzt als Vorstandsvorsitzende der Kathrein Privatbank, die Teil des RBI-Konzerns ist. Dieser Abschnitt dauerte von 1990 bis Ende 2018.

Im zweiten Abschnitt bin ich selbstständige Unternehmerin der SHE Advisory und stelle meine Erfahrungen und mein Wissen vor allem Unternehmern im Rahmen von Aufsichtsratsfunktionen und als Stiftungsvorständin zur Verfügung. Dieser Abschnitt begann im Wesentlichen 2019.

Geprägt durch das stark reglementierte Umfeld als Bankerin, ein ausgeprägtes Corporate-Governance-Verständnis durch die Börsennotierung beider Konzerngesellschaften, für die ich gearbeitet habe, und das Muss einer ständigen Weiterbildung und Überprüfung durch die FMA ist meine Tätigkeit immer durch genaues Hinterfragen, Hinführen zu klaren Strukturen, Transparenz und Risikokontrolle geprägt. Langjährige Führungserfahrung hilft mir, auf Augenhöhe mit den jeweiligen Vorständen diese gut zu unterstützen, aber auch zu fordern.

Sie haben mich heute als Aufsichtsrätin der Öbag, der Österreichischen Beteiligungs AG, eingeladen. Diese Gesellschaft ging aus der Umwandlung der Öbib hervor. Die Vorgängerin der Öbag, eben die Öbib, wurde von vielen Seiten als nicht mehr zeitgemäß und den Anforderungen an ein modernes Beteiligungsmanagement nicht mehr genügend angesehen. Daher wurde, beginnend mit 2017, durch die damalige Bundesregierung geplant, die Öbib umzustrukturieren. Nach einer längeren Planungs- und Orientierungsphase wurde der Entschluss gefasst, die Öbib in die Öbag umzuwandeln und mit dem ÖBAG-Gesetz die Grundlage für ein modernes Portfoliomanagement zu schaffen.

Jedenfalls war es das Ziel, das Beteiligungsmanagement des Bundes nach internationalen Standards neu aufzustellen. Ich selbst gehöre diesem Gremium der Öbag seit der Konstituierung am 15.2.2019 an. Neben meiner Funktion als normales Mitglied wurde ich zur Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gewählt. Der Prüfungsausschuss umfasst vor allem die Aufgaben Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses samt Lagebericht, Prüfung des Vorschlages der Gewinnverteilung sowie des Corporate-Governance-Berichtes, die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, die Prüfung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagements und die Überwachung der Abschlussprüfung.

Beim Aufbau der Gesellschaft konnte ich insbesondere auch organisatorisch unterstützen, beim Aufbau des Organisationshandbuches und des Risikoreports. Ich konnte beim IKS-System anregen und mitgestalten und verstehe meine Aufgabe nicht nur als Kontrollorgan, sondern auch als Sparringpartner der Gesellschaft. Das Zusammenspiel mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates ist ausgezeichnet und ich kann meine Rolle sehr gut ausüben und werde auch von den Mitarbeitern organisatorisch und inhaltlich sehr gut unterstützt.

Die wichtigste Timeline der Gesellschaft zusammenfassend: Am 15.2.2019 war die Konstituierung des Aufsichtsrats der Öbag, die Wahl des Vorsitzenden, von Herrn Mag. Helmut Kern, und die Wahl der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, eben meiner Person. Zusätzlich wurde der Nominierungsausschuss konstituiert, jener Nominierungsausschuss, der auch die Suche nach dem Headhunter und anschließend die Mandatierung zur Stellenbesetzung des zukünftigen Vorstandes veranlasst hat. Am 27. März war dann die erste offizielle Sitzung und in dieser – eben in dieser ersten Sitzung – wurde auch Mag. Thomas Schmid bestellt.

An dieser Stelle möchte ich mein Eingangsstatement beenden. Ich werde versuchen, all Ihre Fragen zu beantworten, werde versuchen, Sie mit Daten und Fakten zu versorgen, aber Sie werden verstehen, dass ich natürlich keine Geschäftsgeheimnisse verletzen kann. – Danke schön.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf den Herrn Verfahrensrichter um die Durchführung der Erstbefragung ersuchen. – Bitte sehr.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie haben schon einiges erzählt, Frau Dr. Höllinger. Mich würde – ganz grob nur – Ihre Wahrnehmung zur Umstrukturierung der Öbib zur Öbag interessieren. Haben Sie das verfolgt? Sie waren ja bis Ende des Jahres 2018 als CEO der Kathrein Privatbank beschäftigt und sind erst dann, wie Sie ohnedies jetzt dargelegt haben, einen anderen Weg gegangen. Wie weit haben Sie das im Jahre 2018 verfolgt und wie es dann bis zur konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates am 15. Februar 2019 gelaufen? Können Sie uns einen Überblick geben?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Sehr gerne. Sie sagten selbst, dass mein Weg ja 2019 bei der Öbib mit der Konstituierung begann. Die Werdung der Öbag aus der Öbib erfolgte ja deutlich länger und davor. Meine Aufgabe und der Eintritt als Organ begann de facto im Februar 2019 und sehr kurze Zeit davor kam auch erst der Vorschlag, diesem Gremium beizutreten. Das heißt, im Prozess und der Gesetzeswerdung von der Öbib zur Öbag, dabei war ich weder beteiligt, noch habe ich eine Wahrnehmung.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Das verstehe ich, aber ich würde Sie dennoch jetzt bitten: 15. Februar 2019, da hat es ein Vorfeld gegeben. Wie ist es dazu gekommen, dass Sie als Aufsichtsrätin bestellt wurden? Haben Sie vorher schon Erfahrungen in Aufsichtsräten gehabt?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Also wie in meiner Einleitung angekündigt, habe ich mich ja entschlossen, meine Firmentätigkeit diesem Thema zu widmen. Ich habe davor schon immer wieder Anfragen zu Aufsichtsräten gehabt, habe dies aber aufgrund des Geschäftsumfanges als Bankerin im Wesentlichen abgelehnt und war aber erfahren, indem ich zum Beispiel in einer Tochter des Landes Aufsichtsrätin war, in der Fibeg, und habe mich mit dem Thema Aufsichtsrat vor allem durch meine Zertifizierung schon intensiv auseinandergesetzt.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Und jetzt konkret zum 15. 2.: Waren Sie da überrascht? Wer hat Sie da angesprochen? Wie sind Sie auf die Idee gekommen, bei der Öbag - - Das ist ja nicht irgendein kleines Unternehmen, sondern ein besonders hervorstechendes, dorthin wird man ja nicht von der Straße ernannt. Wie hat sich dieser Bewerbungsvorgang abgespielt?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Im Wesentlichen bringe ich einmal die Fakten des zeitlichen Umfanges und dann, wie es dazu gekommen ist. Ich wurde ganz konkret vom damaligen Bundesminister für Finanzen, von Herrn Dr. Löger, angerufen, und dieser hat mich rundweg gefragt, ob ich Interesse hätte, ein Mandat als Aufsichtsrätin in der zukünftigen Öbag zu übernehmen.

Ich habe mir dazu kurze Bedenkzeit erbeten und nach einem neuerlichen Anruf dieses Angebot angenommen. Das sind einmal die Daten und Fakten. Das Ganze war in etwa in der letzten Jännerwoche des Jahres 2019.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Vorher hat es diesbezüglich keine Gespräche gegeben – mit niemandem?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich hatte bezüglich - - Ich wurde von niemandem gefragt, ob ich Aufsichtsrat werden wollte, und ich habe auch über den Aufsichtsrat mit niemandem vorher sprechen können, weil mich auch niemand angesprochen hat.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Mit Rothensteiner haben Sie sich angeblich getroffen – im Oktober und im November 2018. Könnte darin schon ein Vorgespräch gelegen sein?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Wie Sie aus meinem Lebenslauf wissen, war Herr Dr. Rothensteiner mein Aufsichtsratspräsident in der Bank. Das Ende des Jahres 2018 war auch das Ende meiner Anstellung in der Raiffeisenbank International. Daher war ich auch bemüht, kurz vor dem Ende meines Vertrages mit Herrn Dr. Rothensteiner auch noch das eine oder andere Gespräch zur Beendigung meines Vertrages zu führen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Aber Öbib oder Öbag war damals kein Thema?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Nein.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Gut. Wenn Sie jetzt noch ein bisschen näher ausführen, was Sie mit Herrn Minister Löger besprochen haben! Mich würde interessieren: Wer war aller beteiligt an diesem Bewerbungsvorgang? Hat es eine Ausschreibung gegeben? Hat es ein Hearing gegeben? Mit wem haben Sie darüber gesprochen?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Also dieses besondere Interesse verstehe ich, und ich kann Ihnen einerseits dazu meine genaue Wahrnehmung sagen, aber ich bin auch bereit, Ihnen meine Gedanken dazu zu sagen. Also meine Wahrnehmung ist ganz klar: Ende Jänner wurde ich angerufen – und ich möchte dazu sagen, dass ich zum Herrn Bundesminister davor keinerlei Bekanntschaft gepflegt habe, noch zählt er zu meinem Freundeskreis; also nur zur Klarlegung, dies zu sagen – und wurde gefragt, ob ich das annehme.

Wenn Sie mich fragen: Was habe ich mir gedacht, warum fragt er mich?, dann sage ich Ihnen, was ich mir gedacht habe. Ich habe mir gedacht: Ich sitze wahrscheinlich in dieser Republik genau auf zwei Tickets.  Das eine ist als Finanzexpertin, denn ich bin ja eindeutig als CEO einer Bank - -, und das Land wusste – mein CV war bekannt –, dass ich mit Ende 2018 ausscheide. Ich wurde davor schon öfters für Positionen gefragt, aber ich habe immer gesagt, ich fühle mich vollkommen ausgelastet als CEO einer Bank, ich möchte nicht zu viele Nebenbeschäftigungen eingehen. Daher war klar, dass ich Zeit habe und dass ich Finanzexpertin bin. Das Aktiengesetz sieht ja die verpflichtende Teilnahme eines Finanzexperten im Aufsichtsrat vor. Folglich wurde ich auch zur Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gewählt, was ja diese Vermutung nährt, dass das einer der Gründe ist.

Der zweite Fall – und ich sage das durchaus mit einem positiven Impact –: Ich saß auch auf der Frauenkarte, denn wir unterliegen dem Corporate-Governance-Kodex – es ist eine gewisse Anzahl von Frauen zu ernennen; ich finde das sehr positiv –, und klarerweise war mir klar, dass man auch eine Frau sucht. Ich finde das gut.

Zweiter Grund, und daher muss ich Ihnen sagen - - Und es war bekannt, dass ich frei bin, dass ich Zeit habe. Also um offen zu sein: Sie mögen das vielleicht als sehr selbstüberzeugt empfinden, aber ich habe es nicht weiter verwunderlich gefunden, dass man mich gefragt hat.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: War Parteizugehörigkeit ein Thema?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Nein, ich wurde in keiner Weise von irgendjemandem über eine Parteizugehörigkeit gefragt.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Vorsitzender, ich bin damit mit meiner Erstbefragung am Ende. Ich danke Ihnen.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön. Der erste in der Rednerliste ist Herr Abgeordneter Brandstätter. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Danke, Frau Dr. Höllinger, dass Sie gekommen sind, und als Steuerzahler sage ich auch: Danke, dass Sie im Aufsichtsrat der Öbag sind!, weil ich über Ihre Qualifikation kein großes Fragezeichen schreiben werde. Da habe ich bei anderen Leuten dann schon eher das Problem.

Sie haben jetzt erklärt, wie Sie Aufsichtsrätin wurden. Ich habe in einem Bericht – wenn ich mich recht erinnere – gelesen, Sie wollten aber nicht Vorsitzende des Aufsichtsrats werden. Stimmt das? Und warum nicht?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Herr Abgeordneter, das ist eine Wahrnehmung, die ist richtig. Ich bin bei der Befragung, ob ich bereit wäre, auch gefragt worden, ob ich allenfalls als Vorsitzende zur Verfügung stehen würde. Ihre Information ist richtig. Ich habe das abgelehnt, aus folgendem Grund: Sie haben in meiner Einleitung gehört, es gab Abschnitt eins und Abschnitt zwei. Abschnitt eins war der 14-Stunden-Bankerjob, und Abschnitt war die selbständige Unternehmerin, mich in vielen Gebieten weiterzubilden und etwas anderes zu machen. Ich hatte den leisen Verdacht, Herr Abgeordneter, dass diese Vorsitzfunktion eine sehr zeitraubende Tätigkeit werden wird, gerade in der Konstituierung einer Gesellschaft, und habe daher entschlossen, zwar als normales Mitglied zur Verfügung zu stehen, aber nicht als Vorsitzende.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Haben Sie mit Herrn Kurz vor Ihrer Bestellung über Ihre Tätigkeit in der Öbag gesprochen?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich habe den ersten Teil jetzt nicht verstanden.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Haben Sie mit Sebastian Kurz über die Tätigkeit vor Ihrem Eintritt in die Öbag gesprochen?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Nein, es gab mit dem Herrn Bundeskanzler kein Gespräch davor.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Und nachher auch nicht?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Doch, ich wurde vom Herrn Bundeskanzler Ende März, lang nach der Konstituierung und nach der ersten Aufsichtsratssitzung – oder davor; ich glaube, es war Ende März – zu einem 20-minütigen Kennenlerngespräch eingeladen, weil wir uns persönlich in einem One-on-One noch nie vorher gesprochen hatten. Ich fand das sehr positiv, dass er Interesse daran zeigt, wer denn seine – ich sage jetzt seine; für die Republik – Aufsichtsräte auch sind.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Kannten Sie die anderen Mitglieder des Aufsichtsrats vorher?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Auch eine gute Frage. Wenn ich jetzt sage, ich kannte keinen, dann sage ich das immer in dem Bewusstsein: Ich war Bankerin und in meinem Handy sind 7 000 Kontakte gespeichert, denn wenn mir jemand eine Karte gegeben hat, hat meine Assistentin diese Karte auch in meinen Kontakten eingetragen.

Wenn ich sage, ich kannte keinen, meine ich: Ich habe mit keinem in einem One-on-One über eine längere Zeit gesprochen. Ich bin überzeugt davon, den einen oder anderen habe ich bei den vielen Verpflichtungen, die ich habe, gesehen oder vielleicht auch kurz gesprochen. Die Einzige, die mir etwas gesagt hat, war Frau Ortner, muss ich sagen, wobei ich auch mit ihr kein persönliches Gespräch davor geführt habe, aber die anderen Personen waren mir de facto nicht bekannt, auch der Vorsitzende nicht.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Als Sie mit Herrn Kurz gesprochen haben, hatten Sie da den Eindruck, dass er vorher darüber informiert war, wer aller für den Aufsichtsrat infrage kommt?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Als ich mit wem gesprochen habe?

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Mit Bundeskanzler Kurz.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ende März?

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Genau, ja.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Na, da wusste er ja, wer die Aufsichtsräte sind.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Hatten Sie den Eindruck, dass er darüber informiert war, wer angesprochen wurde, um Aufsichtsrat zu werden?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: So ein Gespräch haben wir nicht geführt. Er hat mich im Wesentlichen nach meinem Lebenslauf und nach meinem Werdegang gefragt.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Lebenslauf ist ein guter Punkt, weil auch auffällt, dass der erst sehr spät dort eingelangt ist – aber darüber kann man später noch reden. Mich interessiert jetzt, wann Sie Thomas Schmid kennengelernt haben.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Also, kennengelernt habe ich ihn im Laufe seiner Arbeit jetzt. Da habe ich ihn kennengelernt, weil da ja ein guter Austausch im Aufsichtsrat erfolgt.

Ich habe Herrn Schmid vor seiner Wahl zum Vorsitzenden der Öbag ein oder zwei Mal gesehen. Er wurde mir auch einmal vorgestellt, aber ich habe keinerlei - -, also ich habe - - Er wurde mir vorgestellt, aber es hat nicht mal ein Gespräch - - Es war aber so, er wurde mir vorgestellt. Ich kannte ihn, ich habe ihn gesehen, aber ich war mit ihm per Sie, ich habe vielleicht 5 Minuten mit ihm gesprochen.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Obwohl Sie eine führende Bankerin des Landes waren, kannten Sie den Generalsekretär im Finanzministerium nicht?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Wo ich, in welchem - -

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Sie waren ja eine führende Bankerin des Landes (Auskunftsperson Höllinger: Ja!) und kannten den Generalsekretär im Finanzministerium nicht, stelle ich fest.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Mhm. – Das stellen Sie richtig fest, denn als CEO einer Bank, in einem Konzern habe ich keinerlei Vertretungsaufgaben nach außen im Konzern, sondern das wird durch die Konzernmutter wahrgenommen. Das stellen Sie richtig fest.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Nun gab es dann ein Bewerbungsverfahren, da haben sich ja verschiedene Menschen beworben, und dann wurde Thomas Schmid Vorsitzender oder Alleinvorstand der Öbag. Können Sie ein bisschen erklären, wie es dazu gekommen ist?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Sehr gerne. Ich habe den Eindruck, das ist ja auch sozusagen ein Herzstück dieser Befragung. Ich nehme mir dafür ein bisschen Zeit, denn: Wie ist denn das gewesen? – Also ich beginne einmal so: Es gab ja eine konstituierende Sitzung, da kamen alle Personen, wie ich hier schon sagte, die ich auch gar nicht kannte, zu dieser konstituierenden Sitzung zusammen, die war am 15. Februar. Das ÖIAG-Gesetz aus 2000 in der Fassung vom 1.1.2019 sieht ja vor, dass der neu konstituierende Aufsichtsrat in der ersten Sitzung alles in die Wege leiten muss, um möglichst rasch einen Vorstand zu wählen und diesen auszuschreiben. Das ist ein gesetzlicher Auftrag.

Gut. Das heißt, was haben wir gemacht? Wir wurden - -, es war die Konstituierung, zuerst hat der Aufsichtsrat aus seiner Mitte den Vorsitzenden gewählt und der Vorsitzende hat dann den Nominierungsausschuss gewählt, steht auch im ÖIAG-Gesetz. Also wir mussten einmal den Nominierungsausschuss und den Prüfungsausschuss wählen. Der Nominierungsausschuss hat wieder per Gesetz die Aufgabe, sich um die Ernennung des Vorstands zu kümmern, also ist die Kaskade einmal logisch, so.

Was ist dazu notwendig? – Wir mussten als Aufsichtsräte den Nominierungsausschuss beauftragen, alles zu tun, was zur Bestellung des Vorstandes notwendig ist. Sprich, was ist das? – Zuerst die Beauftragung eines Headhunters, die Stellenausschreibung vorzubereiten, dann mit dem Headhunter, nachdem der ausgewählte Headhunter alle Nominierungen, alle Bewerber gescreent hat - -, und zwar war das de facto so: Man hat zuerst einen CV- und Faktencheck gemacht. Aus dem CV- und Faktencheck gab es dann mit jedem der Bewerber ein persönliches und mit einem ein Telefon- und einmal ein Skype-Interview. Das heißt, der Headhunter hat sich mit allen – und ich glaube, das darf ich sagen, es gab neun Bewerber: nationale, internationale - - Sind Sie noch bei mir? – Ja. Nationale, internationale und auch eine Frau, und aus diesen gab es eine Shortlist, und diese hat der Nominierungsausschuss auch mit Interviews begleitet.

So, dann hatten wir - -, war einmal der Nominierungsausschuss so weit, dass es eine Shortlist gab. Aus dieser Shortlist wurden Profile erstellt und eine Empfehlung abgegeben, und dann, wenn Sie mich fragen, kam ich ins Spiel, dann wurde dieses Ergebnis in der ersten Aufsichtsratssitzung präsentiert. Was wurde präsentiert, wer hat präsentiert? – Der Headhunter hat präsentiert, hat das Verfahren erklärt, hat die drei besten Profile erklärt, mit Vor- und Nachteilen. Es gab eine Empfehlung und der Aufsichtsrat hat schlussendlich den Vorstand insgesamt gewählt. – War das so transparent dargestellt?

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Aus Ihrer Sicht schon, ja. Kennen Sie, um gleich direkt in medias res zu gehen, die Chatprotokolle zwischen Thomas Schmid und Frau Laure zum Thema Aufsichtsrat, Öbag et cetera?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Nein, dazu habe ich keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Dann möchte ich das bitte vorlegen, Dokument 0067530, wenn Sie sich das bitte anschauen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Das im Protokoll aus dem Dezember 2018, damit wir das richtig einordnen, ja? – Dezember 2018. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Welche Seite meinen Sie, Herr Dr. Brandstätter in concreto? – Das sind zu viele Seiten.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Seite 1 bis 3. Mir geht es um die Konversation zwischen Frau Laure und Herrn Schmid.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Seite 1 bis 3.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Ja. Telefonieren wir „morgen mit Frau Werner wegen dem Ausschreibungs“prozess, schreibt Frau Laure an den Generalsekretär des Finanzministeriums.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Darf ich mich zur Konzentration des Textes noch - - Was war Ihre Frage dazu?

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Ich wollte, dass Sie das lesen, dass wir dann darüber reden, wie sich jemand seine Ausschreibung gebastelt hat, um es klar zu sagen.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich finde da jetzt nichts, was mich in unmittelbarer Sache betrifft.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Dann darf ich die Frage so formulieren: Wenn Sie gewusst hätten, dass sich Bewerber Schmid als Beamter des Finanzministeriums die Ausschreibung selber gebastelt hat und von seiner Mitarbeiterin auch noch auf Fehler aufmerksam gemacht wurde, was hätten Sie dann als Aufsichtsrätin gemacht? (Der Vorsitzende berät sich mit dem Verfahrensrichter.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, bitte um Ihre Einschätzung (Auskunftsperson Höllinger: Ah so!) der Frage: Was wäre, wenn?!

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter, können Sie die Frage vielleicht anders formulieren? Was wäre, wenn – diese Frage ist im Bereich der Spekulationen, der Vermutungen und Unterstellungen, und daher bitte ich Sie, diese Frage hier anders zu formulieren, wenn es geht.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Was sagen Sie dazu, dass Herr Schmid sich seine Ausschreibung selbst gebastelt hat und es offenbar auch schon Kontakte mit dem Headhunter dazu gegeben hat?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Also, ich verstehe diese Frage auch, aber erstens einmal habe ich keinerlei Kenntnis davon, dass sich Herr Schmid seine Aus- - selber geschrieben hat. Zweitens einmal – nein, Moment –, zweitens einmal habe ich eine ganz bestimmte Aufgabe in diesem ganzen Prozess übernommen, den wir hier diskutieren, und diese Aufgabe war, nach einem mir sehr sinnvoll erschienen Anforderungsprofil aus vier Kandidatenprofilen, die anonym waren – ich wusste nicht, welches Profil welches ist, als es mir präsentiert wurde –, aus einem anonymen Kandidatenprofil den besten herauszulesen und dann auch die Empfehlung des Nominierungsausschusses zu hören.

Es war weder die Aufgabe, und ist auch nicht die Aufgabe des Aufsichtsrats, zu schauen, wo das Profil herkam oder wer das geschrieben hat, sondern die Aufgabe ist erstens: Passt das Profil? – Und zweitens einmal, viel wichtiger: Passt der Kandidat, der vorgeschlagen wird? Und an diesen Punkt hat meine Arbeit eingesetzt.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Sie fanden es also wichtig, dass jemand Alleinvorstand wird, der nicht irgendeine Industrieerfahrung hatte und gleichzeitig aber in die Aufsichtsräte der wichtigsten österreichischen Industrieunternehmen kommt?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Jetzt darf ich vielleicht ein bisschen etwas dazu sagen. Ich könnte jetzt sagen: Das ist eine Meinung, darüber will ich nichts sagen.

Es ist mir aber ein Anliegen, ein bisschen aus meiner Erfahrung zu berichten, denn ich habe in meinem Leben schon einige Führungskräfte eingestellt, und ich würde gerne etwas dazu sagen. Wie ist denn das, wenn man so eine bedeutende Position auswählt? – Davon sprechen wir ja. Das ist ja für uns alle als Steuerzahler eine sehr bedeutende Position. Das ist übrigens auch der Grund, warum ich gerne in diesem Aufsichtsrat bin. Ich glaube, das ist eine wichtige Aufgabe.

Diese Position muss natürlich ein sehr differenziertes Portfolio in der Person haben. Das heißt, da gibt es jetzt, so wie bei jeder großen Bewerbung, wenn man heute jemanden auswählt – auch einen CEO in den Beteiligungen oder auch bei Ihnen –, dann gibt es ein gewisses Portfolio. Das setzt sich in meinen Augen bei dieser Position, von der wir reden, aus einer wichtigen Kenntnis über die Vorgänge beim Eigentümer zusammen, weil das eine wichtige Position ist, die den Eigentümer betrifft. Das setzt sich aus einer starken Persönlichkeit zusammen, der es gelingt - - Und Sie kennen alle unsere CEOs in den Beteiligungsunternehmen, denen muss man auf einer gewissen Augenhöhe begegnen können – ein wichtiger Punkt, ja –, das heißt, das muss gegeben sein. Es muss ein gutes Verständnis über Verhandlungen und über Verträge geben. Das heißt, da gibt es ein großes Portfolio.

So, und jetzt frage ich Sie: Es wurde international und national gesucht. Es gab neun Bewerber, und es gab vier Profile, die ich gesehen habe. Ich möchte nicht ins Detail gehen, weil ich sagen muss, auch mir blieben die Profile ja anonym, aber die Profile waren insgesamt alle interessant. Ich habe aber auch in diesem Auswahlverfahren verlangt, die Upsides und die Downsides zu hören, und ich muss Ihnen sagen – auch wenn das jetzt nicht sehr populär ist, was ich sage –, das Profil der Person, die ausgewählt wurde, war einfach in Summe das beste Profil, und ich kann Ihnen versichern, ich hätte kein anderes als das beste Profil gewählt, und das war so.

Ich lehne mich da jetzt schon sehr weit hinaus, aber es ist mir ein Anliegen, hier kompetent das zu berichten, was ich als Managerin in der Beurteilung vorgelegt bekommen habe.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Ich habe Herrn Schmid hier gefragt, ob er Bilanzen lesen kann. Seine Antwort war: Ich habe Jus studiert. Ich habe Herrn Schmid hier gefragt, wie viele Beteiligungen der Verbundkonzern hat, seine Antwort: Er konnte zwei aufzählen. – Was sagen Sie dazu?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Jetzt treffen Sie mich in meiner Kernaufgabe, nämlich die Kontrolle und der Sparringspartner des Vorstandes in der Öbag. Wir bekommen nicht nur quartalsweise, sondern bei jedem wichtigen Ereignis als Aufsichtsräte einen Bericht, was sich in den Gesellschaften tut, und diese Berichte werden von dem Team der Öbag aufbereitet, präsentiert in der Regel von den Beteiligungsmanagern, vom Vorstand selbst und vom Team und von den Prokuristen. Da ist es für mich ganz wichtig zu sehen, dass unsere Beteiligungen – und ich sage jetzt absichtlich unsere, ich sehe das immer auch ein bisschen in meiner Rolle als Steuerzahler –, dass die ordentlich und kompetent geführt werden.

Herr Abgeordneter Brandstätter, Sie kennen mich jetzt nicht persönlich, aber ich sage es jetzt noch einmal. Sie kennen meinen Werdegang und können sicher sein, dass es hier, wenn es Zweifel gäbe oder wenn etwas zu hinterfragen ist, dass wir das in diesem Aufsichtsrat tun, und wäre etwas, bei dem wir sagen würden, das passt nicht, oder da würden wir eine Lücke erkennen – so wie Sie es jetzt darstellen –: Glauben Sie mir, wir würden uns melden.

Die Erfolge der Öbag und das, was wir jetzt – bis jetzt – geschafft haben, war sehr, sehr gut. Ich finde es immer schade, wenn so ein Prozess politisch überlagert wird, und bei den Beteiligungen muss ich auch eines sagen: Natürlich ist so eine Frage - - Ich darf das vielleicht auch sagen: Ja, die kann man jetzt beantworten oder nicht. Gerade beim Verbund aber ist natürlich – muss ich jetzt dazusagen – die Anzahl der Kraftwerke eine wesentlichere Frage, weil wir mit denen unser Geld verdienen. Aber: Die Kompetenz jedenfalls würden wir sehr stark hinterfragen, wenn etwas nicht da wäre.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Nach meinen Informationen haben Sie das Privatleben des Herrn Schmid intern sehr intensiv hinterfragt. Wenn jemand drogenabhängig ist, ist das gut für den Öbag-Vorstand?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, Herr Abgeordneter, die Frage der Drogenabhängigkeit greift massiv in Persönlichkeitsrechte des Herrn Schmid ein, und ohne, dass ich vorher den Herrn Verfahrensanwalt gefragt habe, bitte ich Sie, diese Frage zu unterlassen.

Persönlichkeitsrechte würden dadurch gefährdet und verletzt werden, und daher meine ich, dass Sie diese Frage nicht stellen sollten.

*****

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsordnung: Wir haben hier mehrfach darüber gesprochen. Es gibt jede Menge Artikel, in denen das releviert wurde. Es ist Faktum und ich habe Informationen, dass im Aufsichtsrat der Öbag natürlich darüber gesprochen wurde, und es geht um das Eigentum der Republik Österreich, das von jemandem verwaltet wird, der offensichtlich eine Zeitlang von Drogen abhängig war. Wenn das nicht hierher gehört, dann frage ich mich: Was gehört hierher?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ist der Vorwurf in irgendeiner Form erwiesen? (Verfahrensrichter Pöschl verneint dies.) – Also wenn der Vorwurf nicht erwiesen ist, erheben Sie ihn nicht, formulieren Sie die Frage anders! – Nicht zur Geschäftsordnung, formulieren Sie die Frage anders!

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsordnung: Es ist ein Strafverfahren wegen Zeitablauf eingestellt worden, gleichzeitig ist aber erwiesen, dass in der Sache dann nicht mehr ermittelt wurde. – Und natürlich gehört es hierher. Ich kann die Frage anders formulieren, wenn Sie wollen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Noch einmal, Herr Verfahrensrichter, bitte. (Verfahrensanwalt Joklik gibt ein Zeichen.) – Der Verfahrensanwalt zuerst, und dann der Verfahrensrichter.

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Wir hatten das Thema ja schon einmal. Ich darf noch einmal auf die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte verweisen, der den Vorwurf einer strafbaren Handlung, der nicht richtig ist, als Eingriff in ein Persönlichkeitsrecht definiert – dies im Übrigen im Zusammenhang mit Untersuchungsausschüssen. Daher: Da Herr Schmid nicht rechtskräftig verurteilt worden ist, ist diese Feststellung einfach falsch und ein Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht. Ich glaube auch, dass das im Zusammenhang mit Ihrer Fragestellung jedenfalls ein Eingriff sein wird, wenn Sie es ihm so klar vorhalten.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich habe das zuvor schon zum Ausdruck gebracht, ohne den Herrn Verfahrensanwalt zu befragen, weil das Common Sense ist. Es war hier schon die Rede von seiner Drogenabhängigkeit, das ist richtig, aber wir sind immer wieder an Grenzen gestoßen. Die Frage, wie Sie sie gestellt haben, würde ich hier nicht zulassen und sie ist auch im vorhergehenden Verfahren meiner Erinnerung nach nicht zugelassen worden.

*****

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Ich möchte die Frage anders stellen, aber zunächst noch: Eine Sucht muss ja nicht unbedingt kriminell sein. Ist im Öbag-Aufsichtsrat über das Thema Kokain gesprochen worden?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Wie Sie wissen, darf ich Ihnen über Gespräche im Aufsichtsrat keine Auskunft erteilen.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Haben Sie außerhalb des Aufsichtsrats mit Kollegen im Aufsichtsrat über das Thema gesprochen?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Haben Sie mit Kollegen des Aufsichtsrats - - Wie war das?

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Nicht im Aufsichtsrat, sondern außerhalb mit Kollegen darüber gesprochen, dass das ein Thema ist, das die Öbag trifft?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Also genauso wie ich hier jetzt die Einhaltung der Geschäftsgeheimnisse wahre, wahre ich Sie auch außerhalb des Untersuchungsausschusses.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Es gab Medienberichterstattung. Haben Sie die Artikel über Drogenkonsum von Thomas Schmid in der Zeitung gelesen?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Die Medienberichte? – Natürlich habe ich die Medienberichte wahrgenommen.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Sie haben sich Sorgen gemacht, als Sie das gelesen haben?!

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich glaube, wir haben uns am Anfang - - Ich habe auch am Anfang in meinem Statement gesagt, dass für Sie wichtig ist – hier als Gremium –, Daten und Fakten zu hören, und Tatsache ist – ich möchte mich auch gar nicht um diese Fragen drücken –, wann immer etwas auftritt, vor allem auch in der Öffentlichkeit, was ein Organ einer Gesellschaft betrifft, wo man Aufsichtsrat ist, hat und soll man sich damit beschäftigen. Das heißt, die Antwort auf Ihre Frage: Wenn etwas über einen Vorstand oder über ein anderes Aufsichtsratsmitglied oder über den Vorsitzenden des Aufsichtsrates in den Medien steht, ist es Aufgabe des Aufsichtsrates, sich damit zu beschäftigen. Das muss man anregen, auch als einzelnes Mitglied, und es war selbstverständlich auch Gegenstand der Beratung des Aufsichtsrates.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Andere Medienberichte haben sich damit beschäftigt, dass Thomas Schmid, noch als Generalsekretär im Finanzministerium, mit seiner Mitarbeiterin Laure auch darüber Whatsapp-Gespräche geführt hat, was Schmid mit Herrn Kurz besprochen hat, nämlich die Frage, ob man als Öbag-Vorstand in allen Aufsichtsräten, OMV et cetera, den Vorsitz übernehmen soll et cetera.

War Ihnen klar, dass Thomas Schmid schon sehr genau geplant hat, was er als - - Nach diesen Medienartikeln, die Sie wahrscheinlich gelesen haben – da gab es einen mit einer berühmten Überschrift, die in den Fäkalbereich hineingeht –: War Ihnen klar, wie sehr Thomas Schmid schon in seiner Funktion als Generalsekretär seinen Job als Öbag-Vorstand vorbereitet hat, oder ist es Ihnen heute klar?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Also ich glaube, das Allerwichtigste, was ich Ihnen zu dem Thema sagen kann, ist: Wenn man über dieses Thema diskutiert, muss man sich mit dem Gesetz beschäftigen. Und wenn wir uns das anschauen - - Ich habe das wirklich intensiv, schon bevor ich diese Aufgabe angenommen habe, gemacht. Wenn man sich das ÖIAG-Gesetz anschaut, dann geht daraus ja ganz klar hervor – ist ja auch geregelt in § 1, nämlich der Unternehmensgegenstand –, man will und man wünscht sich, und es steht dezidiert drinnen, dass die Aufgabe der Öbag ist, wenn geht durch den Vorstand – steht wortwörtlich drinnen – oder leitende Angestellte die Rechte der Republik in den Hauptversammlungen und Generalversammlungen auszuüben. Das heißt, warum ist das denn so eine wichtige Bestimmung? Die haben sie ja nicht umsonst beschlossen, diese Bestimmung ist ja eigentlich des Pudels Kern. Man will ja, das ist ja überhaupt - - Wenn wir das nicht hätten, dass Herr Schmid oder ein Prokurist in den Aufsichtsräten sitzt – und es steht ja drinnen, es ist tunlichst der Vorsitz zu übernehmen, wo es geht, wo sich halt gerade die nächste Möglichkeit ergibt –, wäre es ein zahnloses Gebilde.

Ich bin extrem glücklich über die Art der Gesetzesfindung, und die findet sich ja dann in der Geschäftsordnung wieder, wo steht, der Vorsitzende, der Vorstand muss diese Aufgabe erfüllen. Gott sei Dank haben wir die, denn in diesem Punkt war die Öbib zahnlos. Daher ist es nicht nur wünschenswert, sondern auch logisch, dass er dort drinnen sitzt. Und ganz ehrlich: Mir als Aufsichtsrätin ist wichtig, dass das im Gesetz drinsteht, denn sonst haben wir Öbib 2.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Das wurde ja überlegt, deswegen hat ja Schmid auch gesagt, Kurz meint, OMV wird mir zu zach. Das heißt, auch Herr Kurz war skeptisch, ob Herr Schmid das schafft.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Darüber habe ich keine Wahrnehmung, bei den Gesprächen war ich nicht dabei und darüber weiß ich nichts. Ich kann Ihnen nur sagen, dass es prinzipiell eine extrem sinnvolle Angelegenheit ist.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Gestern hatten wir eine Auskunftsperson, die nach mehreren Nachfragen gesagt hat: Ja, Sie wissen eh, in Österreich wird gemauschelt. Jetzt sind Sie eine erfahrene Managerin und haben ja auch den Staatsbereich kennengelernt. Es muss Ihnen doch klar gewesen sein, dass es hier nicht nur nach sachlichen, sondern extrem stark auch nach parteipolitischen Gesichtspunkten zugeht.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter, auch darin muss man wieder eine Unterstellung sehen. Ich bitte - -

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Ich frage anders: Wann ist Ihnen klar geworden, dass es nicht nur um ein neues Gesetz und um bessere Verwaltung geht, sondern natürlich klar um einen parteipolitischen Eingriff?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter, formulieren Sie es doch noch anders, vielleicht bringen Sie es zusammen! Auch darin sehe ich einen unterstellenden Charakter.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Ich habe heute schon einmal gesagt, ich bin bei den NEOS, weil ich lebenslang lernen möchte. Ich lerne also. – Danke, Herr Doktor. Ich frage jetzt also anders: Ist Ihnen klar, wie sehr Parteipolitik immer schon in der Staatswirtschaft eine Rolle gespielt hat und auch in der Öbag eine Rolle spielt? – Darf ich so fragen? (Verfahrensrichter Pöschl macht eine zustimmende Geste.) – Danke, Herr Doktor.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: So, wir reden über die größte Firma Österreichs, wo der Eigentümer der Staat ist, großteils in den Beteiligungen oder in einem gewissen Umfang. Es ist logisch, dass es ein Interesse gibt, und ich berufe mich noch einmal auf die Konstruktion. In der Hauptversammlung, die ja wesentliche Rechte hat, ganz wesentliche Rechte, nämlich ob was gekauft wird, ob was verkauft wird, ob was privatisiert wird, muss ja die Bundesregierung zustimmen, und es steht ja weiters, die Bundesregierung wird in der Hauptversammlung durch den Bundesminister vertreten. Ja, no na net ist das politisch, denn es wird durch die Person vertreten, die dieses Amt ausübt.

Sie haben gesagt, ich bin eine erfahrene Managerin. Ich war auch in der Raiffeisen-Gruppe, ich war auch in der Erste-Bank-Gruppe. Wenn ich für irgendetwas in meinem Berufsleben stehe, ist es für das Sachorientierte und zu tun, was notwendig ist. Darum bin ich auch als Finanzexpertin hier in diesen Öbag-Aufsichtsrat hereingekommen und darum bin ich auch Prüfungsausschussvorsitzende. Ich muss Ihnen sagen: Wissen Sie, was mich interessiert? – Ob das, was in dem Gesetz drinnen steht, sinnvoll ist. Das merke ich jetzt schon in der Handhabung, denn jetzt haben wir die Öbag schon eineinhalb Jahre oder länger. Ich muss sagen, die Mechanismen sind sehr gut, und ich bin überzeugt davon; wir sprechen später auch noch einmal über den Alleinvorstand, denn dieses Thema beschäftigt uns ja auch. Da interessiert mich ganz stark, wie die Regelung aufgestellt ist.

Jetzt muss ich Ihnen etwas sagen: Wer immer diese Regelungen aufgestellt hat, war offensichtlich interessiert, dass es möglichst viele Querverweise und – wie sage ich das? – Querchecks gibt, denn der Aufsichtsrat hat ja eine übermäßig große Verantwortung. In der HV muss man eigentlich bei allen wichtigen Sachen fragen. Ich brauche also die Regierung und den Finanzminister, und ich habe noch ein Präsidium, das ich auch noch fragen muss. Also das Ganze ist sehr durchmauert, durch sehr viele Checks und Gegenchecks dagegen. Jetzt sage ich einmal - - Ich weiß es nicht – und ich war auch nicht involviert –, wer dieses Gesetz gemacht hat, denn ich bin nicht im Bund und ich bin wirklich nicht mit dem befasst, aber ich kann Ihnen sagen: So wie es aufgesetzt ist – denn ich muss damit arbeiten –, ist das eine sehr sinnvolle Konstruktion.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Da muss ich aber nachfragen: Warum wurden dann zwei wirkliche Fachleute, nämlich Frau Dr. Catasta – den zweiten Namen habe ich jetzt gerade nicht im Kopf –, jetzt nachnominiert, weil man offenbar draufgekommen ist, der schafft es alleine nicht – oder?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich beziehe mich auf den ersten Teil Ihrer Frage, warum sie nominiert wurden, wenn Sie verzeihen, um keine große Debatte - -, denn den zweiten Teil möchte und kann ich nicht – und halte ich auch für eine Unterstellung - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Der zweite Teil ist wieder unterstellend, und ich bitte Sie wirklich in aller Form: Unterlassen Sie diese permanenten Unterstellungen! Es ist wesentlich schneller zu einem Ergebnis zu kommen, wenn Sie klare Fragen formulieren.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich könnte jetzt sogar noch etwas nachlegen, Herr Abgeordneter Brandstätter, ich könnte sagen, die Bestellung ist außerhalb des Untersuchungszeitraums.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Ja, aber dann muss ich leider – und das ist keine Unterstellung – eben dazusagen: Wenn sich herausgestellt hat, dass das einer allein nicht schafft, dann muss man ihm noch zwei dazugeben. Und das gehört wieder zum Untersuchungszeitraum.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich habe in meinem Eingangsstatement gesagt, ich bin bereit, etwas beizutragen, und daher werde ich diese Frage allgemein beantworten. Es muss ja irgendwie einen Sinn für uns alle haben.

Also: Wir reden über eine Gesellschaft, die eine sehr, sehr große Aufgabe hat, mit vielen Checks – soweit waren wir schon –, und die einen Alleinvorstand hat. So, diese Gesellschaft, über die wir reden, hat aktuell 22 Mitarbeiter. Unter diesen 22 Mitarbeitern ist es wichtig, dass es ein paar Schlüsselfunktionen und Prokuristen gibt, weil ja auch durchgehend das Vieraugenprinzip eingehalten werden muss. Jetzt haben wir – auch außerhalb des Untersuchungszeitraumes – einen Prokuristen an die Cofag verloren, das ist hier bekannt, Mag. Perner.

Das heißt, es war sehr wichtig, diese Position und diesen Prokuristen auch wieder zu ersetzen. Das heißt, die Intention, weitere Prokuristen aufzunehmen, war sehr wichtig, da wir ja auch eine Person verloren haben und eine sehr sinnvolle Aufgabe in einer Strategie, in einer Beteiligungsmanagerin zu finden und wünschenswert war.

Sie fragen mich wieder als Aufsichtsrätin. Erstens einmal: Für die Bestellung von Prokuristen oder Mitarbeitern ist alleine – das steht auch im Gesetz – der Vorstand zuständig: Für operatives Geschäft, Aktiengesetz, Corporate Governance, Satzung, Geschäftsordnung ist alleine der Vorstand zuständig.

Zweitens: Für die Bestellung der Prokura sind aber wir zuständig. Das heißt, wir müssen uns davon überzeugen: Passt die Person? Ist die fachlich geeignet? Erfüllt sie die strengen Vorstellungen des Bundes, der Bundes-Public Corporate Governance? Wenn wir das alles beantworten können, erteilen wir die Prokura, und das haben wir getan. Warum? – Weil es sehr sinnvoll ist, diese sehr schlanke Struktur noch durch zwei starke Prokuristen zu ergänzen, vor allem auch, um durchgängig das Vieraugenprinzip möglich zu machen.

Beantwortet das - - Ich habe mich jetzt wirklich bemüht, Ihnen trotzdem zur Struktur eine Antwort zu geben.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben noch 7 Sekunden!

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Nur eine kurze Frage: Das heißt, dass eine Prokuristin, ein Prokurist durch zwei ersetzt wurde – habe ich das richtig verstanden? Also dass eine Person durch zwei Personen ersetzt wurde, stimmt das?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Wir haben eine Gesellschaft, die im Aufbau begriffen war, im Organigramm sinnvoll besetzt. Diese sinnvolle Aufteilung hat eben - - Diese zwei Prokuristen waren ideal, weil sie einfach zwei unabhängige Geschäftsfelder besetzen.

Es ging nicht nur - - Wir sind ja in der Findung und im Aufbau dieser Gesellschaft, und ich glaube, Verschwendung oder überbordende Organe – man kann bei 22 Mitarbeitern, auch als Aufsichtsrätin mit sehr strengem Blick, glaube ich, das als noch immer sehr sparsam durchgehen lassen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Gerstl, bitte.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Schönen Nachmittag, Frau Dr. Höllinger! Sie wurden von SPÖ und NEOS geladen, und zwar zu den Punkten: Begünstigung von Dritten, Ermittlungen in der Ibiza-Affäre, Beteiligungsmanagement des Bundes, Personalpolitik in staatsnahen Unternehmen und Verdacht des Gesetzeskaufs.

Es heißt in der Begründung der Ladung, Sie hätten Wahrnehmungen zum Untersuchungsgegenstand. Ich darf Sie daher fragen: Welche Wahrnehmungen haben Sie zur Begünstigung von Dritten?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Keine.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Welche Wahrnehmungen haben Sie zu Ermittlungen in der Ibizaaffäre?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Keine.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Welche Wahrnehmungen haben Sie zum Beteiligungsmanagement des Bundes?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ja, ich bin natürlich mitten drinnen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich gehe einmal davon aus, dass die Opposition hier nicht nur eine Show abziehen wollte, sondern dass sie auch Interesse hat, vielleicht Miss- - (Abg. Brandstätter: Zur Geschäftsordnung!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte.

*****

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ich ersuche, bei Unterstellungen darauf aufmerksam zu machen, dass es welche sind. (Abg. Matznetter: Ja, der ist ja von der ÖVP! Das gilt nur bei dir!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Es geht da nicht um eine Frage, die unterstellend gerichtet worden ist, sondern um den Diskurs zwischen den Abgeordneten oder zwischen den Fraktionen. Das hat nichts damit zu tun, von welcher Partei welche Fragen sind.

Herr Verfahrensrichter?! – Es war noch keine Frage, daher kann ich keine Beurteilung abgeben.

*****

Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Im Beteiligungsmanagement des Bundes geht es um die Konstruktion der Öbag. Sie haben in Ihren einleitenden Statements ausgeführt, dass die Öbib-Konstruktion einige Schwächen hatte. Jetzt sagen Sie, Sie sind gerade mitten drin im Erleben, wie die Öbag funktioniert.

Können Sie uns eine Erfahrung von Ihnen sagen, oder welche Erfahrungen haben Sie mit Leuten, mit denen Sie darüber geredet haben: Wie war das bei der Öbib, und wie ist es heute? Gibt es da auch Vorschläge, wie Sie das weiterentwickeln wollten? Sehen Sie den Schritt heute als richtig oder falsch an? Was war an der alten Konstruktion nicht gut? Was passt an der neuen Konstruktion?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Also zuerst möchte ich sagen, dass ich keine Gespräche, mit niemandem, darüber führe, was in der Öbib schlecht war oder in der Öbag gut war, denn ich habe auch im Einleitungsstatement erklärt: Ich bin Bankerin. Das heißt, mit Compliance und Regeln bin ich bis hierher gut geschult und geprüft, und so einen Fehler würde ich nicht machen. Das heißt, ich spreche mit niemandem darüber, aber ich mache mir in einer genauen Vorbereitung Gedanken.

Ich habe bezüglich der Öbib überhaupt keine Wahrnehmung, wie sie laufend funktioniert hat, aber ich habe mir die Konstruktion angesehen, und wenn ich mir die Konstruktion ansehe, dann sehe ich ein augenscheinliches Problem. Dieses augenscheinliche Problem ist: Was hat denn Frau Oberndorfer jetzt im direkten Einfluss machen können? Da sehe ich ihren Handlungsspielraum, nämlich den der Öbib-Geschäftsführung, extrem gering.

Wenn ich jetzt als Staatsbürgerin und Steuerzahlerin sage, das ist eigentlich der Schatz der Industrie, des Landes, dann wünsche ich mir eine ordentliche, geregelte Möglichkeit der Einflussnahme und der Mitbestimmung und nicht, dass dann über den Minister, der nebenbei sehr viele andere Aufgaben hat, eingegriffen werden muss. Das heißt, das ist so sonnenklar, dass die Öbag eben durch die Entsendung der Aufsichtsräte die einzig sinnvolle Möglichkeit hat. Wir haben ein Stimmrecht in der HV, wir sitzen fast schon in allen Unternehmen im Aufsichtsrat, und das ist nun einmal das stärkste Mandat.

Ich möchte eigentlich gar nicht weiter über die Öbib mit Ihnen diskutieren, denn es wurde ja mit überwältigender Mehrheit das Öbag-Gesetz, also das ÖIAG-Gesetz, in der neuen Fassung beschlossen, und ich muss Ihnen jetzt sagen, zu Recht.

Ich habe auch in der laufenden Vollziehung bis jetzt noch nichts gesehen, was uns wirklich behindert hätte, wo wir gesagt haben: Wir würden gern, aber dieses Gesetz, da gibt es zehn große Lücken, da gehört was weiß ich, was, repariert. Das ist mir bis jetzt noch nicht untergekommen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ist die Aussage richtig, dass die alte Öbib politischer war als die neue Öbag?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist unterstellend, bitte. Formulieren Sie es bitte anders!

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Der Einfluss der Politik auf die Öbib: War der größer als der Einfluss der Politik auf die Öbag?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Der Einfluss der Politik in der Öbag ist jetzt glasklar geregelt, nämlich: Überall da, wo die HV zum Tragen kommt, ist es die Bundesregierung in der Vertretung durch den Herrn Finanzminister. Das ist ganz klar geregelt: Wo und in welchen Fällen, taxativ aufgezählt, gibt es einen Einfluss? In allen anderen gibt es einen unabhängigen Vorstand und einen unabhängigen Aufsichtsrat. Ich glaube, das ist in einer Corporate Governance das einzig Richtige.

Wir unterliegen dem Aktiengesetz, wir unterliegen dem Corporate Governance Index und wir unterliegen dem Bundes-Public Corporate Governance Index. All diese Richtlinien zielen einfach darauf ab. (Abg. Krainer: Das heißt Kodex, nicht Index! – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich darf Ihnen nun das Protokoll der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates vom 15. Februar 2019 vorlegen. Sie hatten in Ihren vorigen Ausführungen gegenüber Kollegen Brandstätter schon auf diese Sitzung Bezug genommen. Das ist das Aufsichtsratsprotokoll vom 15. Februar 2019. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Die Nummer ist 4821, und ich gehe zur Seite 35: „Einrichtung eines Prüfungsausschusses“. Darf ich Sie auf die Seite 35 aufmerksam machen, auf den drittletzten Absatz?

Es geht da um die Einrichtung des Prüfungsausschusses (Auskunftsperson Höllinger: Ja!), und da weist der Vorsitzende darauf hin, dass die „Teilnehmer dieses Ausschusses“ eine spezielle „fachliche Qualifikation“ aufweisen müssen. „Als Finanzexpertin, die die Anforderungen gemäß § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat erfüllt“, werden Sie vorgeschlagen. 

Können Sie uns sagen, welche Voraussetzungen da in § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung gefordert sind?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Es geht ja um die Erfüllung der persönlichen und der fachlichen Qualifikation. Es ist angeführt, dass man entweder Unternehmer, langjähriger Geschäftsführer, Geschäftsführerin oder auch in Aufsichtsräten tätig gewesen sein muss, und die Form der Finanzexpertise muss durch einschlägige Erfahrung und Ausbildung gegeben sein. All dies hat zugetroffen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Erfüllen auch die anderen Mitglieder des Prüfungsausschusses diese Anforderungen?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Der Index – ich sage immer Index, sorry –, der Kodex sieht ja vor, dass es einen Finanzexperten geben muss. Das heißt, die Anforderungen erfüllt normalerweise der oder die Vorsitzende. Die anderen Personen des Aufsichtsrates erfüllen schon – denn auch das steht übrigens in der Satzung und im Gesetz – die anderen Erfordernisse des Corporate Governance Kodex für Aufsichtsräte, müssen aber nicht Finanzexperten sein.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Gibt es jemand anderen im Aufsichtsrat der Öbag, der diese speziellen Anforderungen als Finanzexperte erfüllt, diese Expertise aufweist?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Also als Bankerin bin ich die einzige, wenn Sie das wissen wollen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Das heißt, für diese Aufgabe sind Sie die höchstqualifizierte im Aufsichtsrat? Oder die Einzige wahrscheinlich?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich bin zumindest eine qualifizierte Person dafür. Ich möchte jetzt nicht über die Qualifikation anderer Personen urteilen, aber in jedem Fall sehe ich die Ausbildung und die bisherige Tätigkeit als eindeutige Qualifikation. Und wie ich ausgeführt habe, nehme ich auch an, dass das einer der Gründe dafür war, dass ich vom Finanzminister für diese Funktion vorgeschlagen wurde.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Das wäre jetzt meine nächste Frage gewesen: Hat Sie Finanzminister Löger irgendwie darauf angesprochen, warum er Sie ausgewählt hat oder auswählen möchte?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Nein, er hat nicht explizit formuliert, warum er mich auswählt, aber, wie ich schon gesagt habe, ich hatte diese zwei starken Vermutungen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): In dieser konstituierenden Sitzung am 15. Februar 2019, wenn ich Ihre Aufmerksamkeit da noch auf die letzte Seite richten darf, geht es um die Ausschreibung des ersten Vorstandes. Können Sie uns vielleicht in Ihren eigenen Worten schildern, wie das diskutiert wurde, wie die Ausschreibung aufgebaut ist, nach welchen Kriterien die Ausschreibung erfolgen soll? Können Sie uns das näher darlegen?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich glaube, ich habe Teile davon geschildert, aber ich fasse es gerne noch einmal zusammen: Es gab ein relativ enges Zeitkorsett zwischen der Konstituierung der Sitzung, der Ausschreibung des Vorsitzenden, die ja nach dem Stellenbesetzungsgesetz erfolgen muss, mit einem Monat Veröffentlichung, der Auswahl des Headhunters, der Ausschreibung mit dem einen Monat, den Hearings und dann der Ernennung.

By the way, warum war eigentlich ein so enges Ausschreibungskonzept? – Das hat sehr praktische Gründe, die darin liegen: Es ist unsere im Gesetz formulierte Verpflichtung, Aufgabe eigentlich, möglichst rasch Teil der Aufsichtsräte zu werden, um unsere Aufgabe zu erfüllen - - die war durch die HV-Saison, die ja im April/Mai/Juni ist, relativ knapp. Wenn man den verpasst, verliert man - - Und wir hätten jetzt eineinhalb Jahre verloren, durch die Verschiebung der HVs durch die Covid-Krise. Das heißt, man musste stringenter fortfahren. Außerdem gab es den gesetzlichen Auftrag, es ist unmittelbar mit der Ausschreibung zu beginnen – also das einmal zum Zeitablauf.

Es gab zwei ganz praktische Gründe, warum das gut und sofort durchgeführt wurde. Wie ist es passiert? – Genau wie ich Ihnen sage: Konstituierende Sitzung, Gründung des Nominierungsausschusses, die Aufgabe, den Headhunter zu suchen und die Person so vorzubereiten, dass man mit einem Vorschlag in den gesamten Aufsichtsrat kommt, wurde an den Nominierungsausschuss übertragen.

By the way: auch im Gesetz, eine definierte Aufgabe des Nominierungsausschusses. Es wurde trotzdem die Schleife gedreht, dass man noch einmal diese Aufgabe, auch die Suche des Headhunters, übertragen hat. Die haben sich sofort auf den Weg gemacht, denn der Zeitrahmen war knapp, und der Nominierungsausschuss hat dann bei diesen vier für das Hearing vorgesehenen Personen, allesamt – nicht nur eine Person, sondern der Nominierungsausschuss insgesamt –, die Hearings durchgeführt. So war’s.

Dann kamen die Profile heraus. Dann war das Ansinnen – ich glaube, das ist auch irgendwo hier protokolliert und mir persönlich auch sehr wichtig –, die besten Profile wirklich am Tisch zu haben und zu diskutieren. Genau das haben wir gemacht.

Da wurde diskutiert: Der eine Kandidat hat internationale Erfahrung, er hat schon einmal Beteiligungen geführt, dafür fehlt ihm das komplett; bei der anderen Person fehlt der Auftritt, der ist einfach nicht stark genug, um den starken CEOs unserer Beteiligungen standzuhalten; da gab es Für und Wider bei jedem Kandidaten.

Wir haben die Profile eingehend durchdiskutiert und haben auch verlangt, dass die Person, die vom Prüfungsausschuss empfohlen wurde, sich selbst noch einmal präsentiert. Ich muss sagen, da habe ich zum ersten Mal die Person des Herrn Mag. Schmid in der Präsentation erlebt, wie er das anlegt, wie er agiert, und danach erfolgte die Wahl durch den gesamten Aufsichtsrat. So ist der Vorgang.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Mein Vorredner hat zuvor von parteipolitischen Eingriffen gesprochen. Haben Sie solche jemals wahrgenommen?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Die Frage an mich ist, glaube ich, eine gute, denn ich bin von der Stunde eins, von der Konstituierung, hier dabei, und ich glaube, am besten lässt sich die Frage mit einem Satz beantworten: Ich habe als Aufsichtsrätin noch nie mit dem Herrn Finanzminister gesprochen, der Herr Finanzminister war noch nie in einer Aufsichtsratssitzung, und es gab an mich als Aufsichtsrätin weder eine schriftliche noch fernmündliche, noch sonstige Ausrichtung. Es gab keinerlei Kommunikation zwischen mir als Aufsichtsrätin und dem Finanzminister. Ich weiß, das müsste ich gar nicht sagen, aber mir ist es ein Anliegen, hier eine Frage klar zu beantworten.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank! Ich nehme den Rest der Zeit mit.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Befragung macht Herr Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Einen schönen Nachmittag auch von meiner Seite! Erste Frage: Kennen Sie das Alois-Mock-Institut?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Herr Abgeordneter! Es ist jetzt schwer, es nicht zu kennen, denn es war in letzter Zeit öfters in den Medien.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Seit wann kennen Sie das Alois-Mock-Institut?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Wann habe ich davon gehört? – Ich glaube, ich habe erstmals so außerhalb des Untersuchungszeitraums davon gehört, nämlich davor, ich würde einmal sagen, irgendwann so ab der Mitte meiner Tätigkeit als Bankerin. Ich war nämlich einmal als Vortragende eingeladen, habe aber diese Einladung nicht wahrnehmen können, weil es sich aus beruflichen Gründen nicht ausgegangen ist. Aber da habe ich bewusst wahrgenommen, dass es das überhaupt gibt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, dass der Konzern, dessen Vorstandsvorsitzende Sie waren, mit dem Alois-Mock-Institut Kooperationen eingegangen ist beziehungsweise Inserate, Geldwerte, Leistungen oder Sonstiges ausgetauscht hat? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Also noch einmal: Was mein Konzern im dem Sinne getätigt hat, und da sprechen Sie jetzt die RBI und all ihre Töchter an, das weiß ich schlichtweg nicht. Ich weiß aber, dass ich eine Anfrage hatte, ob ich nicht einmal auf dem Podium spreche – es ging damals um ein Kapitalmarktthema, was meiner Meinung nach zu meinem Profil sehr passend war –, aber es ging sich nun mal leider nicht aus.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mit Konzern meine ich die Kathrein-Bank samt Beteiligungen.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich habe eine Tochtergesellschaft in der Kathrein-Bank, die eine selbstständige Wertpapierfirma war, und ich glaube, auch die hatte eine Anfrage zur Abhaltung des Vortrages. Ich bin jetzt gar nicht sicher, ob da nicht statt mir jemand am Podium war. Das kann ich nicht beantworten, liegt auch außerhalb des Untersuchungszeitraumes, denn es handelt sich bei dieser Tochter um eine Aktiengesellschaft mit einem weisungsfreien Vorstand. Daher kann ich nicht beantworten, ob ein Vertreter meiner Tochtergesellschaft an einer Veranstaltung teilgenommen hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass diese Tochtergesellschaft in der Vereinszeitung inseriert hat?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich kann das deshalb nicht ausschließen, weil diese Tochtergesellschaft eine Aktiengesellschaft war und daher deren Inserate nicht in meiner Anweisung lagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die Frage war, ob Sie Wahrnehmungen dazu haben.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich kann mich nicht erinnern. Aber ich sage es deshalb so, weil diese Tochtergesellschaft durch ihre Unabhängigkeit - - Wenn ich nicht konnte, habe ich das oft – und es ging um diese Themen – an den Vorstand weitergegeben. Ich kann nicht ausschließen, dass diese Tochter inseriert hat. Ich rede jetzt nicht um den heißen Brei herum, ich weiß es einfach nicht. Ich kann es nicht ausschließen. Wenn ich jetzt Nein sage, kann es nicht zutreffen, weil ich einen weisungsfreien Vorstand habe. Daher ist es auch möglich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Der Vorsitzende dieses Ausschuss wird das sicher wissen, denn er ist ja der Präsident des Alois-Mock-Instituts. Jedenfalls ist im Juli 2017 ein derartiges Inserat erschienen. Wurden Sie selber jemals vom Alois-Mock-Institut oder von seinen Vertretern auf Kooperationen, auf Inserate oder dergleichen angesprochen?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Sie werden jetzt immer leiser. Ich habe gehört: Wurden Sie selber angesprochen – und dann wurde es bei mir immer leiser.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wurden Sie selber von Organen des Alois-Mock-Instituts, dieses Vereins, auf Inserate oder sonstige Kooperationen angesprochen?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Darüber habe ich keinerlei Wahrnehmungen mehr. Diesen einen Punkt kann ich Ihnen jedenfalls mit Sicherheit sagen: dass ich kein Inserat geschaltet habe.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kennen Sie den Präsidenten des Alois-Mock-Instituts?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich muss jetzt ehrlich sagen, dass ich die aktuellen Organe des Alois-Mock-Institutes nicht parat habe.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Der Präsident sitzt drei Personen links von Ihnen.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Sobotka?! Ich habe mir das Organverzeichnis - - Ich kenne auch die sonstigen Mitglieder nicht. Ich habe das als Plattform für interessante Gespräche wahrgenommen, nämlich zu dem Zeitpunkt, als ich eingeladen wurde, dort teilzunehmen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber meine Frage ist noch unbeantwortet.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ihre Frage war?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kennen Sie den Präsidenten des Alois-Mock-Instituts?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Wenn Sie mir sagen, es ist Herr Mag. Sobotka, dann kenne ich ihn.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kennen heißt nach Ihrer eigenen Definition auch, dass sie unter vier Augen mit ihm gesprochen haben?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich habe mit dem Herrn Präsidenten schon unter vier Augen gesprochen, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hat er Sie auf Finanzierung, Unterstützung oder Kooperationen mit dem Alois-Mock-Institut jemals angesprochen?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Diese Frage kann ich ganz klar mit Nein beantworten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das war nie Thema?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Nein, war nie Thema. Ehrlich gesagt wusste ich nicht, dass der Herr Vorsitzende der Präsident ist. Ich wusste es nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das haben Sie erst hier erfahren?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich habe mich mit den Organen nicht beschäftigt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vor Kurzem haben Sie gesagt, es ist aufgrund der dichten Medienberichterstattung fast unmöglich, das Alois-Mock-Institut nicht zu kennen, und ich glaube, dass die Medienberichterstattung ganz eng mit seiner Eigenschaft als Präsident dort verbunden war. Deswegen bin ich jetzt darüber überrascht, dass Sie sagen, Sie wussten gar nicht, dass er Präsident ist.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich beziehe mich im Detail auf Ihre Frage. Sie haben mich gefragt, ob ich weiß, wer der Präsident ist, und ich muss ehrlich sagen: Ich habe in der Berichterstattung nicht gelesen, dass der aktuelle Präsident Herr Mag. Sobotka ist. Ich weiß nicht, wer der aktuelle Präsident ist. Ich weiß auch nicht, wer sonst in diesem Gremium tätig ist. Dass es einen Zusammenhang gibt, habe ich wahrgenommen, aber Ihre Frage: Wer ist der aktuelle Präsident?, konnte ich deshalb nicht beantworten, weil ich es wirklich nicht weiß.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Sie haben vorhin gemeint - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Gerstl, zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte gerne den Verfahrensrichter fragen, ob das Alois-Mock-Institut Teil des Untersuchungsgegenstandes ist, nämlich jetzt in der Erarbeitung, wer dort leitendes Organ ist, wer welche Funktion dort hat, und in welchem Zusammenhang das jetzt konkret steht.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Bevor ich darauf eine Antwort geben kann, möchte ich Herrn Abgeordneten Krainer ersuchen, einen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand herzustellen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Will ich gar nicht. Ich will mich gar nicht aufhalten mit dieser aus meiner Sicht unnötigen Geschäftsordnungswortmeldung des Kollegen Gerstl, sondern würde gerne in meiner Befragung weitermachen. Er hat keine konkrete Frage als unzulässig angesprochen, insofern wüsste ich jetzt auch gar nicht, inwiefern irgendeine Handlung geboten wäre, weder von Ihnen noch von mir. (Abg. Hafenecker: Zur Geschäftsordnung!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung, Abg. Hafenecker.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Wenn wir jetzt im Untersuchungsausschuss nicht mehr über parteinahe Vereine sprechen wollen, dann könnten wir die Ladung von Herrn Braun aufheben; denn wenn Vereine offenbar keine Rolle mehr spielen - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Gibt es noch eine Geschäftsordnungsdebatte? Dann unterbreche ich zu einer Stehung, damit wir das klären, damit es nicht immer so hin und her geht.

Die Frage des Herrn Abgeordneten Gerstl wäre bitte zu beantworten.

Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich brauche nähere Informationen. Natürlich, das Alois-Mock-Institut ist hier wiederholt Thema gewesen. Ich weiß auch, worauf Sie hinauswollen, Herr Abgeordneter Krainer, nur bitte ich Sie, mir das zu sagen. Ich kann nur aus meiner Sicht die Situation darlegen, aber ich bitte Sie, das aus Ihrer Sicht zu nennen, um hier einen Zusammenhang herzustellen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Kollege Gerstl hat keine konkrete Frage von mir in irgendeiner Art und Weise beeinsprucht oder infrage gestellt und ich würde gerne einfach meine Befragung fortsetzen. Ich habe, ehrlich gesagt, auch keine Fragen mehr zum Alois-Mock-Institut.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Stellen Sie Ihre weiteren Fragen, Herr Abgeordneter Krainer!

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben eingangs gesagt, die Konstruktion der Öbib war „nicht mehr zeitgemäß“. Meine Frage: Wann war die Konstruktion der Öbib zeitgemäß?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich weiß nicht, ob ich da jetzt die berufene Auskunftsperson bin. Ich kann Ihnen nur Folgendes sagen: Wenn ein Eigentümer keine direkte Möglichkeit hat, auf wesentliche Geschäftsentscheidungen bei seinem Eigentum Einfluss zu nehmen, dann passt das nicht. Wie lang das schon so war oder warum das so war – ich bin nicht der Gesetzgeber, aber ich kann nur festhalten, wenn Sie mich aufgrund meiner Kompetenz fragen, wie so etwas aufgebaut sein soll: Ich bin als Eigentümer immer sehr interessiert, einen möglichst großen Einfluss auf wesentliche Entscheidungen zu haben. Diese Möglichkeit war aber offensichtlich, da es nicht vorgesehen war, den Eigentümer in den Aufsichtsräten bei den wesentlichen Entscheidungen mitstimmen zu lassen, nicht gegeben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Entschuldigung, ich habe nur Ihr Eingangsstatement hier zitiert und ich hatte diesen Satz nicht verstanden. Deswegen wollte ich nachfragen, weil Sie gesagt haben, die Konstruktion der Öbib war „nicht mehr zeitgemäß“. (Auskunftsperson Höllinger: Mhm!) Das heißt, sie war irgendwann zeitgemäß, und mich hätte interessiert, wann sie zeitgemäß gewesen wäre.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich kann Ihnen nur sagen: Im Sinne der Transparenz, die heute durchgängig festgelegt wird, ist das zeitgemäß. Und das gefällt mir ja sehr gut, dass in diesem ÖIAG-Gesetz und auch im Aktiengesetz wirklich auf alle Corporate Governance Kodizes Bezug genommen wird, denn da haben sich mehrere Gesetzgeber Gedanken darüber gemacht, was eine moderne, zeitgemäße Unternehmensführung ist.

Und da es all diese Gesetze gibt, halte ich es für höchste Zeit, dass das wichtigste Gesetz, das sich mit einem der größten Eigentume des Bundes beschäftigt, sich diesem Gesetz anschließt, dass es Grundlage hat. Damit war es höchste Zeit, dass dies in Kraft tritt.

Ob das schon früher hätte passieren sollen oder zu einem anderen Zeitpunkt, dazu habe ich ehrlich gesagt keine spezifizierte Meinung. Fest steht: Es ist wichtig, dass es jetzt so ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die Gespräche, die Sie Ende 2018 mit Herrn Rothensteiner geführt haben – ging es da auch um zukünftige Aufsichtsratsnominierungen?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Worum ging es da Ihrer Meinung nach?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich weiß nicht, worum es ging. Die Frage war: Ging es da auch um zukünftige Aufsichtsratsnominierungen?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Die Akustik ist schlecht, ich verstehe nur: um zukünftige Aufsichtsratspositionen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): -nominierungen. (Auskunftsperson Höllinger: Nominierungen!) Aber für die Akustik ist Herr Sobotka zuständig.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Meiner Person meinen Sie, oder Nominierungen von anderen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, Ihrer Person. (Auskunftsperson Höllinger: Meiner Person!) – Ja, Ihrer Person.

Ich nehme an, dass die Zeit jetzt nicht mitläuft. – Danke.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich kann wirklich nichts machen, entweder hallt es hier so - - Aber jetzt habe ich es verstanden. Wir sind, glaube ich, auch in der weitesten Entfernung voneinander. Also ich frage mich - - Ich würde Ihnen gerne sagen, worum es geht, aber erstens einmal tut es nichts zur Sache, zweitens weiß ich es schlichtweg nicht mehr. Ich weiß nur, dass es im letzten Quartal meiner Anstellung war, und Aufsichtsratstätigkeiten waren definitiv nicht mein Thema, sondern ich weiß, warum ich mir diesen Termin habe geben lassen, und das übersteigt eigentlich das, was Sie interessieren soll, aber da ging es definitiv darum: um die Beendigung meiner Period in der RBI und in der Kathrein Privatbank. Aber über Details in dieser Besprechung möchte - - und kann ich mich ehrlich gesagt auch gar nicht mehr erinnern, weil das doch einige Zeit zurückliegt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, das ist schon zwei Jahre her, stimmt.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ja, und ich darf noch einmal auf den Zeitpunkt, weil ich glaube, es interessiert Sie, ob es um die Öbag ging - - Ich möchte es noch einmal sagen, auch wenn Sie das nicht glauben: Dieser Anruf vom Finanzminister kam in meinem Fall sehr spät. Jetzt könnte man sagen, na ja, da war ich wahrscheinlich im letzten Moment ein Ausfallskandidat; aber er kam wirklich spät. Das heißt, ich bin sehr, sehr spät ins Spiel gekommen, zwar gleich als Vorsitzende, aber sehr spät. Ja, und im Oktober oder September oder wann Sie das angedeutet haben, habe ich persönlich keine Idee, ob mich der Herr Finanzminister zwei oder drei Monate später anruft, ob ich in den Aufsichtsrat der Öbag gehen will.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich stelle hier nur Fragen, ich deute gar nichts an. Ich frage - -

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ja, ja. Ich folge nur dem, was ich schon erzählt habe.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe gar nichts erzählt.

Wann sind Sie von Herrn Löger angerufen worden?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Also ich denke, es war in der letzten Jännerwoche.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kannten Sie Herrn Löger zu - -?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Zwei Tage auf oder ab, aber so ungefähr in der letzten Jännerwoche.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kannten Sie Herrn Löger zu diesem Zeitpunkt?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich definiere wieder: Löger, Sie wissen, wir waren in einem Konzern. Jetzt ist es auch sehr spannend: Obwohl wir beide – er als Vorstand, ich als CEO – Tochterunternehmen geführt haben, gab es, vielleicht, weil das eine die Versicherungssparte und das andere die Bankensparte ist - - Ich habe mit Herrn Löger davor keinerlei geschäftliche Berührung gehabt. Ich bin sicher, dass ich ihn auf der einen oder anderen Raiffeisen-Führungskräfteveranstaltung gesehen habe, aber es gab zwischen uns keinerlei Erkennen oder One-on-one-Gespräche. Ich habe Herrn Löger de facto erst, als er dann nach der Angelobung kam und uns die Hand geschüttelt hat, one on one gesehen. Es ist unwahrscheinlich für Raiffeisen, aber es war genau so.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nach welcher Angelobung?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Er kam dann nach der Sitzung und hat quasi - - Nach der konstituierenden Sitzung war Herr Löger anwesend und hat uns gratuliert.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Am 15. Februar?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich hoffe, das war da; oder es war bei der ersten. Bei irgendeiner Sitzung, so genau weiß ich es nicht, war er jedenfalls am Ende da und hat uns gratuliert. Und da habe ich ihn eigentlich one on one das erste Mal ja auch nur 2 Minuten gesehen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wo war diese Begegnung mit Herrn Löger?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Kann ich mich ehrlich gesagt jetzt nicht erinnern. Ich glaube, die neuen Räumlichkeiten hat es noch nicht gegeben. Ich weiß es nicht genau. Weiß ich nicht.

Ich weiß nur, dass ich ein Foto mit ihm gemacht habe.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, wer Sie Minister Löger als mögliche Aufsichtsrätin der Öbag vorgeschlagen hat?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Also meine Vermutung ist - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich frage ausdrücklich nicht nach Vermutungen, sondern ob Sie Wahrnehmungen haben.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich möchte den Satz sagen. Meine Wahrnehmung dazu ist, dass es natürlich in so einem Umfeld plötzlich immer ganz viele Menschen gibt, die sagen: Na ja, weißt eh, da wird wer gesucht, du wärst doch geeignet. Aber eine Person ist mir deshalb in Erinnerung, weil sie mir das nicht so über drei Mundpro- -mündliche Auskünfte gesagt hat, sondern eine Person hat mich definitiv gefragt, ob sie mich vorschlagen darf, und daher habe ich nur zu einer Person eine ganz konkrete Wahrnehmung. Und diese Person, die mich gefragt hat: Darf ich dich vorschlagen?, war Frau Spiegelfeld.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wer war diese Person?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Frau Spiegelfeld.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und was heißt: Sie war verspätet?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Wie meinen Sie, verspätet?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wann hat Sie Frau Spiegelfeld gefragt, ob sie Sie vorschlagen darf?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Also das war definitiv im alten Jahr, das war Ende 2018, würde ich sagen. Ich kann es jetzt nicht genau sagen, weil es ja nur ein Anruf war, und ich protokolliere Anrufe nicht im Kalender, aber meiner Erinnerung nach muss es wohl im letzten Quartal 2018 gewesen sein. Das war wirklich die Frage: Darf ich dich vorschlagen? Du würdest die Kriterien erfüllen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Frau Spiegelfeld war die erste Person, mit der Sie über die Möglichkeit, überhaupt in den Aufsichtsrat der Öbag einzuziehen, gesprochen haben?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Sie war die erste Person, die mir diese Frage gestellt hat, ob sie mich vorschlagen darf. Ob sie mich wirklich vorgeschlagen hat, das weiß ich nicht. Aber sie hat mich zumindest gefragt, ob sie mich vorschlagen kann.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben andere Personen mit Ihnen über den Aufsichtsrat der Öbag gesprochen, außer der Frau Spiegelfeld? – Und zwar im Vorfeld des Telefonats mit Herrn Löger.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich will nicht gleich Nein sagen, ich muss nachdenken. Also definitiv gefragt, ob er mich vorschlagen darf, hat mich niemand sonst, das wäre mir in Erinnerung. Darum ist mir Frau Spiegelfeld so in Erinnerung. Mir ist jetzt niemand in Erinnerung, der mich direkt darauf angesprochen hätte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): War Ihnen vor dem Anruf des Herrn Löger bewusst, dass Aufsichtsräte für die Öbag gesucht werden (Auskunftsperson Höllinger: Ja, selbstverständlich!), unabhängig von dem Telefonat mit Frau Spiegelfeld?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Die Öbag-Werdung war ja etwas, was damals, speziell im vierten Quartal, doch medial bekannt war. Es war völlig klar, dass es diese Öbag geben wird, da gab es ja viele Diskussionen. Ich erinnere mich auch, dass auch der Name Schmid in den Medien gefallen ist, dass er allenfalls als Vorstand infrage käme. Mir war das bekannt, selbstverständlich. Aber auf mich zugekommen ist definitiv eine Person, und das war Frau Spiegelfeld, und ich muss ehrlich sagen, ich habe das auch gar nicht so ernst genommen, denn „darf ich dich vorschlagen“ – ja, eh, ob das passiert, wie das weitergeht - - Dann war lange Pause, und dann habe ich auch wirklich den Anruf bekommen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, dass Herr Schmid Einflussnahme auf den Gesetzeswerdungsprozess des ÖIAG-Gesetzes neu genommen hat?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich habe zu diesem Punkt keine Wahrnehmung, weil ich zu dem Zeitpunkt überhaupt keine Berührungspunkte, weder zur gesetzgebenden Stelle noch zu der Öbag-Sache, hatte. Ich habe dazu einfach gar keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, dass Herr Schmid auf die Besetzung des Aufsichtsrates oder die Nominierung des Aufsichtsrates Einfluss genommen hat?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Diese Wahrnehmung habe ich nicht, da ich von Herrn Schmid auf diese Position weder angesprochen wurde noch er mich gefragt hat, ob er mich vorschlagen darf, sondern ich wurde einmal angesprochen, ob man mich nennen darf, und das nächste Mal wurde ich schon ganz konkret gefragt, ob ich es mache, und der Vorsitz wurde gleich dazu gefragt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, dass Herr Schmid auf den Ausschreibungstext für die Position des Alleinvorstandes der Öbag Einfluss genommen hat?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich trenne hier ganz bewusst, was damals in Medien über die Öbag und über die Werdung geschrieben wurde, denn selbst habe ich überhaupt keine Wahrnehmung dazu, weil ich in dieser Phase mit keiner Person, die damit zu tun hat, in Verbindung war.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie hätten ja in der Zwischenzeit Wahrnehmungen machen können, zum Beispiel indem Sie SMS lesen - -

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Was ist konkret Ihre Frage?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): - - die Ihnen vorgelegt worden sind.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Mir wurden aber damals keine SMS vorgelegt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber heute.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich glaube, Ihre Frage war: Hatten Sie Wahrnehmungen, ob er Einfluss genommen hat?, und ich hatte keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ob Sie Wahrnehmungen haben, nicht hatten, haben. Das ist von ewig bis heute (Auskunftsperson Höllinger: Mhm!), bis zu dem Zeitpunkt, wo ich die Frage stelle.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich bin jetzt nicht der Jurist. Ich werde mich jetzt an meine Vertrauensperson wenden, aber ich sage vorher noch einen Satz: Eine Wahrnehmung, eine persönliche, habe ich, wenn ich sie persönlich wahrnehme, und nicht, wenn ich einen Text lese, den Dritte geschrieben haben. Und damit wende ich mich kurz an meine Vertrauensperson. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter Krainer! Von ewig bis heute haben wir den Untersuchungszeitraum nicht festgelegt. Soweit ich mich erinnere, haben wir den Untersuchungszeitraum von Dezember 2017 bis Dezember 2019 definiert, also das ist nicht von ewig bis heute, und alle Fragen sollten sich eigentlich nur auf diesen Bereich beziehen, mit der Ausnahme, wenn es sich um Auswirkungen oder Vorbereitungshandlungen handelt, die auf den Untersuchungszeitraum abzielen. Daher würde ich Sie bitten, doch daran festzuhalten, was Untersuchungsgegenstand und -zeitraum ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ewig bis heute war ein bisschen übertrieben, das stimmt schon.

Gut, Sie haben keine Wahrnehmungen. Haben Sie Wahrnehmungen, dass Herr Schmid Einfluss auf die Bestellung des Headhunters genommen hat – oder Einfluss genommen habe?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Die Bestellung des Headhunters hat der Aufsichtsrat in der konstituierenden Sitzung an den Nominierungsausschuss übertragen, der in einem Auswahlverfahren unter drei einen ausgewählt hat. Auf diesen Vorgang der Auswahl des Headhunters habe ich als Prüfungsausschussvorsitzende weder Einfluss noch Informationen darüber.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, keine Wahrnehmungen.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Sie waren selber viele Jahre Vorstandsvorsitzende einer Bank. Ich frage Sie jetzt nach Ihrer Erfahrung: Ist es üblich, dass Vorstände Einfluss auf die Bestellung von Aufsichtsräten nehmen? Nicht in Tochtergesellschaften, sondern in der eigenen Gesellschaft?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Da kann ich mich, wenn Sie mich nach meiner persönlichen Wahrnehmung fragen, natürlich nur auf das beziehen, wo ich meine eigenen Aufsichtsräte als CEO erlebt habe, und definitiv hatte ich keine Einflussmöglichkeit darauf, wer in meiner Bank in den Aufsichtsrat kam. Ich hätte vielleicht die eine oder andere Präferenz gehabt, aber die hat sich nie erfüllt. Das heißt, ich habe keinen Einfluss darauf gehabt. (Abg. Krainer: Mhm!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: 21 Sekunden noch.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aus Ihrer Erfahrung: Ist es üblich, dass Vorstände auf den Text der Ausschreibung ihrer eigenen Funktion Einfluss nehmen?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Aufsichts- -, wie? Vorstände nehmen sich - - wenn sie noch gar nicht Vorstand sind, oder wie? Ich verstehe den Vorgang jetzt nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich kann ihn gerne noch einmal wiederholen. (Auskunftsperson Höllinger: Bitte!) – Ob das üblich ist, dass Vorstände Einfluss nehmen auf die Ausschreibung ihres eigenen Postens, also des Vorstandspostens?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Stocker zur Geschäftsordnung. – Bitte.

*****

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender! Ich kann bei einer derart unspezifischen Frage keinen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand erkennen und würde ersuchen zu prüfen, ob die Frage zulässig ist.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich bitte Herrn Abgeordneten Krainer, diese Frage anders zu formulieren. Bei der Formulierung „ist es üblich“ ist schon wieder ein unterstellender Charakter dabei, daher bitte ich Sie, die Frage so zu stellen, dass wir sie zulassen können.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass das irgendwann in Ihrer Tätigkeit als Vorständin schon einmal passiert wäre und dass andere Vorstände Einfluss auf die Ausschreibung ihres eigenen Postens nahmen?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich kann natürlich, wenn Sie mich nach meiner Wahrnehmung fragen, immer nur auf meinen eigenen Werdegang zurückgreifen, und bei meiner eigenen Ausschreibung habe ich keinen Einfluss auf die Position genommen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Letzte Frage in dieser Runde: Haben Sie Wahrnehmungen, dass Vorstände auf den Headhunter Einfluss nehmen, auf die Auswahl des Headhunters, der sie auswählen soll?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich habe keine Wahrnehmung dazu. (Abg. Krainer: Vielen Dank!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Herr Abgeordneter Ries.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Guten Tag, Frau Dr. Höllinger! Da es ja in diesem Ausschuss um politische Einflussnahme auf Postenbesetzungen geht, sind ein paar Fragen eigentlich unausweichlich. Deswegen frage ich Sie gleich zuerst: Sind Sie Mitglied einer politischen Partei?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Obwohl ganz Österreich jetzt gerade über den Liveticker mitliest, wage ich mich doch aus der Deckung: Ja.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Würden Sie uns verraten, welche Partei das wäre?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich bin Mitglied einer Teilorganisation des ÖAAB.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Danke.

Frau Dr. Höllinger, haben Sie in der Vergangenheit Spenden, die über die Mitgliedschaft, über den Mitgliedsbeitrag hinausgehen, an die ÖVP oder an das Personenkomitee Sebastian Kurz geleistet?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich habe mich natürlich nicht nur auf meine Erinnerung verlassen, denn aus dieser Erinnerung kann ich ganz klar mit Nein antworten. Ich habe noch das System meiner Bank benutzt, um rückwirkend ganz sicher zu sein. Nach aller Sorgfalt gehe ich davon aus, dass ich keine Spende, schon gar nicht im Untersuchungszeitraum, an die ÖVP oder eine Organisation geleistet habe.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Der Name Spiegelfeld wurde schon zuvor angesprochen. Wurden Sie von Frau Spiegelfeld bezüglich Spenden im Vorfeld der Wahlkämpfe – der letzten beiden Nationalratswahlkämpfe – angesprochen?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Nein, ich wurde nicht angesprochen.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Von Frau Glatz-Kremsner?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Zum Spendenthema? Nein, wurde ich nicht angesprochen.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ist Ihnen Frau Mag. Pagitz bekannt?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Nicht persönlich, nein.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Das heißt, Sie wurden auch nicht von ihr angesprochen, zu einem politischen Abend zu kommen (Auskunftsperson Höllinger: Nein!) oder zu spenden?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Nein. Wenn ich so ein bisschen zögere und sage, ist mir nicht bekannt, meine ich die Generalklausel, die ich vorhin gesagt habe: Frauen in gewissen Positionen finden sich immer wieder auch bei Veranstaltungen, wo sie sich gemeinsam aufhalten; darum habe ich jetzt ein bisschen gezögert, aber ich kenne sie nicht.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sie haben ja einen sehr beeindruckenden Werdegang und Ausbildung hinter sich. Da scheint unter anderem auch auf, Sie haben einen Fit-und-proper-Test oder -Ausbildung bei der FMA gemacht. Gebe ich das richtig wieder?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Wie war die Frage?

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Stichwort Fit-und-proper. (Auskunftsperson Höllinger: Ja?) – Eine Ausbildung mit Prüfung haben Sie abgelegt?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ja, natürlich ja. Ich war eine derjenigen Vorstände, die sie auch wirklich abgelegt haben.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Können Sie das bitte noch einmal wiederholen?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich habe diese Prüfung auch tatsächlich abgelegt. Sie wurde nicht nur angerechnet, sondern ich habe sie auch abgelegt.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Was umfasst diese Ausbildung?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Die Ausbildung ist ja nicht eine einmalige, sondern die FMA verlangt von jedem Vorstandsmitglied eine ausführliche Weiter- und Ausbildung. Diese umfasst einen großen Katalog der notwendigen Gesetze, die es im Bankwesen braucht. Ich glaube aber, das ist jetzt nicht ganz unser Thema.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich bitte, bei der Befragung den Zusammenhang zum Untersuchungsgegenstand herzustellen.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Es geht um die Eignung der ausgewählten Aufsichtsräte.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Also jedenfalls im Aktiengesetz und im Börsegesetz bin ich mit - -

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Der Prüfungsinhalt ist sicherlich nicht vom Untersuchungsgegenstand umfasst. Die Auskunftsperson hat gesagt, sie habe bei der FMA einen sogenannten Fit-und-proper-Test abgelegt, und die Gegenstände dieses Tests hier abzufragen, glaube ich, Herr Abgeordneter, kann nicht vom Untersuchungsgegenstand umfasst sein.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Nehme ich zur Kenntnis, danke.

Sie haben sich in der Antwort auf eine Frage des Kollegen Brandstätter darauf berufen, dass Sie als Aufsichtsrätin einer Geheimhaltung unterliegen. Wie genau gestaltet sich das oder was umfasst die Geheimhaltungspflicht bei der Öbag als Aufsichtsrätin?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Das ist auch ganz klar im Aktiengesetz definiert, dass alle Informationen, die über die aktuellen Geschäftsvorgänge und Entscheidungen, innerhalb dessen, was mir als Information - -, weil es der Vorstand berichtet, weil ich höre, was geplant ist, all das unterliegt einer strikten Geheimhaltungspflicht. Diese ist nicht nur im Aktiengesetz schon streng geregelt, sondern wird noch getoppt vom Börsegesetz, sprich es liegt für börsennotierte Beteiligungen – und derer haben wir ja auch einige innerhalb des Öbag-Reiches – noch in verschärfter Form vor.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Aber im Wesentlichen betrifft es Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, oder? Kann man das so sagen?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ja.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Gut. Das frage ich jetzt nicht. Dem Herrn Doktor - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Hafenecker, zur Geschäftsordnung. – Bitte.

*****

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender! Herr Verfahrensrichter! Ich möchte Sie nur bitten, mir das genau zu erklären, warum der Fit-und-proper-Test jetzt kein Thema ist. Sie wissen, wir hatten Herrn Sidlo im Untersuchungsausschuss, da haben wir sehr lange über Fit-und-proper-Tests gesprochen, wir haben auch mit Herrn Rothensteiner über die Qualifikationen des Herrn Sidlo gesprochen, und auch da war der Fit-und-proper-Test natürlich interessant.

Ich denke, wenn es um die Besetzung von Positionen geht, muss man ja auch fragen können, ob der Test erstens vorhanden ist und zweitens, wie so etwas zustande kommt, um ein Bild zu haben. Drittens, Herr Verfahrensrichter, hätte mich ja auch interessiert – aber vielleicht fragt der Kollege dann noch –, wer die Vorstände waren, die keinen Fit-und-proper-Test hatten oder nur behauptet haben, sie hätten einen, und ihn nicht in dieser Art und Weise wie die Auskunftsperson absolviert haben.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, ich kann mich noch erinnern. Es wurde natürlich auch bei Sidlo davon gesprochen, und auch Sidlo hat behauptet, er habe einen Fit-und-proper-Test, daher ist die Frage, ob jemand einen Fit-und-proper-Test hat, durchaus zulässig. Das ist eine allgemein bekannte Voraussetzung für das Erreichen höherer Positionen in der Finanzwirtschaft, weil der Test ja bei der Finanzmarktaufsicht abgelegt wird – aber welche Gegenstände im Detail Inhalt dieses Tests sind, würde ich als zu weit gehend ansehen, glaube ich. Natürlich kann man immer mehr in die Tiefe gehen, aber das würde ich, glaube ich, hier von unserem Thema nicht mehr umfasst sehen. Bitte das zur Kenntnis zu nehmen.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Ries, bitte setzen Sie fort.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Jetzt frage ich doch: Sie haben gesagt, die Geheimhaltungspflicht der Aufsichtsräte umfasse im Wesentlichen die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse eines Unternehmens, und Sie haben zuvor bezüglich des Verdachts einer möglichen Drogenabhängigkeit beziehungsweise Drogenkonsums eines Vorstandsvorsitzenden der Öbag gesagt, das falle unter die Verschwiegenheitspflicht.

Wo fällt das genau hinein: in ein Geschäfts- oder in ein Betriebsgeheimnis? Können Sie das umreißen oder können Sie das einordnen? Wo soll das hineinfallen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Darf ich den Herrn Verfahrensrichter um die Beurteilung der Frage bitten?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: In § 99 Aktiengesetz ist eine gewisse Geheimhaltungspflicht vorgesehen und gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus gibt es auch den Entschlagungsgrund des Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses – das kann manchmal ident sein, muss aber nicht ident sein.

In unserer Verfahrensordnung zum Beispiel steht nur etwas von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, aber nichts vom Aktiengesetz. Das muss man sich dann im Einzelfall anschauen und das ist sehr diffizil – aber ich gebe zu, im Großen und Ganzen wird sich das decken.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Mag. Höllinger, bitte.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Wie war die Frage?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wo die Grenze der Geheimhaltung ist.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ach so, warum das geheim ist, oder was war die Frage?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Warum Sie diese Frage als unter die Geheimhaltungspflicht fallend subsumieren würden.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Also ich kann jetzt wahrscheinlich nicht genau den richtigen Paragrafen zitieren, aber eines ist jedoch unbestritten in der Wahrnehmung meiner Funktion als Aufsichtsrätin: dass ich Diskussionen, die sich im Aufsichtsratsorgan über ein Thema entspinnen, nicht der Öffentlichkeit preisgebe. Also ich kann da jetzt nicht genau sagen, nach welchem Paragrafen das so ist, im Aktiengesetz ist es einmal auf jeden Fall so geregelt.

Ich glaube, es geht ja darum, zu sagen: Wird es diskutiert? Ich habe anfangs gesagt, jede, ich nenne es auch jetzt einmal, Irritation über Beteiligungen, Personen oder Organe, die eine gewisse Bedeutung haben, wird selbstverständlich – und das ist die Pflicht des Aufsichtsrates – diskutiert, allenfalls durch Dritte bewertet und evaluiert und, wenn notwendig, Handlungen gesetzt, das ist unsere Aufgabe. Es ist aber nicht unsere Aufgabe, diese internen gremialen Beratungen extern zu kommunizieren. Das ist eine klare Aufgabenstellung, und daher werde ich über interne Diskussionen im Aufsichtsrat keine Auskunft erteilen.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Gut. Dass es besprochen wurde, haben Sie schon zuvor gesagt. Zog das weitere Schritte im Aufsichtsrat nach sich, ohne jetzt zu konkretisieren, welche?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ob es weitere Schritte gab? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Also ich hebe es auf eine Stufe, von der ich der Meinung bin, dass ich das so beschreiben kann: Aufgrund der medialen Berichterstattung hat sich der Aufsichtsrat selbstverständlich mit dem Thema auseinandergesetzt. Immer dann, wenn ein Ermittlungsverfahren gegen ein Organ eingeleitet ist, ist das auch notwendig und angezeigt. Wir haben uns in diesem ganz konkreten Fall auch eine externe Rechtsberatung zu diesem Thema eingeholt, die für den Aufsichtsrat genau jene Handlungsnotwendigkeiten abcheckt. Das heißt, was ist denn unser Problem als Aufsichtsrat? – Das ist das, was in den Zeitungen hinlänglich hinauf und hinunter diskutiert wird: Gibt es Handlungsbedarf oder gibt es keinen Handlungsbedarf? Das ist eine - - Wir leben in einem Rechtsstaat und wir haben als Aufsichtsrat die Aufgabe, egal welche Entscheidung wir treffen, alle Gesetze einzuhalten. Das wird immer vergessen: Jede Entscheidung, ob so oder so, bedingt die unbedingte Einhaltung der Rechte der Gesellschaft und der Person.

Zu diesem Behufe haben wir uns einen Juristen genommen, und dieser Jurist hält uns in jeder Aufsichtsratssitzung auf dem Laufenden. Verfahren oder Diskussionen werden nachverfolgt, es wird evaluiert, und das ist unsere Aufgabe, und dieser Aufgabe sind wir von der Stunde eins an nachgekommen.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Dürfte man noch fragen, wer dieser Jurist ist, der den Aufsichtsrat berät?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ist wer?

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wer dieser Jurist ist, der den Aufsichtsrat berät.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Dieser Jurist ist Herr Mag. Zink, der rechter Hand neben mir sitzt.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Danke. Herr Präsident, wie viel Zeit habe ich in der ersten Runde noch?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: 3 Minuten und 40 Sekunden.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Gut. – Herrn Dr. Rothensteiner kennen Sie aus Ihrer Tätigkeit bei der Raiffeisen vermutlich schon länger.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Wie Ihnen, glaube ich, bekannt ist, ist Herr Dr. Rothensteiner – oder war Herr Dr. Rothensteiner – mein Aufsichtsratspräsident. Ich habe meine Tätigkeit als Vorsitzende in der Kathrein-Bank am 1.1.2013 angetreten, und zu diesem Zeitpunkt war auch Herr Dr. Rothensteiner schon Präsident des Aufsichtsrates dieser Bank.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter, darf ich Sie ersuchen, das Mikrofon ein bisschen näher zu sich hinzuschieben, dann ist die Akustik auch klar, es hallt nämlich doch ein bisschen. Je weiter Sie vom Mikrofon weg sind, desto schlechter hörbar wird es, das betrifft alle. – Bitte.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ich werde mich bemühen. – Aus Ihrer Einschätzung: Herr Dr. Rothensteiner ist wahrscheinlich wirklich ein penibler Sacharbeiter, kann man das so sagen?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich glaube, dass es nicht den Gegenstand des Untersuchungsausschusses umfasst, dass ich über die Person des Herrn Dr. Rothensteiner hier Meinungen austausche.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja, ich würde Sie bitten, am Untersuchungsgegenstand zu bleiben.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Zuvor habe ich das nicht ganz korrekt oder nicht ganz deutlich verstanden: Ging es bei der einen Frage des Kollegen Krainer schon um ein Treffen mit Dr. Rothensteiner am 31.10. und am 28.11.2018?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ging es um?

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Um einen Termin. War das die Frage des Kollegen Krainer? Das habe ich zuvor nicht verstanden.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich habe die Frage jetzt noch immer nicht verstanden. Was wollen Sie von mir wissen?

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Frau Dr. Höllinger, hatten Sie am 31.10. und am 28.11.2018 einen Termin mit Dr. Rothensteiner?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Das kann ich Ihnen jetzt so - - Diese Daten kann ich Ihnen aus dem Stegreif nicht beantworten – aber wenn Sie wissen wollen, ob ich ihn im Herbst irgendwann gesehen habe: Ja, aber ich weiß nicht, ob es exakt an diesen zwei Daten war.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Dann legen wir ein Dokument vor, und zwar das Dokument Nummer 67625. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Ist Ihnen dieser Termin erinnerlich?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich glaube, ich habe erörtert, dass es mir erinnerlich ist, dass ich einen Termin hatte – dass es am 31.10. und am 28.11. war, entnehme ich hier. Ich nehme an, das würde sich auch mit meinem Kalender decken, ich glaube das. Wie schon gesagt, es war das letzte Quartal meiner Tätigkeit in der Kathrein Privatbank, und mir war es wichtig, einen Termin mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden, meinem direkten Chef sozusagen, zu vereinbaren, und der Termin ging auch von mir aus.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Also das hatte mit der Öbag noch gar nichts zu tun?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Nein.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Frau Dr. Höllinger, hatten Sie jemals ein Gespräch mit Dr. Rothensteiner über die Besetzung in der Casag?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich hatte mit Herrn Dr. Rothensteiner kein Gespräch über die Besetzung in der Casag.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Haben Sie dazu irgendwelche Wahrnehmungen?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich habe zur Besetzung in der Casinos keinerlei Wahrnehmungen, in keiner Funktion und nicht als Person – keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Danke, dann nehme ich die Restzeit mit in die zweite Runde.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön. Nun ist Frau Abgeordnete Tomaselli an der Reihe. – Bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Frau Höllinger, ich hätte eine Frage: Laut unseren Akten gab es im August 2019 ein Treffen zwischen Helmut Kern und dem damaligen Minister Eduard Müller. Haben Sie dazu irgendwelche Wahrnehmungen? Waren Sie vielleicht selber dabei?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Helmut Kern? (Abg. Tomaselli: Mhm!) – Der jetzige Vorsitzende? (Abg. Tomaselli: Mhm!) – Dazu habe ich überhaupt keine Wahrnehmung.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wissen Sie zufälligerweise, wie regelmäßig solche Treffen stattfinden?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Zwischen wem?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Kern und Bundesminister.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Nein, dazu habe ich keine Wahrnehmung.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir haben zudem in den Akten gefunden, dass es auch ein Treffen am 22.11. gab, ebenfalls im Ministerium. Haben Sie dazu eine Wahrnehmung?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Wer mit wem?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Da waren dabei der damalige Minister Eduard Müller, Frau Elisabeth Gruber, Helmut Kern und, jetzt wird es schwierig, Aakriti Chandihok.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Keine Ahnung. Ich war weder Teil des Termins noch wusste ich davon.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das Treffen liegt in zeitlicher Nähe zum Bekanntwerden des Casag-Verfahrens, also der möglichen Malversationen dort, und bei diesem Gespräch ist darüber gesprochen worden, wie dieses Thema auch Öbag-intern besprochen worden ist.

Welche Wahrnehmungen haben Sie dazu vor diesem Termin, also im November? Was hat man in der Öbag über das Casag-Verfahren besprochen?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich habe dazu überhaupt keine Wahrnehmung, weil ich noch nicht Teil des Öbag-Teams war. Gar keine.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gar keine Wahrnehmung?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Über einen Termin im November über die Öbag? (Abg. Tomaselli: Mhm!) – Gar keine, denn ich war weder nominiert noch Teil dieses Teams.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist nach Bekanntwerden des - -

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Sie sprechen von 2018, nehme ich an.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein, 2019.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ach so, entschuldigen Sie, dann war ich im falschen Fahrwasser, ich verstehe. Also noch einmal: Was war das für ein Termin? Ich war jetzt geistig bei 2018, mir ist das zu kompliziert.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Muss ich jetzt in meiner Fragezeit wiederholen? Nein, oder?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Vielleicht können Sie uns die Unterlage geben, dann wäre es leichter. Wir haben auch gedacht, es geht um 2018.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich habe es nicht verstanden - -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir legen Dokument 4786 vor, vielleicht einfacher.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Aber ich verstehe es irgendwie nicht, es waren irgendwie - -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Es hallt massiv.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Wie?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Es hallt hier massiv.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ja, genau. Ich war jetzt geistig nämlich irgendwie bei 2018, von vorhin noch.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein, nein, bei 2019 sind wir.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Also worauf soll ich im Dokument schauen?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich sage es Ihnen gleich. In diesem Dokument sind vor allem die Seiten 4 und 5 interessant, aber wir fangen bei 4 an. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)  

Also nochmals: Bei diesem Treffen der Öbag-Spitze mit dem BMF ging es um die gerade bekannt gewordenen Casag-Malversationen. In dem Protokoll steht, dass Herr Kern in dieser Angelegenheit den Aufsichtsrat laufend in Kenntnis gesetzt hat. Deshalb möchten wir wissen: Was war denn Ihr Informationsstand zu dieser Zeit?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Mhm. Also es war so, dass der Herr Vorsitzende, Herr Mag. Kern, uns nachfolgend, unmittelbar nach der (in Richtung Vertrauensperson blickend) Einschau – nennen wir es so – bei uns im Haus in der Öbag unterrichtet hat. Das war telefonisch. Er hat den Aufsichtsrat unmittelbar unterrichtet, dass es diese – nennen wir es einfach – Hausdurchsuchung gab.

Daraufhin wurde der Aufsichtsrat eigentlich sehr unmittelbar mit den möglichen Folgen – um was geht es überhaupt?, warum ist das der Fall?, erste Evaluierung – beschäftigt. Man hat sich - - Da die Hausdurchsuchung von Herrn Mag. Zink begleitet war, den Sie hier eben schon neben mir sehen: Er hat diese Hausdurchsuchung begleitet und wurde dann, weil es ja rasch gehen muss – Entschuldigung, dass ich das jetzt so formuliere, weil es rasch gehen muss und er schon da war – also mit der nachfolgenden weiteren Untersuchung betraut.

Und jetzt hat genau das angefangen, was ich erzählt habe. Das dauert noch bis heute an, dass wir uns tourlich im Aufsichtsrat berichten lassen, also nicht nur vom Vorsitzenden, sondern auch von unserer rechtlichen Vertrauensperson berichten lassen: Wie ist der Stand? Gibt es einen Handlungsbedarf? Und diese andauernde Evaluierung ist bis heute gegeben.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ging es bei der Information von Herrn Kern auch dezidiert um den Vorstand, der ja im Casag-Verfahren beschuldigt war?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Da muss ich mich kurz beraten. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Also Ihre Frage war, in der Sitzung des Aufsichtsrates, nehme ich an, oder, weil bei dieser Sitzung, die Sie hier ansprechen, war ich ja nicht anwesend. Sie meinen die Aufsichtsratssitzungen?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein. Ich meine jetzt außerhalb der Aufsichtsratssitzung, weil hier (auf das vorgelegte Schriftstück deutend) ist ja protokolliert, dass Herr Kern Sie laufend, also „den gesamten Aufsichtsrat, einschließlich der Arbeitnehmervertreter, auf dem Laufenden hält.“

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ja, genau, aber ich war bei dem Gespräch mit dem Minister nicht dabei und darüber weiß ich auch nichts. Das will ich damit sagen.

Herr Kern hat uns natürlich nicht nur in den Sitzungen - - Wenn es etwas Wichtiges ist, gibt es einen kurzen Informationsfluss und selbstverständlich umfasst die Evaluierung nicht nur den gesamten Geschäftsfall, sondern auch die Organe. Ist ja logisch, nicht? Sie haben mich gefragt, worum es geht. Es geht darum, den Sachverhalt zu evaluieren. Natürlich wird auch die Rolle des Vorstands besprochen, aber Details oder was besprochen wird, aus den Gesprächen im Aufsichtsrat, fallen ganz klar unter die Geheimhaltung. Ich komme Ihnen aber schon entgegen und sage: Ja, selbstverständlich haben wir nicht nur den Fall diskutiert, sondern auch die Rolle der einzelnen Organe in diesem Fall.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wieso sollte das unter die Geheimhaltung fallen? (Auskunftsperson Höllinger: Wieso sollen Sie was?) Wieso sollte das unter die Geheimhaltung fallen?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Weil ich Ihnen Diskussionen, die wir innerhalb des Aufsichtsrates zu einem bestimmten Fall führen, ja nicht protokollarisch wiedergeben darf.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, es kommt nicht nur darauf an, Frau Abgeordnete, was in einer Aufsichtsratssitzung besprochen wurde, sondern maßgeblich ist vielmehr, was ihr vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates in ihrer Funktion als Aufsichtsrat, wann auch immer, zukommt, und das fällt unter diese Verschwiegenheit. Ich bitte daher, das zu respektieren.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich habe ein Problem damit, wie das heute ausgelegt wird. Das möchte ich auch ganz offen sagen. Wir hatten nämlich diese Diskussion bezüglich der Aufsichtsratsfunktion schon einmal sehr ausführlich hier im Ausschuss. Ich weiß nicht, ob Sie sich daran erinnern können, aber da ging es damals um Frau Hlawati. Sie war auch Aufsichtsrätin nach dem Aktiengesetz, nämlich der Post AG. – Können Sie sich erinnern?

Damals und da möchte ich Sie gerne zitieren, Herr Pöschl, haben Sie gesagt: „Nach einer Rechtsberatung? – Nein. Wir haben eine ausführliche juristische Diskussion geführt und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es erstens für die Tätigkeit eines Aufsichtsrates keinen Entschlagungsgrund gibt. All das, was einem Aufsichtsrat grundsätzlich zur Kenntnis gelangt, ist hier zu sagen.“

Das im Übrigen selbst bei einer Aktiengesellschaft, bei der die Öbag nur eine Beteiligung hält. Hier allerdings reden wir ganz klar a) über das Beteiligungsmanagement, wir reden b) über die Einflussnahme darauf und c) geht es hier um ein Organ, das ganz klar vom Untersuchungsgegenstand umfasst ist. Das ist zweierlei Maß, mit dem hier gemessen wird.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Frau Abgeordnete, ich versuche, nicht mit zweierlei Maß zu messen. Ich kann mich an Hlawati noch erinnern, allerdings nicht im Detail. Hlawati hat ja als Rechtsanwältin, als Aufsichtsratsvorsitzende und so weiter umfangreiche Entschlagungsgründe geltend gemacht.

Jedenfalls hier in diesem Fall – was auch immer dort steht, ich kann das jetzt aus der Ferne nicht beurteilen –: Was einem Aufsichtsrat zukommt, noch dazu vom Aufsichtsratsvorsitzenden, und wenn er auch in dieser Funktion als Aufsichtsrat angesprochen wird, das ist ja nicht so nebenbei gewesen, dann fällt das unter die Verschwiegenheit. Und das ist vom Aktiengesetz, ich habe Ihnen vorher sogar den Paragraphen zitiert, umfasst.

Also hier – ist ja eindeutig zugekommen – hat er ihr bewusst von diesem Gespräch mitgeteilt, weil sie ja Aktionärin oder Aufsichtsrätin ist.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Frage, bitte. (Abg. Matznetter: Nein, Abgeordnetem Krainer schläft schon die Hand ein!)

*****

Zur Geschäftsordnung: Machen wir bitte eine Stehung, damit wir das klären.

Ich unterbreche die Sitzung.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 14.57 Uhr bis 15.15 Uhr.)

*****

15.15

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. Wir sind auch beschlussfähig.

Frau Abgeordnete Tomaselli ist an der Reihe. – Frau Abgeordnete, ich darf Sie bitten, mit Ihrer Befragung fortzusetzen. Der Verfahrensrichter würde gern vorher noch eine Aufklärung nach unserer Stehung machen. – Bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Frau Abgeordnete Tomaselli, soweit ich mich erinnert habe und auch aus den zugezogenen Unterlagen schließe, war das damals ein ganz anderer Sachverhalt. Es ist richtig, dass Frau Hlawati im Aufsichtsrat tätig war. Die Frage ist aber dahin gegangen, was schon auf der Homepage gestanden und daher nicht mehr der Verschwiegenheitspflicht unterlegen ist. Ein Aufsichtsrat muss hier aussagen, wenn es nicht mehr von der Geheimhaltungspflicht umfasst ist. Das war damals bei Auskunftsperson Hlawati der Sachverhalt. Daher: Man kann die Sachverhalte nie vergleichen und muss sich das immer im Einzelnen anschauen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Frage, bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): In diesem Protokoll – wir sind wieder im November 2019, es geht offiziell um die freiwillige Nachschau bei der Öbag, aber eigentlich werden auch die Auswirkungen des Casag-Verfahrens diskutiert – steht, dass das Casag-Verfahren auch zu wirtschaftlichen Nachteilen für die Öbag führen kann und man Herrn Zink „vom Aufsichtsrat beauftragt“ hat, das „in einem schriftlichen Gutachten“ auszuführen. Ist das richtig?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Genau diese Vorsicht und Aufgabe, von der Sie sprechen – nämlich die Pflicht des Aufsichtsrates, möglichen Schaden von der Gesellschaft abzuwenden und zu untersuchen –, hat uns dazu geführt, Herrn Mag. Zink zu beauftragen, nicht nur den aktuellen Vorstand zu untersuchen und uns den Handlungsspielraum zu sagen, sondern das vor allem auch im Fortgang zu evaluieren und laufend zu berichten, und da sind wir ja noch nicht am Ende der Fahnenstange.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Bei diesem Treffen sagt auch Vorsitzender Kern, „dass nach seinen Wahrnehmungen sowohl ÖBAG-intern als auch in Bezug auf das Management der Beteiligungsgesellschaften der ÖBAG die volle Handlungsfähigkeit des Vorstandes“ – Anmerkung von mir: Thomas Schmid – „gegeben ist und daher derzeit kein Handlungsbedarf besteht, insbesondere dass aus seiner Sicht eine Beurlaubung von MMag. Schmid (freiwillig oder auf Anregung durch den Aufsichtsrat) nicht erforderlich ist und sogar kontraproduktiv wäre, da die ÖBAG derzeit eine Reihe von wichtigen und wegweisenden Projekte vorbereitet und umsetzt, die von MMag. Schmid gesteuert und begleitet werden.“

Da – das kann ich diesem Protokoll auch entnehmen – am 6.12., also direkt danach, eine Aufsichtsratssitzung war: Kann man daraus schließen, dass Sie der Feststellung von Aufsichtsratsvorsitzenden Helmut Kern gefolgt sind? – Ich meine natürlich den Aufsichtsrat.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Wir sind jetzt wieder an dem Punkt, wo ich über Beschlüsse im Aufsichtsrat keine Auskunft gebe, aber nachdem Herr Mag. Schmid im Amt ist, ist die Schlussfolgerung zweifellos so, dass es wohl zu einer Zustimmung kam.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gibt es bei der Öbag eine interne Richtlinie, wie grundsätzlich mit Strafverfahren und Organen, die gerade ein Strafverfahren haben, umgegangen wird?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Prinzipiell braucht es dafür keinerlei Richtlinie, denn das Gesetz gibt uns ganz klar vor, wie wir zu handeln haben. Da gibt es nicht nur die allgemeine Bestimmung, dass wir jeden Schaden zu prüfen, abzuwenden und in Sorgfalt vorzugehen haben. Dazu gibt es die nach österreichischen Gesetzen geltende Unschuldsvermutung, die bei einem Ermittlungsverfahren anzuwenden ist. Das heißt, wir haben sehr viele begleitende, leitende Rechtsvorschriften, und ich glaube, eine der wirklich ganz wichtigen Eigenschaften, wenn man als Kontrollorgan in so einer Gesellschaft tätig ist, ist, sich nicht von Emotionen oder Medienberichten leiten zu lassen, sondern es geht darum, eines nach dem anderen aufzuarbeiten: Was ist notwendig? Was sagt das Gesetz? Was ist zum Wohl, was zum Schaden der Gesellschaft? Wo gehen wir möglicherweise noch größere Risiken ein?

Stichwort – und jetzt spreche ich ganz allgemein –: Wenn wir einen Vorstand abberufen würden und es nicht rechtmäßig wäre, kämen unglaubliche finanzielle Nachteile auf die Gesellschaft zu. Jede Entscheidung – nämlich eine positive und eine negative – kann ja enorme Auswirkungen auf die Gesellschaft haben. Das muss man prüfen, und dabei sollten wir uns möglichst wenig von Emotionen und möglichst wenig von Medien leiten lassen, sondern uns auf die Fakten zurückziehen. Dabei hilft uns natürlich eine anwaltliche Beratung, und die Verantwortung müssen wir natürlich selber tragen. Sie können sich sicher sein: Da macht sich niemand das Leben leicht, und wir gehen dabei sehr akkurat vor.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das hört sich für mich – so, wie Sie das ausführen – nachvollziehbar an. Mein Problem ist vielmehr, dass laut diesem Protokoll die Abwägung gar nicht getroffen worden ist, sondern Herrn Kern führt aus, dass „die ÖBAG derzeit eine Reihe von wichtigen und wegweisenden Projekte vorbereitet und umsetzt [...]“.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich darf noch einmal zu dem zurückkommen, was ich gesagt habe: Als Aufsichtsrat haben Sie ganz klar das Wohl der Gesellschaft zu verfolgen, und das Wohl der Gesellschaft kann auch gefährdet sein, wenn Sie auf einmal unrechtmäßig einen Vorstand abberufen. Das kann ja ungeplante Folgen haben. Also ich sehe dabei gar keinen Widerspruch oder eine Erläuterung zu dem, was ich gerade gesagt habe. Ich habe die Frage bewusst allgemein beantwortet, weil ich sie sonst nämlich ablehnen müsste.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also ich nehme an, dass Sie im November von diesem Strafverfahren des Vorstands bezüglich der Casag erfahren haben. Wann hat der Aufsichtsrat von dem anderen Strafverfahren Kenntnis erlangt – Suchtmittelmissbrauch?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Das Letzte haben ich nicht verstanden: Casag-Strafverfahren – wie ging es dann weiter?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich wiederhole das außerhalb meiner Fragezeit, denn es ist ja nur eine Wiederholung wegen der schlechten Akustik: Wann haben Sie von dem anderen Strafverfahren – das wäre dann schon das zweite gewesen – erfahren? Das zweite ist das mit dem Suchtmittel.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: § 27 Suchtmittelgesetz meinen Sie? Was meinen Sie?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das weiß ich nicht, ich bin keine Juristin. Meine nickt gerade. (Heiterkeit der Fragestellerin.)

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Wann ich davon erfahren habe – oder wie ging es weiter?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja – in Ihrer Funktion als Aufsichtsrätin, nicht als Privatperson. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Also ich kann mich jetzt – ganz ehrlich – leider nicht an das Datum erinnern. Meine Vermutung ist, dass es auch außerhalb des Untersuchungszeitraums ist – aber ich kann mich an das Datum nicht erinnern. Als es aufgetreten ist und in den Medien war, haben wir es erfahren – aber ich weiß es leider nicht.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): War es vor oder nach der Medienberichterstattung? Haben Sie es aus der Zeitung erfahren oder davor?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Also nachdem ich es vom Aufsichtsratsvorsitzenden erfahren habe, muss es in irgendeiner Form einen Bekanntheitsgrad gehabt haben, aber dazu habe ich keine Wahrnehmung. Ich kann mich schlichtweg nicht erinnern, wie das in der genauen zeitlichen Abfolge war.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist es im Rahmen des Aufsichtsrates diskutiert worden, als das zweite Verfahren bekannt geworden ist? Wenn man das zusammenzählt, wären das ja insgesamt schon zwei Strafverfahren und nicht eines. Inwiefern ist das mit den Punkten, die Sie vorhin ausgeführt haben, abgewogen worden?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Es gilt für das eine wie das andere Ermittlungsverfahren – wir sprechen von keiner Verurteilung – das gleiche, was ich vorhin ausgeführt habe: Es bedarf eines ganz genauen Faktenchecks, ob die Führung der Gesellschaft gefährdet ist – all die Dinge, die ich als Aufsichtsrat hinterfragen muss. Genau das ist sowohl in dem einen als auch in dem anderen Fall erfolgt und, by the way, immer mit derselben Person: mit Herrn Mag. Zink. Zwischen den beiden Fällen ist kein Unterschied. Immer dann, wenn ein Organ – das könnte auch ein anderer von uns sein – uns bekannt ist, sei es in den Medien oder anders, und aus unserer Sicht Untersuchungspflicht herrscht, dann tun wir das, und in dem Fall haben wir es eben doppelt gemacht. Diese Frage kann ich natürlich beantworten.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aus Ihrer doch langjährigen Erfahrung als Geschäftsfrau: Was würden Sie sagen, wie viele Strafverfahren ein Vorstand so haben kann? (Heiterkeit der Auskunftsperson und der Fragestellerin.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, ich bitte um Ihre Einschätzung, ob die Frage zulässig ist.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Frau Abgeordnete, Sie lachen schon selbst über diese Frage. Ich glaube auch, dass sie sich selbst beantwortet – eine rhetorische Frage, so verstehe ich das.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Frage, bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist die Vorstandsbestellung eigentlich einstimmig erfolgt? Dürfen Sie das sagen?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Jetzt sind wir wieder bei der Bekanntgabe von Abstimmungsergebnissen in einer Aufsichtsratssitzung. Nachdem Ihnen die Protokolle vorliegen, können Sie es selbst herauslesen, aber ich kann Ihnen über Abstimmungsergebnisse nichts berichten. Sie können es durch Studium des Protokolls herausfinden.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gut. Die Bestellung war ja Anfang 2019. Haben sich im Aufsichtsrat seither die Zustimmung zum Vorstand oder dessen Unterstützung geändert? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt.)

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Also ich gebe hier ungern Meinungen wieder, denn es geht um Wahrnehmungen, die Ihnen im Untersuchungsausschuss auch wirklich weiterhelfen. Ich glaube, eine Antwort aus der Helikopterperspektive ist: Herr Mag. Schmid ist Vorstand dieser Gesellschaft, und die Tatsache, dass er Vorstand ist, heißt, dass er die volle Zustimmung hat.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Muss die nicht mehrheitlich sein?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Bitte?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mehrheitlich reicht - -

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich spreche nicht über Abstimmungsverhalten, aber er ist Vorstand, damit hat er die Zustimmung, und er hat auch meine Zustimmung.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): In die Bestellung von Herrn Schmid – das hatten wir schon – war ja auch eine Personalagentur involviert.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Wer war involviert? – Entschuldigen Sie!

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Eine Personalagentur.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: So verstehe ich Sie besser. Ja, eine Personalagentur war involviert.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: 8 Sekunden haben Sie noch.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Hat diese Personalagentur nach der Bestellung noch mehr Aufträge von der Öbag bekommen? Ich nenne es jetzt extra nicht beim Namen, aber Sie wissen ja, wie es ist.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Mhm. Dazu habe ich deshalb keine Wahrnehmung, weil ich nicht Teil des Nominierungskomitees bin und daher nicht einmal bei der ersten, aber auch bei keiner allfälligen weiteren für die Auswahl des Beraters zuständig bin und auch keine Kenntnis davon habe.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Herr Abgeordneter Brandstätter. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Frau Dr. Höllinger, der frühere Infrastrukturminister Hofer hat hier ausgesagt, dass es in der Regierung eine Vereinbarung zwischen Türkis und Blau gab, dass alle Aufsichtsräte im Verhältnis zwei zu eins besetzt werden – farbenmäßig. Das heißt – da die Öbag zum Finanzministerium gehört –, dass das Verhältnis zwei zu eins von Türkis zu Blau war. Hatten Sie Wahrnehmungen dazu, dass vier Türkise zwei Blauen gegenübersitzen?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Das ist auch eine spannende Frage, die ich mir auch selber schon bei der Überlegung, was Sie mich fragen könnten, gestellt habe. (Heiterkeit der Auskunftsperson.) Ich knüpfe an die Antwort an, die ich Ihnen ganz am Anfang gegeben habe: Ich kam bei der Konstituierung in diesen Aufsichtsrat, und wenn ich es jetzt sehr salopp formuliere, kann ich sagen: Ich kannte keinen. Ich muss sagen, es war mir, außer dass ich – wie gesagt – von Frau Iris Ortner wusste, wer sie ist - -

Es ist vielleicht eine Schande, denn als Bankerin könnte man ja noch mehr Leute kennen, aber ich kannte diese Personen nicht und ich wusste daher nicht, wer sie empfohlen hat oder warum sie - - Keine Ahnung, also ich kannte die Personen nicht und kann diese Frage daher auch mit Nein beantworten; wusste ich nicht.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Aber ist Ihnen jetzt klar, wenn Sie aus irgendeiner Fügung des Schicksals einmal zur SPÖ gegangen wären, säßen Sie jetzt nicht im Aufsichtsrat der Öbag?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist unterstellend. Bitte, es ist Ihnen nicht klar - -

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Nur, ob es klar ist. Das ist nicht unterstellend. Ich habe gefragt: Ist Ihnen klar? – Das ist nicht unterstellend.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist Ihnen jetzt klar. – Das ist unterstellend.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Ist Ihnen klar? Nicht: Ihnen ist klar. Ist Ihnen klar – Fragezeichen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Okay.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Das ist mir nicht klar, denn ich besitze – wie ich schon anfangs erwähnt habe – eigentlich die Sicherheit, dass ich als Finanzexpertin in dieses Gremium gekommen bin; ist mir nicht klar.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Dann möchte ich noch einmal auf die Bestellung des Herrn Schmid kommen. Wir haben das Dokument 67530 ja schon vorgelegt. Da geht es um das Gespräch, um die Whatsapp-Konversation zwischen Schmid und Frau Laure. Da möchte ich auf einen Punkt zu sprechen kommen, wo Herr Schmid schreibt: Ich bin international nicht erfahren; und dann schreibt Frau Laure: Aber man kann es ja mit Brüssel verbinden.

Daraus geht klar hervor, dass sich jemand seine Ausschreibung selbst gebastelt hat. Sie haben das nicht gewusst, das ist mir klar. Jetzt sehen Sie das. Ändert das Ihr Bild, was Herrn Schmid betrifft?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Wie soll ich Ihre Frage beantworten? Für mich - - Ich komme noch einmal zurück, ich gehe zu diesem Stichwort internationale Erfahrung, denn das schwebt ja öfters so in der Luft.

Es gibt ja Sachen wie das Profil, das sieht man zuerst. Da kann man sich überlegen: Passt ein Profil? Und ich kannte die Namen hinter den Profilen nicht, muss ich dazusagen, als mir die Profile präsentiert wurden, wer aus dem Hearing herausging. Es gibt Profile, und nach denen beurteilt man, ob eine Person passt. Und aufgrund dieser Profile – und auch da bin ich bereit, diese Aussage zu treffen – war ich überzeugt, dass das das beste Profil ist.

Dann gibt es eine Zeit danach, wenn das Profil einen Namen und einen Kopf dazu bekommt. Es gab in unserer Aufgabe als Öbag einige Fälle, wo bereits internationale Kompetenz gebraucht war, wenn Sie zum Beispiel an den OMV-Vertrag denken, an die Verlängerung des Syndikatsvertrages. Das war in den Medien, darum kann ich das erwähnen.

Ich kann daher Ihrer Schlussfolgerung nicht stattgeben, denn ich kann in der laufenden Tätigkeit, die ich mir sehr genau durch die quartalsweisen Berichte und Sondersitzungen anhöre, nicht erkennen, dass aus welcher Tatsache immer und wer immer hier bei der Stellenbeschreibung mitgewirkt hat, etwas fehlt oder etwas zum Nachteil der Gesellschaft wäre. Ich kann es nicht erkennen.

Ich finde, dass die Aufgaben sehr, sehr gut ausgeübt werden. Wenn Sie mir das erlauben: Ich würde mich auch sehr freuen, wenn diese wirklich großen Erfolge, die diese Staatsholding auch in der Vergangenheit schon hatte, auch einen Blick der Würdigung statt nur der politischen Betrachtung beträfen. Ich weiß, das ist hier nicht passend, aber es ist mir einfach ein Anliegen.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Also wenn ich an den OMV-Borealis-Deal denke, würden wir jetzt lange darüber reden, wie geschickt das war, aber das ist eine andere Geschichte.

Ich wollte etwas anderes ansprechen, das man in Amerika character issue nennt.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Wie? Ich habe das nicht verstanden.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Das man in Amerika character issue nennt. Es geht um den Charakter. Sie haben einen Vorstand, der mit einer Mitarbeiterin Whatsapp austauscht, woraus – wenn man sie jetzt liest – klar hervorgeht: Ich weiß, ich kann das nicht. Sollen wir das wieder herausnehmen? Nein, lassen wir es drinnen.

Da bastelt sich jemand seine Ausschreibung. Sie haben jetzt einen Vorstand, der sich selbst eine Ausschreibung gebastelt hat und dabei unsicher war, wie schlecht er eigentlich ist und ob man das jetzt rauslassen soll. Da müssen Sie doch jetzt die Person anders sehen. Das frage ich Sie: Sehen Sie die Person jetzt anders?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich bin hier als Aufsichtsrätin der Öbag geladen. Als Aufsichtsrätin habe ich die Aufgabe, mit einem ziemlich scharfen Blick die Aufgaben auszuüben, das heißt: Kontrolle und Sparringspartner. Und das beginnt bei mir am 17.2.2019, sobald Herr Schmid - -, sobald ich Aufsichtsrätin war, und am 28.3. oder 1.4., als er seinen Dienst antritt, was seine Person betrifft.

Ich habe, will und kann Ereignisse, die, bevor ich überhaupt eine Funktion hatte oder eine persönliche Involvierung habe, weder kommentieren - - Und jetzt kommt es wieder: Ich versuche, mich sehr verantwortlich auf das zu konzentrieren, auf das ich schauen muss, und das heißt: Wie ist die Arbeit, die geleistet wird? Und ganz ehrlich: Ob da vor meiner Tätigkeit, was auch immer - - Meine Konzentration liegt darauf – und das ist wirklich eine Aufgabe –: Macht diese Personen jetzt und hier den Job, der gemacht gehört? Das ist meine Aufgabe, aber es ist nicht meine Aufgabe, Ahnenforschung zu betreiben, was davor, wer, wie, wann - - Da war ich noch nicht in charge.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Sie waren aber in charge, als Sie ihn mitgewählt haben und Sie nur einen Teil der Information hatten. Das ist objektiv. Und da kann ich die Frage anschließen: Wenn Sie es jetzt rückblickend betrachten, fühlen Sie sich da nicht irgendwie gelegt, dass man Ihnen nicht die ganze Information gegeben hat?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, beurteilen Sie bitte die Frage: Fühlen Sie sich gelegt? – Also pfff.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter, ich weiß, was Sie meinen. Ich bitte Sie, das anders zu formulieren.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Sind Sie enttäuscht, dass Sie nicht die volle Information bekommen haben, als es um die Bestellung des Herren ging?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Das ist wieder eine Unterstellung, denn es geht ja um die volle Information. Ihre Information war damals voll, und es wird unterstellt, wenn sie das jetzt wüsste, was nicht bewiesen ist, was da sein könnte – dann kann sie darauf keine Antwort geben. Ich würde Sie bitten, wenn es geht, das doch so zu formulieren, dass es eine korrekte Frage ist.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Ich rede hier über Fakten. Ich rede hier über Fakten, wie sich jemand seine Ausschreibung gebastelt hat, und die Frage an eine Person, die dann bei der Bestellung dieses Vorstands dabei war, ist doch sehr einfach. Da wurde getrickst. Das müssen Sie jetzt sehen, weil es jeder sieht. Was macht das mit Ihnen?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich tue mir jetzt ein bisschen schwer, Herr Abgeordneter Brandstätter, denn - -

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter: Es wurde getrickst, und was machen Sie damit? – Das ist keine Wahrnehmung. Bitte stellen Sie eine sachliche Frage!

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Ich habe die sachliche Frage schon gestellt: Sind Sie enttäuscht? Sachlicher geht es nicht.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Auch die Enttäuschung ist eine Form der Meinung und keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Darum habe ich gefragt: Fühlen Sie sich hintergangen? Denn das ist eine Wahrnehmung. Haben Sie die Wahrnehmung, hintergangen worden zu sein? (Abg. Matznetter: Wem anderen darf man etwas unterstellen, nur nicht der Auskunftsperson!)

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Also ich gebe Ihnen eine Antwort auf die Frage. Für mich - - Ihre Frage mag eine berechtigte Frage sein. Für mich stellt sich immer die Frage: Ist das, was in der Ausschreibung drinnen steht, das Richtige, um diese Position zu bekleiden? Und diese Frage kann ich mit Ja beantworten, und nichts anderes hat mich als Aufsichtsrätin zu interessieren.

Das Nächste, was mich interessiert, ist, ob diese Person die richtigen Aufgabenstellungen, die da drinnen stehen, auch gut erfüllt. Das ist sozusagen mein Spektrum.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Dann verteilen wir bitte diesen Artikel von zackzack.at, wo auch einige Whatsapp-Nachrichten nachlesbar sind. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist wieder nicht registriert, aber ich nehme an, das ist ein Onlinemedium. – Gut.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Mir geht es um die Konversation, die man da sieht, zwischen L – das ist Laure – und S – das ist Schmid. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Da geht es um den 23. Dezember 2018, eindeutig, bevor Sie angesprochen wurden. Vielleicht zur Information: Bundeskanzler Kurz hat hier im Ausschuss ausgesagt, er wurde informiert, dass sich in der Öbag etwas tut und dass über Aufsichtsräte gesprochen wird. Aus dieser Konversation geht klar hervor, dass er natürlich involviert war und sehr genau wusste, wer aller Mitglied des Aufsichtsrates - - Ob Herr Wolf Vorsitzender des Aufsichtsrates werden soll, ist dann auch umstritten, ob er der Richtige ist.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte stellen Sie die Frage, die Fragezeit ist abgelaufen. Sie sind schon 8 Sekunden drüber. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Ist Ihnen später in Gesprächen mit den anderen Aufsichtsräten klar geworden, was es da vorher für ein Geziehe gegeben hat, auch um den Vorsitzenden des Aufsichtsrates?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Dazu habe ich wirklich keine Wahrnehmung. Die einzige Wahrnehmung betrifft meine Position, und das war ja relativ kurzfristig. Zu allem, was davor war, habe ich überhaupt keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Darf ich noch einmal fragen, wann Sie Frau Spiegelfeld angesprochen hat?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Bitte?

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Wann Sie Frau Spiegelfeld angesprochen hat? Welcher Termin war das?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie sind eine halbe Minute drüber.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Das weiß ich nicht mehr, aber es war logischerweise davor. Ich glaube, es war noch im alten Jahr, also Ende 2018.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Also um diese Zeit?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte heben Sie sich die Fragen für die nächste Runde auf, Sie sind schon 32 Sekunden drüber!

Herr Abgeordneter Gerstl stellt die nächsten Fragen. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Frau Dr. Höllinger, wir haben zuvor Ihre Wahrnehmungen zum Ladungsverlangen erörtert, sind bei der Personalpolitik stehengeblieben, das ist jetzt ausführlich diskutiert worden. Ich habe noch einen Punkt offen, der lautet: Verdacht des Gesetzeskaufs. Haben Sie in Ihrer Funktion als Aufsichtsrätin Wahrnehmungen zum Verdacht des Gesetzeskaufs?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Dazu habe ich keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich darf daher jetzt noch einmal genau anführen: „Untersuchungsgegenstand ist die mutmaßliche politische Absprache über das Gewähren ungebührlicher Vorteile im Bereich der Vollziehung“, im Konkreten im Bereich der Umgestaltung, Umstrukturierung der Öbib zur Öbag. Haben Sie dazu Wahrnehmungen, ob es mutmaßliche politische Absprachen über das Gewähren ungebührlicher Vorteile im Bereich der Umstrukturierung der Öbib zur Öbag gegeben hat?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Nein, dazu habe ich keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Haben Sie Wahrnehmungen über das Gewähren ungebührlicher Vorteile im Bereich der Bestellung von Organen von Unternehmungen, an denen der Bund mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Das ist so eine breite Frage. Noch einmal, bitte. – Entschuldigen Sie.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Haben Sie Wahrnehmungen über eine mutmaßliche politische Absprache über das Gewähren ungebührlicher Vorteile im Bereich der Bestellung von Organen von Unternehmungen, an denen der Bund mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Das ist eine sehr breite Frage, aber ich habe keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sie haben eingangs mehrmals darauf hingewiesen, damit das Ganze auch einen Sinn macht, dass Sie hier sind – wenn ich Sie da richtig verstanden habe –, haben Sie sich, als Sie die Ladung bekommen haben, offensichtlich überlegt, inwiefern Sie zu diesem Untersuchungsgegenstand etwas beitragen können.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Richtig.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Abgesehen von den Fragen, die Sie schon beantwortet haben: Gibt es Punkte, die Sie gerne zur Klärung der Sachverhalte dieses Untersuchungsgegenstandes beitragen wollen, was Sie sich vorgenommen haben, uns hier zu sagen?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich bin bereit, auf alles, was Sie wissen wollen, nach bestem Wissen zu antworten, aber die Fragen müssen Sie stellen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sie haben auch angeschnitten, dass der Aufsichtsrat über besonders viele Rechte verfügt, und haben das dabei auch – nicht ganz, aber so ähnlich – wie Checks and Balances formuliert. Können Sie uns das erklären, wie hier das Gleichgewicht der Kräfte zwischen Aufsichtsrat und Vorstand aus Ihrer Sicht gegeben oder nicht gegeben ist?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich glaube, dass bei all der Diskussion, die sich einerseits um den Alleinvorstand und andererseits um eine gute Überwachung für den größten Schatz der Republik sozusagen dreht, genau das die Schlüsselfrage ist. Es ist nicht nur der Aufsichtsrat, es ist auch die Hauptversammlung.

Und wenn ich Ihnen zusammenfassen darf – Sie haben vielleicht Gelegenheit gehabt –: In der Satzung und in der Geschäftsordnung des Vorstands – die liegt Ihnen wahrscheinlich ja auch vor – gibt es eine außergewöhnlich lange Latte von aufsichtsratspflichtigen Geschäften. Ich habe sie hier vorliegen, ich glaube, ich langweile Sie, wenn ich sie Ihnen vorlese, aber sie ist unglaublich detailliert. Da geht es nicht nur um den üblichen Kauf und Verkauf von Unternehmen, der selbstverständlich ist, und die Aufnahme von Darlehen, sondern das ist wirklich eine sehr lange Liste.

Und überdies gibt es, sehr ungewöhnlich, auch besondere Rechte des Präsidiums, zum Beispiel – und das ist schon sehr beachtlich, das Präsidium ist ja Teil des Aufsichtsrates – wenn es um den Erwerb von Beteiligungen gemäß § 7Abs. 5 geht, nämlich diese berühmten Minderheitsbeteiligungen. Da muss auch das Präsidium definitiv seine Zustimmung geben, wenn es darum geht; auch die Aufsichtsräte, es gibt ein Beteiligungskomitee, das definitiv seine Zustimmung und seine Prüfung geben muss. Das Beteiligungskomitee ist ein weiteres Kontroll- und Checkorgan, das Präsidium, die Hauptversammlung. Wenn ein Aufsichtsrat in einem Beteiligungsunternehmen ernannt werden muss, bedarf es der Auswahl und Zustimmung des Präsidiums des Aufsichtsrates der Öbag.

Es ist also ein enges Netz, um nicht nur das Vieraugenprinzip zu gewähren, sondern wirklich die Organe verantwortungsvoll einzubeziehen. Also ich muss sagen, man braucht eine Weile, bis man dieses ganze Zusammenführen an Gesetzen versteht, aber es ist gut ausgedacht, um wirklich eine Kontrolle auszuüben.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Diese Checks and Balances sind viel intensiver als in anderen Aktiengesellschaften. Ist diese Form für Sie notwendig, dass diese Checks and Balances hier intensiver gestaltet sind und die Organe hier viel intensiver zusammenarbeiten müssen als in anderen Aktiengesellschaften?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich halte die Idee, die sie in der Regierung hatten, nämlich ein Gesetz zu schaffen, das dem Bund als Eigentümer aus meiner Sicht notwendigen Einfluss und Kontrolle gibt, dass diese wahrgenommen wird - - Und das ist ja einzigartig.

Wir reden ja nicht von einer Nullachtfünfzehn-Firma, sondern diese Beteiligungsholding ist was ganz Besonderes – und ich halte das für notwendig und ich halte das für gut, wenn der Finanzminister als Vertreter in der HV diese Möglichkeiten der besonderen Information hat. Also die Öbag, der Vorstand, ist ja verpflichtet, regelmäßig der HV und dem Herrn Finanzminister ein Reporting zu geben. Das ist alles gut und notwendig, und weniger, warum - - Also ich finde das mehr als angemessen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sie sprechen vom Eigentümer, der Republik – der wahre Eigentümer ist der Souverän, und das sind sozusagen die Österreicherinnen und Österreicher. (Auskunftsperson Höllinger: Genau!) Wird da gegenüber den Österreicherinnen und Österreichern der Aufsicht entsprechend nachgekommen – oder sehen Sie Punkte, wo Sie denken, da müssten Sie noch mehr verschärfen, damit die Österreicherin und der Österreicher sehr zufrieden sein kann?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Also für mich – und jetzt sprechen Sie mich ja ganz persönlich an, und auch meine Motivation, hier als Aufsichtsrätin tätig zu werden – gibt es ganz klar den Auftrag, der auch formuliert ist: Was ist die Aufgabe? Den Standort, den Wirtschafts- und Forschungsstandort sicherzustellen, ist mir als Steuerzahler wichtig. Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen steht gleich im § 1, ist mir als Steuerzahler und als Bürgerin extrem wichtig. Drittens, den Wert der Beteiligung nicht nur erhalten, sondern erhöhen, ist mir ganz wichtig. Also so what? – Ich glaube, das sind die wichtigsten Sachen, die wir hier tun können – spüren wir alle direkt, als Steuerzahler und Bürger in dem Land, als Souverän.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank. – Ich wollte aus Ihrer Befragung vielleicht auch noch Punkte mitnehmen, die wir als Gesetzgeber verbessern können. Ich sehe jetzt sozusagen aus Ihren Aussagen keine Punkte, die wir noch verbessern könnten; aber vielen Dank, und wir forschen weiter, weil es darum geht, dass wir uns immer wieder verbessern und evaluieren und nachsehen, ob die derzeitigen Regelungen auch stimmen. – Danke Ihnen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wann haben Sie erfahren, dass Herr Schmid, als er Generalsekretär im Finanzministerium war, eine Unterlage, eine Geheimunterlage des Ministeriums betreffend Glücksspiel fotografiert und an einen Glücksspielbetreiber, nämlich die Novomatic, geschickt hat? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Also mir persönlich wurde diese Information überhaupt nicht zugetragen – aber fragen Sie mich nach dem Zeitpunkt: Ich habe es den Medien entnommen, aber ich weiß nicht wann, und ich kann Ihnen auch kein Medium zitieren. Ich habe es auf jeden Fall gelesen, aber mir persönlich hat diese Information niemand erzählt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie den Vorstand Schmid darauf angesprochen?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Also ich weiß ja gar nicht mehr, wann mir diese Information zugekommen ist, aber ich denke nein; nein, weil das im Zuge einer Aufsichtsratssitzung nicht das Gesprächsthema ist. Ich würde sagen, nein – ohne dass ich es jetzt 100 Prozent beteuern kann, aber ich würde sagen, nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben das bei ihm auch nicht persönlich hinterfragt, ob das stimmt, was medial kolportiert wurde? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Herr Abgeordneter, ich habe gerade versucht, herauszufinden, wann denn der Zeitpunkt ist, weil mir das helfen würde, wie die Reaktion war. Ich müsste jetzt in meinen Aufsichtsratsberichten nachschauen, wann und ob es Gegenstand war. Das wäre allerdings wieder ein Tatbestand, den ich mit Ihnen nicht teilen darf – aber jedenfalls wusste ich es, und jedenfalls ist in der Gesamtbetrachtung, die wir mit unserem Anwalt führen, alles, was in der Öffentlichkeit zu einer Irritation geführt hat, Thema. Damit gehe ich davon aus, dass auch diese Tatsache Thema war – aber ich kann es jetzt nicht beschwören; aber es war mir in irgendeiner Form bekannt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nur kurz zur Geschäftsbehandlung: Wenn ich Sie nicht anschaue, will ich nicht unhöflich sein, aber ich habe hier einen großen Bildschirm, auf dem ich Sie viel besser sehe.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ach so. (Heiterkeit der Auskunftsperson.) Dann habe ich versucht, Sie irgendwie zu sehen, als Sie vorwärtsgeschaut haben. – Danke.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe meinen Feldstecher nicht dabei, ja? Wir sind schon sehr weit auseinander, und hier habe ich einen großen Bildschirm und da sehe ich Sie viel besser.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger (erheitert): Ich sehe Sie leider nicht – vor mir am Bildschirm, meine ich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay, den sehe ich gar nicht. Gut. – Wann haben Sie erfahren, dass die OMV (Auskunftsperson Höllinger: Ah, doch!) beabsichtigt, die Borealis mehrheitlich zu übernehmen, zu 74 Prozent?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Das fällt eindeutig außerhalb des Untersuchungszeitraumes.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das kann nicht so eindeutig gesagt werden, weil der Untersuchungszeitraum bis Dezember 2019 geht, und laut der Aussage von Herrn Seele hat er jedenfalls Herrn Schmid Ende November 2019 darüber informiert – und das ist jedenfalls im Untersuchungszeitraum. Insofern zur Frage, wann er Sie informiert hat: Erstens einmal kann das sehr wohl im Untersuchungszeitraum gelegen sein, und zweitens ist es dann etwas, was im Untersuchungszeitraum nachwirkt – und es geht um das Beteiligungsmanagement des Bundes, das haben wir, glaube ich, eh schon ausführlichst hier debattiert, ob das Gegenstand ist oder nicht.

Die Frage ist aber: Wann haben Sie erfahren, dass die OMV beabsichtigt, 74,9 Prozent – oder was auch immer – der Borealis zu übernehmen?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Jetzt sind wir wieder bei dem Punkt, es soll ja einen Sinn haben, dass ich da bin – oder? Also zuerst einmal: Der Zeitpunkt, wo ich es erfahren habe, liegt außerhalb des Untersuchungszeitraumes, denn – ich darf jetzt ganz allgemein formulieren – bei einem börsennotierten Unternehmen, was bei der OMV der Fall ist, gibt es ganz strikte Informations- und Kommunikationsvorschriften, nicht nur nach Aktiengesetz, sondern vor allem auch nach Börsegesetz. Das heißt, das Deal Closing und dass es diesen Deal gibt, habe ich bei der Ad-hoc-Meldung in der APA erfahren – und es gibt auch keinen anderen Zeitpunkt, wo der Aufsichtsrat einer Holding das erfahren kann. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass Tätigkeiten wie jene, die Sie gerade beschrieben haben, in einem der Tochterunternehmen - - Und ich bleibe jetzt bewusst ganz neutral, denn nach Börse- und Aktiengesetz gibt es überhaupt keine Zulässigkeit, nur irgendetwas über eine bevorstehende Transaktion zu erzählen. Aber wie ist es generell? – und das interessiert Sie ja in einer Holding und in der Öbag.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na, das Generelle interessiert mich gar nicht, nur das Spezielle.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ja, es gibt keinen Kommunikationspfad. Es gibt keinen Kommunikationspfad zwischen dem Aufsichtsrat der Öbag und den operativen Geschäftsentscheidungen einer Beteiligung, weil für diese der Aufsichtsrat der OMV und für bestimmte Geschäfte der HV der OMV zuständig ist – aber sicher nicht der Aufsichtsrat der Öbag, und daher kann und darf ich über diese Vorgänge keine Informationen haben. Das war mir schon wichtig, das klarzustellen. Das ist nicht nur, ich ziehe mich zurück auf irgendetwas, sondern das ist die Tatsache, wie es vorgesehen ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber die Antwort ist: durch eine Ad-hoc-Meldung der OMV?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ja, ich habe es, als die Meldung rauskam, erfahren.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. – Haben Sie Wahrnehmungen, dass es intensive Prüfungstätigkeiten der Öbag, ob dieser Deal zum Wohl des Unternehmens OMV ist, gab?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich habe dazu keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hat es eine intensive Berichterstattung des Vorstandes der Öbag an den Aufsichtsrat der Öbag über diesen Deal Borealis, OMV-Kauf gegeben?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Sie meinen im Nachfeld?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe das jetzt nicht auf irgendeinen Zeitpunkt eingeschränkt.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Der Vorstand der Öbag hat nicht nur die Pflicht, in jeder quartalsweisen Sitzung nach einem gewissen Dashboard über alle Beteiligungen zu berichten, er tut das auch. Das ist für uns lebensnotwendig und ganz wichtig, dass wir in diesem Dashboard nach bestimmten vereinbarten Kriterien Auskunft bekommen – und in diesem Dashboard befindet sich natürlich auch, der Größe nach sehr wichtig, die Beteiligung der OMV, und wir haben im Nachhang natürlich, haben Sie wahrscheinlich auch den Aufsichtsratsprotokollen entnommen, einen Bericht über die aktuellen Ereignisse in der OMV erhalten, selbstverständlich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen darüber, dass die Öbag externe Gutachten zum Borealis-Deal in Auftrag gegeben hätte?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich habe den ersten Teil nach „externe“ nicht verstanden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, dass die Öbag zum bevorstehenden Kauf der Borealis durch die OMV externe Gutachten in Auftrag gegeben hätte? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Da gibt es jetzt genau zwei Antwortmöglichkeiten für mich. Die erste ist: Operative Geschäfte obliegen dem Vorstand und nicht dem Aufsichtsrat; und die zweite ist: Geschäftsgeheimnis. Aber es ist eine operative Aufgabe des Vorstands.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, formal verstehe ich das, aber meine Frage ist, ob Sie Wahrnehmungen dazu haben.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich habe keine Wahrnehmungen dazu, weil es ja gar nicht zu meiner Aufgabe gehört.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nächste Frage: Wann haben Sie vom Projekt Edelstein erfahren?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich habe diesen Namen Projekt Edelstein selbstverständlich jetzt im Rahmen - - in der letzten Zeit gehört, aber ich habe weder im Rahmen meiner Tätigkeit noch in einer meiner anderen Tätigkeiten von diesem Projekt Kenntnis oder weiß - - irgendwelche Inhalte davon wurden mir mitgeteilt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wurde Ihnen jemals mitgeteilt, dass beabsichtigt wäre, das Bundesrechenzentrum an die Post AG zu übertragen?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Nein, diese Mitteilung wurde mir zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich wollte noch, weil Frau Spiegelfeld Sie gefragt hat, ob sie Sie als Aufsichtsrätin der Öbag vorschlagen darf, fragen: Woher kennen Sie Frau Spiegelfeld?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Frau Spiegelfeld habe ich im Rahmen ihrer Tätigkeit, den Salon Z zu moderieren oder zu veranstalten – so genau kenne ich jetzt ihre Rolle nicht –, kennengelernt. Sie hat jedenfalls den Salon Z moderiert. Ich habe diesem Veranstaltungsformat einige Male als Teilnehmerin beigewohnt, und daher war sie mir bekannt, und überdies sieht Frau Spiegelfeld in dem Zusammenbringen und Vernetzen von Frauen eine gewisse Rolle, und dadurch hat sich eine Bekanntheit mit Frau Spiegelfeld ergeben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hatte Frau Spiegelfeld irgendeine Organfunktion bei der Öbib oder bei der Öbag?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ob die Frau Spiegelfeld eine Organfunktion in der Öbib hat, kann ich nicht beantworten – das obliegt nicht meinem Wissen –, und eine Organfunktion in der Öbag hat sie nicht inne.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie eine Ahnung, wem Frau Spiegelfeld Sie als Aufsichtsrätin der Öbag vorschlagen wollte?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ja, weil sie es erwähnt hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wollen Sie uns an diesem Wissen teilhaben lassen?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger (erheitert): Ja, Herrn Dr. Löger. Sie hat es wortwörtlich gesagt: Darf ich dich vorschlagen?, aber ob sie es getan hat, weiß ich nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ich nehme die restliche Zeit mit in die nächste Runde. – Vielen Dank.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön. – Die nächsten Fragen stellt Abgeordneter Ries.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Frau Dr. Höllinger, Sie haben eben schon gesagt, Ihnen ist nicht bekannt, dass Frau Spiegelfeld irgendeine Funktion in der Öbag oder Öbib hatte. – Ist das richtig?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich wurde nach einer Organfunktion gefragt – und wenn Sie ins Firmenbuch schauen, ist sie weder Aufsichtsrätin noch Vorstand.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ist Ihnen Frau Spiegelfeld unter anderem dadurch bekannt, dass sie das Personenkomitee für Sebastian Kurz geleitet hat?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich glaube, dass ich das weiß, ja, aber weiß nicht - - Habe ich, glaube ich, gehört, den Medien entnommen. Tut mir leid, dass ich das antworte, aber ich - - Ja, ich glaube, das habe ich zumindest schon einmal gehört.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Na, halten Sie das für einen üblichen Vorgang, dass eine Dame, die sich in einem Personenkomitee für einen Politiker einsetzt, Vorschläge für Aufsichtsräte macht?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Das möchte ich, ehrlich gesagt, nicht kommentieren, ist nicht meine Aufgabe.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ich nehme die Zeit mit in die nächste Runde.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Tomaselli ist die Nächste.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich nehme auch mit.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dann Abgeordneter Brandstätter.

*****

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Ja, danke, das passt eh gut. Herr Schmid hat uns hier auf mehrfaches Nachfragen, hat ein bisschen gedauert, dann erklärt, er hatte mit Frau Spiegelfeld sowohl einen Vertrag als Generalsekretär des Finanzministeriums als dann später auch in der Öbag. Dass er einen Vertrag im Finanzministerium hatte, wissen Sie wahrscheinlich nicht?!

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Dass er einen was? Jetzt hat es gerade geraschelt, noch einmal bitte! Dass er - -

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Das wird nun aber nicht angerechnet – das ist wichtig da –: Wussten Sie, dass er mit Frau Spiegelfeld einen Beratungsvertrag hatte, als er im Finanzministerium war?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Das ist mir nicht bekannt.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Wissen Sie, dass er mit ihr aktuell einen Vertrag hat, während er bei der Öbag ist?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Das ist mir bekannt, dass es - - Also ob es ein Vertrag, ob es aktuell einen Vertrag gibt, ist mir nicht bekannt, aber was mir bekannt ist, ist, dass die Öbag sich aufgrund der geringen und schmal aufgestellten Organisation mit in etwa 22 Mitarbeitern ja sehr früh – und das war auch eine Anfrage des Aufsichtsrates – entschlossen hat, Gewerke auch extern zu vergeben, weil das sonst in einer unglaublichen Flut an Mitarbeitern, die so eine Gesellschaft braucht, wenn man sich jetzt auf Vorrat für jedes Gewerk einen Mitarbeiter nimmt - -

Das heißt, man hat sich entschlossen, wesentliche Gewerke in einer europäischen Rahmenausschreibung auszuschreiben – und Sie wissen, das ist ja ein langwieriger Prozess –, um dann, wenn man etwas braucht, da überall vier bis sechs Gewerke schon einmal ordentlich ausgeschrieben zu haben, um für den Fall des Falles rasch auf die zugreifen zu können.

Wichtig ist, dass das nicht eine Ausschließlichkeit ist. Es können natürlich trotzdem noch andere kommen, aber dann weiß man, es dauert durch das europäische Ausschreibungsverfahren länger, und ich habe im Zuge dieser Diskussionen, die ich ja mitbekommen habe, im Vorfeld auch gefragt, und in einem dieser Gewerke ist in der Rahmenvereinbarung auch Frau Spiegelfeld – ich denke, für Kommunikation – beinhaltet.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Was tut sie da?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Bitte?

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Was hat sie da zu tun?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich habe Ihnen nur erzählt, dass mir bekannt ist, dass wir solche Rahmenverträge gemacht haben, und weil ich mich ja vorbereitet habe, kann ich Ihnen das auch sagen – aber wie sie operativ tätig ist, obliegt dem Vorstand und hat und soll, ehrlich gesagt, den Aufsichtsrat auch nicht zu interessieren.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Kennen Sie das Projekt Ballhausplatz?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Kenne ich was?

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Projekt Ballhausplatz.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Nein.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Das ist sozusagen, kurz gesagt: So wird Sebastian Kurz Bundeskanzler, und so weiter – und da steht auch drinnen, dass er alle Personalentscheidungen allein fällen darf, Punkt 1 der Information.

Punkt 2: Frau Spiegelfeld war ja diejenige, die sehr viel Geld aufgetrieben hat und also auch in Personalentscheidungen involviert war. Meine Frage: Als Sie mit Frau Spiegelfeld gesprochen haben, war da klar, dass Sebastian Kurz schon zugestimmt hat, dass Sie in den Öbag-Aufsichtsrat sollen?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Nein, in keinster Weise. Wie gesagt, ich habe, ich wurde Monate danach vom Herrn Bundeskanzler für 20 Minuten zu einem Kennenlerntermin eingeladen, und meine Wahrnehmung war, jemand fragt mich – ich wiederhole –: Ich soll Personen nennen, die dafür fachlich geeignet sind, und eine Frau bist du auch, darf ich dich nennen? – Das war mein einziger - - und dieses Telefonat hat nicht besonders lange gedauert. Darf ich dich empfehlen – Punkt, Beistrich.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Ich frage nur, weil wir aus vielen SMS auch wissen, dass es immer um Seb ging: Seb weiß schon, Seb soll wissen, bei anderen Aufsichtsräten haben wir auch gelesen: Seb weiß das schon, Seb findet das gut. Deswegen wäre es logisch, wenn in Ihrem Fall auch Seb informiert war.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Über Informationen zwischen zwei Personen, in denen ich nicht involviert werde, kann ich Ihnen beim besten Wissen keine Auskunft geben.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Dann nur eine Frage: Kennen Sie die Familie Pagitz?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Die Familie?

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Pagitz, Jakob (Auskunftsperson Höllinger: Ist mir - -!) Pagitz und Teresa Pagitz.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ist mir persönlich nicht bekannt.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Nicht? – Danke schön.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Also wenn ich das sage, meine ich immer, keine - -, könnte sein, dass ich sie schon einmal irgendwo getroffen habe, aber ist mir nicht bekannt.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): No problem, danke.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Gerstl ist nicht da. Abgeordneter Ofenauer?

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Er ist nicht da, aber es gibt keine weiteren Fragen. – Danke schön.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Keine weiteren Fragen.

Abgeordneter Krainer, bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen zu Gesetzesinitiativen im Untersuchungszeitraum betreffend das Privatstiftungsrecht?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Nein, keinerlei Wahrnehmungen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wurden Sie nie um Ihre Meinung gefragt?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Nein, ich wurde in diesem Zeitraum nicht nach meiner Meinung gefragt. Wie Sie wahrscheinlich recherchiert haben, habe ich einmal bei einem Kommentar zum Gesetz mitgewirkt. Das liegt aber schon sehr, sehr lange zurück, und seitdem ich nicht mehr Bankerin bin, habe ich mich auch diesbezüglich nicht mehr geäußert.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen zur geplanten Aufsichtsreform?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Zur geplanten Aufsichts- -?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aufsichtsreform, Bankenaufsichtsreform.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Nein, keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Auch als Sie - - Sie waren ja noch Bankerin bis 31.12.2018.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Mhm. Keine Wahrnehmung, und ich darf noch einmal auf meine Erläuterung eingehen, dass ich in meiner Eigenschaft als Bankenvorständin innerhalb eines Konzerns an keinerlei Außenwirkung beteiligt war.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, danke.

Ich nehme die Zeit mit.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ries? – Keine Fragen.

Tomaselli?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, ich habe nochmals Fragen, und zwar möchte ich nochmals auf die Gutachten von Ihrer Vertrauensperson zurückkommen.

Ist es korrekt, dass Sie ein Gutachten in der Causa Casag erstellen haben lassen, und habe ich das richtig verstanden, dass dasselbe bei einem anderen Strafverfahren gegen den Vorstand auch der Fall war? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Gab es dort auch so ein Gutachten?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Wie ich schon vorher erläutert habe: in beiden Fällen. Immer dann, wenn es – ich nenne es jetzt so – auch einen Anlassfall gibt, holen wir uns – und das galt in der Vergangenheit, und das wird auch in der Zukunft gelten –, holen wir uns rechtliche Expertise. Das war in beiden Fällen der Fall, und das war oder ist in beiden Fällen Herr Mag. Zink.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wie viele weitere Fälle gab es da noch? Können Sie das ungefähr beziffern? Es muss ja nicht exakt sein. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Da muss ich ein bisschen wegen dem Geschäftsgeheimnis aufpassen, denn es ist ja sehr wichtig, das zu wahren. Ich versuche trotzdem, eine Antwort zu geben.

Immer dann, wenn es um - - – das können steuerliche Fragen sein, das können Rechtsexpertisen sein, das können ganz unt- - oder Dinge, die den Vorstand betreffen –, holen wir uns externe Rechtsmeinung ein. Das ist das Prinzip der Öbag. Darum sind wir so schlank und schmal.

Es gab in der Zeit, in der ich dort tätig bin, mehrere Gutachten oder Memoranden, die wir erstellen ließen, zur Sicherung, ob das, was getan wird, oder das, was wir tun sollen, auch rechtlich eindeutig den geforderten Richtlinien entspricht. Daher: Ja, es gab noch mehrere, aber wenn ich sage „es gab noch mehrere“, haben die ganz verschiedene Gründe gehabt.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Ich frage Sie auch deshalb nochmals: In diesem Gutachten ging es ja darum, wenn man den Vorstand abbestellen oder beurlauben würde, dass dann für die Öbag ein großer wirtschaftlicher Schaden eintritt. Das sagt im Kern sozusagen, wenn ich es zusammenfasse, das Gutachten. Jetzt ist sowohl in dem einen Strafverfahren wie auch in dem anderen Strafverfahren im Vorfeld so ein Gutachten eingeholt worden. Für mich stellt sich das so dar, als ob diese Art des Gutachteneinholens ein Sicherheitsnetz für den Aufsichtsrat ist. Interpretiere ich das richtig? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Danke für die Frage. Gutachten zu erstellen, halte ich ja an und für sich für eine sehr wichtige Sache, denn wenn Sie als Organ tätig sind, müssen Sie doch eine unabhängige Rechtsmeinung einholen, ob das, was Sie tun, auch wirklich richtig ist. Also ich bin ein Freund davon, dass man sich Rechtsmeinungen einholt, wenn ein komplexer Sachverhalt vorliegt. Das halte ich einmal prinzipiell für sehr wichtig. Da geht es nicht um Weißwaschen und Reinwaschen, sondern es geht darum, sich eine juristisch fundierte Meinung einzuholen.

Wir tun das – und ich sage es noch einmal – bei verschiedenen Dingen und nicht erst dann, wenn es eintritt, sondern manchmal auch vorab. Wir sehen sozusagen ein Thema im Prozess, wir sehen ein Thema in etwas anderem: Lassen wir das noch einmal überprüfen – vor allem in einer neuen Gesellschaft halte ich das für sehr wichtig –, ob das so passt und ob wir alle Gesetze abdecken!

Daher sehe ich auch, wenn wir - - By the way: wir haben keine Gutachten eingeholt, sondern wir haben uns für eine laufende Evaluierung und Betrachtung in diesem Fall ausgesprochen. Ich halte das für wichtig und richtig, und das hat nichts damit zu tun, die Verantwortung der Organe weißzuwaschen, sondern, ganz im Gegenteil, die Handlungen der Organe rechtmäßig zu untermauern.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, die Sache ist nur so: Nicht nur in diesem Fall, sondern auch in anderen Fällen betreffend den Untersuchungsausschuss ist es auffällig, dass Aufsichtsräte immer dann externe Gutachten einholen, wenn die Situation brenzlig wird. Das ist im Kern, finde ich, da auch die Frage.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Was ist die Frage?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Jetzt ist meine Frage nochmals: Eine brenzlige Situation wäre es ja auch dann, wenn einige Aufsichtsräte der Meinung wären, dass die Unterstützung nicht mehr angebracht ist. Sie könnten sich sozusagen dann zumindest auf ein externes Gutachten beziehen, dass eine Unterstützung notwendig ist, denn wenn man den Vorstand in diesem Fall beurlauben würde oder abberufen würde, würde ein großer wirtschaftlicher Schaden entstehen. Ist das korrekt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich bin wieder da. – Also die Frage war: Holt man ein Gutachten dann ein, wenn es brenzlig wird? Das war also Ihre Frage.

Ich möchte Ihnen jetzt nicht die Tatbestände aufzählen, weil das eine Verletzung des Geschäftsgeheimnisses wäre, aber wir haben ganz konkret auch im letzten Halbjahr Gutachten über Dinge eingeholt, so wie wir auch die interne Revision beauftragen. Das heißt, gerade in meiner Rolle, als Prüfungsausschuss, schauen wir uns Prozesse an, und dann sagen wir, okay – ich nehme jetzt ein x-beliebiges Beispiel: Vieraugenprinzip –, dann schaut man: Wird das durchgängig eingehalten? Passt das? Gerade auch im Fall der Öbag ist das ja ein ganz wichtiges, auch in der Satzung festgelegtes, Prinzip. Dafür holt man sich natürlich auch ein Gutachten oder eine Stellungnahme, und genau das tun wir.

Das hat mit „brenzlig“ - - Also ich würde einmal sagen, spätestens wenn es brenzlig wird, sollte man sich außerhalb des Gremiums noch einmal abstimmen, aber ich sehe das als wichtiges Vorabinstrument, um die Einhaltung dieser Prinzipien zu gewährleisten, und genau das tun wir.

Also es gab schon öfters so eine Situation. Wir tun das vorab, wir tun das dann, wenn es gerade ansteht, je nachdem, wie es die Situation erfordert, aber das passiert.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Es ist aber einerseits sozusagen schon etwas, woran man sich als Aufsichtsrat oder Aufsichtsrätin auch festhalten kann, damit man das Richtige tut.

Ich möchte aber noch weitergehen, und Sie müssen es mir aus Ihrer Wahrnehmung berichten: Wenn so ein Gutachten vorgelegt wird, nämlich, dass großer Schaden entstehen würde, wenn man den Vorstand abberuft oder sozusagen in den Zwangsurlaub schickt, dann übt das auch einen Druck auf die Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräte aus, weil die ja zum Wohle der Gesellschaft verpflichtet sind. Andererseits legt man ihnen ein Schreiben vor, dass sie nicht zum Wohle der Gesellschaft entscheiden würden, würden sie sich für die Abberufung eines Vorstandes entscheiden.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich weiß jetzt nicht, auf welches Schreiben Sie sich da beziehen, ein Schreiben, wo dies vorliegt?!

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das habe ich Ihnen vorhin als Vorlage - -

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Wo steht da drinnen, dass es ein Gutachten gibt, dass der Vorstand nicht abberufen - - (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Beziehen Sie sich, Frau Abgeordnete, auf die Vorlage des Dokuments 4786? (Abg. Tomaselli: Mhm! – Auskunftsperson Höllinger: Wo steht das?) Auf den letzten Absatz auf der Seite 4 und den ersten Absatz oder zweiten Absatz auf der Seite 5? Sind das die Bezugsabsätze?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich habe es noch nicht. Moment! (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das Dokument 4786. (Abg. Tomaselli: 4786!) – Ja.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Soll ich zitieren?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja, bitte. Sagen Sie uns, wo das genau ist!

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nach etwa drei Fünfteln auf der Seite 4.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Seite 4, ja. (Abg. Tomaselli: Genau!) Das habe ich eh gesagt: Der letzte Absatz auf der Seite 4, bis zum zweiten Absatz auf der Seite 5. Darauf bezieht sich die Frau Abgeordnete. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Darf ich kurz unterbrechen? Es ist 17.23 Uhr. Wir haben die 3 Stunden Befragungsdauer erreicht. (Abg. Stögmüller: 16 Uhr!) – Danke. Es ist 16.23 Uhr. (Abg. Tomaselli: Ist ja Sommerzeit!) Ich danke für die Korrektur, nach meinem Telefon ist es 16.22 Uhr; auf unserer Uhr ist es 17.23 Uhr. (Abg. Tomaselli: Eben! Auf Sommerzeit eingestellt!)

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Frau Abgeordnete, darf ich Sie fragen, auf welchen Absatz Sie sich da noch einmal genau beziehen? Ich finde es nicht. Ich sehe es nicht.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Auf den vorletzten, auf den großen.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ja, aber wo? Sagen Sie mir einmal den Ab- -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Seite 4.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Auf Seite 4: „Auf Nachfrage über die potenziellen Konsequenzen des Verfahrens für andere Beteiligungen der ÖBAG erläutert Präs. Kern“ und so weiter bis zu „Schmid gesteuert und begleitet werden.“

Das sind die zwei Absätze.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Aber wo, aber wo?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): „Vielmehr könnte eine derartige Aktion“ – das bezieht sich auf den Satz davor, nämlich auf die Beurlaubung und so weiter – „wirtschaftliche Nachteile für die ÖBAG bringen. Mag. Zink [...] ist vom Aufsichtsrat beauftragt, dies auch in einem schriftlichen Gutachten ausführen und dazu in der kommenden Aufsichtsratssitzung der ÖBAG zu berichten.“

Ist das Protokoll nicht wahrheitsgetreu? – Die Vertrauensperson schüttelt den Kopf.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Also noch einmal: Ich lese in diesem Protokoll in keinster Weise, dass es irgendwelche Vorteile oder Gründe gab oder dass wir da eine Weißwaschung haben. Wir haben – und da kann ich Ihnen jetzt keine Auskunft geben –, wir haben es evaluieren lassen, und diese Evaluation hat zum Schluss geführt, dass wir Herrn Mag. Schmid nicht seiner Funktion entheben wollen. Also ich kann das da überhaupt nicht herauslesen, und das war auch nicht der Fall. Ich kann es nicht nachvollziehen. Ich sehe da kein Argument, wo das stehen würde. (Abg. Tomaselli: Bitte?) Ich verstehe die Frage nicht.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also ich muss das für bare Münze nehmen, was da steht (Auskunftsperson Höllinger: Na, lesen Sie den Satz vor!), und da steht, dass man dem Aufsichtsrat ein Gutachten von Mag. Zink vorgelegt hat, dass nämlich so eine Aktion, also die Beurlaubung oder Abberufung, einen größeren wirtschaftlichen Schaden nach sich zieht.

Meine Feststellung ist, dass ich der Meinung bin – aber ich frage Sie ja nach Ihrer Wahrnehmung –, dass da immenser Druck auf die Aufsichtsräte ausgeübt wird, zumindest indirekt, weil es ja deren Aufgabe ist, Schaden von der Gesellschaft abzuwenden.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ah, jetzt komme ich dem schon näher, was Sie wollen. Also ich darf noch einmal ausführen. Jetzt haben Sie das Glück, dass Sie eine zertifizierte Aufsichtsrätin vor sich haben und mir daher die Haftungsproblematik sehr gut bekannt ist. Wie Sie wissen, würde mich auch ein Gutachten nicht vor meiner Haftung als Aufsichtsrätin schützen.

Ich darf noch einmal zurückkommen: In so einem Fall, wo eine Information auftritt, die Unsicherheit schafft, die Gerüchte, die die Medien auf den Plan ruft, ist es unsere Verpflichtung, uns möglichst breit über unseren Handlungsspielraum, über unsere Pflichten und über unsere Rechte zu informieren. Wir haben das getan. Wir haben ein Gutachten eingefordert. Soweit ich es jetzt auswendig weiß – und ich glaube, das kann ich hier sagen –, gab es eine Latte – ich glaube, mindestens zehn auf jeder Seite –, was Gründe für einen Aufsichtsrat wären, für eine Abberufung zu sein und dagegen zu sein. Das wird ausführlich in einem Gutachten erläutert, und genau das lag uns zur Entscheidung vor.

Glauben Sie mir, Frau Abgeordnete: Leider ist es nicht so leicht für uns Aufsichtsräte, dass wir sagen: Hurra! Wir haben da jetzt ein Gutachten, und jetzt wissen wir ganz genau und aus dem geht ganz genau hervor, was wir tun sollen!, sondern dieses Gutachten war ein Baustein einer langen, andauernden Beratung, die wir jedes Mal machen.

Die Verantwortung nimmt uns am Ende des Tages natürlich niemand ab, aber was ich Ihnen ohne Verletzung des Geschäftsgeheimnisses sagen darf: Herr Mag. Schmid ist im Amt. Damit ist die Frage, glaube ich, hinlänglich beantwortet.

Dass wir uns Gutachten einholen und dass wir uns juristische Meinung einholen, das halte ich für extrem wichtig und verantwortungsvoll, denn sonst würden Sie oder die Republik mit Recht sagen: Was machen denn diese neun Aufsichtsräte da? Wie viele davon sind Juristen, und nach welchen Kriterien gehen die einfach vor?

Eines unserer, aus meiner Sicht verantwortungsvollen, Kriterien ist, auch eine Rechtsmeinung einzuholen, aber die Entscheidung trifft am Ende der Aufsichtsrat, auch mit der eigenen Haftung. Also es ist gut, dass wir es haben, aber es ist doch weder eine Aufforderung noch eine Ablehnung von dem, was wir tun müssen oder tun.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber Sie sind ja Aufsichtsrätin der Öbag, und das hat alles auch eine politische Dimension. Die politische Dimension ist ja folgende: Im Grunde genommen verlässt man sich als Aufsichtsrat, Aufsichtsrätin auf dieses Gutachten, um die Frage zu beurteilen – und das hat eine politische Dimension –, ob der Vorstand wegen der Strafverfahren abberufen werden muss oder nicht, und im nächsten Schritt kommt dann die Politik, die sich wiederum auf den Aufsichtsrat beruft und sagt, der Aufsichtsrat hat gesagt, der Vorstand muss nicht abberufen werden, und dementsprechend ist zumindest politisch alles gut.

So, das ist jetzt nur noch meine Anmerkung auch zu diesem Thema. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Redezeit ist zu Ende.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die Redezeit ist zu Ende?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja, aber Sie haben dann noch eine Runde.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich habe ja dann noch einmal 2 Minuten.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja, genau.

*****

Herr Abgeordneter Brandstätter ist der Nächste. – Danke. Herr Gerstl? – Danke. Krainer?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wurde Ihnen jemals zugetragen, dass die OMV ein Problem mit der Mineral Extraction Tax in der Russischen Föderation hat, bei einer Tochter dort, wo sie eine Beteiligung bei einem Gasfeld hält?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Abgesehen davon, dass ich jetzt nur die Hälfte verstanden habe, kann ich das schon verneinen, weil über operative Geschäftsgegenstände in der OMV habe ich keine Wahrnehmungen, auch keine Kenntnis.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich kann mich bemühen, besser ins Mikrofon zu sprechen.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Was ich verstanden habe, lässt mich vermuten, Sie fragen über Geschäftsinterna der OMV, und da kann ich Ihnen auch ohne Wiederholung gleich sagen, dass ich dazu keine Kenntnis habe.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben vorhin gesagt, dass Frau Spiegelfeld einen Rahmenvertrag für Kommunikation für die Öbag hat. Habe ich das richtig verstanden?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich habe Ihnen gesagt, dass Frau Spiegelfeld im Rahmen der Rahmenvereinbarung berücksichtigt wurde. Ob sie aktuell einen Vertrag hat, weiß ich nicht, weil das auch nicht ein meldepflichtiges Geschäft an den Aufsichtsrat ist. Ich kann es Ihnen daher auch nicht gesichert sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, sie ist Teil eines Rahmenvertrages.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ja, das Wesen eines Rahmenvertrages ist, dass dieses sehr komplizierte lange Verfahren einer europäischen Ausschreibung einmal prinzipiell getätigt wird, dann einige Unternehmen, in der Regel vier bis sechs pro Gewerk, die alle diesen Anforderungen entsprechen, ausgesucht werden, und wenn man dann rasch ein Gewerk braucht, dann sind da schon die Voraussetzungen geschaffen. Ob sie aktuell beauftragt ist, weiß ich nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen darüber, dass sie jemals auch tatsächlich beauftragt wurde?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Zum Beispiel bei den Stakeholdergesprächen, die geführt wurden, habe ich im Vorspann – wenn ich mich ganz richtig erinnere – eine Wahrnehmung, dass sie dabei involviert ist. Ob das im Rahmen des Rahmenvertrages ist, das weiß ich nicht. Ich habe aber beim Stakeholder- -, als ich teilgenommen habe, die Wahrnehmung, dass die Organisation oder etwas durch Frau Spiegelfeld erfolgte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, dann habe ich noch eine Frage: Das ist jetzt keine Frage nach Wahrnehmungen, sondern nach Ihrer Meinung. Darin geht es um die Dividendenpolitik des Bundes gegenüber der Öbag.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Die Politik des Bundes gegenüber der Öbag?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die Dividendenpolitik.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Die Dividendenpolitik, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dazu würde mich einfach Ihre Meinung interessieren, wenn Sie die äußern wollen.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Wie konkret ist die Frage? Das ist schon ein Riesenthema. Was ist Ihre Frage?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die Dividendenpolitik des Bundes gegenüber der Öbag, also wie viel Prozent von dem Gewinn als Dividende auszuschütten ist, ob Sie das für richtig halten, ob Sie der Meinung sind, das sollte alles drinnen bleiben.

Also wir haben hier auch die Budgethoheit, und die Dividendenpolitik des Bundes ist Teil der Budgethoheit; deswegen hätte mich einfach nur Ihre Meinung zur Dividendenpolitik des Bundes gegenüber der Öbag interessiert. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson, Verfahrensanwalt und Verfahrensrichter.)

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Vielleicht zur Erläuterung: Die Dividendenpolitik der Öbag begründet sich ja sozusagen darin, welche Dividenden von den Beteiligungsunternehmen in die Öbag kommen. Da gibt es einmal eine Entscheidung darüber, welche Dividende in die Öbag fließt. Dann ist es eine Entscheidung der HV, und HV ist ja wieder Bundesregierung und Finanzminister, die darüber in der HV entscheiden, wie viel denn von der Öbag ausgeschüttet werden sollen.

Also insofern ist es eine klare Kaskade von Entscheidungen, nämlich am Ende entscheiden die HV und der Finanzminister, wie viel aus den in der Öbag gesammelten Dividenden dann tatsächlich ausgeschüttet werden. Also ich wüsste gar nicht, welche Meinung ich dazu äußern soll, denn das ist ein klarer Vorgang.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die rechtliche Kaskade ist mir klar. Am Ende ist es allerdings so, dass der Nationalrat hier aufgrund seiner gesetzlichen Vorgaben im Bundesfinanzgesetz quasi den Minister über die Dividendenpolitik normiert. Es ist jetzt keine Wahrnehmungsfrage, wie gesagt, sondern eine Meinungsfrage, die Sie beantworten können oder auch nicht, was Sie von der Dividendenpolitik halten. Einfach: Finden Sie die Höhe der letzten Dividende richtig? Sie überblicken jetzt zwei Jahre oder eineinhalb Jahre. Ist es richtig, ist es konsistent, ist es zu hoch, ist es zu niedrig? – Wenn Sie das sagen wollen.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich möchte die Zeit hier in diesem Untersuchungsausschuss für eine Meinungsfrage - - zu einem Thema, wo ich eine Organfunktion habe, nicht erörtern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, vielen Dank.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Frage stellt Abgeordneter Ries. – Nein, keine Frage mehr.

Dann ist Frau Abgeordnete Tomaselli jetzt wieder an der Reihe. – Bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (erheitert): Fangen wir wieder von vorne an. – Nein, ich möchte nur noch einmal zusammenfassen. Also wir haben einerseits am Anfang dieses Gutachten, mit dem wird der Aufsichtsrat konfrontiert. Das Gutachten besagt, wenn man den Vorstand, der mit insgesamt zwei Strafverfahren konfrontiert ist, abberuft, dann entsteht ein größerer Schaden. Der Aufsichtsrat sagt: Nein, unter diesen Umständen möchten wir nicht abberufen oder beurlauben. Dann kommt eben die politische Dimension dazu, weil sich die Politik dann darauf bezieht, dass der Aufsichtsrat die alleinige Entscheidung getroffen hat, dass der Vorstand nicht abzuberufen ist. Das wollte ich nur in aller Kürze noch einmal zusammenfassen.

So, jetzt hätte ich aber noch eine Frage, die mich wahnsinnig interessiert. Wieso ist denn das alles mit der Bestellung des Öbag-Vorstandes so schnell gegangen?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ganz eine einfache Antwort: Zwei Grundlagen, warum das so schnell gegangen ist. Eine wirtschaftlich notwendige und eine rechtliche.  – Ich fange mit der rechtlichen an. (Abg. Tomaselli: Okay!)

Rechtliche Grundlage ist das ÖIAG-Gesetz 2000, Fassung 1.1.2019, das sagt, unmittelbar nach der Konstituierung des Aufsichtsrates ist die erste Aufgabe, die Bestellung eines Vorstandes und die Ausschreibung eines Vorstandes einzuleiten. – Null Spielraum: Konstituierung, Nominierungsausschussgründung, und der hat sofort für einen Vorstand zu sorgen. – Kein Spielraum. Da gibt es eine vierwöchige Ausschreibungsfrist, und dann ist das Hearing, und dann ist es zu erledigen. – Erster Grund.

Zweiter Grund: Wir hatten März. Im Gesetz steht drinnen – endlich –, die wichtigste Aufgabe, dass die Öbag in den Aufsichtsräten vertreten ist, muss wahrgenommen werden.

Jetzt wissen wir alle, dass die HVs im Mai sind und dass es einen gewissen Vorlauf gibt, dass man ja dort Leute hinein- - Die muss man ja nominieren, die muss man melden und so weiter. Um diesen Vorgang zu schaffen, um nicht ein Jahr die Vorteile - - oder das, was wir mit der Öbag wollten, nicht durchführen zu können, war es natürlich dringend notwendig, bald einmal den Vorstand zu haben, denn auch im Gesetz steht, dass diese Rolle tunlichst vom Vorstand oder von leitenden Angestellten, von den Prokuristen, zu tun ist. Also: Aus zwei Gründen ging es nicht ums Trödeln, sondern strikt abzuarbeiten.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber es war ja in dem Fall wirklich krass schnell. Die Bewerbungsfrist endete am 21.3., Nominierungsausschuss der Öbag 26.3., und am 27.3., also sechs Tage nach Bewerbungsschluss, ist der Vorstand vom Aufsichtsrat schon bestellt worden.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Aus Sicht des Aufsichtsrates ein Glücksfall. Gott sei Dank.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber wie intensiv kann denn die Prüfung der Bewerberinnen und Bewerber sein? Das ist ja innerhalb von vier Werktagen.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich habe Ihnen, glaube ich, ausführlich beschrieben, dass es neun Kandidaten gab. Es war mit jedem Kandidat mindestens ein Faktencheck, dann ein mindestens dreiviertelstündiges Telefonat, und die besten vier hat man zum Hearing eingeladen. Einer hat dann vor dem Hearing abgesagt.

Die vier wurden dann ausführlich vom ganzen Präsidium interviewt, und dann wurde dieses Dreierprofil mit einer Empfehlung hereingegeben. Das ging sich aus.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): In vier Werktagen.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ich war nicht dabei.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie waren nicht dabei?

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Nein, ich bin nicht Mitglied des Nominierungsausschusses.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber im Aufsichtsrat.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ja, aber es ist die Aufgabe des Nominierungsausschusses, diese Hearings durchzuführen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie wussten doch auch als Aufsichtsrätin, dass der Bewerbungsschluss am 21.3. war, und am 27.3. hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass Thomas Schmid alleiniger Vorstand wird.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Ja. Ich darf noch einmal – und Ihnen liegen ja die Protokolle vor –: Die erste ordentliche Aufsichtsratssitzung nach der Konstituierung hat am 27.3. stattgefunden, und in diesem Zeitraum erfolgten die Ausschreibung, die Telefonate mit den neun Bewerbern, die Reduzierung auf vier und das Hearing mit dem Präsidium – dieser vier Kandidaten – und die Empfehlung, und am 27. wurden eben diese Profile im Aufsichtsrat präsentiert, inklusive des Prozesses, und dann eine Entscheidung getroffen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben noch 10 Sekunden, bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gut, ich kann zum Abschluss nur noch festhalten, dass ich in vielen Bewerbungsprozessen dabei war und keiner davon hat nur vier Tage gedauert, also Chapeau, sozusagen, für die Schnelligkeit, mit der die Öbag Entscheidungen herbeiführen kann. – Vielen Dank fürs Kommen, Frau Höllinger.

Mag. PhDr. Susanne Höllinger: Danke.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Hat der Herr Verfahrensrichter noch Fragen?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Danke, keine Fragen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dann darf ich mich bei Ihnen, Frau Mag. PhDr. Susanne Höllinger und auch bei der Vertrauensperson recht herzlich bedanken. Die Befragung ist damit beendet.