132/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Verfassungsausschusses

über den Gemeinsamen Bericht des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend EU Jahresvorschau 2020 gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG (III-104 der Beilagen)

Der Bundeskanzler und die Bundesministerin für EU und Verfassung haben dem Nationalrat am 26. Februar 2020 den gegenständlichen Bericht betreffend EU Jahresvorschau 2020 gemäß
Artikel 23f Absatz 2 B-VG (III-104 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 15. März 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Johann Singer die Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Felix Eypeltauer, Michel Reimon, MBA, Mag. Selma Yildirim, Dr. Susanne Fürst, Mag. Christian Drobits, Mag. Thomas Drozda und Dr. Nikolaus Scherak, MA sowie die Bundesministerin für EU und Verfassung Mag. Karoline Edtstadler.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gemeinsame Bericht des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend EU Jahresvorschau 2020 gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG (III­104 der Beilagen)

mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Verfassungsausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F ) beschlossen.

Wien, 2021 03 15

                            Mag. Andrea Kuntzl                                                      Mag. Jörg Leichtfried

                                    Schriftführerin                                                                            Obmann